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Dasselbe Buch in einem anderen Verlag?

BeitragVerfasst am: 17.03.2008, 04:10
Positivdenker
 
Anmeldedatum13.04.2007
Beiträge22


Hallo,

eine Frage, weil ich mich damit noch nicht auskenne: Kann man ein Buch einige Zeit später bei einem anderen Verlag fast unverändert neu herausbringen?

Beispiel: Ich schreibe ein Buch übers Denken beim Verlag ABC. Ein paar Jahre später finde ich einen Verlag, der bessere Konditionen bietet, bekannter ist, bessere Werbung macht usw. und möchte das Buch nur leicht überarbeitet neu herausbringen. Mit dem alten oder neuen Titel.

Was ich nicht weiß ist: Wäre sowas möglich? Steht im Vertrag ein Zeitraum, in dem man das nicht machen darf? Sollte das Buch in einem anderen Verlag neu erscheinen, hat der erste ja nichts mehr davon. Und was den Titel betrifft, soll der Käufer auch darüber Bescheid wissen.

Behält der Autor eigentlich das Copyrecht oder wird das komplett an den Verlag abgegeben?

Wäre nett, wenn ihr mich aufklärt. Wink

Herzliche Grüße

Heinrich

_________________
Und wenn Du denkst, es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein Lichtlein her ...

Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 17.03.2008, 06:14
lverlag
 
Anmeldedatum06.02.2008
Beiträge128
WohnortMünchen


Hallo Heinrich,

die Antwort auf Deine Frage müßtest Du in Deinem Vertrag mit dem ersten Verlag finden.

Du überträgst bei einer Veröffentlichung in einem Verlag ein Nutzungsrecht für Dein Manuskript auf den Verlag. Meist ist dieses Nutzungsrecht exklusiv, d.h. Du darfst während der Vertragslaufzeit (die meist der Dauer der Übertragung der Nutzungsrechte entspricht) das Buch selbst nicht mehr verwerten, kannst also auch keinem anderen Verlag mehr die Nutzungsrechte übertragen. Hierzu sollte Dein Autorenvertrag mit dem ersten Verlag aber eindeutige Regelungen enthalten.

Mit 'Copyright' meinst Du wohl das Urheberrecht, dass Du in Deutschland nicht übertragen kannst (Ausnahme Erbfall). Wie oben bereits geschrieben überträgst Du immer nur Nutzungsrechte an Deinem Werk.

Wenn der erste Verlag den Titel für Dein Buch ausgewählt hat, kann theoretisch an dem Titel ein Urheberrecht entstehen. Das ist aber unwahrscheinlich. Eine zweite Möglichkeit wäre, dass der Verlag für den Titel einen Markenschutz nach dem Markengesetz beantragt hat. Auch das ist jedoch eher unwahrscheinlich. Voraussichtlich wirst Du den gleichen Titel also verwenden können. Um ganz sicher zu gehen könntest Du jedoch eine Titelrecherche durchführen.

Generell solltest Du also in Deinen Vertrag schauen, welche Nutzungsrechte Du für welchen Zeitraum übertragen hast.

beste Grüße
André

BeitragVerfasst am: 17.03.2008, 08:20
julia07
 
Anmeldedatum22.05.2007
Beiträge1252
Wohnort87700 Memmingen


lverlag hat Folgendes geschrieben:

... Um ganz sicher zu gehen könntest Du jedoch eine Titelrecherche durchführen.

Diesen Satz verstehe ich nicht.
Wenn die "normale" Titelrecherche (z. B. VBL) gemeint ist, sollte das Ergebnis doch klar sein.
Oder meinst Du explizit eine Recherche in Richtung Textmarke etc.?

LG,
Julia

_________________
www.julia-fargg.de
www.cornelia-oehlert.de

BeitragVerfasst am: 17.03.2008, 08:32
lverlag
 
Anmeldedatum06.02.2008
Beiträge128
WohnortMünchen


julia07 hat Folgendes geschrieben:
lverlag hat Folgendes geschrieben:

... Um ganz sicher zu gehen könntest Du jedoch eine Titelrecherche durchführen.

Diesen Satz verstehe ich nicht.
Wenn die "normale" Titelrecherche (z. B. VBL) gemeint ist, sollte das Ergebnis doch klar sein.
Oder meinst Du explizit eine Recherche in Richtung Textmarke etc.?

LG,
Julia


Ja...ich meinte, ob der Buchtitel als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt ist. Das macht man zwar selten (die meisten Titel sind auch gar nicht eintragungsfähig), aber ausgeschlossen ist es nicht. So eine Prüfung beim DPMA würde ich aber wirklich nur in Erwägung ziehen, wenn der Titel sehr prägnant ist und es nicht um einen 'Allerweltstitel' handelt. Außerdem wird der erste Verlag sicherlich darauf hinweisen, wenn der Titel in einer solchen Form geschützt sein sollte.

Verfasst am:
 


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Re: Dasselbe Buch in einem anderen Verlag?

BeitragVerfasst am: 17.03.2008, 09:03
hawepe
 
Anmeldedatum15.04.2007
Beiträge1961
WohnortBerlin


Hallo Heinrich,

Positivdenker hat Folgendes geschrieben:
eine Frage, weil ich mich damit noch nicht auskenne:


Die aber in diesem Forum schon alle diskutiert wurden. Wundere dich also nicht, wenn die Antworten jetzt etwas knapp ausfallen.

Zitat:
Kann man ein Buch einige Zeit später bei einem anderen Verlag fast unverändert neu herausbringen?


Ja, logisch darfst du es, wenn ...

Zitat:
Beispiel: Ich schreibe ein Buch übers Denken beim Verlag ABC. Ein paar Jahre später finde ich einen Verlag, der bessere Konditionen bietet, bekannter ist, bessere Werbung macht usw. und möchte das Buch nur leicht überarbeitet neu herausbringen. Mit dem alten oder neuen Titel.


Das haengt davon ab, was du vertraglich mit dem ersten Verlag vereinbarst hast. Ansonsten gilt das Verlagsgesetz.

Zitat:
Steht im Vertrag ein Zeitraum, in dem man das nicht machen darf?


Wenn du es so vereinbarst, natuerlich.

Zitat:
Und was den Titel betrifft, soll der Käufer auch darüber Bescheid wissen.


Ueblich ist ein Vermerk, zweite, ueberarbeitete Auflage. Aber vorgeschrieben ist es nicht.

Zitat:
Behält der Autor eigentlich das Copyrecht oder wird das komplett an den Verlag abgegeben?


Du stellst doch diese Frage jetzt nicht ernsthaft? Dazu ist das schon viel zu haeufig Thema in diesem Forum gewesen.

Beste Gruesse,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 17.03.2008, 09:08
hawepe
 
Anmeldedatum15.04.2007
Beiträge1961
WohnortBerlin


Hallo André,

lverlag hat Folgendes geschrieben:
Eine zweite Möglichkeit wäre, dass der Verlag für den Titel einen Markenschutz nach dem Markengesetz beantragt hat. Auch das ist jedoch eher unwahrscheinlich.


Und eine Marke muss auch tatsaechlich benutzt werden. Der Verlag muesste also relativ schnell ein anderes Buch unter dem gleichen Titel herausbringen.

Wurde der Titel vom Verlag festgelegt, ist es letztlich am sinnvollsten, sich mit diesem ueber eine Weiterverwendung fuer eine eventuelle neue Auflage zu einigen.

Beste Gruesse,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 17.03.2008, 10:01
mtg
Gast
 


hawepe hat Folgendes geschrieben:
Und eine Marke muss auch tatsaechlich benutzt werden. Der Verlag muesste also relativ schnell ein anderes Buch unter dem gleichen Titel herausbringen.

Hallo Heinz,
nach meiner Kenntnis musst Du die Marke innerhalb von 5 Jahren nach Anmeldung benutzt haben, sonst verfällt der Markenschutz... Also etwas Zeit hat man schon...

Beste Grüße
Matthias

BeitragVerfasst am: 17.03.2008, 10:16
hawepe
 
Anmeldedatum15.04.2007
Beiträge1961
WohnortBerlin


Hallo Matthias,

mtg hat Folgendes geschrieben:
nach meiner Kenntnis musst Du die Marke innerhalb von 5 Jahren nach Anmeldung benutzt haben, sonst verfällt der Markenschutz... Also etwas Zeit hat man schon...


Steht das im Gesetz? Meines Wissens ist das Richterrecht.

Zudem werden auch an die Nutzung bestimmte Ansprueche gestellt. Es reicht z.B. nicht, dass du einen Titel markenrechtlich schuetzen laesst und dann alle fuenf Jahre ein Buch druckst.

Beste Gruesse,

Heinz.


Zuletzt bearbeitet von hawepe am 18.03.2008, 08:39, insgesamt einmal bearbeitet

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BeitragVerfasst am: 17.03.2008, 10:32
mtg
Gast
 


Die erstmalige Benutzung einer Marke muss innerhalb von 5 Jahren nach Anmeldung stattfinden - was danach ist, ist relativ egal, weil die Marke ja benutzt wird... (Auskunft Patentamt)

Matthias

BeitragVerfasst am: 23.03.2008, 02:53
Positivdenker
 
Anmeldedatum13.04.2007
Beiträge22


Hallo meine Lieben,

vielen Dank für eure Antworten. Hat mich sehr gefreut. Ich hatte nach dem Schreiben im Unterforum Verlagsrecht einen passenden Thread gefunden. Somit sind meine Fragen beantwortet.

Verstehe es jetzt. 2. Auflage, erschienen im Verlag XYZ. Während die alte, erste im Verlag ABC erschienen ist.

Nun gut, alles klar, könnten hier eine Universität aufmachen, soviel lernt man! smart
thumb up

Alles Gute euch allen und

Herzliche Grüße

Heinrich

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