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Forum für Books on Demand bzw. BOD Autoren » Buchherstellung » Buchblocktausch bei veröffentlichtem BOD-Buch - möglich? Gehe zu Seite 1, 2, 3  Weiter
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Buchblocktausch bei veröffentlichtem BOD-Buch - möglich?

BeitragVerfasst am: 16.07.2008, 14:14
pinky
 
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Hallo,
hat jemand Erfahrungen damit, wie man vorgehen muß, wenn man bei einem bereits erschienenen BOD-Buch einen neuen Buchblock einstellen möchte - die alte ISBN- Nummer aber möglichst erhalten bleiben soll? Geht das überhaupt .- oder muß ich ein ganz neues Buchprojekt starten?
Weiß jemand, mit welchen Kosten ich rechnen muß?
LG
Steffi

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Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 16.07.2008, 15:29
LOFI (Moderator)
 
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Klar geht das, nur muss das ganze under dem gleichen Buchprojekt als 2. Version in Auftrag gegeben werden. der Text kann theoretisch anders sein. Nur der Titel muss gleich bleiben. ISBN auch. Cover kannst du auch ändern.

LG

Lorenz

das mit dem Titel weiss ich nicht genau. Aber Buchblock in jedem Fall.

Schau mal in deinem Account bei BOD nach, da gibt es die Möglichkeit zur Neuauflage des Buchprojektes.

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BeitragVerfasst am: 16.07.2008, 15:41
pinky
 
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Ich möchte nur am Buchblock Änderungen vornehmen -
danke für die Hinweise
LG
Steffi

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BeitragVerfasst am: 16.07.2008, 16:11
hawepe
 
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Hallo Lorenz,

LOFI hat Folgendes geschrieben:
der Text kann theoretisch anders sein.


Nein, eben nicht. Das widerspricht dem Sinn der ISBN. Mir hat zwar mal ein Verlag erklaert, das sei nicht strafbar, aber muss denn in D immer alles unter Strafe gestellt werden, weil es anders nicht funktioniert?

Druckfehler duerfen korrigiert werden, obwohl das vom Grundsatz her ebenfalls bereits sehr fragwuerdig ist, aber darueber hinausgehende Veraenderungen sind nicht zulaessig, weil die ISBN dann nicht mehr eindeutig waere.

Beste Gruesse,

Heinz.

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Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 16.07.2008, 16:15
LOFI (Moderator)
 
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hawepe hat Folgendes geschrieben:
Hallo Lorenz,

LOFI hat Folgendes geschrieben:
der Text kann theoretisch anders sein.


Nein, eben nicht. Das widerspricht dem Sinn der ISBN. Mir hat zwar mal ein Verlag erklaert, das sei nicht strafbar, aber muss denn in D immer alles unter Strafe gestellt werden, weil es anders nicht funktioniert?

Druckfehler duerfen korrigiert werden, obwohl das vom Grundsatz her ebenfalls bereits sehr fragwuerdig ist, aber darueber hinausgehende Veraenderungen sind nicht zulaessig, weil die ISBN dann nicht mehr eindeutig waere.

Beste Gruesse,

Heinz.



Selbstverständlich kann ich doch meinen text innerhalb des Buchblocks ändern. Wozu denn sonst die Möglichkeiten mit der zweiten Version.
Was soll an der Korrektur von Druckfehlern fragwürdig sein. das Ding heisst ja auch dann nicht mehr Titel xxx, sondern Titel xxx 2. Auflage. Also gut, komplette Sinnveränderung sollte vielleicht nicht sein, aber Korrekturen sind doch wohl OK. Wie gesagt, die 2. Auflage im Titel besagt ja schon, dass wohl eine änderung stattgefunden hat.


LG

Lorenz

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BeitragVerfasst am: 16.07.2008, 16:52
frangsen
 
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Hallo Lorenz,

aber eben: 2. Auflage - und dafür sollte es doch auch eine neue ISBN geben. Das ist jedenfalls sinnvoll.

Zur ISBN im Allgemeinen s. http://www.bisag.de/sixcms/detail.php?id=94747

VGe
Frank

BeitragVerfasst am: 16.07.2008, 17:11
LOFI (Moderator)
 
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frangsen hat Folgendes geschrieben:
Hallo Lorenz,

aber eben: 2. Auflage - und dafür sollte es doch auch eine neue ISBN geben. Das ist jedenfalls sinnvoll.

Zur ISBN im Allgemeinen s. http://www.bisag.de/sixcms/detail.php?id=94747

VGe
Frank


Bei meiner 2. Auflage / version hat BOD aber die gleiche benutzt. Da hat sich nicht ein Nümmerchen geändert. Der Titel hat sogar noch einen Untertitel bekommen auf dem Cover.

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BeitragVerfasst am: 16.07.2008, 17:27
frangsen
 
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Ja, wenn sich nichts bzw. so gut wie nichts ändert. Du hast den Buchblock nicht verändert (wenn ich das richtig verstanden habe?!), sondern nur den Titel um einen Untertitel ergänzt. Dann macht es auch kaum Sinn, eine andere ISBN zu vergeben. Der Inhalt ist ja gleichgeblieben.

VGe Frank

BeitragVerfasst am: 16.07.2008, 17:29
LOFI (Moderator)
 
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frangsen hat Folgendes geschrieben:
Ja, wenn sich nichts bzw. so gut wie nichts ändert. Du hast den Buchblock nicht verändert (wenn ich das richtig verstanden habe?!), sondern nur den Titel um einen Untertitel ergänzt. Dann macht es auch kaum Sinn, eine andere ISBN zu vergeben. Der Inhalt ist ja gleichgeblieben.

VGe Frank


der Inhalt ist FAST gleichgeblieben.

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BeitragVerfasst am: 16.07.2008, 17:31
LOFI (Moderator)
 
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Mit meinem Gedichtband wird es das gleiche sein. Die 2. Auflage kommt bald raus, 20 Seiten mehr, aber gleiche ISBN. GEHT! Kann ich so im Buchprojekt bearbeiten.

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BeitragVerfasst am: 16.07.2008, 17:40
frangsen
 
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Hallo Lorenz,
wie Heinz sinngemäß schon sagte: Dass man die alte ISBN benutzen kann, ist eine Sache, ob dies sinnvoll ist, ist eine andere. Bei 20 inhaltlich neuen Seiten halte ich es für fragwürdig, auf die alte ISBN zurückzugreifen. Warum auch?
VGe
Frank

BeitragVerfasst am: 16.07.2008, 17:42
lverlag
 
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LOFI hat Folgendes geschrieben:
Mit meinem Gedichtband wird es das gleiche sein. Die 2. Auflage kommt bald raus, 20 Seiten mehr, aber gleiche ISBN. GEHT! Kann ich so im Buchprojekt bearbeiten.


Heinz hat schon recht mit seiner Anmerkung.

BoD bietet zwar diese Möglichkeit, aber lt. MVB entspricht es nicht den ISBN-Vergabegrundsätzen.

Ich vermute mal, dass sich BoD nicht das Geschäft kaputtmachen möchte und die Möglichkeit deshalb bietet.

Grundsätzlich kann ich Heinz nur 100%ig zustimmen. Die ISBN haben ihren Sinn, der durch Zweitauflaugen oder neue Auflagen mit geändertem Inhalt bei gleicher ISBN hinfällig wird.

Anbei mal ein Zitat aus dem ISBN-Handbuch:
"Es muss eine neue ISBN vergeben werden, wenn an einem oder mehreren Teil(en) einer Publikation wesentliche Änderungen vorgenommen werden. Falls der Titel verändert wird, benötigt man ebenfalls eine neue ISBN. Wird nur der Umschlag neu gestaltet oder der Preis einer monographischen Publikation neu festgesetzt, so wird keine neue ISBN vergeben.
Bei geringfügigen Änderungen an einer Auflage (z.B. Korrekturen von Druckfehlern) ist ebenfalls keine neue ISBN notwendig."

Der letzte Satz sagt ja nochmal deutlich, dass lediglich dann keine neue ISBN notwendig ist, wenn Druckfehler korrigiert werden, der Inhalt aber der gleiche bleibt.

Wir Inhalt hinzugefügt, gekürzt oder geändert kann ich nur dringend empfehlen eine neue ISBN zu vergeben.

BeitragVerfasst am: 16.07.2008, 17:48
LOFI (Moderator)
 
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lverlag hat Folgendes geschrieben:

Wir Inhalt hinzugefügt, gekürzt oder geändert kann ich nur dringend empfehlen eine neue ISBN zu vergeben.


Und wenn ich es nicht tue? An den Karren fahren kann mir ja scheinbar niemand, denn sonst würde es BOD ja nicht anbieten.
Also?

LG

Lorenz

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BeitragVerfasst am: 16.07.2008, 17:53
lverlag
 
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WohnortMünchen


LOFI hat Folgendes geschrieben:
lverlag hat Folgendes geschrieben:

Wir Inhalt hinzugefügt, gekürzt oder geändert kann ich nur dringend empfehlen eine neue ISBN zu vergeben.


Und wenn ich es nicht tue? An den Karren fahren kann mir ja scheinbar niemand, denn sonst würde es BOD ja nicht anbieten.
Also?

LG

Lorenz


Teilweise. Ganz ohne Konsequenzen muß das nicht bleiben. Sanktionsmöglichkeiten hat der MVB gegenüber dem Unternehmen welches die ISBN beantragt hat. Aber natürlich ist das in diesem Falle nicht realistisch, weil die MVB kaum etwas davon mitbekommen wird.

Das Problem ist einfach, dass mit solchen Dingen das System der ISBN unterhöhlt wird. Der Kunde der Buch XY bestellt, aber YY geliefert bekommt, wird sich beim ersten Mal wundern und beim zweiten Mal nichts mehr auf die Eindeutigkeit der ISBN geben.

BeitragVerfasst am: 16.07.2008, 17:54
frangsen
 
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Ach Lorenz - das hatten wir doch gerade erst.

Nicht alles, was man darf, ist sinnvoll.

VGe Frank
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