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Kirsten Marohn
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BeitragVerfasst am: 26.03.2008, 10:54
hwg (Moderator)
 
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Wahrscheinlich gibt es zwischen D und A doch etliche Unterschiede hinsichtlich Gewerbe- und Finanzamtusancen.

Als Mitglied der Gewerkschaft Kunst-Medien-Freie Berufe bzw. Druck-Journalisten-Papier sowie der IG Autoren und Übersetzer bekomme ich übrigens bei kniffligen Fragen kostenlose Rechtsberatung (die ich allerdings für mich noch nie in Anspruch nehmen musste).

"Mein" Referent beim Finanzamt ist übrigens ebenfalls sehr hilfsbereit. Mit den Gewerbebehörden habe ich als Autor und Journalist nichts zu tun (außer ich recherchiere wegen einer Story).

Also nicht kopfscheu werden. Außerdem halte ich mich gerne an das Sprichwort: "Wer lange fragt, geht meistens irr..." (oder so ähnlich). Laughing
Meine Devise: Vorher die Tat (die Veröffentlichung), dann erst alles andere.

Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 26.03.2008, 11:03
Zoba
 
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Hi hwg,

wie war der Spruch? Nur die Steuer und der Tod sind sicher.

Es kommt immer auf den Beamten an. Ich hatte schon sehr lässige Genossen, die nicht den geringsten Nachweis wollten, aber auch schon mal einen echten Stinkstiefel, der sogar den AD vorbeischickte, um zu prüfen, ob ich auch wirklich künstlerisch in dem Atelier tätig war, dessen Miete ich absetzen wollte.

Leider sind auch die FA heute nicht mehr auf der Höhe der Gesetzeslage, in Deutschland ist das Steuerrecht zwischenzeitlich derart kompliziert geworden, daß selbst Steuerrechts-Professoren Haare raufen. Soweit mir bekannt, liegt die BRD bei den Regelungen deutlich und mit großem Abstand an der Weltspitze, dürfte also nicht schwer vorzustellen sein, daß das in Österreich entspannter ist.

Mir reicht der Vergleich zwischen F und D bei der Einkommensteuerabgabe völlig, das eine eine Sache von einer halben Stunde, das andere selbst bei meiner kleinen Selbständigkeit nur noch mit Steuerberater zu erledigen.

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Gruß,

Zoba

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"In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat." - Carl von Ossietzky

BeitragVerfasst am: 26.03.2008, 11:10
Danny
 
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Hab ich etwas verpaßt oder es nur vergessen?! Du lebst auch in Frankreich?

BeitragVerfasst am: 26.03.2008, 11:20
Zoba
 
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Hi Danny,

nee, ich lebte mal ziemlich lange in Frankreich. Da schickt dir das FA im Frühjahr ein vorausgefülltes Einkommensteuerformular, das man nur noch kontrollieren und ergänzen muß. Ist auch ganz einfach gehalten, es gibt wenig Sonderregelungen, es ist ganz eindeutig, was man absetzen darf, der Steuersatz ist kaum variabel und Vieles weiß das FA auch schon, z.B. die Mietkosten oder Gebäuderversicherungen usw., weil du das eh bei den Gemeinden anmelden musst. Ich hab nie länger als eine halbe Stunde dafür gebraucht, obwohl meins als Selbständige sogar ein bischen komplizierter als das von einem Angestellten war.

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Gruß,

Zoba

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Verfasst am:
 


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BeitragVerfasst am: 26.03.2008, 11:33
CeKaDo
 
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Man mag die Wirkungsweise der deutschen Steuer darin bemessen, daß 80 Prozent der weltweit gedruckten Literatur über Steuern in deutscher Sprache erschienen ist.

Das lernen interessierte Steuerfachgehilfen von interessierten Ausbildern cheezy grin

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Der Blog zum CeKaDo: http://www.tagesblog.de

BeitragVerfasst am: 26.03.2008, 12:03
Danny
 
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@Zoba: Na wie schade das ich hier lebe und meine Steuer dennoch in D. machen (lassen) muß Wink

BeitragVerfasst am: 26.03.2008, 12:13
Zoba
 
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WohnortSüden


Hi Danny,

mir hat mal mein Steuerberater gesagt, daß seit Adenauer jeder Bundeskanzler versprochen hätte, daß das deutsche Steuerrecht vereinfacht wird. Zudem hat jeder Finanzminister dafür auch konkrete, jeweils garnicht so schlechte Vorschläge vorgelegt. Stattdessen wurde jedoch unter jedem Bundeskanzler seit Gründung der BRD die Steuergesetzgebung um tausende Sonderregelungen erweitert und praktisch dafür keine anderen Regelungen gestrichen.

Eine amerikanische Freundin, selbst Steuerberaterin, bzw. "Accountant", zeigte mir mal mit weit rollenden Augen das amerikanische Pendant zur deutschen Sammlung Steuerrecht. Es war ein etwas dickeres Taschenbuch in großem Format. Sie verstand absolut nicht, warum ich schallend zu lachen anfing. Hinter meinem Steuerberater steht eine Regalwand, Decke bis Boden (2,40m hoch), Wand zu Wand (6m lang), in dieser befinden sich nur sämtliche Gesetzessammlungen und Durchführungsverordnungen zu seinem Spezialgebiet...

Aber bei echten Kleinunternehmen ist das alles wirklich nicht so schlimm. Da machst du eine einfache Buchhaltung (noch, denn das wollen die Idioten in Berlin grad auch ändern), und anrechenbare Ausgaben sowie Einnahmen sind doch da überschaubar.

_________________
Gruß,

Zoba

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BeitragVerfasst am: 26.03.2008, 13:09
hwg (Moderator)
 
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Das Steuerrecht und die Sekundärliteratur füllen auch bei uns Bände.
Vieles davon bleibt dem Durchschnittsbürger total unverständlich. Deshalb boomt auch der Nachwuchs in den Steuerberatungskanzleien.

Mein seinerzeitiger Steuerberater hat mir vor Jahren eine Einkommenssteuererklärung gemacht, von der sogar der zuständige Beamte im Finanzamt meinte, dieser Aufwand sei überhaupt nicht notwendig gewesen. Seitdem komme ich mit einer einfachen Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung gut über die Runden.

Deshalb: Man sollte selber nicht alles komplizierter betrachten als es manchmal ohnehin schon ist.
Meistens meldet sich das Finanzamt oder auch die Gewerbebehörde von selber, wenn sie annimmt, dass Steuern und Abgaben fällig sind.

"Vorauseilender Gehorsam" ist daher nicht unbedingt notwendig.
Strafen gibt es erst, wenn eine "voll beabsichtigte Hinterziehung der Steuerpflicht" nachgewiesen werden kann. Und diese kann bei Autoren erst wohl erst dann festgestellt werden, wenn das - beispielsweise bei BoD - veröffentlichte Buch zu einem "Bestseller" geworden ist.

Ich will aber keinen von uns davon irgendwie abhalten, seiner deutschen Staatsbürgerpflicht nachzukommen!!! Laughing

BeitragVerfasst am: 26.03.2008, 20:34
hawepe
 
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Hallo Danny,

Danny hat Folgendes geschrieben:
Ich hab halt gelesen/gehört, dass es Nachteile (Buchhaltung, Aufwand etc.) mit sich bringen kann, wenn man ein Gewerbe anmeldet.


Als Autorin fuehrst du doch vermutlich sowieso eine Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung. Das Prinzip kennst du also. Als Gewerbetreibende muesstest du dann fuer dein Gewerbe eine zweite Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung fuehren.

Zusaetzlich ist ein weiteres Formular fuer die Gewerbesteuer auszufuellen.

Beim ersten Mal gibt es noch einen Fragebogen ueber die Zahl der Betriebsstaetten usw.

Und du bekommst einen Fragebogen von der zustaendigen Industrie- und Handelskammer.

Der zusaetzliche Aufwand ist also nicht so schlimm.

Aber einfach bei deinem Finanzamt nachzufragen, war bestimmt die beste Loesung. Ich habe es sogar schon erlebt, dass jemand zurueckgerufen hat, weil meine Frage doch nicht so klar wie gedacht war.

Beste Gruesse,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 26.03.2008, 20:39
CeKaDo
 
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Aus eigener und langer Erfahrung weiß ich, daß Buchführung einfach nur bedeutet, sich seine Belege zu sammeln und zu büerlegen, was betriebliche Kosten sind und was nicht.

Wer mehr wissen will, bucht einfach einen kleinen Kurs bei seiner VHS oder IHK und freut sich danach über seine neue Ordnung auf dem Schreibtisch. Oder er nimmt sich einen Steuerberater, der für all diese Arbeiten monatlich um die 60 Euro nimmt.

Man sollte sich bloß keine Schludrigkeit angewöhnen. Das kostet Geld.

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BeitragVerfasst am: 26.03.2008, 20:50
mtg
Gast
 


CeKaDo hat Folgendes geschrieben:
Man sollte sich bloß keine Schludrigkeit angewöhnen. Das kostet Geld.

Und noch mehr: Wer glaubt, besonders clever zu sein, weil er versucht, mit möglichst gar keinen Kosten auszukommen, bezahlt meist drauf. Ein schöner Spruch meines Steuerberaters ist nach wie vor: "Steuern sind das zweite Einkommen."

Beste Grüße
Matthias

BeitragVerfasst am: 26.03.2008, 20:55
hawepe
 
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Hallo CeKaDo,

CeKaDo hat Folgendes geschrieben:
Aus eigener und langer Erfahrung weiß ich, daß Buchführung einfach nur bedeutet, sich seine Belege zu sammeln und zu büerlegen, was betriebliche Kosten sind und was nicht.


Und im Zweifelsfall lieber ein paar Belege mehr aufheben. Wegwerfen kann man immer noch, zu viele Ersatzbelege dagegen loesen nur unnoetige Nachfragen aus.

Zitat:
Wer mehr wissen will, bucht einfach einen kleinen Kurs bei seiner VHS oder IHK und freut sich danach über seine neue Ordnung auf dem Schreibtisch. Oder er nimmt sich einen Steuerberater, der für all diese Arbeiten monatlich um die 60 Euro nimmt.


Oder er leistet sich eine Buchhaltungssoftware, kostet fuer das gesamte Jahr so viel wie eine Steuerbuero fuer einen Monat Smile

Beste Gruesse,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 27.03.2008, 01:04
Judith
 
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hawepe hat Folgendes geschrieben:

Als Autorin fuehrst du doch vermutlich sowieso eine Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung. Das Prinzip kennst du also. Als Gewerbetreibende muesstest du dann fuer dein Gewerbe eine zweite Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung fuehren.

Zusaetzlich ist ein weiteres Formular fuer die Gewerbesteuer auszufuellen.


Ich habe in meinem Leben schon mehrere Gewerbe angemeldet, aber ich musste noch nie Gewerbesteuer zahlen. Der Gewerbeschein führt nicht dazu, dass man Gewerbesteuerpflichtig wird.

Grüßle,
Judith

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BeitragVerfasst am: 27.03.2008, 01:10
hawepe
 
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Hallo Judith,

Judith hat Folgendes geschrieben:
Ich habe in meinem Leben schon mehrere Gewerbe angemeldet, aber ich musste noch nie Gewerbesteuer zahlen. Der Gewerbeschein führt nicht dazu, dass man Gewerbesteuerpflichtig wird.


Und das Finanzamt hat von dir nie eine Gewerbesteuererklaerung verlangt?

Dass man diese Erklaerung (sprich dieses ausgefuellte Formular) abgeben muss, heisst ja noch lange nicht, dass man auch Gewerbesteuer zahlen muss. Ich habe es jedenfalls auch noch nicht geschafft, auch nur ansatzweise in diese Gefahr zu kommen.

Beste Gruesse,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 27.03.2008, 01:17
Judith
 
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WohnortSchwobaländle


Hallo Heinz,

ich hatte dich wohl missverstanden. Die Erklärung füllt vermutlich mein Steuerberater aus, keine Ahnung. redface

Grüßle,
Judith

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