Verfasst am: 25.03.2008, 15:45 |
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| Danny |
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| Anmeldedatum | 15.11.2007 | | Beiträge | 182 |
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Mein Buch wird kaum Worte, sondern vorwiegend Design und Fotos enthalten.
Ich denke das hier unterschieden wird, ob ich etwas künstlerisch erstelle (Autor bin), wie bei meinem ersten Buch. Oder ob ich in erster Linie etwas verkaufe (eigener Webshop und das Fotobuchprojekt).
In diesem Falle gehe ich also davon aus, dass ich tatsächlich ein Gewerbe benötige, Zoba. Oder bist Du anderer Meinung? |
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Verfasst am: |
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Verfasst am: 25.03.2008, 16:03 |
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| Zoba |
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| Anmeldedatum | 23.11.2007 | | Beiträge | 1188 | | Wohnort | Süden |
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Hi,
ich denke du siehst das zu eng.
Du machst die Photos doch, oder nicht? Dann bist du der Autor und Künstler.
Selbstverständlich darf ein Freiberufler seine Werke selbst verkaufen, deshalb ist er immer noch nicht vollgewerblich tätig.
Das wärest du, wenn du z.B. Bücher von anderen Autoren verkaufst, oder einzelne Photos von anderen Photographen, selbst wenn nur zusätzlich zu deinen Werken. ABER - wenn du andere Photos in deinen eigenen Werken nutzt, ist das wieder nur dein eigenes Gesamtwerk. |
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_________________ Gruß,
Zoba
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"In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat." - Carl von Ossietzky |
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Verfasst am: 25.03.2008, 18:31 |
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| Danny |
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| Anmeldedatum | 15.11.2007 | | Beiträge | 182 |
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| Das war auch meine Ausgangsinformation. Nun möchte ich das Buch aber in einer stink normalen Druckerei drucken lassen und nur über den Webshop (als Randartikel) verkaufen. Damit steht der Verkauf im Webshop natürlich recht stark im Vordergrund. Bewege ich mich dann nicht auf dünnem Eis?? Wie kann ich mich denn am besten mit sowas absichern? Einfach zum zuständigen Amt fahren? Finanz- oder Gewerbeamt? Wobei ich mir die Antwort dort schon denken kann. Ich möchte einfach keinen Stress bekommen. |
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Verfasst am: 25.03.2008, 18:33 |
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| Zoba |
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| Anmeldedatum | 23.11.2007 | | Beiträge | 1188 | | Wohnort | Süden |
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Hi,
das sind dann ganz andere Infos. Deinen Webshop, wenn du anderes als deine eigenen Werke verkaufst, mußt du sowieso als Gewerbe anmelden! |
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_________________ Gruß,
Zoba
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"In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat." - Carl von Ossietzky |
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Verfasst am: |
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Verfasst am: 25.03.2008, 19:15 |
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| Danny |
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| Anmeldedatum | 15.11.2007 | | Beiträge | 182 |
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Oje.. bloss kein Durcheinander. Ich sage es mal so:
Variante 1: Es bleibt bei meinem BOD Buch und ich vertreibe es per ISBN über Amazon UND über meine eigene Homepage, die einen Webshop beinhaltet. Muß ich also auch dafür ein Gewerbe haben, obwohl ich da keinen Unterschied sehe, ob es nun ein WEbshop (mit nur einem Artikel) ist oder man das Buch per Kontaktformular bestellen kann?!
Variante 2: Wenn ich eh ein Gewerbe haben muß für Variante 1, würde ich es ausnutzen und damit käme Buchidee 2 zu trage, die aber kein MUSS ist.
Aber wenn ich für einen WEbshop EH ein GEwerbe brauche (auch nur für mein BOD Buch), dann hat sich ja alles erledigt. Bisher hatte ich dafür halt eine andere Info.
Und die Frage ist ja genau diese. Buchidee 2 umsetzen oder es besser bei Buchidee 1 belassen. |
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Verfasst am: 25.03.2008, 20:31 |
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| Zoba |
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| Anmeldedatum | 23.11.2007 | | Beiträge | 1188 | | Wohnort | Süden |
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Hi,
du schreibst:
| Zitat: | | Nun möchte ich das Buch aber in einer stink normalen Druckerei drucken lassen und nur über den Webshop (als Randartikel) verkaufen. |
Das habe ich so verstanden, daß dein Buch in diesem Shop nur ein Artikel am Rande ist, also es noch weit mehr Artikel gibt, die nicht von dir sind und die dort angeboten werden.
Wenn dem der Fall ist, dann mußt du dich gewerblich anmelden, denn sobald du - auch als Autor - fremder Leute Waren handelst, bist du vollgewerblich tätig.
Meintest du aber, daß nur dein Buch im Webshop angeboten wird, und sonst nichts, dann bist du immer noch freiberuflich tätig. |
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_________________ Gruß,
Zoba
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Verfasst am: 25.03.2008, 20:41 |
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| Danny |
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| Anmeldedatum | 15.11.2007 | | Beiträge | 182 |
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Jep.. NUR mein BOD Buch bisher (ab April). Und dann noch (geplant) das spezielle Fotobuch mit eigenen und fremden (lizensfreien) Illustrationen - eine Art Tagebuch. Somit fällt Beides unter Autorentätigkeit und ich benötige kein Gewerbe?!
Ich weiß schon gar nicht mehr, was ich glauben sol. Bei Cedawo hörte es sich halt so an als bräuchte ich ein Gewerbe, sobald ich einen Webshop besitze - zumindest zur Absicherung. Und ich möchte halt einfach nichts verkehrt machen bzw. am Ende Strafen zahlen müssen.
Ich hab halt gelesen/gehört, dass es Nachteile (Buchhaltung, Aufwand etc.) mit sich bringen kann, wenn man ein Gewerbe anmeldet. Deshalb wollte ich es bisher umgehen.
Nun weiß ich aber immernoch nicht, was ich machen soll  |
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Verfasst am: 25.03.2008, 20:48 |
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| Zoba |
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| Anmeldedatum | 23.11.2007 | | Beiträge | 1188 | | Wohnort | Süden |
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Hi,
nee, solange du wirklich nur deine eigenen Werke ausstellst, wozu auch ein selber gemachtes Tagebuch gehört, selbst wenn da einige fremde Photos drin sind, und verkaufst, ist das freiberuflich.
Allerdings gibt es folgende Fallen:
1. UNBEDINGT mit Impressum und zwar einem korrekten!
2. beim Finanzamt als Autor anmelden (ich würde zuerst mal die Kleinunternehmerlösung wählen und alles dabei korrekt beachten)
3. Lizenzfrei muß wirklich auch bedeuten, daß du diese Bilder gewerblich verwenden darfst. Mit gewerblich ist hierbei nur gemeint, daß du für das fertige Buch ja Geld willst.
Außerdem würde ich genauestens Buch führen über deine Ausgaben, auch z.B. deine Internetkosten, die Kosten für die Homepage, Computer, BoD-Kosten, Werbekosten usw.. Solltest du ein paar oder ein paar mehr Bücher verkaufen können, lohnt es sich, diese Ausgaben absetzen zu können. |
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_________________ Gruß,
Zoba
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Verfasst am: 25.03.2008, 20:50 |
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| Gerhard |
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| Anmeldedatum | 07.12.2007 | | Beiträge | 415 |
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Danny, ich würde es mir in deinem Fall sehr einfach machen. So mache ich es nämlich immer, wenn es finanztechnische Grenzfragen gibt ... ich rufe mein Finanzamt an und frage ganz einfach, denn letztendlich sind die die Autorität. Oder mach es besser noch schriftlich: "Liebes Finanzamt, ich habe da mal gerne ein Problem bei dem mir mehrere Steuerberater nicht helfen konnten usw, usf." Dann schilderst du dein Problem.
Der Vorteil, du hast was schriftliches und kannst später nicht mehr ohne weiteres belangt werden.
Ich habe damit bisher immer gute Erfahrungen gemacht, denn wenn es das Finanzamt nicht weiß, dann weiß es keiner ... und die meisten, die dort arbeiten sind netter und hilfsbereiter als man gemeinhin glaubt. Das ist zumindest meine Erfahrung mit meinem Finanzamt. |
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_________________ Herzliche Grüße
Gerhard
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Die Welt ist anders, als sie uns erscheint.
"Auf der Suche nach der Realität", ISBN 978-3833493294 |
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Verfasst am: 25.03.2008, 21:11 |
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Gerhard - die einfachsten Lösungen sind immer noch die besten...
Beste Grüße
Matthias |
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 | DANKE |  |
Verfasst am: 26.03.2008, 09:26 |
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| Danny |
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| Anmeldedatum | 15.11.2007 | | Beiträge | 182 |
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Danke euch allen. Ich denke ich werde es tatsächlich so machen, wie von Gerhard vorgeschlagen. Und zwar schriftlich. Dann kann uns keiner etwas, wenn ich später sage: Aber die Frau Müller hat doch gesagt ...
Ist in meinem Grenzfall wohl tatsächlich besser so! DANKE für eure Hilfe. Besonders für Deine Geduld, Zoba. |
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Verfasst am: 26.03.2008, 09:50 |
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| hwg (Moderator) |
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| Anmeldedatum | 24.04.2007 | | Beiträge | 3410 | | Wohnort | A 8786 Rottenmann |
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Also, Gewerbeordnung hin, Finanzamt her. Ich würde zuerst einmal abwarten, ob das Buch ein "Renner" wird und mich erst dann, wenn
die Einkünfte meine Erwartungen übertreffen, mich um den Verwaltungskram kümmern. Die Behörde meldet sich erst dann,
wenn ordentlich Geld fließt (oder ein böser Konkurrent Anzeige erstattet).
Dann kann man,jedenfalls ist es bei uns so, die Anmeldungen immer noch nachholen. |
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Verfasst am: 26.03.2008, 10:17 |
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| Danny |
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| Anmeldedatum | 15.11.2007 | | Beiträge | 182 |
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Hallo hwg,
aber ist es nicht so, dass man ein Gewerbe spät. 4 Wochen nach Beginn der Tätigkeit angemeldet haben muß? Ich möchte lediglich nichts riskieren!
Habe nun dem Finanzamt Köln-West geschrieben und warte auf Antwort, die ich euch hier in Kürze präsentieren werde!
Ich persönlich habe etwas Angst vor ERSTMAL ABWARTEN. Denn damit könnte ich auch böse auf die Nase fallen. |
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Verfasst am: 26.03.2008, 10:22 |
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Also ich habe mein Gewerbe seinerzeit fünf Monate rückwirkend angemeldet ... das ist grundsätzlich kein Problem. Es sollte nur innerhalb eines Abrechnungszeitraumes (Kalender-, bzw. Steuerjahr) stattfinden, sonst wird die Berechnung etwas aufwändig, und das mögen manche Finanzbeamte nicht (und das kann ich ihnen auch nicht verdenken...)
Beste Grüße
Matthias |
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Verfasst am: 26.03.2008, 10:34 |
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| Zoba |
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| Anmeldedatum | 23.11.2007 | | Beiträge | 1188 | | Wohnort | Süden |
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Hi,
manche Steuerberater raten dazu, daß man sich bei Ver.di organisieren solle, um dem FA das Argument der Liebhaberei vorzubauen. Ist auch eine ratsame Sache wenn man in der Künstlerkasse versichert sein möchte.
Aber, wenn ich die Aufnahmebedingungen richtig lese, dann muß bei einem Vollverlag eine Veröffentlichung stattgefunden haben. Spielte bei mir keine Trompete, da ich bereits jede Menge Ausstellungen und Bildverkäufe nachweisen konnte. Wie genau jedoch diese Formulierung "selbstbezahlt" zu verstehen ist, frage ich mich grade, denn bei BoD werden die Bücher vom Käufer bezahlt. |
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_________________ Gruß,
Zoba
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