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BeitragVerfasst am: 14.01.2008, 01:14
El Creeco
 
Anmeldedatum08.01.2008
Beiträge82
Wohnortnähe Frankfurt


Hallo,
ok, danke, ich glaube, ich hab es verstanden ... hoffe ich zumindest ... Rolling Eyes Nun ja...
Ich hab bei meinem Buch "Sargor" eine neue Leseprobe eingestellt.
liebe Grüße
El Creeco book

_________________
Wo Licht ist, muss der Schatten weichen

Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 14.01.2008, 08:18
CeKaDo
 
Anmeldedatum15.11.2007
Beiträge411
WohnortSchwelm


Richtig verstanden!

Die Buchpreisbindung gilt nur für den Verkauf an den Endverbraucher. Mit Wiederverkäufern kannst Du einen beliebigen Preis aushandeln.

In Deinem Falle wäre also die Rechnung recht einfach, da keine Steuern berücksichtigt werden müssen.

Beispiel: Verkaufspreis 9,90 € und Du gibst dem Wiederverkäufer 20 % Rabatt, die er sich in die Tasche stecken darf. Sein Einkaufs- und Dein Verkaufspreis an den Wiederverkäufer wären dann 9,90 € - 1,98 € = 7,92 €.

Der Buchhandelsrabatt bewegt sich allgemein zwischen 30 und 40 Prozent. Amazon nimmt im Advanced-Programm (also bei eigener Anmeldung) satte 55 Prozent.

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"Nur Dumme trauen sich alles!"

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BeitragVerfasst am: 14.01.2008, 09:07
dbs
Gast
 


El Creeco hat Folgendes geschrieben:
Hallo,
hm ... das mit den 40 %, wie machst du das? Da muss man doch ne ziemlich große Auflage haben, damit sich das überhaupt rechnet? Grübel ... Rolling Eyes Also bei meinen "Verkäufern" liege ich so bei 1 Euro ...
außer bei den Büchern aus dem Verlag, die ich über die Buchläden verkaufe, da haben wir uns in den meisten Fällen so geeinigt, dass ich die Bücher in Kommission hinbringe, und sie dann für jedes verkaufte Buch dem Verlag eine Rechnung schreiben ...
liebe Grüße
El Creeco book


Das Buch ist mit seinem Laden-VK von Beginn an auf einen 40%/30% Rabatt für Wiederverkäufer kalkuliert worden.

Bei einem Laden-VK von 12,50 Euro (Netto 11,68 Euro) werden mir etwas über 6 Euro für die Autorenabnahme berechnet.

Bei 40% Rabatt vom Netto-VK komme ich auf einen Abgabepreis von 7 Euro. 40% gibt es aber nur, wenn der Wiederverkäufer die Bücher auch tatsächlich kauft, d.h. ich stehe nicht im Risiko (ansonsten gibt es eben nur 30%). Mit 7 Euro Abgabepreis mache ich immerhin deutlich mehr als 10% Gewinn pro Buch. Die Druckerei/der Verlag liefert die Bücher direkt an den Wiederverkäufer, wodurch nur einmal Porto und Verpackung anfallen, was durch die Gewinnmarge weit mehr als abgedeckt ist. Letztlich bleibt bei jeder Bestellung Geld hängen - zwar nicht so viel wie bei einem direkten Verkauf an den Endverbraucher, aber immerhin.

Netto komme ich bei einem Paketverkauf von 20 Büchern auf eine Gewinnmarge von ca. 7 bis 8 % - viel mehr bekommt ein Autor bei einem "normalen" Verlag für sein Taschenbuch auch nicht.

Grüße
Siegfried

BeitragVerfasst am: 14.01.2008, 09:19
CeKaDo
 
Anmeldedatum15.11.2007
Beiträge411
WohnortSchwelm


Oh schön Very Happy

Dann ist der Verlag, in dem und für den ich tätig bin, nicht normal. Unsere Autoren, so auch ich, bekommen satte 15 Prozent auf jedes nicht selbst verkaufte Buch. cheezy grin

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Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 14.01.2008, 09:36
dbs
Gast
 


CeKaDo hat Folgendes geschrieben:
Oh schön Very Happy

Dann ist der Verlag, in dem und für den ich tätig bin, nicht normal. Unsere Autoren, so auch ich, bekommen satte 15 Prozent auf jedes nicht selbst verkaufte Buch. cheezy grin


Stimmt, dann ist der Verlag, für den du tätig bist, tatsächlich nicht normal! Very Happy

Ich beziehe mich bei meinen Aussagen zu den Autorenhonoraren auf die Vereinbarung des "Verbandes Deutscher Schriftsteller (VS)", der u.a. von Grass, Böll und Walser gegründet wurde und dem heute ca. 4.000 Schriftsteller, Übersetzer, Journalisten usw. angehören.

Dort heißt es unter § 4 für Softcover/Taschenbücher:

"Bei vom Verlag selbst veranstalteten Taschenbuchausgaben sind in der Regel folgende Beteiligungen am Nettoladenverkaufspreis angemessen:
1. bis 20.000 Exemplare 5%
2. ab 20.000 Exemplare 6%
3. ab 40.000 Exemplare 7%
4. ab 100.000 Exemplare 8%"

Quelle: "Gemeinsame Vergütungsregeln für Autoren belletristischer Werke in deutscher Sprache" vom 9. Juni 2005

http://vs.verdi.de/urheberrecht/angemessene_verguetungen/veguetungsregeln_belletristik/data/Vertrag_Belletristik


Es ehrt deinen Verlag, dass er deutlich mehr bezahlt (sofern er nicht beim Autor kassiert - denn "Verlag" kommt von "vorlegen", und das bezieht sich auf die Finanzen), das wäre dann aber tatsächlich branchenunüblich. rororo & Co würden bei 15% Autorenbeteiligung am Laden-VK nicht nur in der Druckerei ins Rotieren kommen ... Very Happy

Grüße
Siegfried


Zuletzt bearbeitet von dbs am 14.01.2008, 09:47, insgesamt einmal bearbeitet

BeitragVerfasst am: 14.01.2008, 09:39
matthiasgerschwitz
Gast
 


CeKaDo hat Folgendes geschrieben:
Dann ist der Verlag, in dem und für den ich tätig bin, nicht normal. Unsere Autoren, so auch ich, bekommen satte 15 Prozent auf jedes nicht selbst verkaufte Buch.

Da muss ich doch flugs mal den ollen Adenauer zitieren: "Man muss auch jünne künne (gönnen können)".

Razz

Beste Grüße
Matthias

- heute fast werbefrei -

BeitragVerfasst am: 27.03.2008, 17:04
Thorben
 
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Beiträge35


Ich hab mir die Beiträge wirklich sehr genau durchgelesen, aber was nicht verflogen ist, ist meine Unsicherheit, wie genau jetzt eine Rechnung auszusehen hat. Einige von euch haben das anscheinend schon oft gemacht. Vielleicht kann einer von euch mir einfach erklären, wie so ein Blatt genau - von oben nach unten - aussieht ...?
Vielen, vielen Dank!

BeitragVerfasst am: 27.03.2008, 17:22
lverlag
 
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WohnortMünchen


Thorben hat Folgendes geschrieben:
Ich hab mir die Beiträge wirklich sehr genau durchgelesen, aber was nicht verflogen ist, ist meine Unsicherheit, wie genau jetzt eine Rechnung auszusehen hat. Einige von euch haben das anscheinend schon oft gemacht. Vielleicht kann einer von euch mir einfach erklären, wie so ein Blatt genau - von oben nach unten - aussieht ...?
Vielen, vielen Dank!


Hallo Thorben,

die generellen Anforderungen an eine Rechnung findest Du im folgenden Dokument. Da findest Du im Anhang auch eine Musterrechnung (entsprechend den gesetzlichen Anforderungen).

http://www.duesseldorf.ihk.de/produktmarken/Publikationen/Steuern/M4_PflichtangabenaufRechnungen.pdf

Wenn Du eine Rechnung über eine Lieferung von Büchern an einen Händler schreibst, führst Du in einer Spalte den Nettoladenverkaufspreis auf, in einer weiteren Spalte die Höhe des Rabattes in %, eine Spalte für den Rabatt in Euro und in der letzten Spalte den sich daraus ergebenden Endpreis für den Händler. Wie Du die Informationen zu Titel, ISBN, Anzahl usw. gestaltest bleibt Dir überlassen, aber diese Informationen mußt Du auch angeben um die Leistung eindeutig bestimmen zu können.

Bezüglich der USt kann es zu Abweichungen kommen (wenn Du z.B. Kleinunternehmer bist). Das konnte ich Deiner Anfrage aber nicht entnehmen.

beste Grüße
André

BeitragVerfasst am: 27.03.2008, 17:45
Thorben
 
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Danke schön für die Antwort. Tatsächlich bin ich, wie die meisten hier, kein Kleinunternehmer, führe also auch keine Umsatzsteuer weiter. Ich muss aber trotzdem wie du sagst, den Nettoverkaufspreis berechnen? Dann mach ich das auch Smile
Danke noch mal.

BeitragVerfasst am: 27.03.2008, 17:54
lverlag
 
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WohnortMünchen


Thorben hat Folgendes geschrieben:
Danke schön für die Antwort. Tatsächlich bin ich, wie die meisten hier, kein Kleinunternehmer, führe also auch keine Umsatzsteuer weiter. Ich muss aber trotzdem wie du sagst, den Nettoverkaufspreis berechnen? Dann mach ich das auch Smile
Danke noch mal.


Das macht nun für mich keinen Sinn Smile

Du bist kein Kleinunternehmer und führst trotzdem keine Umsatzsteuer ab?

BeitragVerfasst am: 27.03.2008, 18:04
mtg
Gast
 


Vielleicht will er ja damit sagen, dass er Privatmann, also nicht einmal Kleinunternehmer ist.....

Das denkt sich
Matthias

BeitragVerfasst am: 27.03.2008, 18:08
lverlag
 
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WohnortMünchen


mtg hat Folgendes geschrieben:
Vielleicht will er ja damit sagen, dass er Privatmann, also nicht einmal Kleinunternehmer ist.....

Das denkt sich
Matthias


Wäre er Privatmann müßte er aber keine Rechnung schreiben. Es ging bei der Frage, für mein Verständnis zumindest, klar um eine freiberufliche/gewerbliche Tätigkeit.

Es sei denn das ganze läuft erst an und hat so geringen Umfang, dass Thorben sich bisher noch nicht als freiberuflich tätig bzw. Gewerbetreibender bei den offiziellen Stellen gemeldet hat.

Spekulatius...Spekulatius Smile

BeitragVerfasst am: 27.03.2008, 19:19
mtg
Gast
 


lverlag hat Folgendes geschrieben:
Spekulatius...Spekulatius Smile


Und das, wo es noch soooo lang bis Weihnachten ist Smile

BeitragVerfasst am: 27.03.2008, 23:31
Judith
 
Anmeldedatum05.08.2007
Beiträge2485
WohnortSchwobaländle


Hallo Thorben,

wenn du nicht USt-pflichtig bist, dann ist deine Rechnung brutto = netto.

Grüßle,
Judith

_________________
Du willst mehr wissen? Bitte hier - meine Website.

BeitragVerfasst am: 28.03.2008, 10:52
Thorben
 
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Beiträge35


[/quote]Wäre er Privatmann müßte er aber keine Rechnung schreiben. Es ging bei der Frage, für mein Verständnis zumindest, klar um eine freiberufliche/gewerbliche Tätigkeit.
[/quote]

Wie richtig spekulatiusiert, bin ich noch nicht einmal Kleinunternehmer - so war es gemeint. Nur ... eine Rechnung muss ich als Privatmann / Autor doch trotzdem schreiben, oder?
Oder sind alle, die sich an diesem Thema beteiligen etwa gewerblich als Verkäufer ihrer Bücher tätig ???
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