Autoren - Forum Für Books on Demand bzw. BOD Autoren
Login    Mitglied werden    Suchen    Hilfe    Mitglieder    Startseite

Jennifer Feldkirchner: Paule und das kleine Stinktier...
Hier kostenlos werben?
buchpool: Buchshop für Autoren...

Forum für Books on Demand bzw. BOD Autoren » Erfahrungsberichte » Die Umsätze Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3
Hier klicken, um Mitglied zu werden  Hier klicken, um Mitglied zu werden wie viele Bücher für eine Lesung bzw. Vernissage? • Welche Erfahrungen habt ihr mit den Abrechnungen aus dem Ver

BeitragVerfasst am: 01.10.2007, 07:17
Chaoshexchen
 
Anmeldedatum23.09.2007
Beiträge30
WohnortNordhessen


Hallo Jaqueline,

ich habe die Frage der Gewerbeanmeldung für mich einmal über www.Frag-einen-Anwalt.de klären lassen und folgende Aussagen erhalten:

"Gehen Sie davon aus, dass die Vermarktung Ihrer eigenen Bücher, gleich in welcher Art und Weise diese geschieht, immer nur eine Hilfstätigkeit zu Ihrer schriftstellerischen Arbeit ist, so dass daher Ihre Einkünfte insgesamt als solche aus freiberuflicher Tätigkeit einzustufen sind. "

"Günstiger ist für Sie in jedem Fall die Einordnung Ihrer Tätigkeit als freiberufliche. Denn als Freiberufler sind Sie nicht gewerbesteuerpflichtig und – unabhängig von der Höhe des Gewinns – auch nicht bilanzierungspflichtig. Zudem dürfen Sie gemäß § 20 UStG als Freiberufler die Umsatzsteuer auf Antrag nach vereinnahmten Entgelten berechnen"

Frag einen Anwalt

Und so habe ich es auch beim Finanzamt angegeben. Ich werde dort seit 2 Jahren als Freiberufler geführt, habe für den Verkauf meiner Bücher keinen Gewerbeschein. Ich führe eine Einnahmen-Ausgaben-Liste und habe in den letzten beiden Steuererklärungen Geld zurückerhalten wegen Verlusten, die anfangs logischerweise auftreten.

Und - ähm - einen Hauptberuf werden tatsächlich die meisten BoD-Autoren aufweisen. Ich bin auch 39 Stunden die Woche mit anderen Dingen beschäftigt. Der Aufwand für den Bücherverkauf ist nicht so wahnsinnig hoch bei mir und klappt ganz gut nebenher.

Liebe Grüße
Claudia


Zuletzt bearbeitet von Chaoshexchen am 02.10.2007, 21:31, insgesamt einmal bearbeitet

_________________
Mehr von mir: Claudia Leweke ~ die virtuelle Krimi-Stadt Grietz ~ Mörderisches ~ Mordsblog

Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 01.10.2007, 07:25
hawepe
 
Anmeldedatum15.04.2007
Beiträge1557
WohnortBerlin


Hallo Julia,

julia07 hat Folgendes geschrieben:
Ansonsten finde ich Dein Argument mit dem "geregelten Job" niedlich, denn als BOD-Autor haben wir doch fast alle diesen Stand


Es sei denn, man ist im oeffentlichen Dienst beschaeftigt, weil man dann Nebentaetigkeiten melden muss. Da mag es Gruende geben, warum man dieses nicht will.

Beste Gruesse,

Heinz.

_________________
Reisefuehrer Bulgarien, Slowakei: http://www.erlebnis-osteuropa.de
Reiseberichte Osteuropa: http://www.pahlke-online.de
Barrierefreies Webdesign: http://www.Pahlke-KunstWebDesign.de

BeitragVerfasst am: 01.10.2007, 07:38
hawepe
 
Anmeldedatum15.04.2007
Beiträge1557
WohnortBerlin


Hallo Claudia,

Chaoshexchen hat Folgendes geschrieben:
ich habe die Frage der Gewerbeanmeldung für mich einmal über www.Frag-einen-Anwalt.de klären lassen und folgende Aussagen erhalten:
[...]
"Günstiger ist für Sie in jedem Fall die Einordnung Ihrer Tätigkeit als freiberufliche. Denn als Freiberufler sind Sie nicht gewerbesteuerpflichtig und – unabhängig von der Höhe des Gewinns – auch nicht bilanzierungspflichtig. [...]"


So tragisch waere die Gewerbesteuerpflicht in diesem Fall allerdings auch nicht, weil du mit Sicherheit weit unter dem Steuerfreibetrag bleiben wirst.

Bilanzierungspflichtig wird man auch erst ab einer bestimmten Umsatzgroesse.

Allerdings wuerdest du Zwangsmitglied der IHK. bei den meisten Kammern gibt es zwar ebenfalls eine Freibetragsgrenze, das sollte man allerdings vorher pruefen. Der Vorteil ist, dass man alle Leistungen der Kammer in Anspruch nehmen kann.

Beste Gruesse,

Heinz.

_________________
Reisefuehrer Bulgarien, Slowakei: http://www.erlebnis-osteuropa.de
Reiseberichte Osteuropa: http://www.pahlke-online.de
Barrierefreies Webdesign: http://www.Pahlke-KunstWebDesign.de

BeitragVerfasst am: 01.10.2007, 22:37
julia07
 
Anmeldedatum22.05.2007
Beiträge1173
Wohnort87700 Memmingen


Hallo Heinz und alle anderen, die sich da nicht sicher sind:

Das mit der IHK ist auch kein Drama, denn das zieht erst, wenn man Mitarbeiter hat. Ich bin auch Freiberuflerin und liege bei denen "auf Eis", solange ich alleine tätig bin.

Gruß,
Julia

Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 02.10.2007, 00:23
Judith
 
Anmeldedatum05.08.2007
Beiträge1949
WohnortSchwobaländle


Das was Claudia sagt, hat mir mein Steuerberater, der sich nochmal erkundigt hat, bestätigt. Er schrieb mir heute, nachdem ich ihm Claudias Link geschickt hatte:

Hallo Judith,

solange du nur eine begrenzte Menge an Bücher, die du selbst geschrieben
hast, verkaufst, haben wir sowieso noch keine gewerbliche Tätigkeit!
Der Verkauf wird dann als Hilfstätigkeit gesehen!
Sollte der Buchverkauf florieren, entstünde bei einer "gewerblichen"
Einstufung auch erst Gewerbesteuer ab einem Gewinn von über 24500,- Euro!
M.E. warten wir einfach mal ab wie viele Bücher verkauft werden; dann können wir die Einstufung nochmals prüfen!
Wichtig ist, daß du auch für diese Tätigkeit sämtliche Belege (Ausgaben und Einnahmen ) sammelst, deine Fahrten/Reisen notierst und diese bei der Buchhaltung dazulegst. (...)

Eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt jetzt einzuholen ist absolut nicht nötig und mittlerweile (seit 2007) gebührenpflichtig!
Ihre Bindungswirkung ist außerdem umstritten!


Also doch nix Gewerbeschein. Auch recht.

_________________
Du willst mehr wissen? Bitte hier - meine Website.

BeitragVerfasst am: 02.10.2007, 12:15
Versailles
 
Anmeldedatum22.05.2007
Beiträge776
WohnortNRW


Ich habe ein Gewerbe angemeldet, weil ich neben dem Buch auch Merchandising (grins) betreibe. Habe also Artikel in meinem Onlineshop, die zum Motto "Die Comtesse mit allen Sinnen" passen: CDs, Lesezeichen, Schoki etc. Die nehme ich auch mit zur Lesung.

Habe bisher nichts weiter von meinen "Freunden" vom Finanzamt gehört (weshalb auch) und die Kollegen von der IHK haben mich erst vor kurzem angeschrieben. Alles kein Thema zur Zeit.
Allerdings trenne ich strikt zwischen Gewerbe und privat und habe die verschenkten Bücher entsprechend verbucht.

Beim Finanzamt kommt lt. meinem Steuerberater Paragraph 19 UStG zum tragen: Kleinunternehmer = es wird keine Mehrwertsteuer berechnet und abgeführt (ist wohl nicht nur in NRW so, oder?). Ich nehme nicht an, dass ich die Umsatz-Freigrenze in den nächsten zwei Monaten noch sprenge... LOL

_________________
"carpe diem, quam minimum credula postero"
(Horaz, 65-8 v. Chr.)

www.comtesse-heloise.de

BeitragVerfasst am: 02.10.2007, 17:51
Chaoshexchen
 
Anmeldedatum23.09.2007
Beiträge30
WohnortNordhessen


Judith hat Folgendes geschrieben:
Einstufung auch erst Gewerbesteuer ab einem Gewinn von über 24500,- Euro!


Hallo Judith,

sollte ich ich jemals mit einem Eigenverkauf meiner BoD-Bücher bei einem jährlichen Gewinn von 24.500 Euro landen, zahle ich gerne freiwillig Gewerbesteuer. Ich gehe allerdings davon aus, dass sich dann sowieso effektivere Vertriebsmöglichkeiten (und ein echter Verlag) gefunden haben. cheezy grin

Die Frage hab ich rechtlich vorab klären lassen, weil ich seinerzeit noch ein als Gewerbe angemeldetes Schreibbüro nebenberuflich hatte und einfach ein paar theoretische Gedanken klären wollte, wie ich am geschicktesten vorgehe. IHK-Beiträge hab ich auch dort nicht gezahlt, weil ich unter der Freigrenze war und beim Finanzamt lief ich auch als Kleinunternehmer. Aber ich wollte wenn möglich mit meinen Büchern nicht als Verlag oder Buchhändler gelten, denn ich weiß offen gesagt nicht, was da noch an Rattenschwanz dranhängt an rechtlichen Verpflichtungen. Ich wollte es so einfach wie möglich halten. Freiberuflich ist mir ganz lieb, denn ich möchte auch nicht, dass mein Arbeitgeber denkt, ich wäre womöglich nicht ausgelastet, weil ich dauernd Firmen gründe. Razz

Hallo Versailles,

die "Freunde" vom Finanzamt melden sich auch allerhöchstens, um dir deine Steuernummer mitzuteilen. Ansonsten warten sie seelenruhig auf deine erste Steuererklärung. Wink

Liebe Grüße
Claudia

_________________
Mehr von mir: Claudia Leweke ~ die virtuelle Krimi-Stadt Grietz ~ Mörderisches ~ Mordsblog
Die Umsätze
  Forum für Books on Demand bzw. BOD Autoren » Erfahrungsberichte
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde  
Seite 3 von 3  
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3
  
  

Powered by phpBB, designed for Trushkin.net, SEO by SEO-united.de, Impressum & Rechtliches
seo-complete.com & flini.de & ostsee-suche.com & nordsee-suche.de & boomarank.de & staytubed.de
Literaturtipps Literaturseiten Banner & Buttons