 | Rechte - Vertrag mit Mitautoren?? |  |
Verfasst am: 31.03.2008, 09:53 |
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| Danny |
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| Anmeldedatum | 15.11.2007 | | Beiträge | 170 |
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Hallo zusammen,
ich habe bisher eher nach dem VERTRAUEN Prinzip gelebt. Seitdem ich jedoch hier und dort Erfahrungsberichte von Menschen lesen, die mit VERTRAUEN mächtig auf die Nase gefallen sind, stelle ich mir folgende Frage:
Ich habe mein Buchprojekt vor 6 Monaten ins Leben gerufen und zwei weitere Personen "ins Boot" geholt. Diese beiden Personen haben mir ihre Geschichte für mein Werk zur Verfügung gestellt. Ich habe das Projekt jedoch ansonsten komplett allein aufgebaut und alle Kosten liegen ebenfalls bei mir. Ihnen war nur daran gelegen ihre Geschichte veröffentlichen zu dürfen und sie verlangen keinerlei Rechte an meinem Werk. Nun frage ich mich, ob ich dies noch schnell vor Veröffentlichung schriftlich festhalten sollte. Mein Verstand sagt JA. Aber was schreibe ich dort hinein? Im www habe ich nicht viel dazu gefunden.
Hat eine(r) von euch schon einmal einen solchen Vertrag mit seinen Mitautoren machen müssen bzw. ist als Herausgeber aufgetreten?
In meinem Fall bin ich Autor und Herausgeber zugleich. Davon mal abgesehen, dass ich das Projekt finanziell alleine trage und über Gewinne frei verfügen kann (was ich in eigenem Ermessen aufteilen werde, weil ich etwa 80% der Arbeit hatte).
Des Weiteren übernimmt eine der beiden Personen das Gewerbe, da ich ja nicht in Dland lebe und in Dland kein GEwerbe anmelden kann. Was sollte ich mit dieser Person schriftlich vereinbaren? Ich bin sozusagen nur stiller BEZAHLER und dennoch bleibe ich RECHTEINHABER (auch wenn sie nach außen als solcher auftritt).
Ich hoffe ihr versteht, was ich meine... Danke für eure Tipps... |
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Verfasst am: |
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 | Re: Rechte - Vertrag mit Mitautoren?? |  |
Verfasst am: 31.03.2008, 10:27 |
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| lverlag |
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| Anmeldedatum | 06.02.2008 | | Beiträge | 97 | | Wohnort | München |
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| Danny hat Folgendes geschrieben: | Hallo zusammen,
ich habe bisher eher nach dem VERTRAUEN Prinzip gelebt. Seitdem ich jedoch hier und dort Erfahrungsberichte von Menschen lesen, die mit VERTRAUEN mächtig auf die Nase gefallen sind, stelle ich mir folgende Frage:
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Hallo Danny,
anbei nur einige Stichpunkte meinerseits. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Fragen würden sicherlich den Rahmen dieses Forums sprengen
| Danny hat Folgendes geschrieben: | ...
Ich habe mein Buchprojekt vor 6 Monaten ins Leben gerufen und zwei weitere Personen "ins Boot" geholt. Diese beiden Personen haben mir ihre Geschichte für mein Werk zur Verfügung gestellt. Ich habe das Projekt jedoch ansonsten komplett allein aufgebaut und alle Kosten liegen ebenfalls bei mir. Ihnen war nur daran gelegen ihre Geschichte veröffentlichen zu dürfen und sie verlangen keinerlei Rechte an meinem Werk. Nun frage ich mich, ob ich dies noch schnell vor Veröffentlichung schriftlich festhalten sollte. Mein Verstand sagt JA. Aber was schreibe ich dort hinein? Im www habe ich nicht viel dazu gefunden.
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Im Ergebnis kommt es darauf an, ob die Projektbeteiligten Miturheber (§ 8 UrhG) sind oder ob es sich um verbundene Werke (§ 9 UrhG) handelt.
In beiden Fällen ist es jedoch erstmal nicht Dein Werk sondern entweder ein gemeinsames Werk oder eben die Verbindung selbständiger Werke.
Solltet Ihr zu dem Ergebnis kommen, dass es sich um eine Miturheberschaft handelt, könnten die Miturheber auf ihren Anteil an den Verwertungsrechten verzichten (inwieweit das bei verbundenen Werken der Fall ist kann ich momentan nicht sagen, aber zumindest eine Nutzungsrechtsübertragung wäre möglich). Auf jeden Fall sollte so etwas aber schriftlich geregelt werden. Das war ja der Grund Deiner Anfrage
| Danny hat Folgendes geschrieben: | ...
Hat eine(r) von euch schon einmal einen solchen Vertrag mit seinen Mitautoren machen müssen bzw. ist als Herausgeber aufgetreten?
In meinem Fall bin ich Autor und Herausgeber zugleich. Davon mal abgesehen, dass ich das Projekt finanziell alleine trage und über Gewinne frei verfügen kann (was ich in eigenem Ermessen aufteilen werde, weil ich etwa 80% der Arbeit hatte).
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So lange Du keine abweichende Vereinbarung triffst, kannst Du nicht alleine darüber entscheiden, wie Du die Einnahmen verteilst, da jedem Miturheber/Urheber ein Anteil an den Einkünften gemäß seinem Umfang an der Mitwirkung zusteht. Die Tatsache, dass Du die gesamten Kosten trägst spielt hierbei erstmal keine Rolle. Es empfiehlt sich auch aus diesem Grunde auf alle Fälle also eine (am besten schriftliche) Vereinbarung.
| Danny hat Folgendes geschrieben: | ...
Des Weiteren übernimmt eine der beiden Personen das Gewerbe, da ich ja nicht in Dland lebe und in Dland kein GEwerbe anmelden kann. Was sollte ich mit dieser Person schriftlich vereinbaren? Ich bin sozusagen nur stiller BEZAHLER und dennoch bleibe ich RECHTEINHABER (auch wenn sie nach außen als solcher auftritt).
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Wenn jemand anderer die Vewertung Deiner Rechte übernimmt, dann mußt Du dieser Person natürlich die Nutzungsrechte an Deinem Werk übertragen. Googel mal nach dem Begriff 'Autorenvertrag'. Letztlich sollten die Inhalte eines Autorenvertrages auch Gegenstand dieser Vereinbarung sein. Zumindest sehe ich Deine Beschreibung so, dass die Person in Deutschland als Verleger für Dich in Erscheinung tritt.
Ansonsten solltest du natürlich auch einiges mit den Suchbegriffen 'Miturheber' usw. finden können.
beste Grüße
André |
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Verfasst am: 31.03.2008, 11:03 |
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| Danny |
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| Anmeldedatum | 15.11.2007 | | Beiträge | 170 |
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Hallo Andre,
danke schon einmal für Deine Antwort.
Es handelt sich um 3 unabhängige Geschichten zu einem Thema. 50% des Buches nimmt meine Geschichte ein. 30 und 20 die anderen beiden GEschichten. Von Anfang an haben wir uns mündl. darauf geinigt, dass die beiden anderen nur veröffentlichen und keinerlei Provit vom Buch abhaben wollen, weshalb ich mich zur alleinigen Kostenübernahme entschieden habe. Dennoch werde ich sie an "unserem" Werk beteiligen. Allerdings habe ich ihre beiden GEschichten komplett überarbeitet, weshalb der Arbeitsaufwand bei mir bei ca. 80% (oder sogar noch höher) lag.
Also hat mich mein Gefühl wohl nicht getäuscht und ich werde weiter nach passenden Verträgen Ausschau halten. Ist gerade nicht so leicht, da meine Augen am Donnerstag operiert wurden und ich kaum lesen kann. Zum Glück tippe ich auch blind . Mal sehen, was sich finden lässt, wenn meine Wolken vor den Augen verschwunden sind. |
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Verfasst am: 31.03.2008, 11:35 |
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| Birgit Fabich |
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| Anmeldedatum | 23.10.2007 | | Beiträge | 854 | | Wohnort | Füchtorf |
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Hallo Danny,
klär lieber alles vorher ab, sonst kommen die Probleme, wenn sich der Erfolg einstellt!
Bei den Kosten wird sich keiner melden, dass er unbedingt 1/3 Dir abnehmen will, aber beim Gewinn wird es so werden.
Normalerweise bin ich auch vertrauensvoll, aber bei Geld hört die Freundschaft auf,
zumal einige tatsächlich glauben, dass der VK = Reingewinn ist.
Wenn man in die Materie einsteigt und mitbekommt, wer alles auf dem Weg seine Hand aufhält und in welchem %ualen Verhältnis, wird einem schon Angst und Bange.
Gute Besserung
Gruß Birgit darum die großeSchrift |
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Verfasst am: |
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Verfasst am: 31.03.2008, 11:40 |
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| Danny |
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| Anmeldedatum | 15.11.2007 | | Beiträge | 170 |
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Du.. über die große Schrift habe ich mich echt gefreut. Ich dachte gleich: WIE PRAKTISCH...
Leider finde ich im www noch nichts Passendes für einen Vertrag der Abtretung der Verwertungrechte. Denn wenn ich das richtig sehe, sind meine Mitautorinnen automatisch Miturheber und die müssen dann auf ihre Verwertungsrechte verzichten. Aber Vertragsvorlagen sind da wohl rar im www *seufz* |
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Verfasst am: 31.03.2008, 11:49 |
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| Birgit Fabich |
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| Anmeldedatum | 23.10.2007 | | Beiträge | 854 | | Wohnort | Füchtorf |
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ich habe mal mein Netz in Bewegung gesetzt, mal gucken
schon Deine Augen und hör lieber Musik
Gruß Birgit |
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Verfasst am: 31.03.2008, 12:23 |
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| Judith |
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Hallo Danny,
ich habe keine Ahnung, ob das rechtlich o.k. ist, habe aber mit der Illustratorin von "Hannahs Nachtgeschichten" folgenden Vertrag abgeschlossen:
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Vertrag
für das Buch „Hannahs Nachtgeschichten“
zwischen Judith Le Huray, Autorin und Herausgeberin
und Katrin L., Illustratorin.
Katrin L. erhält von Judith Le Huray statt Honorar
5 Exemplare „Hannahs Nachtgeschichten“ gratis.
Sollten 200 Exemplare verkauft werden, erhält Katrin L. weitere 5 Exemplare gratis.
Sollten 500 Exemplare verkauft werden erhält Katrin L. von Judith Le Huray
100,- Euro.
Außerdem 100,- Euro für jeweils 500 verkaufte Exemplare.
Die Kosten für die Erstellung des Buches, Werbung, Vertrieb etc. liegen bei Judith Le Huray.
Die Zeichnungen dürfen nur nach gegenseitiger Absprache anderweitig verwendet werden.
Katrin L. ist damit einverstanden, dass die Zeichnungen für Werbezwecke verwendet werden.
Datum, Unterschriften
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Die 500 verkauften Exemplare werden wir vermutlich nicht erreichen, wenn doch, dann zahle ich auch gerne die 100 Euro.
Wir haben demnächst ein weiteres Projekt vor, vermutlich mit den gleichen Vertragsbedingungen.
Grüßle,
Judith |
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Verfasst am: 31.03.2008, 12:44 |
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| lverlag |
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| Anmeldedatum | 06.02.2008 | | Beiträge | 97 | | Wohnort | München |
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| Judith hat Folgendes geschrieben: | Hallo Danny,
ich habe keine Ahnung, ob das rechtlich o.k. ist, habe aber mit der Illustratorin von "Hannahs Nachtgeschichten" folgenden Vertrag abgeschlossen:
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Die 500 verkauften Exemplare werden wir vermutlich nicht erreichen, wenn doch, dann zahle ich auch gerne die 100 Euro.
Wir haben demnächst ein weiteres Projekt vor, vermutlich mit den gleichen Vertragsbedingungen.
Grüßle,
Judith |
An dieser Stelle möchte ich vielleicht nochmals kurz einhaken. Nur um ein paar Infos bezüglich der Übertragung von Nutzungsrechten zu geben.
Das betrifft auch Deinen Fall Judith, da ja die Illustratorin Urheberin ihrer Werke ist, und ihr mit dem zitierten Vertrag die Nutzungsrechte übertragen wolltet
Nutzungsrechte sollte man immer hinsichtlich dreier Kriterien spezifizieren:
- inhaltlich
- zeitlich
- geographisch
inhaltlich: Hier wird geregelt welche Nutzungsrechte übertragen werden. Also z.B. die Verwendung in einem Hardcover- oder Softcoverbuch. Werden die Nutzungsrechte für Webdarstellung, Hörbuchverwendung usw. übertragen. Wie sieht es mit der Nutzung der Filmrechte aus usw.
Weiterhin sollte festgelegt werden, ob die Nutzungsrechte für die jeweilige Nutzungsart exklusiv oder nicht-exklusiv übertragen werden. Gemeint ist natürlich, ob der Urheber seine Werke auch noch anderweitig verwerten darf, also z.b. diese in einer Zeitschrift veröffentlich und dafür ein Honorar erhält. In aller Regel ist die exklusive Übertragung natürlich höher zu vergüten als die nicht-exklusive Übertragung.
zeitlich: Es sollte immer festgelegt werden, wie lange die Nutzungsrechte übertragen werden.
geographisch: Ebenfalls sollte festgelegt werden für welche geographischen Regionen die Nutzungsrechte übertragen werden. Nur Deutschland? Deutschsprachige Länder (D/A/CH)? Europa oder weltweit?
Es gibt natürlich zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten
beste Grüße
André |
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Verfasst am: 31.03.2008, 13:27 |
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| Danny |
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| Anmeldedatum | 15.11.2007 | | Beiträge | 170 |
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Ich hab mir jetzt einfach mal was aus den Fingern gesogen, weil ich im www nicht Passendes finden konnte. Wie findest Du den Entwurf, Andre? Sollte ich Punkte ergänzen/weglassen?? Ich habe versucht die Grundbestandteile des Vertrages mit einzubringen:
Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten
zwischen
Frau [...] alias [...] nachfolgend genannt HERAUSGEBER
und
Frau [...] alias [...] nachfolgend genannt MIT-AUTOR
1. Gegenstand dieser Vereinbarung ist nachfolgend genanntes Werk:
[...] (ISBN: xxx; xxx Seiten; Softcover).
2. Der Herausgeber erklärt, dass er Urheber, des in Punkt 1 genannten Gesamtwerkes [...] ist.
3. Der Mit-Autor überträgt dem Herausgeber unentgeltlich die vollständigen und exklusiven Nutzungsrechte an dem in Punkt 1 genannten Werk [...]
4. Der Mit-Autor verzichtet auf Gewinne aus den Verkäufen des in Punkt 1 genannten Werkes. Der Herausgeber zahlt dem Mit-Autor jedoch nach Jahresabschluß ein ihm angemessen erscheinendes Honorar gemessen am Arbeitsaufwand des Mit-Autors und dem zur Verfügung stehenden Reingewinn.
5. Der Mit-Autor erklärt sich damit einverstanden, dass das in Punkt 1 genannte Werk mit der ISBN Nr. xxx über den Books-on-Demand Verlag BOD erscheint und überall im Handel erhältlich ist. Des Weiteren ist das Werk über den Webshop [...] erhältlich.
6. Der Mit-Autor erklärt sich einverstanden, dass alle Werbemaßnahmen, die der Herausgeber als notwendig erachtet ohne weiteres Einverständnis vollzogen werden dürfen.
7. Der Vertrag ist so lange gültig, wie das in Punkt 1 genannte Werk unter der in Punkt 5 genannten ISBN Nr. erhältlich ist.
8. Die Nutzungsrechte werden dem Herausgeber für die weltweite Nutzung übertragen. |
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Verfasst am: 31.03.2008, 13:44 |
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| lverlag |
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| Anmeldedatum | 06.02.2008 | | Beiträge | 97 | | Wohnort | München |
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Hallo Danny,
ich hatte ja schon angedeutet, dass das Thema viel zu umfangreich ist um das hier abschließend behandeln zu können. Alleine mit der Regelung über die Nutzungsrechte ist es auch leider nicht getan. Das ganz soll darf an dieser Stelle auch keine Rechtsberatung sein
Hier hast Du einen Link zum Börsenverein, unter dem Du einige Dokumente herunterladen kannst.
U.a. findest du dort den Normvertrag für wissenschaftliche Verlagswerke. Da findest Du sehr viele Abschnitte auch zum Thema Sammlungen/Miturheberschaft, die sollten Dir auf alle Fälle weiterhelfen. Alleine anhand dieses Dokumentes wirst Du sehen, dass es zahlreiche Dinge gibt, die in so einem Vertrag geregelt werden müssen
http://www.boersenverein.de/de/69181?rubrik=82998
Ich hoffe, dass Dir der Link ein wenig weiterhilft!
beste Grüße
André |
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Verfasst am: 31.03.2008, 14:56 |
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| Danny |
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| Anmeldedatum | 15.11.2007 | | Beiträge | 170 |
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| Oh jeee.. über 80 Seiten. Na da muß ich aber noch ein paar Tage warten, bis ich das lesen kann (ohne Wolken vor den Augen). Dennoch schonmal vielen lieben Dank! sicher wird mir das weiterhelfen. Mal schauen, was ich daraus machen kann - so als Nicht-Jurist. |
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Verfasst am: 01.04.2008, 00:42 |
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| Judith |
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| Anmeldedatum | 05.08.2007 | | Beiträge | 1860 | | Wohnort | Schwobaländle |
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Hallo André,
danke für den Link, werde mal bei Gelegenheit durchstöbern.
Klar ist das, was ich mit meiner Illustratorin unterschrieben habe, nicht wasserdicht. Aber es wurden immerhin für uns klare Verhältnisse geschaffen, das ist in meinen Augen schon mal besser als nichts Schriftliches. Da wir uns gut kennen glaube ich auch kaum, dass Probleme entstehen werden.
Grüßle,
Judith |
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Verfasst am: 01.04.2008, 08:19 |
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| Danny |
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| Anmeldedatum | 15.11.2007 | | Beiträge | 170 |
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Ich glaube auch, dass eine Mischung aus Vertrauen und Vertrag für alle Beteiligten nicht schlecht ist, Judith. Schließlich sind wir keine Anwälte und können nicht jeden Bereich als BOD Autor 100% abdichten. Denn dann wären wir Autoren, Webdesigner, Rechtsanwälte, Organisatoren, Beamte, Illustratoren, Programmierer, u. v. m. in einer Person. WEr kann das schon von sich behaupten?! Ich jedenfalls nicht, obwohl ich behaupte nicht wenige Talente zu besitzen. Typisch Jungfrau. Von jedem Talent ein bisschen und nichts wirklich gut können . Hat Vor- und Nachteile  |
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Verfasst am: 01.04.2008, 08:27 |
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| lverlag |
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| Anmeldedatum | 06.02.2008 | | Beiträge | 97 | | Wohnort | München |
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| Judith hat Folgendes geschrieben: | Hallo André,
danke für den Link, werde mal bei Gelegenheit durchstöbern.
Klar ist das, was ich mit meiner Illustratorin unterschrieben habe, nicht wasserdicht. Aber es wurden immerhin für uns klare Verhältnisse geschaffen, das ist in meinen Augen schon mal besser als nichts Schriftliches. Da wir uns gut kennen glaube ich auch kaum, dass Probleme entstehen werden.
Grüßle,
Judith |
Hallo Judith,
ich denke auch, dass man nicht immer mit Kanonen auf Spatzen schießen muss, also einen Rechtsanwalt usw. hinzuziehn sollte. Ihr habt ja zumindest überhaupt eine Regelung und die wichtigsten Punkte für Euch geregelt
beste Grüße
André
edit: dem Ganzen einen Sinn gegeben  |
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Zuletzt bearbeitet von lverlag am 01.04.2008, 09:38, insgesamt einmal bearbeitet |
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Verfasst am: 01.04.2008, 09:32 |
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| Birgit Fabich |
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| Anmeldedatum | 23.10.2007 | | Beiträge | 854 | | Wohnort | Füchtorf |
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Hallo,
meine Netz - Anfrage konnte auch nicht weitergehend helfen,
aber ich denke ebenfalls,
Vertrauen und Vertrag in einem ausgewogenen Verhältnis ist schon klasse.
Was die 'gesunde Halbbildung' in allen Bereichen des Lebens angeht,
haben auch andere, Nichtjungfrauen, die gleichen Ansätze,
also starten wir doch einfach was wir planen und dann mal gucken.
Gruß Birgit
P.S. Lasst euch heute nicht zu tief in den April schicken. |
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