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Forum für Books on Demand bzw. BOD Autoren » Autoren helfen Autoren » 2. Auflage - was kann man alles ändern?? Gehe zu Seite Zurück  1, 2
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BeitragVerfasst am: 27.02.2008, 10:04
hawepe
 
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Beiträge2294
WohnortBerlin


Hallo Peter,

PvO hat Folgendes geschrieben:
Jeder Leser, der das Buch zur Hand nimmt, kann es als solches identifizieren. Die ISBN Nummer ist die selbe.


Eben, man muss das Buch in die Hand nehmen und nachschauen, weil die ISBN nicht eindeutig zuzuordnen geht.

Zitat:
Wozu eine neue, die erste Auflage ist vergriffen und man kann das Buch nicht nach ordern.


Und du bist dir wirklich sicher, dass du weltweit saemtliche Exemplare aufgekauft hast und nirgendwo in einem Buecherschrank mehr ein Exemplar steht?

Zitat:
Ich brauche keine neue ISBN und das Buch meines Erachtens auch nicht.


Die ISBN-Agentur sagt dazu klipp und klar, dass eine einmal vergebene ISBN grundsaetzlich nie fuer ein anderes Buch verwendet werden darf.

Aber die Diskussion ist, denke ich, muessig. In Deutschland funktioniert so etwas eben leider nicht auf freiwilliger Ebene.

Beste Gruesse,

Heinz.

_________________
Buchsatz für Autoren - Vom Manuskript zum Buch mit Publishing on Demand
Reiseführer für Bulgarien und Slowakei

Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 27.02.2008, 10:33
lverlag
 
Anmeldedatum06.02.2008
Beiträge128
WohnortMünchen


Ich hab die Diskussion hier gerade verfolgt und kann mich Heinz nur anschließen.

Generell sollte es so sein, dass immer dann eine neue ISBN vergeben wird, wenn sich der Informationsgehalt eines Buches verändert. Die Frage ist also, ob in einer neuen Auflage zusätzliche Informationen enthalten sind oder andere Informationen entfallen. In diesen Fällen ist zwingend (nicht im rechtlichen Sinne, sondern im Sinne des Gedankens der ISBN-Vergabe) eine neue ISBN notwendig.

Ändert sich mit einer neuen Auflage der Informationsgehalt nicht, z.B. neues Cover, Korrektur von Rechtschreibfehlern, neue Anschrift einer genannten Bezugsquelle (sofern die Bezugsquelle gleich bleibt), dann kann auch die ISBN beibehalten werden. Letztlich kauft der Kunde ja nicht wegen einem spezifischen Cover sondern wegen dem Inhalt, weshalb ich bei solchen Änderungen auch nicht zwangsläufig eine neue ISBN und damit ein anderes Werk kennzeichnen muß.

Übrigens gibt es eine recht gute Kontrolle für die korrekte Vergabe der ISBN. Das ist nämlich der Buchhandel. Steht der erste Kunde im Laden und beschwert sich über die Lieferung der falschen Auflage eines Buches, wird betreffendes Buch, und wahrscheinlich sämtliche Bücher des Verlages schneller aus den Regalen fliegen als einem lieb sein kann.

Im Zweifelsfalle sollte man lieber eine ISBN zu viel als zu wenig vergeben.

BeitragVerfasst am: 27.02.2008, 18:31
chiquitita
 
Anmeldedatum21.09.2007
Beiträge423


ich habe Nachricht von BOD bekommen:

bei einer Neuauflage können Sie alles ändern, wichtig ist, dass Sie eine neue ISBN verwenden.

Wenn Sie es als Neuauflage abwickeln, werden die alten Daten durch die neuen ersetzt und auch der alte Vertrag durch einen neuen abgelöst.


damit snd für mich alle Unklarheiten beseitigt.

_________________
die Erklärung
Auswandern nach Spanien? Lies hier!

BeitragVerfasst am: 19.03.2008, 16:17
Andreas T.
 
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Beiträge153
WohnortBöhme


So, ich habe soeben eine 2. Auflage abgewickelt und da gibt es eigentlich keine ungeklärten Fragen.
Zunächst einmal wurde in dem BoD Newsletter August 2007 ziemlich einfach erklärt:
Zitat:
Aber es kommt noch besser: Ab sofort können Sie jedes bereits über myBoD veröffentlichte Buch auch als Neuauflage herausbringen - ganz einfach ohne Vertragswechsel und mit allen bestehenden Angaben zum Buch! So haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Korrekturen, Ergänzungen und Umgestaltungen an Ihrem Buch für nur 39 Euro vorzunehmen - keine Ausrede mehr für unvollendete Änderungswünsche. Zudem bieten wir Ihnen auf diesem Wege die Chance, ganz einfach und kostengünstig von BoD Fun auf BoD Classic "upzugraden", um Ihr Buch dem Buchhandel und damit einer breiten Leserschaft zugänglich zu machen. Klicken Sie dazu einfach in der Rubrik "Meine Buchprojekte" auf den Menüpunkt "Neue Auflage".


Das Verfahren an sich ist sehr übersichtlich und selbsterklärend. Auch dort gibt es noch einmal Hinweisse auf die Verfahrensweise bezüglich der ISBN:
Zitat:
Die ISBN der vorigen Auflage wird weiterverwendet. Sie lautet ...

... und bezüglich der Änderungen am Buch selbst:
Zitat:
Alle vorhandenen Angaben des bestehenden Titels werden in Ihr Buchprojekt übernommen, können aber geändert werden.


Ich hoffe, hiermit etwas mehr zur Klarheit beigetragen zu haben.
Gruss

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Tod am Mekong ISBN 978-3-8334-4191-2
Roberts Restaurant ISBN 978-3-8334-9056-9
http://www.tod-am-mekong.info

Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 19.03.2008, 19:40
chiquitita
 
Anmeldedatum21.09.2007
Beiträge423


Andreas T. hat Folgendes geschrieben:
Das Verfahren an sich ist sehr übersichtlich und selbsterklärend. Auch dort gibt es noch einmal Hinweisse auf die Verfahrensweise bezüglich der ISBN:
Zitat:
Die ISBN der vorigen Auflage wird weiterverwendet. Sie lautet ...


Da habe ich direkt von BoD aber eine andere Information bekommen.
Siehe das Posting über Dir. Dort habe ich den Originaltext von Bod wiedergegeben. Was stimmt nun?
Gruß Uschi

_________________
die Erklärung
Auswandern nach Spanien? Lies hier!

BeitragVerfasst am: 19.03.2008, 19:55
julia07
 
Anmeldedatum22.05.2007
Beiträge1316
Wohnort87700 Memmingen


Hallo Uschi,
da ich (notgedrungen cheezy grin) ja auch bereits einmal eine Neuauflage wegen Fehlern im Buchblock machen musste, kann ich die Aussagen von Andreas bestätigen: Keine neue ISBN.

Allerdings erwartet die myBoD-Software, dass man eine "neue" ISBN-Datei anfordert, auch wenn man angekreuzt hat "alte ISBN verwenden". Wenn man dies dann tut, erhält man aber exakt das gleiche File wie für die erste Auflage. Das ist etwas verwirrend, liegt aber offenbar "nur" an der unflexiblen Software.

LG,
Julia


Zuletzt bearbeitet von julia07 am 20.03.2008, 11:35, insgesamt einmal bearbeitet

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www.julia-fargg.de
www.cornelia-oehlert.de

BeitragVerfasst am: 20.03.2008, 09:45
Andreas T.
 
Anmeldedatum11.04.2007
Beiträge153
WohnortBöhme


Wie gesagt: Ich hab´s gestern so gemacht und alles hat auf Anhieb wunderbar geklappt.

ABER ACHTUNG:
Es hat sich herausgestellt, dass man bei der "Neuauflage" vertraglich wesentlich schlechter gestellt ist als vorher! Bitte dazu unbedingt folgenden Thread lesen:
http://www.autorenpool.info/viewtopic.php?p=26057#26057

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