 | Autorentätigkeit und Harz 4 |  |
Verfasst am: 25.08.2007, 11:48 |
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| Heidi |
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| Anmeldedatum | 08.04.2007 | | Beiträge | 7 | | Wohnort | Bad Dürkheim |
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Hallo Allerseits!
Gestern abend habe ich mich mit meiner Freundin Annika heftig gestritten.
Sie ist BOD Autorin und Harz4-Empfängerin.
Sie hat das "Schreiben" als Freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt gemeldet und hat mehr Ausgaben als Einnahmen.
Annika sagt nun: "Ich brauche das nicht bei der ARGE angeben, weil ich ja nichts verdiene. Meine Ausgaben interessieren die da ja nicht, sondern nur meine Einnahmen. Bod zahlt zwar etwas auf das Konto aber ich zahle mir nichts aus der Kasse aus und investiere gleich wieder in Werbung. Das kann ich nachweisen"
Annika kam zu der Schlussfolgerung weil: Immer wenn sie Arbeitslos wurde, hat sie Ihre Schreiberei beim ersten Arge-besuch angegeben, es wurde aber nie in den Computer aufgenomnmen. Der Beamte im Amt hat sie nicht weiter beachtet als sie sagte, sie hätte als Autorin so 50,-- Euro im Jahr Einnahmen, würde sich aber nichts davon auszahlen.
Ich hingegen behaupte, sie muss das alles genauestens angeben weil sie womöglich Riesenärger wegen fehlender Mitarbeit und Verheimlichung bekommt.
Werd ich den Prosecco gewinnen um den wir gewettet haben?
Jetzt zweifle ich aber, weil: Bei dem Arge-besuch war ich damals dabei gewesen, da hat der Beamte genau so reagiert wie sie es gesagt hat. Annika sagte, früher war das auch immer so.
Was muss sie da alles angeben beim Amt?
Ihr wäre es sehr peinlich alle Finanzen monatlich offenzulegen.
Heidi |
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Verfasst am: |
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Verfasst am: 25.08.2007, 12:11 |
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| julia07 |
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| Anmeldedatum | 22.05.2007 | | Beiträge | 1391 | | Wohnort | 87700 Memmingen |
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Hallo Heidi,
ich sehe hier zwei "Probleme":
Für das Finanzamt sollte sie in jedem Fall für jedes Jahr auflisten, was sie an Ausgaben und Einnahmen hatte, auch wenn sie unter der EK-Steuergrenze liegt. Das kostet nichts, hilft ihr aber zu gegebener Zeit enorm.
Was den 'kompetenten' Arbeitsamtsmitarbeiter angeht, so hast du sicher recht. Wenn sie das nicht angibt, bekommt sie irgendwann möglicherweise Ärger. Sie sollte eine schriftliche Erklärung zu ihrer Nebentätigkeit erstellen und diese beim Arbeitsamt mit Empfangsbestätigung (Stempel und Datum auf einer Kopie) abgeben.
LG, Julia |
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