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Fotobuch ggf. ohne ISBN?! Gewerbe?

BeitragVerfasst am: 25.03.2008, 09:00
Danny
 
Anmeldedatum15.11.2007
Beiträge184


Hallo liebe Autorinnen & Autoren,

vor einer Woche habe ich mein Buchprojekt bei BOD hochgeladen und habe bereits Idee Nr. 2 im Kopf rumschwirren. Ich denke an ein spezielles Fotobuch in das Menschen zu einem bestimmten Thema Dinge eintragen können bzw. wo sie ihre Fotos an bestimmten Stellen einkleben können. So etwas gibt es bereits, allerdings nicht auf meine Zielgruppe zugeschnitten.

Nun habe ich für mein Buch einen Webshop eingerichtet und könnte darüber solch ein Fotobuch mit vertreiben.
Bei BOD ist so ein Projekt kaum bezahlbar (würde ca. 30 Euro kosten) - Hardcover, farbig.

Deshalb denke ich darüber nach die Bücher bei Lulu anfertigen zu lassen und zwar ohne ISBN (Vertrieb nur über meinen Webshop).

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich dafür ein Gewerbe benötige. Oder handelt es sich auch ohne ISBN um ein Buch dessen Autor ich bin und wofür ich kein Gewerbe benötige, wenn ich unterhalb der bekannten Gewinngrenzen liege? Ich habe mal gelesen, dass Druckerzeugnisse als Werbung zum Buch für eine Gewerbeanmeldung entfallen. Aber was wären die Voraussetzungen (eine URL des Buches im FOtobuch??), um diese Voraussetzungen zu erfüllen?

Weiß jemand mehr?! Danke für eure Hilfe!

Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 25.03.2008, 10:14
houdini
 
Anmeldedatum12.02.2008
Beiträge69


Da gibt es hier im forum sicher einige die dir da mehr zu sagen können.
Ich denke was du meinst ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender.

Als Freiberufler(Autor) sollte man möglichst nicht viel mit dem Verkauf selber zu tun haben sonst gilts du eben als Händler.

Schau mal bei BOD nach, da gibt es verschiedene BOD PDF Dateien:
http://www.bod.de/fileadmin/bod_de/pdfdats/anleitungen/GZW_Steuer.pdf

BeitragVerfasst am: 25.03.2008, 10:21
Danny
 
Anmeldedatum15.11.2007
Beiträge184


Hallo houdini,

ja.. das PDF kannte ich bereits. Danke! Es ist halt so eine Art DÜNNES EIS auf dem man sich bewegt, denke ich. M. E. spricht nichts dagegen, wenn ich das Buch nebenbei im Webshop (als einzigen Artikel) verkaufe. Das Schreiben hat eindeutig mehr Zeit in Anspruch genommen als es vermutlich der Verkauf tun wird Wink. Aber mit dem Fotobuch könnte das tatsächlich anders aussehen. Denn da sind ja keine schriftlichen Inhalte vordergründig, sondern vielmehr der Vertrieb einer grafischen Erstellung.

Ich glaub da müsste ich tatsächlich ein Gewerbe anmelden. Aber das sollte ich wohl eher vermeiden. Der Kalender also vermutlich ausgeträumt?! Crying or Very sad

BeitragVerfasst am: 25.03.2008, 10:34
CeKaDo
 
Anmeldedatum15.11.2007
Beiträge409
WohnortSchwelm


Ein Gewerbe ist jegliche auf Gewinn gerichtete selbständige Tätigkeit. Und die ist anzumelden. Das sagt eindeutig und unverrückbar die Gewerbeordnung, die bundesweit gilt.

Zusätzlich gibt es dann die Regelungen zur Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde (alle außer Freiberufler) und ausschließlich beim Finanzamt (Freiberufler). Über die Zuordnung als Freiberufler entscheidet das zuständige Finanzamt und der Katalog der Berufe ist sehr eng gefasst und die Beweislast liegt beim Gewerbetreibenden und ist zusätzlich abhängig von der Rechtsauffassung des Bediensteten im Finanzamt. So verlangt beispielsweise das FA Schwelm für Autoren einen Nachweis der Zugehörigkeit zu einem Schriftstellerverband, um die Freiberuflichkeit anzuerkennen. Und Fotografen wie Grafiker brauchen hier einen Ausbildungsnachweis.

Völlig unabhängig davon sind alle Gewinne aus Gewerbebetrieb zu versteuern. Es sei denn, sie bleiben unterhalb der Freibeträge. Das wiederum entscheidet ebenfalls das Finanzamt.

Aufgrund des heutigen regen Datenaustauschs und der in Deutschland unendlich hohen Anzahl der Neider, Anscheißer und Abmahnanwälte ist es mehr als leichtsinnig, einen Webshop ohne Gewerbeanmeldung zu errichten. Wenn es denn so wenig Gewinn letztendlich wird, zahlt man eben keine Steuern außer der Mwst. Denn die ist in jedem Fall abführpflichtig! Zuwiderhandlungen werden mit fiesen Bußgeldern belegt und das kann man sich mit ein bißchen Arbeit einfach ersparen.

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Verfasst am:
 


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BeitragVerfasst am: 25.03.2008, 10:45
Danny
 
Anmeldedatum15.11.2007
Beiträge184


Danke Cekado für diese deutliche Meinung. Dann werden wir wohl doch nicht um ein Gewerbe drum herum kommen Sad. Tja. So ist das mit dem Verstehen. Ich dachte bisher kein Gewerbe zu benötigen. Interpretationssache. Wenigstens kann ich dann meine geliebten Lebkuchenherzen mit ins Sortiment aufnehmen Wink.

DANKE!!

BeitragVerfasst am: 25.03.2008, 11:02
Birgit Fabich
 
Anmeldedatum23.10.2007
Beiträge1123
WohnortFüchtorf


Hallo Danny,
ich verstehe nicht, was in dem Buch auf den leeren Seiten stehen soll.
Druckst Du die Bilder rein?
Schreibst Du etwas rein?
Sind die Seiten leer?
Ist es als Hilfe zum Tagebuch gedacht?
In meinem Hirn mehren sich die ??????????????
Im Augenblick verhält es sich ein wenig wie des Kaisers neue Kleider.
Gruß Birgit

BeitragVerfasst am: 25.03.2008, 11:16
Danny
 
Anmeldedatum15.11.2007
Beiträge184


Hallo Birgit: Du hast eine PM Wink

BeitragVerfasst am: 25.03.2008, 11:30
Birgit Fabich
 
Anmeldedatum23.10.2007
Beiträge1123
WohnortFüchtorf


Hallo Danny
Du auch

BeitragVerfasst am: 25.03.2008, 11:39
Danny
 
Anmeldedatum15.11.2007
Beiträge184


Wink Jetzt Du wieder *scherz*

BeitragVerfasst am: 25.03.2008, 11:47
Birgit Fabich
 
Anmeldedatum23.10.2007
Beiträge1123
WohnortFüchtorf


neue Nachrichten
sind ja auf der Leiste angegeben,
dank Heiners guter Aufteilung der Seite,
eigentlich alles ganz einfach, aber manchmal doch ein Buch mit sieben Siegeln...

BeitragVerfasst am: 25.03.2008, 12:04
Danny
 
Anmeldedatum15.11.2007
Beiträge184


Weiß ich doch cheezy grin

Deshalb ja das Wort *Scherz* Aber jetzt ist schluss mit lustig cheezy grin

BeitragVerfasst am: 25.03.2008, 13:26
Judith
 
Anmeldedatum05.08.2007
Beiträge2223
WohnortSchwobaländle


Hallo Danny,

wo liegt das Problem mit der Gewerbeanmeldung? Du zahlst so um die 10 Euro (weiß den aktuellen Betrag nicht), ansonsten ändert sich nichts. Steuern zahlst du so oder so (nicht), je nach Gewinn.

Da fällt mir ein, dass ich schleunigst auch noch deshalb zum Rathaus muss... redface

Grüßle,
Judith

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BeitragVerfasst am: 25.03.2008, 13:36
Danny
 
Anmeldedatum15.11.2007
Beiträge184


Hatte nur irgendwann einmal den Tipp bekommen: Einmal Mwst, immer Mwst. Wenn es sich umgehen lässt, lieber ohne Gewerbe.

Sonst kein Problem Wink. Werde nun ein Gewerbe anmelden und ab die Post thumb up

BeitragVerfasst am: 25.03.2008, 15:17
CeKaDo
 
Anmeldedatum15.11.2007
Beiträge409
WohnortSchwelm


Der Tipp ist schlichtweg falsch.

Lediglich die vom Finanzamt anerkannten Kleinunternehmer berechnen und führen keine Mwst. Allerdings kann das nur am Anfang (nach Gewerbeanmeldung) beantragt werden und hat gewaltige Folgen, über die gern geschwiegen wird.

Denn als Kleinunternehmer mußt Du das auf Deinen Rechnungen explizit mitteilen und darfst keine Mwst. aufführen. Demzufolge gibst Du auf Deinen Steuererklärungen (die Du nämlich dennoch und fleißig machen mußt) keine Vorsteuer für bislang an andere Menschen gezahlte Mwst. an.

Weiterhin wird jedes Jahr nach Deiner Steuererklärung seitens des Finanzamtes geprüft, ob Du noch immer Kleinunternehmer bist. Leistest Du Dir nur durch einen winzigen Fehler das kleine Glückgefühl guter Umsätze, wird Dir im nachhinein der Status als Kleinunternehmer aberkannt und Du bist gezwungen, Deine Buchführung nachträglich auf die Mwst. (und somit Vorsteuer-)pflicht zu erweitern.

Nur wer sich absolut sicher ist, nie-nicht-niemals aus den Freibeträgen der Kleinunternehmer-Regelung rauszurutschen, sollte das so machen.

Allen anderen kann immer wieder nur geraten werden, ein normales Unternehmen zu führen und es zu genießen, z.B. endlich nicht mehr die ganze Telefonrechnung privat zahlen zu müssen, sondern einkommensmindernd geltend zu machen.

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BeitragVerfasst am: 25.03.2008, 15:32
Zoba
 
Anmeldedatum23.11.2007
Beiträge1296
WohnortSüden


Hi,

also die Umsätze, die einen über die Trennlinie bringen sind als Autor sicher nicht so ohne Weiteres zu erreichen, gemessen an den üblichen Verkaufszahlen unter BoD-Autoren. 17.500 Euro Umsatz im Jahr müssen erst einmal erwirtschaftet werden. Hier gibts Infos:

http://www.gruenderlexikon.de/kleinunternehmerregelung-953.html

@CeKaDo:

Eurem FA würde ich per Anwalt aufs Dach steigen. Seit die Meisterpflicht für den Photographenberuf abgeschafft wurde, ist es nicht möglich, schon garnicht bei einem künstlerisch tätigen Photographen, irgendeinen Ausbildungsnachweis zu verlangen. Das gilt ohnehin für den freien Grafiker.

Bei den freien Berufen gibts eine abschließende Liste der freien Berufe, die einen solchen Nachweis zwingend erbringen müssen. Grafiker oder Photographen gehören da nicht dazu (sondern zB Ärzte oder Architekten).

Vor allem allein schon deshalb, weil allein der künstlerisch tätige Photograph bzw. Grafiker Freiberufler sein kann. Ich nehme also an, da wird was verwexelt. Gebrauchsgrafiker und Gebrauchsphotographen sind die, die stets vollgewerblich und nicht freiberuflich tätig sind. Der Unterschied wird auch bei den Webdesignern vs. Webmastern gemacht.

_________________
Gruß,

Zoba

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"In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat." - Carl von Ossietzky
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