 | Fragen eines Neulings |  |
Verfasst am: 06.10.2008, 21:35 |
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| Ungläubiger |
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| Anmeldedatum | 05.10.2008 | | Beiträge | 11 |
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Hallo zusammen,
demnächst wird mein erstes Buch erscheinen, entsprechend unbedarft bin ich, was die Bürokratie angeht. Muss man sich vielleicht als Kleinunternehmer anmelden, oder nur ein paar Angaben auf der Steuererklärung machen? Diese DIskussion wurde sicherlich schon desöfteren geführt, vielleicht wäre ja ein Forenkenner so freundlich und verlinkt mir einen passenden Thread dazu.
Dann habe ich noch eine Frage zur Kontoführung. Da ich aus gutem Grund unter einem Pseudonym veröffentliche, möchte ich nicht jedem meinen echten Namen überdeutlich unter die Nase halten. Ich möchte allerdings auch selbst ein paar Exemplare verkaufen. Weiß vielleicht jemand, ob Überweisungen auch unter falschem Empfängernamen oder Namenlos ankommen, oder ob es da noch andere Tricks gibt.
Vielen Dank schonmal für folgende Antworten. |
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Verfasst am: 06.10.2008, 21:40 |
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| LOFI (Moderator) |
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| Anmeldedatum | 29.04.2008 | | Beiträge | 2877 |
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| Unternehmer wirst du so nicht sein, sondern eher als freiberuflicher Autor geführt. Ich gebe einfach die entsprechende Anlage korrekt ausgefüllt mit den Honoraren und Werbekosten neben meiner Steuererklärung ab, da dies ja nicht mein Hauptbroterwerb ist. Das hat bis jetzt immer gereicht. |
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Verfasst am: 07.10.2008, 10:54 |
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| Nina |
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| Anmeldedatum | 16.03.2008 | | Beiträge | 39 |
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Hallo,
es kommt auch darauf an, ob jemand Dein Buch über den Buchhandel bezieht. Dann nämlich bist Du Umsatzsteuerpflichtig.
Laß Dich lieber vom Steuerberater beraten wenn du den Verkauf im großen Stil planst.
LG
Nina
___
http://www.das-faeroeer-tuch.de |
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Verfasst am: 07.10.2008, 11:02 |
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| hwg (Moderator) |
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| Anmeldedatum | 24.04.2007 | | Beiträge | 4206 | | Wohnort | A 8786 Rottenmann |
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Hallo Ungläubiger!
Mein Rat: Lass Dich von der Bürokratie nicht verunsichern. Warte erst einmal ab, ob sich Dein Buch zu einem Verkaufsschlager entwickelt. Erst wenn Du richtig damit Geld verdient hast, kann immer noch eine Einkommenssteuererklärung ans Finanzamt nachgereicht werden. Mehr ist dazu, ob Pseudonym oder nicht, nicht erforderlich.
Jedenfalls habe ich mich in gut 40-jähriger Autorenpraxis mit bürokratischen Überlegungen nicht unnötig herumschlagen zu brauchen.
Viele derartige Angelegenheiten regeln sich - ohne Dir zum Nachteil zu gereichen - mit der Zeit von selbst.
Gruß aus der Steiermark! |
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 | Re: Fragen eines Neulings |  |
Verfasst am: 07.10.2008, 12:11 |
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| hawepe |
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| Anmeldedatum | 15.04.2007 | | Beiträge | 2695 | | Wohnort | Berlin |
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Hallo,
| Ungläubiger hat Folgendes geschrieben: | | Weiß vielleicht jemand, ob Überweisungen auch unter falschem Empfängernamen oder Namenlos ankommen, oder ob es da noch andere Tricks gibt. |
Wenn du Glück hast, klappt es, andernfalls hast du Pech gehabt.
Aber was spricht dagegen, einfach mal bei deiner Hausbank nachzufragen, wie du dieses Problem am einfachsten und preiswertesten lösen kannst?
Du bist mit Sicherheit nicht der erste mit dieser Frage.
Beste Grüße,
Heinz. |
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Verfasst am: 07.10.2008, 12:14 |
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| hawepe |
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| Anmeldedatum | 15.04.2007 | | Beiträge | 2695 | | Wohnort | Berlin |
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Hallo Nina,
| Nina hat Folgendes geschrieben: | | es kommt auch darauf an, ob jemand Dein Buch über den Buchhandel bezieht. Dann nämlich bist Du Umsatzsteuerpflichtig. |
Das hat wirklich nichts miteinander zu tun.
Die ganze Problematik ist aber schon so oft im Forum diskutiert worden, dass ich keine Lust habe, nochmal alles hervorzukramen.
Und preiswerter als ein Steuerberater ist noch immer das Finanzamt. Rechtsverbindliche Auskünfte sind zwar inzwischen kostenpflichtig, aber in für Steuerfachleute so einfachen Fragen bekommt man nach meinen Erfahrungen immer Antwort. Einfach mal dort anrufen.
Beste Grüße,
Heinz. |
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 | Re: Fragen eines Neulings |  |
Verfasst am: 07.10.2008, 12:23 |
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| chiquitita |
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| Anmeldedatum | 21.09.2007 | | Beiträge | 436 |
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| Ungläubiger hat Folgendes geschrieben: |
Dann habe ich noch eine Frage zur Kontoführung. Da ich aus gutem Grund unter einem Pseudonym veröffentliche, möchte ich nicht jedem meinen echten Namen überdeutlich unter die Nase halten. Ich möchte allerdings auch selbst ein paar Exemplare verkaufen. Weiß vielleicht jemand, ob Überweisungen auch unter falschem Empfängernamen oder Namenlos ankommen, oder ob es da noch andere Tricks gibt.
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unter falschem Empfängernamen geht das Geld an den Sender zurück und namenlos kann ich mir auch nicht vorstellen. Da wird die Bank des Senders schon einen Adressaten verlangen.
Ich habe mit meiner Hausbank gesprochen und dort angegeben, dass für mich unter dem Pseudonym-Namen Geld eingehen wird. Man hat es dort einfach notiert und es funktioniert auch (bis jetzt). Was passiert, wenn dort ein Personalwechsel stattfindet, wird man sehen. |
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Verfasst am: 07.10.2008, 12:40 |
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| hwg (Moderator) |
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| Anmeldedatum | 24.04.2007 | | Beiträge | 4206 | | Wohnort | A 8786 Rottenmann |
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Die Bank nimmt sogar eine Überweisung entgegen, wenn bloß die Kontonummer und Bankleitzahl auf dem Schein angeführt ist.
(Laut Auskunft eines führenden Mitarbeiters). |
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Verfasst am: 07.10.2008, 13:08 |
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| hawepe |
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| Anmeldedatum | 15.04.2007 | | Beiträge | 2695 | | Wohnort | Berlin |
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Hallo Hans,
| hwg (Moderator) hat Folgendes geschrieben: | Die Bank nimmt sogar eine Überweisung entgegen, wenn bloß die Kontonummer und Bankleitzahl auf dem Schein angeführt ist.
(Laut Auskunft eines führenden Mitarbeiters). |
In der Praxis läuft es in D meistens auch, außer wenn es größeren Ärger gegeben hat. Hast du dich bei der Kontonummer verschrieben und die Bank überweist einfach ohne Rücksichtnahme auf den Empfängername, muss sie zusehen, wie sie ggfs. das Geld zurückholt.
Beste Grüße,
Heinz. |
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Verfasst am: 07.10.2008, 13:48 |
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| hwg (Moderator) |
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| Anmeldedatum | 24.04.2007 | | Beiträge | 4206 | | Wohnort | A 8786 Rottenmann |
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Guten Tag Heinz!
Das ist allerdings richtig. Das Risiko trägt allerdings der Absender, nicht das Geldinstitut. Oder der Empfänger ist so ehrlich und meldet den Irrtum der Bank (so wie ich es halten würde). Diese überweist den Betrag dann an die Aufgeberbank retour. Die Kosten trägt jedoch der ursprüngliche Aufgeber. So ist das mir jedenfalls erklärt worden.
Gruß Hans |
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Verfasst am: 07.10.2008, 13:55 |
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| hawepe |
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Hallo Hans,
| hwg (Moderator) hat Folgendes geschrieben: | Die Kosten trägt jedoch der ursprüngliche Aufgeber. So ist das mir jedenfalls erklärt worden.
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So möchten es natürlich die Banken. Verbraucherschützer sehen es anders. Wenn für Überweisungen Empfängernamen und ggfs. sogar eine Unterschrift erforderlich sind, können Banken sich später nicht damit herausreden, dass diese freiwillig seien. Meines Wissens gab es dazu sogar bereits gerichtliche Auseinandersetzungen.
Aber das ist natürlich der negativste Fall. Bloss man muss es eben nicht unbedingt provozieren, wenn sich das Problem vermutlich mit einem Telefonat oder Bankbesuch vermeiden lässt.
Beste Grüße,
Heinz. |
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Verfasst am: 07.10.2008, 15:23 |
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| Ungläubiger |
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| Anmeldedatum | 05.10.2008 | | Beiträge | 11 |
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| Danke für die vielen Antworten. Ich werde es einfach mal bei der Bank versuchen - wie hier vorgeschlagen - und dort angeben, dass künftig auch Geld unter meinem Pseudonym eingehen kann. Beim Finanzamt werde ich sicherheitshalber mal anrufen. |
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Verfasst am: 07.10.2008, 15:46 |
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| chiquitita |
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| Anmeldedatum | 21.09.2007 | | Beiträge | 436 |
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| hwg (Moderator) hat Folgendes geschrieben: | Die Bank nimmt sogar eine Überweisung entgegen, wenn bloß die Kontonummer und Bankleitzahl auf dem Schein angeführt ist.
(Laut Auskunft eines führenden Mitarbeiters). |
ich glaube, das ist von Bank zu Bank verschieden. Bei unserem Geschäftskonto (hat jetzt nichts mit Pseudonym oder so zu tun) ist einmal eine Zahlung an den Sender zurückgegangen, weil er nur den Namen des Geschäftsinhabers und nicht den Firmennamen, unter dem das Konto lief, angegeben hatte. Begründung: Empfänger und Kontoinhaber nicht identisch.
Ist wohl doch besser, sich vorher bei der Bank zu erkundigen.
Gruß chiquitita |
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Verfasst am: 07.10.2008, 23:30 |
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| Judith |
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| Anmeldedatum | 05.08.2007 | | Beiträge | 2655 | | Wohnort | Schwobaländle |
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Heinz, es gab kürzlich ein Gerichtsurteil, in dem leider ganz anders entschieden wurde. Jemand hat um die tausend Euro überwiesen, sogar Namen angegeben, aber sich bei der Kontonummer verschrieben (war, wenn ich mich recht erinnere über Online-Banking). Die Frau mit der Kontonummer hatte das Geld bereits ausgegeben, als die Sache rauskam. Derjenige, der überwiesen hatte, bekam nichts zurück und konnte auch nicht die Bank haftbar machen. In dem Urteil heißt es, dass die Bank nicht Kontonummer und Namen vergleichen muss.
Grüßle,
Judith
P.S. Hab's eben hier gefunden. |
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Verfasst am: 08.10.2008, 07:04 |
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| hawepe |
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| Anmeldedatum | 15.04.2007 | | Beiträge | 2695 | | Wohnort | Berlin |
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Hallo Judith,
| Judith hat Folgendes geschrieben: | | Heinz, es gab kürzlich ein Gerichtsurteil, in dem leider ganz anders entschieden wurde. |
Danke für die Info und den Link.
So ist es eben nun einmal. Da bis auf Grundsatzentscheidungen oberster Gerichte immer nur Einzelfallentscheidungen getroffen werden, darf man jedes Mal auf's neue gespannt sein.
Beste Grüße,
Heinz. |
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