Verfasst am: 22.12.2007, 18:01 |
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| Zoba |
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| Anmeldedatum | 23.11.2007 | | Beiträge | 1308 | | Wohnort | Süden |
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Hi Heinz,
jo, genauso hatte ich das in Erinnerung, deshalb erstaunt mich das, was ich hier lese, ein wenig.
Bzgl. der IHK, bei uns kein Freibetrag, nur sehr geringe Gebühr (dieses komische Heftchenabo), aber dann nicht rauslassen wollen, wenn man rauswill. Ich brauchte 4 Anläufe und ein Mordsdonnerwetter direkt in der Empfangshalle bis das endlich kapiert und durch war. Halbes Jahr Hickhack.  |
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_________________ Gruß,
Zoba
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"In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat." - Carl von Ossietzky |
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Verfasst am: |
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Verfasst am: 22.12.2007, 18:15 |
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| Bianca |
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| Anmeldedatum | 19.08.2007 | | Beiträge | 228 | | Wohnort | Fürth |
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Also sollte ich nächstes Jahr die Einkommenssteuererklärung machen. Oder? Das ist dann für mich das erste Mal, deswegen frage ich.
Da ich ja jetzt anfange ein Haushaltsbuch zu führen. Dieses kann ich ja dann beim FA vorlegen. Oder zählt das nicht?
Gruß
Bianca |
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Verfasst am: 22.12.2007, 18:31 |
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| CeKaDo |
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| Anmeldedatum | 15.11.2007 | | Beiträge | 411 | | Wohnort | Schwelm |
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Frag bitte unbedingt einen Steuerberater!
Und es wird unterschieden und leicht verwechselt zwischen vermeindlich "Freischaffendem" und "Freiberufler". Meine Aussage auf die Umsatzsteuer bezog sich auf den Freiberufler lt. Katalog und die Tatsache der Anerkennung.
Selbstverständlich "darf" ein Freiberufler auch Mwst. berechnen und Vorsteuer geltend machen. Er kann es aber auch lassen.
Und auch darüber geben Steuerberater mehr oder minder korrekte Auskünfte.
Freischaffende gibt es nicht, so konkret die Aussage in meinem erst kürzlich besuchten Seminar durch amtlich berufenen Mund. Hier droht irgendwann der große Hammer, den man durch korrekte Einordnung in den Katalog der Freiberufler verhindern kann. "Freischaffend" wird oft allerdings mit "Hobby-Anerkennung" durch das Finanzamt verwechselt. Manchmal wird es auch einfach so angenommen. Das ist eine sehr gefährliche Angelegenheit.
Wen es nun beunruhigt, daß er hier garnicht mehr durchsteigt, dem sei zur Erzeugung eines gequälten Lächelns mitgeteilt, daß mehr als 80 Prozent der weltweiten Literatur über Steuern und Steuerrecht in deutscher Sprache gedruckt sind.
Au weia  |
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Verfasst am: 22.12.2007, 18:51 |
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| g.c.roth (Moderator) |
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Hallo!
Ich habe gute Erfahrungen damit gemacht, dass ich zum zuständigen Finanzamt gegangen bin und mich dort informiert habe, was ich bei welchen Aktivitäten zu beachten habe. Ich muss sagen, die Leutchen bei uns waren alle sehr nett und hilfsbereit - Geld abknöpfen müssen sie nun mal - da gibts keine wenn und kein aber...
Da sitzen nämlich trotz Elster und Datenbanken immer noch Menschen wie Du und ich
LG Grete |
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Verfasst am: |
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Verfasst am: 22.12.2007, 19:03 |
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| julia07 |
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Hallo Bianca,
das ist doch alles gar nicht kompliziert...
Als erstes solltest Du eine Tabelle mit vier Spalten anlegen (Datum/Was ist es?/Ausgabe/Einnahme)
Da trägst Du alles ein, was mit der Schreiberei zu tun hat, auch wenn es Dir zunächst "lächerlich" vorkommt (z. B. einzelne Briefmarken).
Die dazugehörigen Belege tackerst Du auf leere Blätter, damit sie nicht verloren gehen können.
Alles zusammen heftest Du in eine Mappe, auf die Du groß und deutlich "Schreiberei" (oder was ähnliches) schreibst.
Am Ende jedes Jahres addierst Du die Beträge (= Einnahmen/Ausgabe-Rechnung).
Als nächstes gibst Du die Tatsache der Schreiberei bei Deinem ARGE-Sachbearbeiter an. Den fragst Du dann auch noch wegen des Finanzamts. In der Regel wissen die, was zu tun ist.
Das Ganze ist wirklich kein Hexenwerk!
Dass Du noch nie eine Steuererklärung abgegeben hast, verwundert mich etwas. ich dachte, jeder muss das machen, der eine Lohnsteuerkarte besitzt, in die etwas eingetragen wird
LG, Julia |
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Verfasst am: 22.12.2007, 19:07 |
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| Zoba |
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Hi Julia,
nee, ne Steuererklärung bei Lohnsteuer macht nur der Angestellte, der vom Finanzamt was zurückwill. Ansonsten macht das alles ja sein Arbeitgeber.
Wer allerdings unabhängig vom Lohn andere Einkommen hat (z.B. Miete), der muß eine machen. |
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_________________ Gruß,
Zoba
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Verfasst am: 22.12.2007, 19:17 |
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| Bianca |
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O.K. jetzt weis ich was ich zu tun habe. Werde im Januar vorsprache bei meinem zuständigen Fallmanager halten und ihm von meinem Hobby/ Tätigkeit erzählen.
Ich werde den Rat von Julia annehmen und mir eine liste mit den dazugehörigen angaben machen und diese Ordentlich abheften.
Gruß
Bianca |
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Verfasst am: 22.12.2007, 19:49 |
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| julia07 |
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Hallo Zoba,
Vorsicht mit solchen Angaben, denn sobald bei der Schreiberei ein Gewinn von über 420 Euro unter dem Strich raus kommt, dann muss sie eine Steuererklärung machen, selbst wenn sie ansonsten nicht dazu verpflichtet wäre. Das heißt ja nicht automatisch, dass auch Steuern zu zahlen sind!
Wenn vielleicht nicht dieses Jahr, aber das mit dem Gewinn kann durchaus schnell passieren...
Außerdem ist Bianca ja offenbar verheiratet, was sie an anderer Stelle wohl erwähnte. Daraus kann auch ein Zwang zur Abgabe entstehen.
LG,
Julia |
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Verfasst am: 22.12.2007, 20:46 |
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| Zoba |
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| Anmeldedatum | 23.11.2007 | | Beiträge | 1308 | | Wohnort | Süden |
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Hallo Julia,
ich hatte es von einer Lohnsteuerkarte und einem Angestellten. Nicht von einem Autor!
Wenn jemand noch nie außerhalb eines Angestelltenverhältnisses gearbeitet hat, dann kann es eben durchaus sein, daß derjenige noch nie eine Steuererklärung machte. Das wolltest du doch wissen. |
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_________________ Gruß,
Zoba
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Verfasst am: 22.12.2007, 22:49 |
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| julia07 |
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| Anmeldedatum | 22.05.2007 | | Beiträge | 1407 | | Wohnort | 87700 Memmingen |
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Sorry für das kleine Missverständnis. Es ging mir bei Bianca um die Steuererklärung, nicht die Lohnsteuerkarte; die kam irgendwie beiläufig ins Spiel
LG, Julia |
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