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Abtreten von Rechten

BeitragVerfasst am: 08.01.2008, 18:51
Laura
 
Anmeldedatum20.09.2007
Beiträge199


Hallo, ich habe mal eine generelle Frage: Wenn in einer Ausschreibung steht, dass der Autor seine Rechte an der Geschichte an den Verlag abtritt, es aber keinen Vertrag und kein Honorar gibt, hat das dann überhaupt Gültigkeit?

Die meisten Kleinverlage verlangen übrigens gar keine Abtretung der Rechte (mehr). Gruß Laura

Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 08.01.2008, 18:58
ChrisK
 
Anmeldedatum16.04.2007
Beiträge206
WohnortBerlin


Was für Rechte denn? Urheberrechte kann ein Autor gar nicht abtreten, weil die nach hiesigem Recht ihm lebenslang gehören. Der Urheber kann einem Vertragspartner lediglich Nutzungsrechte an seinem Werk gewähren, also, die Erlaubnis es zu veröffentlichen oder es zu verfilmen o.ä. Ohne im Besitz entsprechender Nutzungsrechte zu sein, darf ein Verlag ein Werk überhaupt nicht veröffentlichen. Wieviel der Verlag einem Autor für das Überlassen dieser Rechte zahlt, ist Verhandlungssache. Und wenn der Autor das Nutzungsrecht ohne Honorierung gewäährt, dann kann das durchaus rechtens sein.
Gruß
Chris

BeitragVerfasst am: 09.01.2008, 10:39
Laura
 
Anmeldedatum20.09.2007
Beiträge199


Ja, ich meine das ausschließliche Nutzungsrecht. Aber ist eine solche Vereinbarung ohne Vertrag nur aufgrund des Ausschreibungstextes überhaupt bindend? Gruß Laura

BeitragVerfasst am: 09.01.2008, 10:58
ChrisK
 
Anmeldedatum16.04.2007
Beiträge206
WohnortBerlin


Laura hat Folgendes geschrieben:
Ja, ich meine das ausschließliche Nutzungsrecht. Aber ist eine solche Vereinbarung ohne Vertrag nur aufgrund des Ausschreibungstextes überhaupt bindend? Gruß Laura


Kommt letztlich auf den genauen Text an, aber ich würde sagen: ja. Es wird ja niemand gezwungen, an einer solchen Ausschreibung teilzunehmen. Und wer das Nutzunsgrecht behalten möchte, beteiligt sich eben nicht.
Gruß
Chris

Verfasst am:
 


Abtreten von Rechten
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