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Buch wird kostenlos verliehen: Geschäftsschädigend?!

BeitragVerfasst am: 03.08.2008, 21:27
Danny
 
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Hallo ihr Lieben,

ich habe neulich entdeckt, dass mein Buch auf einer schweizer Webseite ungefragt kostenlos verliehen wird. Ich finde das ziemlich geschäftsschädigend und frage mich schon die ganze Zeit, ob das überhaupt zulässig ist. Ich will ja gar nicht unbedingt an dem Buch verdienen. Aber meine Kosten hätte ich schon gerne raus.

Weiß jemand, ob das so ohne Weiteres erlaubt ist?!

Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 03.08.2008, 21:31
LOFI (Moderator)
 
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Beiträge2671
WohnortOslo


Hi,

das hört sich wirklich auf den ersten Blick dreist an. Aber es ist ja in der Schweiz, vielleicht sind da die Gesetze anders. Allerdings habe ich schon gehört, dass Bücher von Messen z.B solche, die da zur Aussstellung ausgelegt waren, hinterher an Bibliotheken geben wurden, wo sie ja auch ausgeliehen werden. Scheint also gesetzlich möglich zu sein.

ist es denn nur ein Exemplar, was da angeboten wird? Dann wäre es doch eher eine Werbung für dein Buch. Nenne doch mal die Webseite.

LG

Lorenz

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BeitragVerfasst am: 03.08.2008, 21:33
Judith
 
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Beiträge2485
WohnortSchwobaländle


Hallo Danny,

ich würde es auch eher als Werbung sehen. Habe inzwischen auch an zwei Büchereien meine Bücher verschenkt für die Ausleihe, zwei weitere werden folgen. Vielleicht werden sie dadurch eher "entdeckt".

Grüßle,
Judith

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BeitragVerfasst am: 03.08.2008, 21:42
Danny
 
Anmeldedatum15.11.2007
Beiträge184


Es ist eine eher private Webseite, die sich halt mit "meinem" Thema beschäftigt. Es sind zwei Exemplare, die die Verleiherin selbst käuflich erworben hat, dafür aber um Spenden von anderen Besuchern ihrer Webseite bittet...

Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 03.08.2008, 21:50
LOFI (Moderator)
 
Anmeldedatum29.04.2008
Beiträge2671
WohnortOslo


Danny hat Folgendes geschrieben:
Es ist eine eher private Webseite, die sich halt mit "meinem" Thema beschäftigt. Es sind zwei Exemplare, die die Verleiherin selbst käuflich erworben hat, dafür aber um Spenden von anderen Besuchern ihrer Webseite bittet...


Das ist ja schon auf deine Kosten und nicht gerade wünschenswert, wenn sie die Spenden selbst einsteckt. Ich frage mich, ob sie dann nicht doch ne Lizenz von dir benötigt, um die Bücher zu verleihen. In Ordnung finde ich das jedenfalls nicht.
Schreib sie doch mal an und frag sie, was sie sich dabei gedacht hat.

Ich bin kein Rechtsexperte, aber wenn die Betreiberin in Deutschland sitzen würde, könntest du wohl eine Unterlassungsforderung stellen. Aber in der Schweiz? da wird es schwieriger. Vielleicht weiss einer der Rechtsbewanderten hier darüber Bescheid.

LG

Lorenz

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BeitragVerfasst am: 03.08.2008, 22:09
Danny
 
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Beiträge184


Lieber Lorenz,

danke, dass Du Dich so mit meinem "Problemchen" auseinandersetzt. Ich habe sie bereits angeschrieben und sie nett gebeten, ob sie wenigstens Flyer von uns verteilen kann, wenn sie unser Buch kostenfrei verleiht. Erst beim zweiten Mal Nachfragen war sie bereit, ein PDF zu akzeptieren. Ich möchte es mir halt auch nicht verscherzen, wenn Du verstehst, was ich meine. Der Leserkreis ist klein. Ich möchte mit dem Buch helfen. Das tue ich auch, wenn es umsonst verliehen wird. Aber die Kosten sieht kaum einer. Naja. Ich werde wohl damit leben müssen. Aber geärgert hat es mich schon. Danke, dass ich mir darüber mal Luft machen konnte!

BeitragVerfasst am: 03.08.2008, 23:06
Lennet
 
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WohnortKöln


Ich würde mich vermutlich auch zuerst ärgern, aber letztlich ist es wirklich eher Werbung, die toleriert werden kann. Die Spenden der Seite sind es jedenfalls nicht wert, dass man sich darüber aufregt. Wenn der Betreiber eine positive Rezension auf seine Seite setzt, dann wiegt es den Verleih locker wieder auf. Sieh den Homepagebetreiber eher als Promotion-Partner, den du in deine Werbung einbinden kannst - er mag dein Buch offensichtlich.

LG, Ken

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Re: Buch wird kostenlos verliehen: Geschäftsschädigend?!

BeitragVerfasst am: 04.08.2008, 06:53
hawepe
 
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WohnortBerlin


Hallo Danny,

Danny hat Folgendes geschrieben:

Weiß jemand, ob das so ohne Weiteres erlaubt ist?!


Die juristische Argumentation kenne ich nicht, aber wenn es nicht erlaubt waere, haetten wohl schon alle oeffentlichen Bibliotheken schliessen muessen.

Allerdings darf man vermutlich jeglichen Verleih ausschliessen. Jedenfalls kenne ich bei Zeitschriften entsprechende Hinweise im Impressum. Damit diese Einschraenkung bindend wuerde, muesste die Klausel aber mit Sicherheit dem Kunden vor dem Kauf mitgeteilt werden.

Beste Gruesse,

Heinz.

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Re: Buch wird kostenlos verliehen: Geschäftsschädigend?!

BeitragVerfasst am: 04.08.2008, 07:24
Danny
 
Anmeldedatum15.11.2007
Beiträge184


hawepe hat Folgendes geschrieben:
Hallo Danny,

Danny hat Folgendes geschrieben:

Weiß jemand, ob das so ohne Weiteres erlaubt ist?!


Die juristische Argumentation kenne ich nicht, aber wenn es nicht erlaubt waere, haetten wohl schon alle oeffentlichen Bibliotheken schliessen muessen.

Allerdings darf man vermutlich jeglichen Verleih ausschliessen. Jedenfalls kenne ich bei Zeitschriften entsprechende Hinweise im Impressum. Damit diese Einschraenkung bindend wuerde, muesste die Klausel aber mit Sicherheit dem Kunden vor dem Kauf mitgeteilt werden.

Beste Gruesse,

Heinz.


Naja, Heinz. Darüber habe ich auch schon nachgedacht: Aber m. E. ist das ja auch eine andere Sache, weil da die VG-Wort ihre Hand drauf hat. Man wird als Autor im Falle einer Ausleihe dann zumindest berücksichtigt.

Das mit dem Verleih im Impressum ist eine tolle Idee. Wieder etwas, wo ich als BOD Autor sage: Hätte man das nur vorher gewusst Wink.

Danke
Danny

BeitragVerfasst am: 04.08.2008, 07:27
Danny
 
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Beiträge184


Lennet hat Folgendes geschrieben:
Ich würde mich vermutlich auch zuerst ärgern, aber letztlich ist es wirklich eher Werbung, die toleriert werden kann. Die Spenden der Seite sind es jedenfalls nicht wert, dass man sich darüber aufregt. Wenn der Betreiber eine positive Rezension auf seine Seite setzt, dann wiegt es den Verleih locker wieder auf. Sieh den Homepagebetreiber eher als Promotion-Partner, den du in deine Werbung einbinden kannst - er mag dein Buch offensichtlich.

LG, Ken


Da hast Du Recht. Die Spenden finde ich auch einfach nur eher dreist, weil da jemand Geld für die Arbeit anderer verlangt und selbst nichts dafür getan hat, als eine (mittelmäßige) Webseite zu programmieren. Wenn ich darüber nachdenke, was ich für Arbeit in die Projekte gesteckt habe *ufz* Aber darüber macht sich nun einmal jemand, der nicht dabei war, keine Gedanken.
Wenigstens hat die Betreiberin nun einen Flyer meines zweiten Projektes akzeptiert, den sie im Falle des Verleihs ergänzend mitschicken will.

Und Du hast recht: Es ehrt mich sogar in gewisser Weise, dass mein Buch als Tipp nun gleich 2x ausgeliehen werden kann!

Re: Buch wird kostenlos verliehen: Geschäftsschädigend?!

BeitragVerfasst am: 04.08.2008, 07:48
hawepe
 
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WohnortBerlin


Hallo Danny,

Danny hat Folgendes geschrieben:
Aber m. E. ist das ja auch eine andere Sache, weil da die VG-Wort ihre Hand drauf hat. Man wird als Autor im Falle einer Ausleihe dann zumindest berücksichtigt.


Bibliotheken gibt es aber schon sehr viel laenger als die VG Wort, d.h. die Bibliothekstantieme kann nicht Voraussetzung fuer das Verleihen von Buechern sein.

Ausserdem steht es der VG Wort frei, auch mit privaten Verleihern Vertraege abzuschliessen. Die Abfuehrung der oeffentlichen Bibliotheken basiert ja auch nur auf Vertraegen und keinem Abfuehrungsgesetz.

Zitat:
Das mit dem Verleih im Impressum ist eine tolle Idee. Wieder etwas, wo ich als BOD Autor sage: Hätte man das nur vorher gewusst Wink.


Trotz deines Smileys ein Kommentar: Ein Hinweis nur im Impressum ist mit Sicherheit nicht ausreichend. Falls nachtraegliche Nutzungseinschraenkungen ueberhaupt zulaessig sind, waerst du aber mit Sicherheit schadensersatzpflichtig, wenn jemand das Buch nicht wie geplant nutzen kann.

Beste Gruesse,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 04.08.2008, 15:42
Arachne
 
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Also ich kann mir nicht vorstellen, daß man das Verleihen unterbinden kann. Wenn z.B. ein Verein ein Sachbuch kauft und seinen Mitgliedern in der Vereinsbücherei zur Verfügung stellt - was ist da juristisch (oder auch moralisch) Böses dabei? Wenn ich einen großen Freundeskreis habe und jedem einzelnen hintereinander mein Lieblingsbuch leihe - dasselbe.

Anders könnte es ggf. sein, wenn für das Verleihen Geld genommen wird (Verleihgebühr). Aber ich nehme an, man könnte höchstens auf Unterlassen klagen, nicht auf Schadensersatz.

Sigrid

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BeitragVerfasst am: 04.08.2008, 15:51
hawepe
 
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WohnortBerlin


Hallo Sigrid,

Arachne hat Folgendes geschrieben:
Anders könnte es ggf. sein, wenn für das Verleihen Geld genommen wird (Verleihgebühr).


Selbst das ist eher unwahrscheinlich. In Berlin kassieren die oeffentlichen Bibliotheken seit Jahren eine Ausleihgebuehr. Waere das juristisch anfechtbar, haette mit Sicherheit schon jemand dagegen geklagt.

Beste Gruesse,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 04.08.2008, 16:00
Der_Meinige
 
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Beiträge46


Zitat:
Anders könnte es ggf. sein, wenn für das Verleihen Geld genommen wird (Verleihgebühr). Aber ich nehme an, man könnte höchstens auf Unterlassen klagen, nicht auf Schadensersatz.


Nein, als Käufer eines Buches erwerbe ich das Nutzungsrecht daran - wie auch bei einer Zeitung. Ich darf es weiterverkaufen oder verleihen, ganz nach Belieben, schließlich wurde das Produkt gekauft und bezahlt. Das Einzige, was definitiv ausgeschlossen ist: Das Kopieren.

BeitragVerfasst am: 04.08.2008, 16:09
hawepe
 
Anmeldedatum15.04.2007
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WohnortBerlin


Hallo,

Der_Meinige hat Folgendes geschrieben:
Nein, als Käufer eines Buches erwerbe ich das Nutzungsrecht daran - wie auch bei einer Zeitung. Ich darf es weiterverkaufen oder verleihen, ganz nach Belieben, schließlich wurde das Produkt gekauft und bezahlt. Das Einzige, was definitiv ausgeschlossen ist: Das Kopieren.


Du erwirbst das Eigentum. Das ist einer der wesentlichen Unterschiede zwischen einem Buch und einer Software-CD.

Und natuerlich darf die Nutzung eines Buches eingeschraenkt werden. Einige Zeitschriften machen es vor, indem sie z.B. die Einstellung in Lesezirkel verbieten. Allerdings muss der Kaeufer vorher darauf hingewiesen werden.

Welche anderweitigen Rechtsgueter dagegenstehen koennten, weiss ich nicht, schliesslich bin ich kein Jurist. Ziemlich klar duerfte sein, dass ein solches Buch keine ISBN tragen darf.

Beste Gruesse,

Heinz.

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