 | Einkommenssteuerfreibetrag für Nebenverdienst als Buchautor? |  |
Verfasst am: 30.09.2008, 10:44 |
|
|
| Bananajoe |
|
|
| |
| Anmeldedatum | 30.09.2008 | | Beiträge | 5 |
|
|
|
 |
 |
 |
|
Hallo!
Ich bin Justizangestellter und arbeite nebenbei freiberuflich als Buchautor, habe gerade vor 3 Monaten mein erstes Buch "Bananen in Mitteleuropa" fertig und bei BoD veröffentlicht. Nun sind 115 Exemplare im Buchhandel seit dem Erscheinen am 10. Juli verkauft worden und ingesamt von mehr als 700 Euro eingenommen, noch sind die Einnahmen nicht abgerechnet worden.
Bis zu welcher Obergrenze sind die Autorenhonoraren als Nebenverdienst steuerfrei? Also Steuerhöchstfreibeträge monatlich, vierteljährlich bzw. jährlich?
Was soll ich in der Steuererklärung 2008 angeben?
Danke schon im voraus!
Bananajoe |
|
|
|
|
Verfasst am: |
|
|
|
|
 | Re: Einkommenssteuerfreibetrag für Nebenverdienst als Buchau |  |
Verfasst am: 30.09.2008, 12:18 |
|
|
| julia07 |
|
|
| |
| Anmeldedatum | 22.05.2007 | | Beiträge | 1316 | | Wohnort | 87700 Memmingen |
|
|
|
 |
 |
 |
|
| Bananajoe hat Folgendes geschrieben: | Was soll ich in der Steuererklärung 2008 angeben?
|
Das, was Du eingenommen hast und das, was Du ausgegeben hast!
Der Freibetrag für den Reingewinn ist recht hoch und Du brauchst Dir vermutlich keine Gedanken darüber machen, dass Du ihn als BoD-Autor im ersten Jahr überschreitest. Die Höhe der Grenze beträgt m. W. 400 Euro (nach Abzug der Ausgaben). Es ist also ganz wichtig, dass man jede noch so kleine Ausgabe belegen kann! Eine Reise nach Frankfurt oder Leipzig ist da besonders "lohnenswert".
Eine andere Grenze ist die zur Gewerbeanmeldung. Diese liegt erheblich höher (ca. 12 000 Euro). Erst wenn man die überschreitet, ist für den Zweitberuf ein Gewerbeschein nötig.
LG,
Julia |
|
|
|
|
 | Re: Einkommenssteuerfreibetrag für Nebenverdienst als Buchau |  |
Verfasst am: 30.09.2008, 12:47 |
|
|
| Christoph S. |
|
 |
| |
| Anmeldedatum | 12.05.2008 | | Beiträge | 60 | | Wohnort | leider nicht Irland |
|
|
|
 |
 |
 |
|
| julia07 hat Folgendes geschrieben: | | Bananajoe hat Folgendes geschrieben: | Was soll ich in der Steuererklärung 2008 angeben?
|
Das, was Du eingenommen hast und das, was Du ausgegeben hast!
|
Eben.
| julia07 hat Folgendes geschrieben: | Eine andere Grenze ist die zur Gewerbeanmeldung. Diese liegt erheblich höher (ca. 12 000 Euro). Erst wenn man die überschreitet, ist für den Zweitberuf ein Gewerbeschein nötig.
LG,
Julia |
Äh, nee, nicht ganz.
/Oberlehrermodus ein/
Als Schriftsteller sind wir "selbständig" tätig (§18 EStG) Punkt.
Nur wenn die schriftstellerische Tätigkeit nicht im Mittlepunkt steht, wir also z.B. Computerprogrammierer oder Unternehmensberater sind, die auch mal ein Buch darüber schreiben und unseren Kunden andrehen, sind wir "gewerblich" (§15 EStG). Unabhängig vom Umfang, braucht man dann einen Gewerbeschein/Kleingewerbeschein. Wenn wir dann 24.500 EUR im Jahr überschreiten (Gewinn!), werden wir gewerbesteuerpflichtig. Da wir aber ja "selbständig" und nicht "gewerblich" sind, betrifft uns das nicht.
/Oberlehrermodus aus/
Also saldiere deine Einnahmen (Tantiemen von BoD, Erlöse aus eigenen verkäufen) und Ausgaben (Rechnungen von BoD, Schreibmaschinenpapier, Porto, Druckerpatronen, Fahrtkosten zur Messe...) und trag das fein in die Anlage GSE, Rückseite, ein und gut is.
Auch wenn der Betrag negativ ist.
Gruß
Christoph |
|
_________________ He either fears his fate too much,
Or his deserts are small,
That puts it not unto the touch,
To win or lose it all.
(Montrose) - www.montrose-de.net |
|
|
|
 | |  |
Verfasst am: 30.09.2008, 15:40 |
|
|
| julia07 |
|
|
| |
| Anmeldedatum | 22.05.2007 | | Beiträge | 1316 | | Wohnort | 87700 Memmingen |
|
|
|
 |
 |
 |
|
Danke Christoph!
Ich habe das verwechselt, weil ich für mein Beratungsunternehmen einen Gewerbeschein habe. Er gilt aber nicht für die Schreiberei.
LG,
Julia |
|
|
|
|
Verfasst am: |
|
|
|
|
Verfasst am: 30.09.2008, 16:05 |
|
|
| Haifischfrau |
|
 |
| |
| Anmeldedatum | 04.02.2008 | | Beiträge | 539 | | Wohnort | Berlin |
|
|
|
 |
 |
 |
|
klingt etwas unübersichtlich, Christoph, daher habe ich zunächst alles ganz falsch verstanden udn falsch hier geschrieben.
Sorry!
maryanne |
|
|
|
|
Verfasst am: 30.09.2008, 16:09 |
|
|
| Haifischfrau |
|
 |
| |
| Anmeldedatum | 04.02.2008 | | Beiträge | 539 | | Wohnort | Berlin |
|
|
|
 |
 |
 |
|
Hallo Bananajoe,
wie teuer war denn dein Buch, wenn du bei knapp über 100 Büchern schon 700 € Gewinn gemacht hast?
Maryanne |
|
|
|
|
Verfasst am: 30.09.2008, 16:12 |
|
|
| Bananajoe |
|
|
| |
| Anmeldedatum | 30.09.2008 | | Beiträge | 5 |
|
|
|
 |
 |
 |
|
Danke. Also ist der Höchstfreibetrag von 400 Euro MONATLICH gemeint?? Wenn das stimmt, dann wäre es der vierteljährliche Höchstbetrag von 1200 Euro? Im Jahr 4800 Euro steuerfrei, das würde sogar für 2 Flüge für 2 Personen reichen. Oder mal eine Renovierung oder neue Möbel zum Beispiel.
200 bis höchstens 400 Euro im Monat nach Abzug von BoD-Rechnungen für Referenzexemplare, Pflichtbüchersendungen an Lektoren bzw. Bildautoren in Finnland und Frankreich sind durchaus realistisch im 1. Jahr.
Gruss
Bananajoe |
|
|
|
|
Verfasst am: 30.09.2008, 19:04 |
|
|
| g.c.roth (Moderator) |
|
 |
| |
| Anmeldedatum | 01.05.2007 | | Beiträge | 1670 | | Wohnort | Emden |
|
|
|
 |
 |
 |
|
Hallo,
Das Buch kostet 32.90 €.
Wenn von 115 verkauften Büchern 700 € Gewinn übrig bleiben, macht das pro Buch eine Marge von 6,09 €.
Nicht schlecht, Herr Specht.
Ich glaub ich steig um auf Botanikbücher ... da haben meine Leser dann zwar nichts mehr zu lachen, dafür aber ich um so mehr .
LG Grete  |
|
|
|
|
Verfasst am: 30.09.2008, 22:08 |
|
|
| Haifischfrau |
|
 |
| |
| Anmeldedatum | 04.02.2008 | | Beiträge | 539 | | Wohnort | Berlin |
|
|
|
 |
 |
 |
|
Hi Grete,
möglicherweise hat man doch etwas zu lachen, wenn man sich mit Bananen beschäftigt????j' ')
Immerhin muss es ja Leute geben, die dafür so viel Geld hinblättern!
Ausgerechnet Bananen!!!!
Danke für die Hinweise zu Preis und Marge.
Maryanne |
|
|
|
|
Verfasst am: 01.10.2008, 06:05 |
|
|
| g.c.roth (Moderator) |
|
 |
| |
| Anmeldedatum | 01.05.2007 | | Beiträge | 1670 | | Wohnort | Emden |
|
|
|
 |
 |
 |
|
Guten Morgen,
bevor hier ein Missverständnis entsteht:
Wenn jemand ein Buch schreibt und eine hohe Marge ansetzt, dann ist es sein Risiko, ob sich das Buch verkauft oder nicht.
Es gibt ja viele Hobbypflanzenzüchter -und Sammler. Und für sein Hobby lässt man schon mal ein paar Euro mehr springen.
Anscheinend geht die Rechnung bei Bananenjoe auf. Und dann darf er sich natürlich freuen.
LG Grete |
|
|
|
|
 | |  |
Verfasst am: 01.10.2008, 07:53 |
|
|
| Bananajoe |
|
|
| |
| Anmeldedatum | 30.09.2008 | | Beiträge | 5 |
|
|
|
 |
 |
 |
|
Hallo!
Das kann ich bestätigen. Dass mein Buch so erfolgreich wurde, liegt auch an der Nachfrage von Leuten, die Bananen züchten und sammeln, es gibt sogar Spezialgärtnereien für Bananen wie z. B. http://www.bananenshop.at Und es gibt auch Bananenforen!
Das beste Bananenbuch in englischer Sprache ist "Bananas You Can Grow" von Stokes und Waddick, aber ich dachte an die Leute, die kein oder nur wenig Englisch verstehen, also ich schrieb auch ein deutschsprachiges, allerdings hat mein Buch sogar 11 Arten und Sorten mehr als das englischsprachige. Auch die Freilandkultur und die Freilandüberwinterung mit Winterschutz in Deutschland werden in meinem Buch berschrieben. Seit 2000 kultiviere ich erfolgreich Freilandbananen in meinem ersten Garten. Im englischsprachigen Buch wird die Freilandkultur in kälterem Klima nur ganz am Rande erwähnt und es wird ihm kaum Winterschutzmethoden erwähnt, daher ein Minus vom Buch "Bananas You Can Grow". Einige Amerikaner und einige Engländer sagten mir sogar, dass mein Buch sogar besser sei als das von Stokes und Waddick. Das wohl weil kälteverträgliche Arten und Sorten näher beschrieben sind und auch wie sie im Freien überwintert werden können. Sie baten mich, auch eine englischsprachige Version zu schreiben. Die englischsprachige Version ist nun in Vorbereitung, gerade habe ich die zugehörigen Klimakarten rausgesucht.
6,09 Euro Gewinn pro Buch, fast richtig! Genauer sind es 6,11 Euro Gewinn pro Buch, das ist die Autorenmarge.
32,90 Euro sind schon gerechtfertigt, da viele Bilder drin sind! Und das Buch über winterharte Palmen von Spanner und Stähler ist um 2 Euro teurer, trotzdem ist es sehr erfolgreich, da viele Leute auch Palmen pflanzen, nicht nur Bananen und Yuccapalmen (es gibt noch ein Buch über Yuccas, also Yuccas & Co. von Thomas Boeuf).
Inzwischen sind schon 118 verkauft worden, das Geld wird nun ausgezahlt! Ein neues Quartal beginnt nun, die vom alten Quartal sind nun ingesamt rd. 721 Euro. Pro Monat immer noch unter 400 Euro. Aber dies bessert sogar mein Nettogehalt bei der Justizbehörde auf!
Ich werde nun in einem anderen Thread mein Buch vorstellen!
Gruss
Bananajoe |
|
|
|
|
 | |  |
Verfasst am: 01.10.2008, 08:22 |
|
|
| Christoph S. |
|
 |
| |
| Anmeldedatum | 12.05.2008 | | Beiträge | 60 | | Wohnort | leider nicht Irland |
|
|
|
 |
 |
 |
|
Hey, Joe!
Mir ist jetzt noch nicht so ganz klar, wieso 400 Euro/Monat steuerfrei sein sollten. Wenn du da mal nicht was falsch verstanden hast.
Vielleicht meinst du § 46 EStG. Danach musst du keine Steuererklärung einreichen, wenn du weniger als 410 Euro im Jahr an Einkünften hast, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen und auch aus keinem anderen Grund (z.B. Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, Steuerklassen III/V oder VI usw...), zur Abgabe verpflichtet bist.
Aber dass der Staat dich mal eben so 4800 € steuerfrei im Jahr abschleppen lässt, kann ich mir nicht vorstellen.
Aber trotzdem fein, dass dein Buch so gut ankommt. Und die Marge finde ich jetzt für ein Sachbuch auch nicht zu hoch, schließlich hast du ja wohl lange genug daran gearbeitet.
Gruß
Christoph |
|
_________________ He either fears his fate too much,
Or his deserts are small,
That puts it not unto the touch,
To win or lose it all.
(Montrose) - www.montrose-de.net |
|
|
|
 | |  |
Verfasst am: 01.10.2008, 21:10 |
|
|
| Cornelia |
|
 |
| |
| Anmeldedatum | 22.06.2008 | | Beiträge | 277 | | Wohnort | Bielefeld |
|
|
|
 |
 |
 |
|
Hallo,
hier erneut ein Beitrag von BoD über die Grenze zur Einkommenssteuer:
http://www.bod.de/fileadmin/bod_de/pdfdats/anleitungen/GZW_Steuer.pdf
demnach muss man als Buchautor ab 410,- Euro im Jahr (nach Abzug aller Unkosten) sein Einkommen versteuern.
Leider steht dort nicht, wie hoch die Einnahmen versteuert werden, wieviel Prozente man abgeben muss.
Viele Grüße
Cornelia |
|
|
|
|
 | |  |
Verfasst am: 01.10.2008, 21:45 |
|
|
| Bananajoe |
|
|
| |
| Anmeldedatum | 30.09.2008 | | Beiträge | 5 |
|
|
|
 |
 |
 |
|
Hallo!
danke, bin schon etwas schlauer! Aber ich weiss nicht, wieviel Prozent Einkommensversteuerung bei meinen Autorenhonoraren, die ich von BoD erhalte.
17000 Euro Höchstbetrag für eine formlose Steuererklärung, steht da auch. 17000 Euro Jahresbetrag wird von den meisten von uns wohl nicht erreicht, daher keine Gedanken verschwende ich vorerst darüber.
Es wäre zu empfehlen, die eingenommenen Gelder noch nicht zu verwenden, bis es versteuert ist und ein Steuerbescheid ins Haus geflattert ist. Erst dann können sie zu eigenen Zwecken ausgegeben werden! So vermeidet man böse Steuerüberraschungen, die Löcher in die Kassen reissen.
Wer von euch weiss schon die Prozente für Nebeneinkommen, meine Steuerklasse ist III/0 und die meienr Frau ist V/0?
Kann man das mit ELSTER auch überprüfen, wieviel Steuern man bei freiberuflichen Nebentätigkeiten zahlen muss, oder sogar wieviel Geld man zurück bekommt?
Gruss
Joachim |
|
|
|
|
 | |  |
Verfasst am: 02.10.2008, 08:17 |
|
|
| Christoph S. |
|
 |
| |
| Anmeldedatum | 12.05.2008 | | Beiträge | 60 | | Wohnort | leider nicht Irland |
|
|
|
 |
 |
 |
|
| Bananajoe hat Folgendes geschrieben: |
Wer von euch weiss schon die Prozente für Nebeneinkommen, meine Steuerklasse ist III/0 und die meienr Frau ist V/0? |
Die Prozente hängen von deinem individuellen Steuersatz ab. Da gibt es keine pauschale Regel. Und die Steuerklasse hat damit nichts zu tun, die gilt nur fürs Gehalt.
| Bananajoe hat Folgendes geschrieben: |
Kann man das mit ELSTER auch überprüfen, wieviel Steuern man bei freiberuflichen Nebentätigkeiten zahlen muss, oder sogar wieviel Geld man zurück bekommt?
|
Ja, kann man. Am besten erstellst du deine Steuererklärung mir ELSTER oder einem der handelsüblichen Steuerprogramme, dann kannst du dir eine Probeberechnung anzeigen lassen.
Gruß
Christoph |
|
_________________ He either fears his fate too much,
Or his deserts are small,
That puts it not unto the touch,
To win or lose it all.
(Montrose) - www.montrose-de.net |
|
|
|
Forum für Books on Demand bzw. BOD Autoren » Kosten und Verdienstmöglichkeiten
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen
|
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1
|
|
|
|
| |