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BeitragVerfasst am: 26.11.2007, 10:38
julia-viola
 
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oder sollte ich doch nicht "richtig" veröffentlichen.. sondern einfach dafür sorgen, dass es für meine freunde ein paar gebundene exemplare gibt??

_________________
der weg ist das ziel

mein weblog: http://www.meinekleine.at/itsme
meine lyrik: http://www.momentaufnahmen.ws

Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 26.11.2007, 11:09
ChrisK
 
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julia-viola hat Folgendes geschrieben:
oder sollte ich doch nicht "richtig" veröffentlichen.. sondern einfach dafür sorgen, dass es für meine freunde ein paar gebundene exemplare gibt??


Versuch deine Marktchancen realistisch einzuschätzen. Geh in ein paar Buchhandlungen, frag nach Lyrikbänden, erkundige dich danach, wieviel davon verkauft werden und schätze ein, wie viele Marktanteile du davon erobern könntest.
Gruß
Chris

BeitragVerfasst am: 26.11.2007, 11:30
hawepe
 
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Hallo Julia-Viola,

julia-viola hat Folgendes geschrieben:
oder sollte ich doch nicht "richtig" veröffentlichen.. sondern einfach dafür sorgen, dass es für meine freunde ein paar gebundene exemplare gibt??


Ich wuerde es ganz pragmatisch angehen.

Mit BoD Fun kommen dir die einzelnen Exemplare teurer zu stehen als mit BoD Classic, dafuer fallen bei BoD Classic fuenf Jahre lang monatliche Datenhaltungsgebuehren an.

Wenn du abschaetzen kannst, wieviele Exemplare du im Laufe der Jahre selbst brauchst (als Geschenke oder zum Verkaufen z.B. auf Lesungen), ist es nur noch eine Rechenaufgabe.

Okay, wenn du in der Deutschen Nationalbibliothek gefuehrt werden moechtest, brauchst du eine ISBN und damit BoD Fun.

Beste Gruesse,

Heinz.

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Reisefuehrer Bulgarien, Slowakei: http://www.erlebnis-osteuropa.de
Reiseberichte Osteuropa: http://www.pahlke-online.de
Barrierefreies Webdesign: http://www.Pahlke-KunstWebDesign.de

BeitragVerfasst am: 26.11.2007, 13:08
Zoba
 
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Hi,

mal eine dumme Frage, etwas OT.

Muß nicht jeder - egal ob mit oder ohne ISBN - 2 Belegexemplare abliefern? Ich dachte nicht, daß die ISBN Kriterium ist, sondern ganz einfach "Publikation", seit 2006 ja sogar Homepages, Blogs etc..

_________________
Gruß,

Zoba

-----------
"In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat." - Carl von Ossietzky

Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 26.11.2007, 13:15
hwg (Moderator)
 
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Bei uns müssen von jedem Druckwerk etliche Exemplare an National- und Landesbibliothek abgegeben werden, egal ob mit ISSN oder ISBN oder ohne.
Hat aber auch den Vorteil, dass die Exemplare mit Titel und bei Büchern mit Autoren-(Verlags-)Namen gelistet werden und so auch nach Jahrzehnten noch Einblicke seitens Interessierter (meistens Studenten und Wissenschafter) ermöglichen.
Es liegt somit auch im Interesse der Autoren und Eigenverleger von Büchern (und Zeitschriften).

BeitragVerfasst am: 26.11.2007, 13:18
Zoba
 
Anmeldedatum23.11.2007
Beiträge862
WohnortSüden


Hi hwg,

na denn hatte ich das doch korrekt in Erinnerung.

Wobei ich das Archivieren von Webseiten und Blogs keineswegs nur positiv sehe, aber das ist ein anderes Thema.

_________________
Gruß,

Zoba

-----------
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BeitragVerfasst am: 26.11.2007, 13:28
hawepe
 
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WohnortBerlin


Hallo,

Zoba hat Folgendes geschrieben:
Muß nicht jeder - egal ob mit oder ohne ISBN - 2 Belegexemplare abliefern? Ich dachte nicht, daß die ISBN Kriterium ist, sondern ganz einfach "Publikation", seit 2006 ja sogar Homepages, Blogs etc..


Hm, ja, gruebel. Jetzt bin ich verunsichert. Von einer Ablieferungspflicht bin auch ich ausgegangen, aber die Aufnahme in die Bibliographie ... Waere eigentlich unsinnig, erst eine Ablieferung zu verlangen und die Buecher dann nicht zu registrieren.

Andererseits steht in § 3 des Gesetzes ueber die Deutsche Nationalbibliothek, dass eine Ablieferungspflicht fuer alle Medienwerke gilt, "die in koerperlicher Form verbreitet oder in unkoerperlicher Form der Oeffentlichkeit zugaenglich gemacht werden."

Allerdings gibt es auch noch die landesrechtlichen Ablieferungspflichten. In Berlin muessen z.B. nur Veroeffentlichungen abgeliefert werden, die in mehr als 20 Exemplaren erscheinen und nicht rein familiaeren Zwecken dienen.


Beste Gruesse,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 26.11.2007, 13:43
hwg (Moderator)
 
Anmeldedatum24.04.2007
Beiträge2851
WohnortA 8786 Rottenmann


An und für sich sind Verlage bzw. Herausgeber oder Drucker von Schriften zur Abgabe verpflichtet, nicht die Autoren. Wie's bei BoD-
Produkten ausschaut, weiß ich nicht. Scheint jedoch der Autor im
Impressum als Eigenverleger (und nicht beispielsweise BoD-Norderstedt)auf, trägt er die Abgabepflicht. Jedenfalls in Österreich ist es so.

BeitragVerfasst am: 26.11.2007, 14:02
hawepe
 
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Hallo Hans,

hwg (Moderator) hat Folgendes geschrieben:
An und für sich sind Verlage bzw. Herausgeber oder Drucker von Schriften zur Abgabe verpflichtet, nicht die Autoren. Wie's bei BoD-
Produkten ausschaut, weiß ich nicht. Scheint jedoch der Autor im
Impressum als Eigenverleger (und nicht beispielsweise BoD-Norderstedt)auf, trägt er die Abgabepflicht. Jedenfalls in Österreich ist es so.


In § 13 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) heisst es: "Ablieferungspflichtig ist, wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat."

Beste Gruesse,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 26.11.2007, 15:27
Bärentante
 
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Wohnortbei Frankfurt/M.


hawepe hat Folgendes geschrieben:
Allerdings gibt es auch noch die landesrechtlichen Ablieferungspflichten. In Berlin muessen z.B. nur Veroeffentlichungen abgeliefert werden, die in mehr als 20 Exemplaren erscheinen und nicht rein familiaeren Zwecken dienen.


In Hessen ist es die Universitäts- und Landesbibliothek in Darmstadt. Ich hatte sie nicht mit einem Exemplar bedacht, wusste ja nichts davon. Circa ein halbes Jahr nach Veröffentlichung bekam ich die (ziemlich massive) Aufforderung, ein Buch abzuliefern.

_________________
Liebe Grüße
Christel

BeitragVerfasst am: 27.11.2007, 01:26
Judith
 
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WohnortSchwobaländle


hawepe hat Folgendes geschrieben:
Mit BoD Fun kommen dir die einzelnen Exemplare teurer zu stehen als mit BoD Classic,


Nein, Heinz, der Preis ist identisch.

hawepe hat Folgendes geschrieben:
(...)dafuer fallen bei BoD Classic fuenf Jahre lang monatliche Datenhaltungsgebuehren an.


Genau. Lyrik verkauft sich meist nicht sehr gut. Da wäre wirklich evtl. die Fun-Variante besser.

Rechenbeispiel:
Das Buch hat 60 Seiten und wird 24 x verkauft, 1 Exemplar behältst du selbst (ich gehe mal davon aus, dass man kein Exemplar an die Nationalbibliothek abgeben muss).

BoD Fun: 2,70 Euro pro Buch bei Bestellung von 25 Büchern + 6,42 Porto = 73,92 Euro (wenn man gleich wieder kündigt)

BoD Classic: 39,- ISBN + 25 x 2,70 + 119,40 Euro Systemgebühr in 5 Jahren = 225,90 Euro

Die Differenz beträgt 151,98 Euro. Bei einer Marge von 1,08 Euro wären das z.B. 140 Buchverkäufe auf dem freien Markt, die verkauft werden müssten (Werbung etc. nicht gerechnet).

Grüßle,
Judith

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BeitragVerfasst am: 27.11.2007, 08:15
julia-viola
 
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ich danke euch für die diskussion.

im moment denke ich mir
- entweder gar nichts gedrucktes
- oder einen verlag finden (ums geld verdienen gehts mir nicht; wohl aber nicht zu viel geld zu investieren)

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BeitragVerfasst am: 27.11.2007, 08:50
hwg (Moderator)
 
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Guten Morgen Julia-Viola!

Wie wär's anstatt eines Buches mit einer Broschüre mit etwa 48 Seiten?

Diese würde eine eher kleine Druckerei sicher sehr kostengünstig herstellen. Und wenn Du einen Sponsor (Buchhandlung, Geldinstitut, Kulturreferat der Gemeinde etc.) findest und dafür eine "Danksagung" auf einer der Umschlag-Innenseiten anbringst, wäre das doch verhältnismäßig leicht zu schaffen.

Den Verkaufspreis müsstest Du dann so kalkulieren, dass bei einer Auflage von 100 - 200 Exemplaren Deine Kosten wieder "hereingespielt" werden. Die Broschüre könntest Du sowohl bei Lesungen anbieten als auch in den Räumen der Sponsoren auflegen.

Vergiss dabei irgendwelche Nummern, Verzeichnisse oder bürokratische Hürden. Bei derartigen Kleinauflagen kümmert das niemand - aber Du schaffst Dir die Möglichkeit, Deine literarische Arbeit "unters Volk" zu bringen. Nur Mut!

Lieben Gruß!

BeitragVerfasst am: 27.11.2007, 08:55
hawepe
 
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Hallo Judith,

Judith hat Folgendes geschrieben:
hawepe hat Folgendes geschrieben:
Mit BoD Fun kommen dir die einzelnen Exemplare teurer zu stehen als mit BoD Classic,


Nein, Heinz, der Preis ist identisch.


Danke fuer die Richtigstellung. Aber ich haette wetten koennen, dass es anders ist Sad

Als Engelsdorf die Heraufsetzung der Mindestabnahme bekanntgab, hatte ich mir verschiedene alternative Varianten angesehen, unter anderem eben irgendwann auch die beiden BoD-Varianten.

Aber ich nehme meinen Irrtum von der positiven Seite und werde naechstes Jahr endlich meine "Lyrik" in einem Exemplar nur fuer mich drucken lassen. Gesetzt ist sie schon laengst Smile

Beste Gruesse,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 27.11.2007, 12:37
Judith
 
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WohnortSchwobaländle


Hallo Heinz,

ich würde dir zu zwei Exemplaren raten. Falls du mal eines verleihen möchtest, hast du immer noch eins zuhause. Deshalb habe ich meiner Mutter zu ihrem Geburtstag auch zwei Exemplare ihres Buches geschenkt.

Grüßle,
Judith

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