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Verfasst am: 20.03.2008, 10:56 |
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| Andreas T. |
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| mtg hat Folgendes geschrieben: | Die € 39,00 könnten stutzig machen - aber in Einem gebe ich Dir Recht: So richtig informativ ist der Text wirklich nicht... Wende Dich doch mal an den Prokuristen Jörg Zaag - der hat sich auch eines meiner Probleme sehr kooperativ angenommen...
Beste Grüße
Matthias |
Zunächst einmal danke für den Tip, ich werde es mal mit Jörg Zaag versuchen!
Dann zu dem Preis von 39,00 €: Warum sollte es stutzig machen, wenn eine Datenveränderung, die auch noch vom Kunden selbst online eingepflegt wird, weniger kostet als die komplette Abwicklung und Betreuung eines Neuvertrages? Zumal ja mein ursprünglicher Vertrag mit allen Dienstleitungen sonst unverändert weiterbestehen würde. Das alleine finde ich nicht plausibel, im Gegenteil: Eine Vertragsänderung müsste doch preisgünstiger sein als ein neues Produkt.
Oder sehe ich das falsch? |
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Verfasst am: |
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Verfasst am: 20.03.2008, 11:03 |
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| julia07 |
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| Anmeldedatum | 22.05.2007 | | Beiträge | 1051 | | Wohnort | 87700 Memmingen |
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@ Vertragsbedingungen
Das sehe ich ganz einfach: Wenn man nicht nur die Auflage erneuert, sondern auch gleich das Produkt, dann gibt es halt auch andere Vertragsbedingungen. Bei mir blieb die Neuauflage innerhalb einer Produktgruppe und die Preise blieben gleich.
Umgekehrt profitiert man aber auch bei einem gleichzeitigen Wechsel von "Classic" nach "Comfort" von einer Vergünstigung. Wenn jemand sehr viele Bücher in Eigenregie (z. B. bei Lesungen o. ä.) verkauft, könnte sich das möglicherweise sogar auszahlen.
Ansonsten ist diese Preisstrategie wohl ein Bestandteil der Mischkalkulation bei den verschiedenen Produkten.
Je mehr man für die Buchererstellung blecht, umso weniger muss man später für die Kleinauflagen zahlen.
LG,
Julia |
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Verfasst am: 20.03.2008, 13:11 |
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| Judith |
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| Anmeldedatum | 05.08.2007 | | Beiträge | 1718 | | Wohnort | Schwobaländle |
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Andreas, die Vertragsbedingungen sollten tatsächlich durch einen Satz erweitert werden, damit die "Comfort"-Leute wissen, dass sich ihr Vertrag dadurch ändert. Würde ich auch bei BoD anregen.
Grüßle,
Judith |
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Verfasst am: 20.03.2008, 13:17 |
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| julia07 |
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| Anmeldedatum | 22.05.2007 | | Beiträge | 1051 | | Wohnort | 87700 Memmingen |
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Es ist mir nicht klar, wie man das mit den Vertragsbedingungen missverstehen kann.
Jeder Buchvertrag bezieht sich doch explizit auf ein bestimmtes Produkt, weshalb ja auch die dazu gehörenden Konditionen darin ausgewiesen sind. Eine Neuauflage ohne Vertragswechsel kann sich m. M. nach nur auf eben diesen Vertrag beziehen. Wenn man also innerhalb dieses Vertrages einen Neuauflage macht, ist der Einfachheit halber kein neuer Vertrag fällig.
Wenn man dagegen bei so einer Gelegenheit gleich auch das Produkt wechselt, müssen sich konsequenterweise ja auch die Vertragsbedingungen ändern.
Die Werbeaussage von den "nur 39 Euro" ist zwar etwas verführerisch, bei näherer Betrachtung der BoD-Produkte und des eigenen Buchvertrages kann ich da aber keine Hinterlist erkennen.
LG,
Julia |
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Verfasst am: |
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Verfasst am: 20.03.2008, 13:39 |
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| Andreas T. |
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| Anmeldedatum | 11.04.2007 | | Beiträge | 134 | | Wohnort | Böhme |
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| julia07 hat Folgendes geschrieben: | @ Vertragsbedingungen
Das sehe ich ganz einfach: Wenn man nicht nur die Auflage erneuert, sondern auch gleich das Produkt, dann gibt es halt auch andere Vertragsbedingungen. Bei mir blieb die Neuauflage innerhalb einer Produktgruppe und die Preise blieben gleich.
Umgekehrt profitiert man aber auch bei einem gleichzeitigen Wechsel von "Classic" nach "Comfort" von einer Vergünstigung. Wenn jemand sehr viele Bücher in Eigenregie (z. B. bei Lesungen o. ä.) verkauft, könnte sich das möglicherweise sogar auszahlen.
Ansonsten ist diese Preisstrategie wohl ein Bestandteil der Mischkalkulation bei den verschiedenen Produkten.
Je mehr man für die Buchererstellung blecht, umso weniger muss man später für die Kleinauflagen zahlen.
LG,
Julia |
Aber bei mir ist ja alles gleich geblieben! Es sind nur Fehler korrigiert worden, sonst nichts!
Mischkalkulation ist ja schön und gut, aber wenn man mir für ein Exemplar meines Buches, welches ich im Handel für 16,80 € bekomme, 19,75 € abknöpfen will, dann ist das eine Frechheit! Man kann ja meinetwegen Mindestabnahmen vorschreiben, aber die genannten Forderungen sind absurd und unverschämt! |
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Verfasst am: 20.03.2008, 14:00 |
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| julia07 |
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Jetzt verstehe ich die Welt nicht mehr
Heißt das im Klartext, dass du sowohl die erste, als auch die zweite Version in der selben Produktgruppe herausgebracht hast und trotzdem jetzt eine Preiserhöhung fällig war? Wenn dem so ist, kann ich deinen Unmut sehr gut verstehen!!
Was diese übertrieben Kosten für Miniauflagen angeht, haben wir darüber schon vor Längerem diskutiert. Ich würde in so einem Fall bei Amazon bestellen
Ich selbst bestelle, je nach Buch, bis zu sechs Exemplare grundsätzlich dort, weil sich das dann bei BoD nicht rechnet.
LG,
Julia |
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Verfasst am: 20.03.2008, 19:03 |
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| Andreas T. |
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| Anmeldedatum | 11.04.2007 | | Beiträge | 134 | | Wohnort | Böhme |
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Also hier noch einmal mein Anliegen in Kurzform, da sich durch die vielen Fragen und Antworten indessen eine gewisse Unübersichtlichkeit ergeben hat:
1. Ich habe im Februar 2006 ein Buch bei BoD veröffentlicht. Das Produkt hieß damals Basis-Paket, entspricht dem heutigen Comfort-Paket.
2. Dieser Vertrag läuft über 5 Jahre, es besteht also noch eine Restlaufzeit von knapp 3 Jahren.
3. Vorgestern (also am 18.3.2008) habe ich von dem Angebot gebrauch gemacht, eine Korrektur über das myBoD-Menu "Neuauflage" an dem Buchblock vorzunehmen. Dafür habe ich in dem entsprechenden Untermenü den korrigierten Buchblock hochgeladen.
Hierzu noch einmal der Text aus dem BoD Infobrief von August 2007:
| Zitat: | | Ab sofort können Sie jedes bereits über myBoD veröffentlichte Buch auch als Neuauflage herausbringen - ganz einfach ohne[/color] Vertragswechsel und mit allen bestehenden Angaben zum Buch! So haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Korrekturen, Ergänzungen und Umgestaltungen an Ihrem Buch für nur 39 EUR vorzunehmen - keine Ausrede mehr für unvollendete Änderungswünsche. |
4. Es wurde während dieses Vorgangs mehrfach bestätigt, dass sich an dem Vertrag, der Ausstattung des Buches und der ISBN nichts ändert!
Weder an dem Vertrag habe ich also etwas geändert, noch an VK-Preis, Seitenzahl oder sonstigen Details - es gab lediglich eine Korrektur des Buchblocks.
5. Es gab an keiner Stelle des Neuauflage Procedere irgendeine Angabe, die dem o.g. Zitat widerspricht oder dieses nennenswert ergänzt.
6. Plötzlich soll ich um ca. 27,5 % höhere Preise für Kleinauflagen für den Eigenbedarf bezahlen.
Ergo hat sich an dem bestehenden Vertrag nichts geändert; die Möglichkeit, innerhalb des bestehenden Vertrages eine Neuauflage vorzunehmen wird mit 39,00 € berechnet, was ich als angemessene Honorierung für solch eine Leistung anerkenne.
Warum soll ich dann so viel mehr für Kleinauflagen bezahlen? |
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Verfasst am: 20.03.2008, 20:42 |
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| julia07 |
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Danke für die Zusammenfassung, die das notwendige Licht ins Dunkel bachte
Wenn dem so ist, würde ich tatsächlich diesen Herrn von BoD ansprechen, denn schließlich hast du selbst ja keinen Produktwechsel gewollt.
Wenn die unfähige myBoD-Software dies trotzdem bewirkt, ist das definitiv ein BoD-Fehler und ein Fall für eine Reklamation. Wenn es allerdings ein Pseudofehler ist, der einer versteckten Preiserhöhung gleichkommt, werde auch ich aus Prinzip kein Buch mehr bei BoD herausbringen - noch nicht einmal ein ungefährliches "Classic".
Falls BoD darauf nicht in deinem Sinne eingeht, blüht diese Vorgehensweise jedem Kunden, der sein "Comfort"-Buch neu auflegen will. Die "Classic"-Bücher betrifft das ja nicht, da dort sowieso die höheren Kleinauflagenpreise gelten.
LG,
Julia |
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Verfasst am: 20.03.2008, 23:32 |
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| Nicole |
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Hallo,
also der Verkaufspreis an Autoren liegt bei BoD über dem Ladenpreis ?? Hatte ich noch gar nicht registriert. Ich schätze das ist weltweit einzigartig!! Warum bestellt man dort dann überhaupt was, man kann doch seine 20 Exemplare in der Buchhandlung an der Ecke bestellen. Oder spricht was dagegen ?
Ciao
Nicole |
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_________________ Probieren geht über Studieren |
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Verfasst am: 21.03.2008, 01:56 |
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| Judith |
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Hallo Nicole,
bei Einzelbestellungen ist es tatsächlich sinnvoller über den Buchhandel. Ab 25 Stück wird's bei BoD billiger. So wollen sie wohl Arbeitskosten sparen.
Grüßle,
Judith |
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Verfasst am: 23.03.2008, 22:02 |
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| Nicole |
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| Judith hat Folgendes geschrieben: | ....... So wollen sie wohl Arbeitskosten sparen.
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Hallo Judith,
Arbeitskosten spart man aber nicht indem man etwas überteuert verkauft.
Wäre dem so, könnte man Autoren doch freundlich bitten Bestellungen bis zu 25 Exemplaren über den Buchhandel zu ordern. Das wäre akzeptabel und verständlich. Daher müssen wohl andere Motive zu dieser Preispolitik führen.
Ciao
Nicole |
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_________________ Probieren geht über Studieren |
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 | Re: Kleinauflage 27,5% teurer geworden! |  |
Verfasst am: 31.03.2008, 09:00 |
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| Rieke |
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@ Andreas and all...
Hallo!
Die Preise für die Neuauflage meines Buches sind auch gestiegen. Nun kann ich ein einzelnes Buch günstiger über den Buchhandel beziehen und bekomme dann noch meine Marge gutgeschrieben.
Was ich noch fragen wollte: Weiß einer von Euch, ob ich den Preis für ein Buch nachträglich in der Höhe - also den Verkaufspreis - ändern kann? Oder müsste ich eine 2. Auflage starten? Ich denke, mein Gedichteband ist doch etwas zu teuer geraten.  |
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Verfasst am: 31.03.2008, 09:36 |
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| Birgit Fabich |
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ich denk mal
festegelegter Preis ist wie der Name es sagt: festgelegt
hätte sonst es auch etwas vom Supermarkt oder Tankstelle:
Montag und Start der Ferien hoch den Preis,
Dienstag und manchmal zu unmöglichen Zeiten (wenn mein Tank total voll ist) runter mit dem Preis
Gruß Birgit |
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Verfasst am: 31.03.2008, 12:09 |
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| Judith |
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Hallo Rieke,
aufgrund der Buchpreisbindung wäre das sogar gesetzlich verboten. Geht also nur, wenn dir die Kaffeetasse ausrutscht und du die Bücher als Remittenden (danke Duden, das Wort hätte ich spontan ganz anders geschrieben) verkaufst.
Grüßle,
Judith |
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Verfasst am: 31.03.2008, 13:28 |
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| Rieke |
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| Anmeldedatum | 29.03.2008 | | Beiträge | 116 | | Wohnort | Westerstede |
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| Judith hat Folgendes geschrieben: | Hallo Rieke,
aufgrund der Buchpreisbindung wäre das sogar gesetzlich verboten. Geht also nur, wenn dir die Kaffeetasse ausrutscht und du die Bücher als Remittenden (danke Duden, das Wort hätte ich spontan ganz anders geschrieben) verkaufst.
Grüßle,
Judith |
Och joo!
Hätte ich mir ja denken können (lach). Wäre zu schön gewesen, nicht?  |
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