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Verfasst am: 01.10.2007, 07:17 |
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| Chaoshexchen |
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| Anmeldedatum | 23.09.2007 | | Beiträge | 30 | | Wohnort | Nordhessen |
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Hallo Jaqueline,
ich habe die Frage der Gewerbeanmeldung für mich einmal über www.Frag-einen-Anwalt.de klären lassen und folgende Aussagen erhalten:
"Gehen Sie davon aus, dass die Vermarktung Ihrer eigenen Bücher, gleich in welcher Art und Weise diese geschieht, immer nur eine Hilfstätigkeit zu Ihrer schriftstellerischen Arbeit ist, so dass daher Ihre Einkünfte insgesamt als solche aus freiberuflicher Tätigkeit einzustufen sind. "
"Günstiger ist für Sie in jedem Fall die Einordnung Ihrer Tätigkeit als freiberufliche. Denn als Freiberufler sind Sie nicht gewerbesteuerpflichtig und – unabhängig von der Höhe des Gewinns – auch nicht bilanzierungspflichtig. Zudem dürfen Sie gemäß § 20 UStG als Freiberufler die Umsatzsteuer auf Antrag nach vereinnahmten Entgelten berechnen"
Frag einen Anwalt
Und so habe ich es auch beim Finanzamt angegeben. Ich werde dort seit 2 Jahren als Freiberufler geführt, habe für den Verkauf meiner Bücher keinen Gewerbeschein. Ich führe eine Einnahmen-Ausgaben-Liste und habe in den letzten beiden Steuererklärungen Geld zurückerhalten wegen Verlusten, die anfangs logischerweise auftreten.
Und - ähm - einen Hauptberuf werden tatsächlich die meisten BoD-Autoren aufweisen. Ich bin auch 39 Stunden die Woche mit anderen Dingen beschäftigt. Der Aufwand für den Bücherverkauf ist nicht so wahnsinnig hoch bei mir und klappt ganz gut nebenher.
Liebe Grüße
Claudia |
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Verfasst am: |
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Verfasst am: 01.10.2007, 07:25 |
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| hawepe |
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| Anmeldedatum | 15.04.2007 | | Beiträge | 1557 | | Wohnort | Berlin |
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Hallo Julia,
| julia07 hat Folgendes geschrieben: | | Ansonsten finde ich Dein Argument mit dem "geregelten Job" niedlich, denn als BOD-Autor haben wir doch fast alle diesen Stand |
Es sei denn, man ist im oeffentlichen Dienst beschaeftigt, weil man dann Nebentaetigkeiten melden muss. Da mag es Gruende geben, warum man dieses nicht will.
Beste Gruesse,
Heinz. |
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Verfasst am: 01.10.2007, 07:38 |
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| hawepe |
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| Anmeldedatum | 15.04.2007 | | Beiträge | 1557 | | Wohnort | Berlin |
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Hallo Claudia,
| Chaoshexchen hat Folgendes geschrieben: | ich habe die Frage der Gewerbeanmeldung für mich einmal über www.Frag-einen-Anwalt.de klären lassen und folgende Aussagen erhalten:
[...]
"Günstiger ist für Sie in jedem Fall die Einordnung Ihrer Tätigkeit als freiberufliche. Denn als Freiberufler sind Sie nicht gewerbesteuerpflichtig und – unabhängig von der Höhe des Gewinns – auch nicht bilanzierungspflichtig. [...]" |
So tragisch waere die Gewerbesteuerpflicht in diesem Fall allerdings auch nicht, weil du mit Sicherheit weit unter dem Steuerfreibetrag bleiben wirst.
Bilanzierungspflichtig wird man auch erst ab einer bestimmten Umsatzgroesse.
Allerdings wuerdest du Zwangsmitglied der IHK. bei den meisten Kammern gibt es zwar ebenfalls eine Freibetragsgrenze, das sollte man allerdings vorher pruefen. Der Vorteil ist, dass man alle Leistungen der Kammer in Anspruch nehmen kann.
Beste Gruesse,
Heinz. |
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Verfasst am: 01.10.2007, 22:37 |
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| julia07 |
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| Anmeldedatum | 22.05.2007 | | Beiträge | 1173 | | Wohnort | 87700 Memmingen |
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Hallo Heinz und alle anderen, die sich da nicht sicher sind:
Das mit der IHK ist auch kein Drama, denn das zieht erst, wenn man Mitarbeiter hat. Ich bin auch Freiberuflerin und liege bei denen "auf Eis", solange ich alleine tätig bin.
Gruß,
Julia |
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Verfasst am: |
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Verfasst am: 02.10.2007, 00:23 |
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| Judith |
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| Anmeldedatum | 05.08.2007 | | Beiträge | 1949 | | Wohnort | Schwobaländle |
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Das was Claudia sagt, hat mir mein Steuerberater, der sich nochmal erkundigt hat, bestätigt. Er schrieb mir heute, nachdem ich ihm Claudias Link geschickt hatte:
Hallo Judith,
solange du nur eine begrenzte Menge an Bücher, die du selbst geschrieben
hast, verkaufst, haben wir sowieso noch keine gewerbliche Tätigkeit!
Der Verkauf wird dann als Hilfstätigkeit gesehen!
Sollte der Buchverkauf florieren, entstünde bei einer "gewerblichen"
Einstufung auch erst Gewerbesteuer ab einem Gewinn von über 24500,- Euro!
M.E. warten wir einfach mal ab wie viele Bücher verkauft werden; dann können wir die Einstufung nochmals prüfen!
Wichtig ist, daß du auch für diese Tätigkeit sämtliche Belege (Ausgaben und Einnahmen ) sammelst, deine Fahrten/Reisen notierst und diese bei der Buchhaltung dazulegst. (...)
Eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt jetzt einzuholen ist absolut nicht nötig und mittlerweile (seit 2007) gebührenpflichtig!
Ihre Bindungswirkung ist außerdem umstritten!
Also doch nix Gewerbeschein. Auch recht. |
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Verfasst am: 02.10.2007, 12:15 |
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| Versailles |
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| Anmeldedatum | 22.05.2007 | | Beiträge | 776 | | Wohnort | NRW |
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Ich habe ein Gewerbe angemeldet, weil ich neben dem Buch auch Merchandising (grins) betreibe. Habe also Artikel in meinem Onlineshop, die zum Motto "Die Comtesse mit allen Sinnen" passen: CDs, Lesezeichen, Schoki etc. Die nehme ich auch mit zur Lesung.
Habe bisher nichts weiter von meinen "Freunden" vom Finanzamt gehört (weshalb auch) und die Kollegen von der IHK haben mich erst vor kurzem angeschrieben. Alles kein Thema zur Zeit.
Allerdings trenne ich strikt zwischen Gewerbe und privat und habe die verschenkten Bücher entsprechend verbucht.
Beim Finanzamt kommt lt. meinem Steuerberater Paragraph 19 UStG zum tragen: Kleinunternehmer = es wird keine Mehrwertsteuer berechnet und abgeführt (ist wohl nicht nur in NRW so, oder?). Ich nehme nicht an, dass ich die Umsatz-Freigrenze in den nächsten zwei Monaten noch sprenge... LOL |
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Verfasst am: 02.10.2007, 17:51 |
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| Chaoshexchen |
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| Anmeldedatum | 23.09.2007 | | Beiträge | 30 | | Wohnort | Nordhessen |
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| Judith hat Folgendes geschrieben: | | Einstufung auch erst Gewerbesteuer ab einem Gewinn von über 24500,- Euro! |
Hallo Judith,
sollte ich ich jemals mit einem Eigenverkauf meiner BoD-Bücher bei einem jährlichen Gewinn von 24.500 Euro landen, zahle ich gerne freiwillig Gewerbesteuer. Ich gehe allerdings davon aus, dass sich dann sowieso effektivere Vertriebsmöglichkeiten (und ein echter Verlag) gefunden haben.
Die Frage hab ich rechtlich vorab klären lassen, weil ich seinerzeit noch ein als Gewerbe angemeldetes Schreibbüro nebenberuflich hatte und einfach ein paar theoretische Gedanken klären wollte, wie ich am geschicktesten vorgehe. IHK-Beiträge hab ich auch dort nicht gezahlt, weil ich unter der Freigrenze war und beim Finanzamt lief ich auch als Kleinunternehmer. Aber ich wollte wenn möglich mit meinen Büchern nicht als Verlag oder Buchhändler gelten, denn ich weiß offen gesagt nicht, was da noch an Rattenschwanz dranhängt an rechtlichen Verpflichtungen. Ich wollte es so einfach wie möglich halten. Freiberuflich ist mir ganz lieb, denn ich möchte auch nicht, dass mein Arbeitgeber denkt, ich wäre womöglich nicht ausgelastet, weil ich dauernd Firmen gründe.
Hallo Versailles,
die "Freunde" vom Finanzamt melden sich auch allerhöchstens, um dir deine Steuernummer mitzuteilen. Ansonsten warten sie seelenruhig auf deine erste Steuererklärung.
Liebe Grüße
Claudia |
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