Sicher nur als eine Art Entwurf zu sehen. Alle Angaben ohne Gewähr!
Die Verwendung, auch von Teilen des Vertrages, geschieht auf eigene Verantwortung!
Werkvertrag
zwischen der Illustratorin
| Name, Vorname | XXX |
| Straße, Nr. | XXX |
| PLZ, Ort | XXX |
| Bank | XXX |
| Bankleitzahl | XXX |
| Kontonummer | XXX |
(nachstehend Illustratorin)
und dem Autor / Herausgeber
| Name, Vorname | XXX |
| Straße, Nr. | XXX |
| PLZ, Ort | XXX |
(nachstehend Auftraggeber)
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand dieses Vertrages ist das vorliegende / noch zu verfassende Werk des Auftraggebers unter dem Arbeitstitel: xxx
1.2 Die Illustratorin wird für xx der enthaltenen Texte und das Cover farbige Zeichnungen erstellen, sowie eine Abschlussgrafik in Graustufen.
1.3 Der Auftraggeber versichert, dass er allein die Urheberrechte an den Texten dieses Werkes besitzt.
§ 2 Vertragspflichten
2.1 Die Illustratorin ist frei in Ihrer Motivwahl bezüglich der Zeichnungen zu den Texten des Buches.
Ihre Entwürfe werden vom Herausgeber auf Qualität und Eignung geprüft und von der Illustratorin hinsichtlich der Ansprüche des Herausgebers angepasst.
Dieses Vorgehen endet, wenn die Ansprüche des Auftraggebers umgesetzt wurden.
2.2 Die fertigen Zeichnungen werden von der Illustratorin in einem druckfähigen Dateiformat an den Auftraggeber übermittelt.
2.3 Der Auftraggeber behält Kopien der Zeichnungen bei sich, die Originale verbleiben bei der Illustratorin
2.4 Beim Verkauf der Rechte des Herausgebers an diesem Werk bleiben die Vertragsrechte der Illustratorin unberührt und müssen vom Käufer übernommen werden.
§ 3 Honorar
3.1 Die Illustratorin erhält - auflagenunabhängig - für jedes regulär verkaufte und bezahlte Exemplar ein Honorar von 5 % auf der Basis des um die darin enthaltene Mehrwertsteuer verminderten Ladenverkaufspreises (Nettoladenverkaufspreis). Pflicht-, Prüf-, Werbe-, Rabatt- und Besprechungsexemplare sind honorarfrei.
3.2 Die Illustratorin erhält 600 Euro nach Fertigstellung für die im Buch zu druckenden Zeichnungen.
Dieses Honorar stellt ein garantiertes Mindesthonorar dar, unabhängig vom in 3.1 festgesetzten Honorar.
3.3 Honorarabrechnung und Zahlung erfolgt zum 31. Dezember jeden Jahres innerhalb der auf den Stichtag folgenden drei Monate.
3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, einem von der Illustratorin beauftragten Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater oder vereidigten Buchsachverständigen zur Überprüfung der Honorarabrechnungen Einsicht in die Bücher und Unterlagen zu gewähren. Die hierdurch anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber, wenn sich die Abrechnungen als fehlerhaft erweisen.
3.5 Die Honorarzahlungen sind nicht übertragbar.
3.6 Die Honorarvereinbarung aus 3.1 mit der Illustratorin endet mit Einstellung des Buchdrucks bzw. dem Verkauf des letzten Buches.
§ 4 Verwertung
4.1 Die Illustratorin räumt dem Auftraggeber zeitlich unbegrenzt folgende Nebenrechte ein:
Das Recht des ganzen oder teilweisen Vorabdrucks und Nachdrucks, auch in Zeitungen und Zeitschriften, das Recht zu sonstiger Vervielfältigung, insbesondere durch fotomechanische oder ähnliche Verfahren (z. B. Fotokopie) ausschließlich für Werbezwecke.
4.2 Die weitere kommerzielle Verwertung der gedruckten Buchillustrationen ist in jeder Form zulässig. Für jedes verkaufte und bezahlte Objekt erhält die Illustratorin 25 % des erzielten Erlöses (Absatzmenge multipliziert mit dem Nettoverkaufspreis).
§ 5 Freiexemplare und Rabatte
5.1 Die Illustratorin erhält für ihren eigenen Bedarf 1 Freiexemplar. Weitere Exemplare zu Werbezwecken nach Absprache mit dem Auftraggeber. Freiexemplare sind nicht für den Weiterverkauf bestimmt.
5.2 Die Illustratorin kann das Werk zu einem Rabatt von 30 % auf den Ladenverkaufspreis ausschließlich zum Weiterverkauf erwerben.
§ 6 Urheberbenennung, Copyrightvermerk
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Illustratorin in angemessener Weise als Urheber der Zeichnungen auszuweisen.
6.2 Alle Rechte an den nach der Beschreibung des Auftraggebers umgesetzten gezeichneten Figuren liegen beim Auftraggeber.
6.3 Die Illustratorin versichert, dass außer ihr niemand die Nutzungsrechte an ihren
Illustrationen zu dem Werk geltend machen kann.
§ 7 Schlussbestimmungen
Soweit dieser Vertrag keine Regelungen enthält, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind alsdann verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn dem der mangelhaften Bestimmung möglichst nahekommt.
Unterschriften:
Illustratorin (xxx): Herausgeber (xxx):
Formulierungen bis auf § 7 von Michael Jordan (emjott)
