| hawepe |
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| Anmeldedatum | 15.04.2007 | | Beiträge | 2007 | | Wohnort | Berlin |
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Hallo,
nimmt man die Erlaeuterungen der ISBN-Agentur woertlich, ist es eigentlich ganz einfach: Wenn man ein Buch grundlegend ueberarbeitet, braucht man fuer die neue Ausgabe eine neue ISBN.
Dass es in der Realitaet manchmal anders aussieht, hatte ich zwar schon gehoert, aber vor einem Monat bin ich dann tatsaechlich auf einen Verlag gestossen, der das praktiziert.
Eine Anfrage bei der ISBN-Agentur blieb - nicht ganz ueberraschend - unbeantwortet. Anders der Boersenverein, den ich daraufhin ansprach. Auf seine Intervention informierte mich die ISBN-Agentur nun, dass diese Praxis unzulaessig und der Verlag aufgefordert worden sei, dieses zukuenftig zu unterlassen.
Der Verlag erklaerte mir uebrigens, dass sie immer so verfuehren, da es nicht strafbar sei
Zu dieser Aussage haben weder Boersenverein noch ISBN-Agentur Stellung genommen. Nahc meinen Informationen scheint es juristisch wirklich schwer zu sein, gegen solche Verstoesse vorzugehen.
Ob es sinnvoll ist, grundlegend ueberarbeitete Titel unter unveraenderter ISBN zu veroeffentlichen, muss jeder Book-on-Demand-Autor selber wissen. Aber die manchmal beschworenen rechtlichen Risiken scheinen eher gering zu sein.
Das nur mal zur Information.
Beste Gruesse,
Heinz. |
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