 | Kündigung des Vertrages |  |
Verfasst am: 31.03.2008, 20:22 |
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| CeKaDo |
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| Anmeldedatum | 15.11.2007 | | Beiträge | 408 | | Wohnort | Schwelm |
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Mir wurde heute, nach Beendigung der freien Mitarbeit beim Verlag, erwartungsgemäß auch der Autorenvertrag über mein Buch gekündigt.
Wider Erwarten per Mail, doch ich habe natürlich auf eine schriftliche Kündigung per Post bestanden. Inwieweit nun alles ein rechtliches Nachspiel hat, wird noch geklärt. Doch ich bin auf der sicheren Seite, da zumindest ich korrekt und per Anwalt und Steuerberater abgesichert gearbeitet habe.
Zurück zum Autorenvertrag. Dieser Vertrag richtet sich im Wesentlichen nach dem Mustervertrag des Börsenvereins, was kein Problem ist. Auch die Kündigung ist mir recht willkommen, weil ich mich schon jetzt vorsichtshalber anderweitig orientiert habe und eine Neuauflage des Buches recht lässig sehe.
Ich muß lt. Vertrag die Restauflage von um die 30 Stück zum Autorenpreis aufkaufen, was vermutlich allerdings gegen meine Forderungen verrechnet wird. Also Banane, was das Geld angeht.
Was mich nun aber bewegt, ist die Tatsache, daß ich diese Auflage so schnell wie möglich verramschen will. Ist mit der Kündigung des Vertrages auch die Buchpreisbindung aufgehoben? Oder ist sie das erst mit der Löschung im VLB? Oder wann überhaupt?
Kann ich meine Restauflage einfach so preismindernd verticken, oder muß ich jetzt erst eine neue Auflage unter anderem Label (und selbstverständlich Coverdesign) produzieren, um die Restauflage als preisreduziertes Mängelexemplar vergünstigt zu verkaufen?
Wie seht Ihr das? Ich mag den Herrn Anwalt wegen solch einem Blödsinn nicht wieder kostenpflichtig in Anspruch nehmen. |
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Verfasst am: |
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 | Re: Kündigung des Vertrages |  |
Verfasst am: 31.03.2008, 20:37 |
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[quote="CeKaDo"]Mir wurde heute, nach Beendigung der freien Mitarbeit beim Verlag, erwartungsgemäß auch der Autorenvertrag über mein Buch gekündigt.
(Welcher Verlag?)
Was mich nun aber bewegt, ist die Tatsache, daß ich diese Auflage so schnell wie möglich verramschen will. Ist mit der Kündigung des Vertrages auch die Buchpreisbindung aufgehoben? Oder ist sie das erst mit der Löschung im VLB? Oder wann überhaupt?
Kann ich meine Restauflage einfach so preismindernd verticken, oder muß ich jetzt erst eine neue Auflage unter anderem Label (und selbstverständlich Coverdesign) produzieren, um die Restauflage als preisreduziertes Mängelexemplar vergünstigt zu verkaufen?
Ich würde mal so sagen: Wenn der Buchvertrag gekündigt ist, das Buch prinzipiell nicht mehr unter dieser ISBN im Handel zu erwerben, ist auch die Buchpreisbindung aufgehoben und du kannst, denke ich, die Bücher privat zum dir beliebigen Preis verkaufen.
Aber: Wenn das nicht genau vertraglich festgelegt wurde, würde ich doch meinen RA fragen.
Einfach nur meine Meinung  |
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Zuletzt bearbeitet von Rieke am 01.04.2008, 13:33, insgesamt einmal bearbeitet |
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Verfasst am: 31.03.2008, 21:11 |
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| CeKaDo |
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| Anmeldedatum | 15.11.2007 | | Beiträge | 408 | | Wohnort | Schwelm |
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Es ist kein Vertrag mit BOD.
Warum sollten die auch einen Autoren kündigen? |
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 | Re: Kündigung des Vertrages |  |
Verfasst am: 31.03.2008, 21:16 |
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| hawepe |
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| Anmeldedatum | 15.04.2007 | | Beiträge | 1949 | | Wohnort | Berlin |
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Hallo Carsten,
| CeKaDo hat Folgendes geschrieben: | | Ist mit der Kündigung des Vertrages auch die Buchpreisbindung aufgehoben? Oder ist sie das erst mit der Löschung im VLB? Oder wann überhaupt? |
Ich wuerde einfach mal beim Boersenverein anrufen.
Bei einem unfriedlichen Auseinandergehen weisst du nie, auf welche Ideen die andere Seite kommt.
Nach meiner Einschaetzung hat sich durch die Kuendigung an der Buchpreisbindung nichts geaendert. Wenn nicht mehr nachgedruckt wird, laeuft eben die Verfuegbarkeit aus. Aber nicht mehr.
Irgendwo auf der Website des Boersenvereins steht, dass die Aufhebung der Preisbindung dem Buchhandel bekanntgegeben werden muss. Wie das praktisch funktioniert, weiss ich nicht. Und eigentlich geht das auch erst 18 Monate nach Erscheinen.
Beste Gruesse,
Heinz. |
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Verfasst am: |
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Verfasst am: 31.03.2008, 22:14 |
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| PvO |
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| Anmeldedatum | 21.10.2007 | | Beiträge | 651 | | Wohnort | Ostseebad Prerow |
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| Bastel dir einen (Kinder)Stempel. Mängelexemplar, drück diesen in das Buch und nehme dafür was du willst; fertig! |
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_________________ Im November 07 hab ich einen Vertrag unterschrieben. Somit wird eines meiner Bücher auf dem amerikanischen Markt erscheinen.
www.peters-buchladen.de |
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Verfasst am: 01.04.2008, 00:10 |
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| Emma |
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| Anmeldedatum | 31.03.2008 | | Beiträge | 1 |
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Na wenn Du auf der sicheren Seite bist ...
Du kannst Deine Bücher verschenken und was nicht noch alles. Du weißt doch sonst alles, also müsstest Du das auch wissen. Oder etwa nicht?
Wer in einem Beitrag schreibt, daß er damit rechnet gekündigt zu werden
- die Gründe dafür werden bekannt gegeben?- muss er doch jetzt nicht so tun, als müßte er um Hilfe bitten.
Du hast doch, so wie Du geschrieben hast, für einen Verlag gearbeitet. Also frage ich mich, was Du für Fragen stellst. Seltsam, daß Du es nicht zu wissen scheinst. Was wäre gewesen, wenn man Dir diese Fragen gestellt hätte?
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_________________ Und wer sind Sie? |
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Verfasst am: 01.04.2008, 05:55 |
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| julia07 |
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| Anmeldedatum | 22.05.2007 | | Beiträge | 1252 | | Wohnort | 87700 Memmingen |
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| Emma hat Folgendes geschrieben: | ... Du weißt doch sonst alles, also müsstest Du das auch wissen. Oder etwa nicht? (...)
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Und wer sind Sie? |
Nette Signatur,
netter Scherz, "Emma"!
APRIL, APRIL...
LG,
Julia |
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Verfasst am: 01.04.2008, 07:49 |
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| CeKaDo |
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| Anmeldedatum | 15.11.2007 | | Beiträge | 408 | | Wohnort | Schwelm |
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Ach ja, die Clowns mal wieder.
"Wer lesen kann, ist klar im Vorteil."
Ich zitiere mich selbst: | Zitat: | | Wie seht Ihr das? Ich mag den Herrn Anwalt wegen solch einem Blödsinn nicht wieder kostenpflichtig in Anspruch nehmen. |
Außerdem zehren hier im Forum viele stille Leser von dem, was wir hier als Probleme und Lösungsvorschläge niederschreiben. Vermutlich wird dies dann auch ein Thread werden, der gelöscht werden muß. Weil ein Betroffener sich auf die Füße getreten fühlt und vorher selbst provoziert, um einen Grund zu haben. |
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Verfasst am: 01.04.2008, 08:49 |
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| lverlag |
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| Anmeldedatum | 06.02.2008 | | Beiträge | 128 | | Wohnort | München |
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Hallo CeKaDo,
vielleicht kann ich an dieser Stelle weiterhelfen.
Die Tatsache, dass der Verlag die Bücher nicht mehr verkauft, hat keine Auswirkung auf die Buchpreisbindung. Die Preisbindung kann man in den nachfolgenden Fällen aufheben:
- Mängelexemplare
- im Rahmen eines 30 tägigen Räumungsverkaufes
- nach Ablauf von 18 Monaten nach Erscheinen
- früher, wenn der Inhalt vor dem Ablauf von 18 Monaten zeitlich veraltet
Übrigens: Ein Exemplar einfach als Mängelexemplar zu stempeln, obwohl es keinen äußerlichen Mangel hat, ist ebenfalls ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz! Das geht also nur, wenn tatsächlich ein Schaden an dem Buch vorliegt. Ein Mängelexemplar muß natürlich weiterhin eindeutig als solches gekennzeichnet sein.
Die Aufhebung der Buchpreisbindung muß veröffentlicht werden. In aller Regel geschieht das in den 'gelben Seiten' des Börsenblatts. Entscheidend dabei ist, dass alle Händler, die Dein Buch eventuell auf Lager haben davon Kenntnis nehmen können. Inwieweit es da andere Alternativen als die 'gelben Seiten' gibt, kann ich spontan nicht sagen.
beste Grüße
André |
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 | Lesen |  |
Verfasst am: 01.04.2008, 08:59 |
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| CeKaDo hat Folgendes geschrieben: | Es ist kein Vertrag mit BOD.
Warum sollten die auch einen Autoren kündigen? |
Missverständnisse sind dazu da, um aus dem Weg geräumt zu werden.
Für mich hörte es sich an, als sei die Mitarbeit als freier Mitarbeiter in einem Verlag gekündigt worden - obendrein auch der Buchvertrag...
Und... wenn ich meine Bücher z. B. über den Buchschopp selber bei BoD bestelle, kann ich sie dann nicht zu dem Preis, den ich möchte, verkaufen? Wenn ich dann nichts daran verdiene - ist das dann nicht mein Problem? Zumindest im privaten Bereich.
Gruß Rieke |
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Zuletzt bearbeitet von Rieke am 01.04.2008, 13:44, insgesamt einmal bearbeitet |
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 | Halöle |  |
Verfasst am: 01.04.2008, 09:01 |
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Das hier ist auch ein Aprilscherz... Sollte eine pn werden und wurde deshalb wieder entfernt.
Also nicht wundern  |
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Zuletzt bearbeitet von Rieke am 01.04.2008, 16:57, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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 | Re: Lesen |  |
Verfasst am: 01.04.2008, 09:07 |
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| Rieke hat Folgendes geschrieben: | | Und... wenn ich meine Bücher z. B. über den Buchschopp selber bei BoD bestelle, kann ich sie zu dem Preis, den ich möchte, verkaufen. |
Nicht, wenn das Buch eine ISBN hat.......
| Zitat: | Aber irgendwie wundert mich das schon, dass jemand, der in einer solchen Stellung war, seine Rechte und Pflichten nicht kennt. |
Na - nu mal halblang... Oder kennst Du jeden Deiner Verträge mit allen Klauseln in- und auswendig?
Carsten kennt sich schon sehr gut aus - aber wenn man selbst betroffen ist, steht man oft wie der Ochse vorm Berg - obwohl man den gleichen Sachverhalt einem Anderen noch erklären könnte...
Beste Grüße
Matthias |
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Verfasst am: 01.04.2008, 09:43 |
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| Birgit Fabich |
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| Anmeldedatum | 23.10.2007 | | Beiträge | 1123 | | Wohnort | Füchtorf |
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Hallo,
das ist doch immer so, für andere ist es leichter als für einen selbst.
Das es absehbar war, haben wir schon über die Wochen gesehen,
Du Carsten wahrscheinlich auch,
aber dann vor der schwarzweißen Wahrheit zu stehen ist noch etwas anderes.
Außerdem darf jeder alles fragen, wer nicht antworten möchte, muss es ja nicht tun.
Der Hinweis bei manchen Fragen auf irgendwelche anderen Beiträge,
die irgendwie versteckt unter einem ganz anderen Stichwort sind, ist zwar in Ordnung,
aber für den, der fragt, gerade nicht wirklich hilfreich.
Links dagegen finde ich schon besser.
Es kann ja nun mal nicht jeder jeden Beitrag lesen,
genau wie ich manche eingestellten Texte nicht lesen mag,
wenn ich schon beim nur Gucken 3 Minuten nach unten scrollen muss und keine Absätze finde.
Trotzdem gibt es in diesem Forum Leute, die es lesen und noch tolle Anmerkungen machen -
finde ich klasse, ist aber nicht mein Ding -
ich brauche es in Papierform dann vor mir, Stift in die Hand und dann kann mach ich mit.
Jeder ist ein Individuum und das ist toll, weil dann jeder das geben und nehmen kann,
was irgendeiner gerade braucht.
KEIN APRILSCHERZ
Gruß Birgit |
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Verfasst am: 01.04.2008, 12:16 |
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| CeKaDo |
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| Anmeldedatum | 15.11.2007 | | Beiträge | 408 | | Wohnort | Schwelm |
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Das sind doch schon alles sehr wertvolle Beiträge und auch wenn ich vieles weiß und vieles gemacht habe, so bin ich nach wie vor kein fehlerfreier Mensch, der sich anmaßt, alles zu wissen. Insofern kann ich die Häme locker an mir abprallen lassen.
Außerdem sehe ich in einem Forum zu jeder Zeit die Chance, den Blickwinkel zu ändern. Die Vielzahl der Meinungen, gleichgültig ob rechtlich haltbar oder nicht, ist ein kostbares Gut. Wer damit umgehen kann, erweitert seinen Horizont.
Ansonsten habe ich mir in dieser gesamten Angelegenheit schon entsprechende Unterstützung für den Fall des boshaften Endes geholt. Doch auch der beste Rechtsvertreter ist dankbar für Hinweise, welche die Blickrichtung auf weitere Dinge lenken.
Abgesehen davon habe ich als freier Mitarbeiter nichts mit der Rechtberatung der Autoren zu tun gehabt. Wenn das so gewesen wäre, hätte ich die Verantwortung zurück gewiesen. Ich bin zwar ausweislich ein Fachdozent für verschiedene Rechtgebiete, doch eben kein Rechtsanwalt. Und nur die dürfen in Deutschland Rechtsauskünfte geben.
Ich bin gespannt auf weitere Meinungen, Beurteilungen und Erfahrungen. |
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Forum für Books on Demand bzw. BOD Autoren » Verträge und Co.
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