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BeitragVerfasst am: 28.10.2007, 15:06
jola
 
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Beiträge331
WohnortWien


Ich arbeite auch mit InDesign. Die Manuskripte werden in Word geschrieben, unter Verwendung von Formatvorlagen. Alles andere wird in InDesign gemacht.

Sehe es wie Heinz: "Gute Werkzeuge erleichtern zwar die Arbeit, aber sie ersetzen kein Fachwissen."

Allerdings würde ich zum Kennenlernen schon die aktuelle Version der jeweiligen Software heran ziehen. Es gibt ohnehin kostenlose 30-Tage-Testversionen (sind Vollversionen mit der einzigen Einschränkung, dass sie nach 30 Tagen ab dem ersten Start nicht mehr funktioneiren). Da ist Zeit genug, um festzustellen, ob man mit dem Programm umgehen kann und ob das Layouten etc. einem überhaupt liegt. Wenn jemand gut formulieren/schreiben kann, bedeutet das noch lange nicht, dass er/sie auch ein Gefühl für Layouts hat.

lg,
jola

Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 28.10.2007, 18:41
roland_lange
 
Anmeldedatum23.07.2007
Beiträge88
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Hallo Heinz,

deinen ergänzenden Ausführungen ist nichts mehr hinzuzufügen. Danke für den Hinweis, dass Programme lediglich Werkzeug sind. Das Wissen, diese Werkzeuge auch richtig zu benutzen, sollte schon vorhanden sein, oder man muss es erwerben.

@jola
die aktuellen Versionen der angesprochenen Programme sind jedoch eine kostenintensive Investition. Bei Quark könnte man noch relativ "günstig" von 5.01 auf die aktuelle Version updaten (im Rahmen dieser befristeten Aktion). Bei InDesign und Co muss man halt sehen, ob man an die günstigen Edu-Versionen kommt. M.E. ist aber nicht in jedem Fall immer die neueste Version nötig.


Gruß
Roland

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So lang' der Bauch noch in die Hose passt, wird keine Arbeit angefasst Wink
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www.rpl-verlag.de

BeitragVerfasst am: 28.10.2007, 19:10
hawepe
 
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Beiträge1435
WohnortBerlin


Hallo Roland,

roland_lange hat Folgendes geschrieben:
Bei InDesign und Co muss man halt sehen, ob man an die günstigen Edu-Versionen kommt.


Die man aber mit Sicherheit fuer keine kommerziellen Projekte verwenden darf.

Okay, wo kein Klaeger da kein Richter, aber man sollte schon wissen, dass man sich dann ausserhalb des Zugelassenen bewegt.

Beste Gruesse,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 29.10.2007, 13:14
roland_lange
 
Anmeldedatum23.07.2007
Beiträge88
WohnortKatlenburg-Lindau


Hallo Heinz,

das mit den Edu-Versionen stimmt natürlich. War wohl ein Tipp in die falsche Richtung, da alle in diesem Forum irgendwie Kommerzielles im Sinn haben. cheezy grin
Ich habe über meinem "Brotberuf" glücklicherweise die Möglichkeit, auf InDesign zurückgreifen zu können.

Gruß
Roland

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Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 30.10.2007, 22:37
MisterThirdAct
 
Anmeldedatum31.05.2007
Beiträge24


roland_lange hat Folgendes geschrieben:
Ob du als Selbstverleger mit einmaliger ISBN-Nummer noch eine Gewerbeanmeldung haben musst, kann ich dir nicht genau sagen.



Soviel ich weiß, kann man bis zu 300 Exemplare seiner eigenen Bücher verkaufen, ohne das einem das Finanzamt den Papierkrieg erklärt.

Gruß

Dean

BeitragVerfasst am: 31.10.2007, 01:09
Leilah
 
Anmeldedatum15.10.2007
Beiträge136
WohnortKassel


Lieber Roland, (oder wer sich sonst noch hierbei auskennt)

ich beschäftige mich ebenfalls seit geraumer Zeit mit der Möglichkeit, selbst eine gedruckte Version meiner Hörbücher in Auftrag zu geben und bin nun beim Studium der Seite der ISBN-Agentur auf folgende Passage gestoßen:

"5.13 Registrierung von ISBN und Bereitstellung von Metadaten

Es ist Sache des Verlages, die ISBN-Agentur über alle vergebenen ISBN zu informieren. Zusammen mit der Information über vergebene ISBN sind vom Verlag Metadaten bereitzustellen.

Die Metadaten sollen als Minimalanforderung aus den nachfolgend aufgeführten beschreibenden Elementen bestehen. Sie sollten kompatibel sein mit dem Internationalen Standard ONIX Produkt Information, der von EDItEUR entwickelt und gepflegt wird....
Unter dem Link http://www.german-isbn.org/www.editeur.org ist bei Bedarf ein XML Schema zu ONIX Datenaustauschformat verfügbar. "
Darunter folgt eine entsprechende Tabelle

Wie hat solch eine XML Datei auszusehen und woher kriegt man die Codes, die dann eingegeben werden sollen?
Da stehe ich im Moment absolut auf dem Schlauch.

Hiiilfe!

LG
Leilah

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"Gezeitenlos": lyrisch-melodische Hörbuchkunst. Hineinlauschen unter www.leilah-lilienruh.de und www.wortquelle.de

BeitragVerfasst am: 31.10.2007, 06:40
julia07
 
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Beiträge1160
Wohnort87700 Memmingen


Hallo Dean,
ich weiß ja nicht welche Art von Finanzamt für Dich zuständig ist, meines jedenfalls rechnet nicht in "Stückzahlen" Wink
Da geht es direkt um Euro und die bemessen sie an dem Gewinn, den ich jährlich mit meiner "Stückzahl" erziele. Liegt dieser Erlös über einem bestimmten Betrag, muss ich dafür Steuern zahlen. Ich glaube, es sind so um die 400 Euro.
Es ist also ganz wichtig, dass man alle Belege, die mit diesem Nebenberuf zu tun haben, sorgfältig aufhebt, damit man genug Ausgaben nachweisen kann, sonst ich der Gewinn sehr schnell geschmälert...
LG, Julia

BeitragVerfasst am: 31.10.2007, 09:56
PvO
 
Anmeldedatum21.10.2007
Beiträge541
WohnortOstseebad Prerow


Vollkommen richtig, Julia07. Ich schreibe jeden Radiergummi und jede Briefmarke auf. Da ich selbstständiger Unternehmer bin, wird meine Schreiberei als Nebeneinküfte berechnet und ich werde damit zusammen veranlagt. Ab einer gewissen Größenordnung müsste das dann aber sepeart berechnet werden.

_________________
Im November 07 hab ich einen Vertrag unterschrieben. Somit wird eines meiner Bücher auf dem amerikanischen Markt erscheinen.

www.peters-buchladen.de

BeitragVerfasst am: 31.10.2007, 11:08
roland_lange
 
Anmeldedatum23.07.2007
Beiträge88
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Hallo Leilah,

sorry, aber da bin ich im Moment (noch) etwas überfordert. Soweit war ich bisher nicht vorgedrungen, muss mich aber wohl langsam damit beschäftigen.
Wäre tatsächlich schön, wenn dir hier jemand anderes weiterhelfen könnte. Damit wäre mir dann auch gleich geholfen.

Gruß
Roland

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BeitragVerfasst am: 31.10.2007, 11:44
matthiasgerschwitz
Gast
 


PvO hat Folgendes geschrieben:
Da ich selbstständiger Unternehmer bin, wird meine Schreiberei als Nebeneinküfte berechnet ...



Mein Steuerberater hat mir erklärt, dass ich das Schreiben und alles, was mit Herstellung und Vertrieb usw. des Buches betrifft nicht in mein angemeldetes Gewerbe übernehmen, sondern es mit einer zweiten Buchführung als "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" deklarieren soll. Auf diese Weise entfällt die evtl. in Frage kommende Gewerbesteuerpflicht auf diese Einkünfte.

Beste Grüße
Matthias

BeitragVerfasst am: 31.10.2007, 14:11
MisterThirdAct
 
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Beiträge24


julia07 hat Folgendes geschrieben:
Hallo Dean,
ich weiß ja nicht welche Art von Finanzamt für Dich zuständig ist, meines jedenfalls rechnet nicht in "Stückzahlen" Wink
Da geht es direkt um Euro und die bemessen sie an dem Gewinn, den ich jährlich mit meiner "Stückzahl" erziele. Liegt dieser Erlös über einem bestimmten Betrag, muss ich dafür Steuern zahlen. Ich glaube, es sind so um die 400 Euro.
LG, Julia



Hallo Julia,

das heißt, Du musst praktisch kein Unternehmer sein oder Gewerbesteuer zahlen, wenn Du Deine Bücher verkaufst? Es wird praktisch als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gewertet, auch wenn der Gewinn in die Tausende (wünsch) geht?
Und: Wo läßt Du Deine Bücher drucken?

Grüße

Dean

BeitragVerfasst am: 31.10.2007, 14:51
hawepe
 
Anmeldedatum15.04.2007
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WohnortBerlin


Hallo,

matthiasgerschwitz hat Folgendes geschrieben:
Mein Steuerberater hat mir erklärt, dass ich das Schreiben und alles, was mit Herstellung und Vertrieb usw. des Buches betrifft nicht in mein angemeldetes Gewerbe übernehmen, sondern es mit einer zweiten Buchführung als "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" deklarieren soll.


Das gilt jedenfalls so lange, wie man nur seine eigenen Buecher verkauft. Bringt man fuer andere Autoren Buecher heraus und/oder verlegt sie, schlaegt doch die Gewerbesteuer zu.

Ueber alles das muessen uebrigens auch die Finanzaemter Auskunft erteilen - seit Jahresbeginn allerdings nur noch rechtlich unverbindlich, weil das Steuerrecht so unuebersichtlich geworden ist, dass selbst die Finanzaemter bei seiner Anwendung Probleme haben. Braucht man eine verbindliche Auskunft, kostet es Geld, weil u.U. eine aufwendige Pruefung notwendig wird.

Beste Gruesse,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 31.10.2007, 15:37
hawepe
 
Anmeldedatum15.04.2007
Beiträge1435
WohnortBerlin


Hallo Leilah,

es waere besser, fuer Fragen, die mit dem urspruenglichen Posting nichts mehr zu tun haben, einen neuen Thread zu beginnen. So gehen solche Fragen leicht unter.

Leilah hat Folgendes geschrieben:
Wie hat solch eine XML Datei auszusehen und woher kriegt man die Codes, die dann eingegeben werden sollen?


Steht alles auf www.editeur.org Smile

Okay, sehr viel mehr weiss ich auch noch nicht. Da es eine Frame-Seite ist, ist es mit der Verlinkung etwas schwierig. Ich habe eben nur mal unter Onix for books Release 2.1 und ISBN-13 geschaut. Dort finden sich dann weitere Links zu Downloads, die weiterhelfen koennten.

Beste Gruesse,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 31.10.2007, 20:44
julia07
 
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Wohnort87700 Memmingen


@ Dean
Du verwechselst da zwei Dinge: Das Finanzamt und den Gewerbeschein!
Steuern musst Du immer zahlen (oder auch nicht), egal, ob mit oder ohne Gewerbeschein! Du hast in Deiner Aussage nur vom Finanzamt gesprochen und entsprechend habe ich geantwortet cheezy grin

@ alle
Auch ich bin selbständig.
Mein Steuerberater bucht beide Tätigkeiten getrennt.
Für die Schreiberei wird aber natürlich keine Zwischenmeldung ans FA gemacht. Die Daten liefern wir erst mit der EkSt-Erklärung ab.
Am Jahresende wird alles zusammen in der Einkommenssteuer berücksichtigt.

LG, Julia
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