Verfasst am: 13.01.2008, 13:23 |
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| Judith |
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| Anmeldedatum | 05.08.2007 | | Beiträge | 2223 | | Wohnort | Schwobaländle |
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Ich mache es wie Matthias; Quittung und bei Abrechnung eine Rechnung.
Meine Bedingungen: Bei Hannahs Nachtgeschichten (Verkaufspreis 6,- Euro) bekommt der Buchhandel bei Kommission 1,50 (incl. MWSt.), beim Tanzroman (Verkaufspreis 8,90 Euro) bekommt er 1,90 Euro.
Grüßle,
Judith |
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Verfasst am: |
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Verfasst am: 13.01.2008, 13:35 |
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| skipteuse |
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| Anmeldedatum | 30.05.2007 | | Beiträge | 1111 | | Wohnort | Potsdam |
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Wow, cih staune über eure Efrolge, überhaupt Bücher in die Läden zu bekommen. Ich war bei einigen Buchhandlungen, die alle abgelehnt haben, meine Bücher zu verkaufen. So was machen sie generell nicht hieß es, nur das vorgesehene Sortiment, keine ausnahmen. Hm...?
Na, werd mich vielleicht bal dmal wieder auf die Spur machen, jetzt hab ich von euch ja einige Tipps zur Kalkultaion erhalten, falls einer Interesse zeigt - neues Jahr, neues Glück ;-)
Wünsch euch viel Erfolg.
Die heut ebenfalls werbefreie aber Magisterarbeit-lastige Babs |
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Verfasst am: 13.01.2008, 13:52 |
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| Gerhard |
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| Anmeldedatum | 07.12.2007 | | Beiträge | 415 |
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Auweia.... diese Buchkalkulationen sind ja schlimmer als jede Berechnung in der relativistischen Quantenfeldtherie.
Wie macht ihr das mit der MWST? Der Buchhandel kriegt 30% .... vom Verkaufspreis oder von dem Preis ohne die 7%ige MWST? .... und wie kriegt das Finanzamt dann seine MWST? Da sind die nämlich ganz geil drauf ... und da lassen die auch nicht mit sich reden. Und Spaß verstehen die so und so nicht.
Liebe Grüße
Gerhard |
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Verfasst am: 13.01.2008, 14:15 |
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| Versailles |
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| Anmeldedatum | 22.05.2007 | | Beiträge | 820 |
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Hallo zusammen,
meine Bücher finden sich gerade in einer Reinigung, in einem Blumengeschäft und einem klassischen Buchhandel. Allein die Buchhändlerin fragte von sich aus nach einem Rabatt, den wir dann kurz ausgehandelt haben (25%). Da dieser Deal spontan zustande kam, habe ich einen Lieferschein von ihr bekommen.
@ Gerhard, die humorlosen Jungs von FA mögen geil auf mein Geld sein wie sie wollen. Als Kleinunternehmerin (§19 UStG.) berechne ich keine MwSt und führe auch keine ab. Einzig die mir berechnete MwSt. muss ich natürlich bezahlen.
@ derhagen: mal eben eine Frage: weshalb gehst du an einem Kurz-vorm-Wochenend-Tag (Freitag) zwecks Verkaufsverhandlungen in ein Lottogeschäft?? Das die da keine Zeit oder einfach auch keinen Kopf für "Nebensächliches" haben, kann ich mir denken. Stand da vielleicht sogar noch einer der Megajackpot-Samstage vor der Tür? nichts für ungut, aber Timing ist alles und die Basis für entspannte Verhandlungen. |
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_________________ "carpe diem, quam minimum credula postero"
(Horaz, 65-8 v. Chr.)
www.comtesse-heloise.de
Autorenphoto von J. Nemeth, Photostudio Kannengiesser, 58095 Hagen |
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Verfasst am: |
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Verfasst am: 13.01.2008, 15:47 |
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| derhagen |
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| Anmeldedatum | 09.01.2008 | | Beiträge | 59 | | Wohnort | Magdeburg |
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ganz einfache Antwort - weil ich gerade dort in der Nähe war.
Ich war bei der Buchhandlung - und 500 Meter weiter ist halt dieser Lotto-Shop. Und "versuch macht kluch"- mässig bin ich dort hinein.
Manchmal "timed" man wirklich nicht, sondern macht eher einen auf Wegelagerei. Aber Du kannst schon Recht haben, das es auch am schlechten "timing" lag.
Beste gut getimte Grüße  |
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 | @ derhagen |  |
Verfasst am: 13.01.2008, 18:46 |
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| Versailles |
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| Anmeldedatum | 22.05.2007 | | Beiträge | 820 |
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_________________ "carpe diem, quam minimum credula postero"
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Verfasst am: 13.01.2008, 19:02 |
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| Gerhard hat Folgendes geschrieben: | | Wie macht ihr das mit der MWST? Der Buchhandel kriegt 30% .... vom Verkaufspreis oder von dem Preis ohne die 7%ige MWST? |
Gerhard,
kaufmännisch gesehen werden Auf- und Abschläge grundsätzlich vom Nettopreis (also ohne MwSt.) berechnet, weil für Kaufleute die MwSt. ein durchlaufender Posten ist. Übrigens rechnen Wiederverkäufer weniger mit "Rabatt" als mit "Aufschlag". Der Unterschied: von € 10,00 sind 30% Rabatt € 3,00 (Differenz € 7,00) ... möchte der Wiederverkäufer 30% aufschlagen, geht er von € 7,69 aus - die Differenz sind nur noch € 2,61...
Angenommen, Dein Buch kostet im VK € 13,90 brutto, dann kostet es netto € 12,99.
Damit der Wiederverkäufer 30% aufschlagen kann, erhält er es für € 9,99 netto. (Gibst Du 30% Rabatt, kostet es nur € 9,09 netto).
Da musst Du 7% MwSt. draufrechnen - also gibst Du es (bei € 9,99) für € 10,69 ab.
Die € 0,70 Differenz pro Buch führst Du über die Umsatzsteuer-Erklärung ans Finanzamt ab.
Beste Grüße
Matthias
- heute fast werbefrei - |
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Verfasst am: 13.01.2008, 19:28 |
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| Gerhard |
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| Anmeldedatum | 07.12.2007 | | Beiträge | 415 |
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Hallo Matthias,
danke, war jetzt kaufmännisches Rechnen so richtig zum Verstehen für einen Physiker Ich weiß jetzt nicht, ob ich dir so einfach und schnell die Dirac-Gleichung erklären könnte .... aber ich glaube, die brauchst du fürs tägliche Leben weniger
Also, nochmals .... DANKE.
Liebe Grüße
Gerhard |
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Verfasst am: 13.01.2008, 19:36 |
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Falls ich mal ein physikalisches Problem haben sollte (bislang ist es nur der Ersatz von Flüssigkeit durch Luft in Glasbehältern mit einer oben liegenden Öffnung) weiß ich ja, an wen ich mich wenden kann...
Schönen Abend noch!
Matthias
- heute fast werbefrei - |
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Verfasst am: 13.01.2008, 20:00 |
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| derhagen |
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| Anmeldedatum | 09.01.2008 | | Beiträge | 59 | | Wohnort | Magdeburg |
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... in diesem Fall hilft einfaches nachgiessen  |
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Verfasst am: 13.01.2008, 20:17 |
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| derhagen hat Folgendes geschrieben: | ... in diesem Fall hilft einfaches nachgiessen  |
Ach - wenn ich Euch nicht hätte... ... ich geh das gleich mal im praktischen Versuch umsetzen!
Matthias
- heute fast werbefrei - |
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Verfasst am: 13.01.2008, 22:37 |
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| El Creeco |
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| Anmeldedatum | 08.01.2008 | | Beiträge | 82 | | Wohnort | nähe Frankfurt |
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Ja, genau so hab ich es auch gemacht. Mal eine Frage: eine Bekannte hat einen Gothic Shop und möchte meine Bücher haben. Nur braucht sie eine Rechnung. Da ich aber als Freischaffender eingetragen bin, kann ich keine Rechnung mit Umsatzsteuer ausstellen, oder - falls doch, wie mache ich das???
liebe Grüße
El Creeco  |
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_________________ Wo Licht ist, muss der Schatten weichen |
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Verfasst am: 14.01.2008, 00:20 |
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| CeKaDo |
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| Anmeldedatum | 15.11.2007 | | Beiträge | 409 | | Wohnort | Schwelm |
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Wo keine Umsatzsteuer berechnet wird, kann keine ausgeschrieben werden. So einfach ist das.
Beispiel: Verkaufspreis des Buches 9,90 € incl. 7 % Mwst. = 9,25 € + 0,65 e Mwst.
Deine Rechnung lautet: Verkaufspreis 9,90 €
Du bist anscheinend nicht umsatzsteuerpflichtig und somit auch nicht berechtigt, die Mwst. zu berechnen. Das wiederum bedeutet auch, daß Du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist. Was wiederum heißt, daß Du die Rechnungen für die Herstellung des Buches zwar komplett als steuermindernd geltend machen kannst, Dir jedoch vorher nicht die gezahlte Mehrwertsteuer von der eingenommenen Mwst. abziehen kannst.
Öh...
Was bedeutet das nun für den Händler? Er kann Deine Rechungen als Betriebsausgaben absetzen. Vorsteuer ist jedoch nicht anrechenbar. Bei Büchern ist das ein bißchen doof, weil die ja gebundene Preise haben.
Im Dienstleistungssektor bietet solch eine Regelung jedoch unschätzbare Vorteile, da Du keine Mehrwertsteuer kalkulieren mußt und somit Deinen Konkurrenten u.U. um satte 19 Prozent voraus bist. |
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Verfasst am: 14.01.2008, 01:38 |
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| El Creeco |
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| Anmeldedatum | 08.01.2008 | | Beiträge | 82 | | Wohnort | nähe Frankfurt |
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auweia ... heißt das jetzt so viel, als dass ich ihr den normalen Ladenpreis berechnen müsste? Das würd sich allerdings für sie nullstens lohnen ...
lieben Gruß
El Creeco  |
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_________________ Wo Licht ist, muss der Schatten weichen |
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Verfasst am: 14.01.2008, 01:46 |
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| derhagen |
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| Anmeldedatum | 09.01.2008 | | Beiträge | 59 | | Wohnort | Magdeburg |
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nein - sie muss den Bücherpreis den Käufern berechnen
du bist doch der "Zwischenhändler" und kannst "deine" Preise machen - nur eben nicht die MwSt. extra ausgeben.
--- wenn ich das richtig verstanden habe ---
LG |
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