Verfasst am: 28.03.2008, 12:06 |
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| lverlag |
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| Thorben hat Folgendes geschrieben: | | Wäre er Privatmann müßte er aber keine Rechnung schreiben. Es ging bei der Frage, für mein Verständnis zumindest, klar um eine freiberufliche/gewerbliche Tätigkeit.
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Wie richtig spekulatiusiert, bin ich noch nicht einmal Kleinunternehmer - so war es gemeint. Nur ... eine Rechnung muss ich als Privatmann / Autor doch trotzdem schreiben, oder?
Oder sind alle, die sich an diesem Thema beteiligen etwa gewerblich als Verkäufer ihrer Bücher tätig ???[/quote] |
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Verfasst am: |
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Verfasst am: 28.03.2008, 12:15 |
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| lverlag |
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| Thorben hat Folgendes geschrieben: |
Wie richtig spekulatiusiert, bin ich noch nicht einmal Kleinunternehmer - so war es gemeint. Nur ... eine Rechnung muss ich als Privatmann / Autor doch trotzdem schreiben, oder?
Oder sind alle, die sich an diesem Thema beteiligen etwa gewerblich als Verkäufer ihrer Bücher tätig ??? |
Grundsätzlich ja. Nachdem wir hier über die Umsatzsteuer sprechen trifft die folgende Definition, wann Du ein umsatzsteuerlicher Unternehmer bist:
'Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt.'
Sofern Du ein Werk von Dir also nicht einmalig und ohne Wiederholungsabssicht verkaufst, bist Du im umsatzsteuerlichen Sinne ein Unternehmer
Letztlich hängt es davon ab, welchen Umfang Deine Tätigkeit hat. Hier muß man natürlich auch einen gewissen Pragmatismus berücksichtigen. Ist der Umfang wirklich nur sehr gerin, dann reicht es, wenn Du Deine Einkünfte einfach bei der Einkommensteuer angibst. Würdest Du streng nach dem Gesetz gehen, wärst Du aber nach obiger Definition zumindest umsatzsteuerlicher Unternehmer und somit zur Meldung beim Finanzamt verpflichtet. Zumindest gehe ich mal davon aus, dass Du nicht nur einmalig ein Buch verkaufen willst.
Am Ende des Tages solltest Du Dich aber mit dieser Frage an einen Steuerberater oder direkt an Dein Finanzamt wenden. Die werden Dir auch sagen, ab welchem Umfang Deiner Tätigkeit Du Dich beim Finanzamt mit dieser Tätigkeit registrieren lassen solltest.
Bezüglich der Rechnung wurde ja schon gesagt, Du weist einfach immer den Bruttobetrag aus. |
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Verfasst am: 06.04.2008, 21:41 |
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| Thorben |
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Ein kleiner Nachtrag, der für einige interessant sein kann - als Autoren, die wir unsere EIGENEN Bücher verkaufen - egal, in welchem Stil und mit welchem Umsatz! - sind wir keine Unternehmer. Wir brauchen kein Gewerbe anzumelden und sind auch sonst von all den Pflichten eines Unternehmers - doppelte Buchführung usw. - befreit. Was dies angeht, sind wir tatsächlich "Privatmann", um dieses Wort noch einmal zu gebrauchen.
Information aus dem Finanzamt. |
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Verfasst am: 06.04.2008, 23:51 |
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| Judith |
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Hallo Thorben,
demnach haben nicht alle Finanzämter dieselbe Information.
Grüßle,
Judith |
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Verfasst am: |
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Verfasst am: 07.04.2008, 09:34 |
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| Claire |
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@ Judith
| Zitat: | | demnach haben nicht alle Finanzämter dieselbe Information |
Prinzipiell hat Thorben recht. Solange wir unter einem bestimmten Jahresumsatz bleiben, müssen wir lediglich eine Einnahmen/Ausgaben-Übersicht abgeben. Für meinen Teil habe ich hinterlegt, dass ich freischaffend tätig (Künstler) bin und von daher weder sagen kann, wann wieder ein Buch erscheint, noch vorhersagen kann, wie die Einnahmen aus dem Verkauf aussehen. Da gelten etwas andere Regeln.
LG Claudia |
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_________________ LG Claudia
Jede Katze ist ein kleiner Druide! Sie leben im Hier und Jetzt. Wir sollten uns ein Beispiel daran nehmen! Wir müssen ja nicht unbedingt schnurren. |
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