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Finanzielle Unterstützung für Autoren

BeitragVerfasst am: 08.07.2008, 18:49
Thorsten
 
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Hallo, Gemeinde.

Als Neuling habe ich eine Frage, die hier schon sicher oft aufgetreten ist. Die Suchfunktion liefert mir aber leider keine nennenswerte Resultate. Crying or Very sad Also hoffe ich, dass ich hier richtig bin und einige sich kurz die Zeit nehmen und mir antworten.

Im Vorraus vielen Dank!

Auf der BoD-Seite gibt es die Information, dass Freie Publizisten (?) jährlich rund 13.300 Euro Fördergelder erhalten (Quelle: BoD).
Neben der VG-Wort und der Autorenmarge sind mir keine sonstigen "Einnahmequellen" bekannt. Wie also wird man professioneller Schriftsteller? Wie gehe ich rechtlich/staatlich korrekt vor, wenn ich das Schreiben zu meinem Beruf machen will? Was ist wo zu beachten?

Diese Fragen sind vielleicht sehr naiv gestellt, aber ich weiß gerade nicht, wie ich es anders formulieren könnte. shocked eyes

Vielleicht (hoffentlich) äußern sich dennoch ein paar Mitglieder...

Danke und liebe Grüße!

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Der deutsche Jackie Chan Filmführer | ISBN: 978-3-86858-102-7
Boose-Nacht-Geschichten | ISBN: 978-3-8370-2599-6

Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 08.07.2008, 19:01
LOFI (Moderator)
 
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Hi Thorsten,

du willst also hauptberuflich als Autor arbeiten und Bücher veröffentlichen, oder meinst du mit "Schreiben als Beruf", anderes, z.B. als freier Texter, oder Übersetzer?

Als Buchautor verdienst du ja dein Geld mit deinen Margen, und wenn das zum Leben reicht, bist du eigentlich schon hauptberuflich Autor. Brauchst ja dann nichts anderes zu machen. Soweit ich weiß bist du dann unter den Freiberuflern einzustufen, mit den entsprechenden Gesetzlichkeiten, was Steuern etc. betrifft.

LG

Lorenz

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Wenn die Augen lachen, feiert die Seele ein Fest;
wenn die Seele erfriert, lacht nur noch der Mund.

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BeitragVerfasst am: 08.07.2008, 19:05
Thorsten
 
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Genau, damit meine ich nur Autor, der Bücher veröffentlicht.

Was das Freiberuflertum angeht:
Wer informiert da genau über die Gesetzmäßigkeiten? Arbeits-/Finanzamt?

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Der deutsche Jackie Chan Filmführer | ISBN: 978-3-86858-102-7
Boose-Nacht-Geschichten | ISBN: 978-3-8370-2599-6

BeitragVerfasst am: 08.07.2008, 19:13
LOFI (Moderator)
 
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WohnortOslo


Thorsten hat Folgendes geschrieben:
Genau, damit meine ich nur Autor, der Bücher veröffentlicht.

Was das Freiberuflertum angeht:
Wer informiert da genau über die Gesetzmäßigkeiten? Arbeits-/Finanzamt?


Ich hab mir mal so einen Ratgeber gekauft (Buch) wer als Freiberufler gilt, und wie er sein "Geschäft" zu regeln hat. Es war aus der Beck-Rechtsberater Reihe von dtv.

Arbeitsagenturen sollten darüber auch Bescheid wissen. Finanzämter sind glaube ich nicht so beratend tätig, was das angeht.

LG

Lorenz

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Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 08.07.2008, 19:14
Gerhard
 
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Beiträge416


Thorsten hat Folgendes geschrieben:
Genau, damit meine ich nur Autor, der Bücher veröffentlicht.

Was das Freiberuflertum angeht:
Wer informiert da genau über die Gesetzmäßigkeiten? Arbeits-/Finanzamt?


Beide. Aber, wenn du willst, auch ich. Ich bin seit 25 Jahren selbständig (Freiberufler). Aber da könnte ich jetzt einige 20 Seiten schreiben, deshalb wäre es besser, du stellst eine Frage nach der anderen. Willst du freiberuflicher Autor sein? Oder einen anderen Job zusätzlich machen, auch als Freiberufler. Denn als Autor wirst du am Anfang nicht so viel verdienen, dass du davon leben kannst. Außer du landest Knaller wie Harry Potter oder die Bücher von Stephen King oder Michael Crichton.

Aber über das Freiberuflertum kriegst du im Internet viele und gute Infos. Schau da mal nach und dann kannst du mich ja löchern, wenn noch Fragen offen sind.

_________________
Herzliche Grüße
Gerhard

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Die Welt ist anders, als sie uns erscheint.
"Auf der Suche nach der Realität", ISBN 978-3833493294

BeitragVerfasst am: 08.07.2008, 19:19
LOFI (Moderator)
 
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Beiträge2687
WohnortOslo


Schau mal hier:

http://www.freiberufler.net/

oder besser hier

http://www.freie-berufe.de/fileadmin/freie-berufe.de/pdf/Existenzgr_ndungshinweise_Freiberufler.pdf

Das Netz scheint aber voll von Ratgebern


Zuletzt bearbeitet von LOFI (Moderator) am 08.07.2008, 19:22, insgesamt einmal bearbeitet

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BeitragVerfasst am: 08.07.2008, 19:21
Thorsten
 
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Wow, vielen dank für das Angebot, Gerhard!

Ich werde mich etwas im Netz schlau machen, mich auch über das Buch, das Lorenz vorgeschlagen hat erkundigen, und sollte ich dann noch einige Fragen haben - wovon ich ausegehe blink - werde ich sie hier stellen, wenn das in Ordnung für dich ist? So könnten auch andere Mitglieder dieses Thema als Informationsquelle nutzen.

Mein Ziel ist tatsächlich freiberuflicher Autor zu sein. Anfänglich würde ich auch zwei Freiberufe ausüben wollen, um mir erst einmal einen Namen machen zu können und etwas mehr Geld zu verdienen, was, denke ich, verständlich ist. Da könnte ich mir halt noch Korrektor vorstellen.

P.S.: Danke für den Link, Lorenz, werde ich gleich nachschauen. thumb up

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Der deutsche Jackie Chan Filmführer | ISBN: 978-3-86858-102-7
Boose-Nacht-Geschichten | ISBN: 978-3-8370-2599-6

BeitragVerfasst am: 09.07.2008, 05:38
hwg (Moderator)
 
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Also, bei uns wird zwischen Freiberuflern (das sind Rechtsanwälte, Ärzte, Notare etc., die in keinem Angestellten- oder Beamtenverhältnis stehen, jedoch einer Kammer als Pflichtmitglied angehören müssen) und

Freischaffenden (das sind Autoren, Schauspieler, Tänzer und dergleichen, die in keinem fixen bzw. regelmäßigen Lohnverhältnis stehen und damit weder der Pflichtmitgliedschaft bei Arbeiter- oder Wirtschaftskammer unterliegen).

Erstere benötigen einen Berufsnachweis und natürlich die entsprechende
Ausbildung.

Zweitere sind "vogelfrei" und müssen nur schauen, wie sie mit ihrer
Tätigkeit den Lebensunterhalt bestreiten können. Ab einem gewissen Jahreseinkommen muss eine Veranlagung beim Finanzamt für die Einkommenssteuer beantragt werden. Mehr ist eigentlich nicht erforderlich.
Außer man verkauft selber die hergestellten Werke (Bücher, Bilder, Skultpren etc.), dann ist dafür auch ein "kleiner" Gewerbeschein", den man allerdings innerhalb weniger Minuten ausgestellt bekommt, samt
Umsatz- und Gewerbesteuerzahlungspflicht erforderlich.

Ich bin seit Jahrzehnten als Freelancer tätig und bezahle für meine Honorare lediglich die Einkommenssteuer. Autoren und Journalisten sind
hierzulande von der Mehrwertsteuer befreit, dürften dafür aber auch keine berechnen oder deren Rückforderung bei bezahlten Rechnungen mit MWSt. beim Finanzamt geltend machen.

Ob Du Deine Sozialversicherung bezahlst, ist Deine Sache. Allerdings wäre es unklug, diese nicht zu bezahlen, denn sonst stehst du bei
Krankheit horrenden Arzt- und Spitalskosten gegenüber. Auch verlierst du jeden Pensionsanspruch.

So ist es in Österreich. In D wird es kaum anders sein.

BeitragVerfasst am: 09.07.2008, 06:18
Zoba
 
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Hi hwg,

Zitat:
Ob Du Deine Sozialversicherung bezahlst, ist Deine Sache. Allerdings wäre es unklug, diese nicht zu bezahlen, denn sonst stehst du bei
Krankheit horrenden Arzt- und Spitalskosten gegenüber. Auch verlierst du jeden Pensionsanspruch.

So ist es in Österreich. In D wird es kaum anders sein.


Du hast Hoffnungen! blink cheezy grin

In Deutschland besteht zwischenzeitlich Krankenversicherungspflicht. Selbst wer sich nicht selbst versichert, ist versichert und häuft Schulden auf, solange er seine Beiträge nicht bezahlt. Bei dieser netten Versicherungspflicht wurde zwar ein Mindestbeitrag festgelegt, der liegt aber mit um die 130 Euro keineswegs in dem Bereich, den sich jemand ohne großes Einkommen einfach so leisten kann. Das schafft für all jene eine Geld/Schuldenfalle, die auf ALGII verzichten und nur sehr wenig verdienen. Die Kassen sind da auch garnicht zimperlich, sondern schreiben ungerührt Schulden, Zins, Zinseszins und Mahngebühren fort.

Ganz geile Nummer für garnicht so wenige Betroffene, meist eben aus dem künstlerischen Bereich.

Wer nur künstlerisch und hauptberuflich tätig ist, der hat allerdings die Möglichkeit, in die Künstlersozialkasse zu gehen, muß dort aber schon ganz nette Verkaufszahlen vorweisen. Mit Beiträgen zwischen 60 und 80 Euro für anfängliche Geringverdiener dennoch eine mögliche Lösung.

_________________
Gruß,

Zoba

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"In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat." - Carl von Ossietzky

BeitragVerfasst am: 09.07.2008, 07:06
hwg (Moderator)
 
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Sozialversicherungspflicht für "Freischaffende" gibt es bei uns keine.

Unsere ach so klugen Politiker, die sich jetzt gerade derart zerstritten haben, so dass eine Neuwahl im September ins Haus steht, hatten ja so etwas wie eine "Künstlersozialversicherung" für Freischaffende "gebastelt", die jedoch auf Grund der kaum verständlichen gesetzlichen Vorgaben kaum angenommen wird.

Und jene Autoren, um bei diesen zu bleiben, welche sich zu einem Beitritt entschlossen, jedoch das vorgegebene Einkommen aus ihrer schriftstellerischen Arbeit nicht erzielt haben, müssen jetzt Arzt- und Spitalskosten nachzahlen und werden aus dieser Versicherung ausgeschlossen. Die eingezahlten Beiträge sind allerdings "futsch".

Meine, und nicht nur meine Feststellung: Ein Pfusch sondergleichen!

Da geht's den Kollegen in Deutschland offbar doch etwas besser. Denn mehr als ein Pfändungsverfahren steht den Zwangsversicherten ohne genügend Einkommen nicht ins Haus - und da wird wohl die Sozialhilfe
in irgend einer Form "eingreifen".

Gruß Hans

BeitragVerfasst am: 09.07.2008, 07:29
Zoba
 
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WohnortSüden


Hi hwg,

oi oi - du unterschätzt die deutsche Bürokratie... shocked eyes blink

Zuerst einmal bist du mit solchen Schulden, sofern du sie nicht irgendwann bezahlen kannst, bis an dein Lebensende vom normalen Geschäftsverkehr ausgeschlossen.

Finanzielle Unbedenklichkeit ist zudem für viele Berufe zwingend notwendig.

Wer nicht zahlt, der erhöht Monat für Monat seine Schuldensumme, exponentiell dank der Zinsen, Mahngebühren und Verfahrensgebühren und natürlich der neuerlichen Schulden jeden Monat (wenn man nicht ALGII beantragt, dann ist man aber ganz schnell Zwangsarbeiter in ganz anderen Berufsbereichen).

Außerdem zählen Schulden bei den öffentlichen Krankenkassen nicht zu den Privatschulden, sondern zu den öffentlichen Schulden gegenüber einem Staatsorgan. Sie werden nicht vom normalen Gerichtsvollzieher nach den üblichen Gesetzen beigetrieben, sondern vom Zoll. Der kann einen auch schon mal wegen solcher Schulden einsitzen lassen, wenn Antrag gestellt wird.

Pfusch ist für dieses Gesetz sicher noch ein zu milder Ausdruck. Rolling Eyes Es hätte völlig ausgereicht, die Krankenkassen zu verpflichten, jeden wieder in die Kasse aufzunehmen, der aus ihr herausgefallen ist. Es war völlig unnötig, die Leute in eine Schuldenmisere zu treiben, die sich gegen eine Versicherung entscheiden, zumindest bei jenen unterhalb der Pfändungsfreigrenze.

_________________
Gruß,

Zoba

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"In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat." - Carl von Ossietzky

BeitragVerfasst am: 09.07.2008, 07:45
PvO
 
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Thorsten,
es ist immer gut, ein klares Ziel vor Augen zu haben und sich eine Perspektive zusammen zu basteln. Aber mir scheint, du versuchst die ersten Schritte auszulassen. Was hast du bis jetzt veröffentlicht? Und wie viel hast du damit verdient bzw. eingenommen? Schreibe einen Roman, veröffentliche diesen und warte ein Jahr ab. Ernüchterung ist das mindeste, was sich bei dir breit machen wird, es sei denn du schreibst den zweiten Harry Potter. Ich will mal eins klar stellen: ich möchte dir nicht den Wind aus den Segeln nehmen oder dich entmutigen. Ich möchte dir nur empfehlen, Realist zu bleiben/ zu sein. Von der Schreiberei können in Deutschland nur sehr wenige Autoren leben. Ich habe acht Bücher rausgebracht, bin aber noch meilenweit davon entfernt, davon leben zu können.
Ich wünsche dir viel Glück, bei deinem Vorhaben.

_________________
Ab November 07 erschien eines meiner Bücher auf dem amerikanischen Markt .

www.peters-buchladen.de

BeitragVerfasst am: 09.07.2008, 07:45
hwg (Moderator)
 
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Nun, da bin ich ja direkt froh, nicht in Deutschland meiner Arbeit nachgehen zu müssen... Laughing

Bei uns gibt es ersatzweise einen Aufenthalt in der Gefängniszelle nur dann, wenn man eine von der Behörde verhängte Geldstrafe nicht bezahlen kann oder will.

Versicherungsträger sind jedoch keine Behörde im eigentlichen Sinn.
Brenzlig kann es für einen Leistungspflichtigen nur dann werden, wenn
er seine wahren Einkommensverhältnisse verschleiert, denn dann wird daraus ein Betrugsverfahren.

Wer allerdings als Autor unverschuldet in die Armutsfalle kommt (meistens durch Nichteinhaltung von Honorarzahlungen oder Konkurs des Verlages), kann sogar mit behördlicher Unterstützung rechnen. Der letzte Ausweg wäre ein Privatkonkursantrag bei Gericht.

BeitragVerfasst am: 09.07.2008, 08:09
hwg (Moderator)
 
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PvO schreibt weise Ratschläge.

Als ich mir vor nunmehr 49 Jahren das Ziel setzte, Autor zu werden, hatte ich als nebenberuflicher Schreiber von Geschichten und journalistischen Arbeiten bereits meine ersten, damals noch bescheiden ausgefallenen Honorare bekommen.

Erst als die ersten Angebote einer fixen Mitarbeit in Verlagen und Redaktionen eintrudelten, fiel mir der Start relativ leicht. Dass ich mich nie anstellen habe lassen, lag an den mehrfachen Angeboten von Zeitschriften zur Mitarbeit.

Die Überlegung, für damals sechs, später zwölf Zeitungen schreiben zu dürfen (Konkurrenzklausel wurde mir keine vorgehalten), ließ mich zum überzeugten Freelancer werden. Dadurch kamen immer mehr Angebote zur Mitarbeit, mit der Zeit auch von Zeitschriften in Deutschland und der Schweiz. Zusätzlich schrieb ich - und schreibe noch immer - Unterhaltungsromane und Werbetexte für Agenturen und größere Betriebe.

Somit erreichte ich einen gewissen Bekanntheitsgrad, der mir immer noch zu zusätzlichen Aufträgen verhilft. Vom einst angestrebten Sitz auf dem "Dichterross" habe ich bald Abschied genommen, denn ein vom Pferd fallen stellt sich meistens als höchst ungesund heraus... Laughing

Ab und zu plagt mich der Ehrgeiz, auch etwas "Hochliterarisches" zu verfassen. Diese Ergebnisse werden dann in Literaturzeitschriften, deren Herausgeber ja meist ohnehin kein Honorar zahlen, mitunter veröffentlicht. Von der elitären Dichtkunst kann heute kaum ein freier Autor leben. Und wenn, bewegt sich dieser unter Pseudonym meistens auch in den "niederen" Gefilden der Unterhaltungs- und Journalistenbranche... Laughing

BeitragVerfasst am: 09.07.2008, 10:25
Thorsten
 
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WohnortSaarland


PvO hat Folgendes geschrieben:
Thorsten,
es ist immer gut, ein klares Ziel vor Augen zu haben und sich eine Perspektive zusammen zu basteln. Aber mir scheint, du versuchst die ersten Schritte auszulassen. Was hast du bis jetzt veröffentlicht? Und wie viel hast du damit verdient bzw. eingenommen? Schreibe einen Roman, veröffentliche diesen und warte ein Jahr ab. Ernüchterung ist das mindeste, was sich bei dir breit machen wird, es sei denn du schreibst den zweiten Harry Potter. Ich will mal eins klar stellen: ich möchte dir nicht den Wind aus den Segeln nehmen oder dich entmutigen. Ich möchte dir nur empfehlen, Realist zu bleiben/ zu sein. Von der Schreiberei können in Deutschland nur sehr wenige Autoren leben. Ich habe acht Bücher rausgebracht, bin aber noch meilenweit davon entfernt, davon leben zu können.
Ich wünsche dir viel Glück, bei deinem Vorhaben.


Hallo, PvO.

Keine Sorge, den Wind nimmst du mir nicht aus den Segeln, was diese Sache angeht bin ich absoluter Realist. Dass der Erfolg nicht über Nacht kommt, dürfte (sollte) jedem klar sein, darum bezog sich meine Frage auch auf einen längeren zukünftigen Zeitraum.

Ich schreibe derweil an meinem ersten Roman, plane zwei weitere bereits und einen Ratgeber und behalte kleinere Projekte im Hinterkopf. Projektideen, die auch umsetzbar und lukrativ sein könnten, habe ich. Und wie du bereits meintest, muss man nach den Veröffentlichungen abwarten, wie die Resultate sind. Aus persönlichen Gründen möchte ich mich nun vollends auf das Schreiben konzentrieren, habe absolut nichts gegen Mitarbeit und als Korrektor würde ich mich auch beschäftigen wollen (die Theorie!).

Was das Rechtliche anging, war es für mich Neuland, darum danke ich an dieser Stelle schon einmal allen, die sich dazu geäußert haben!

Grüße!

_________________
Der deutsche Jackie Chan Filmführer | ISBN: 978-3-86858-102-7
Boose-Nacht-Geschichten | ISBN: 978-3-8370-2599-6
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