Verfasst am: 13.02.2008, 12:37 |
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| hwg (Moderator) |
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O ja, ich verstehe schon. Vor allem was "Trade Mark" ist...
Ich schlage vor, den Begriff "Sekundlärliteratur" genau zu definieren. |
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Verfasst am: |
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Verfasst am: 13.02.2008, 12:56 |
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| houdini |
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| Ja eben! Genau darum geht es mir ja! |
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Verfasst am: 13.02.2008, 14:14 |
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| Zoba |
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Hi,
Wikipedia hats ziemlich gut umschrieben:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sekund%C3%A4rliteratur
Auch danach ist z.B. eine Kritik oder eine wissenschaftliche Untersuchung von Harry Potter sicher Sekundärliteratur, aber ein Potter-Lexikon garantiert nicht, das müßte vom Marken- und Rechteinhaber genehmigt werden.
Wer wissen will, wie weit US-Firmen dabei gehen, der sollte sich vor Augen halten, daß die US-Version unserer GEMA z.B. von kleinen Pfadfinderlein eine Lizenzabgabe für das eigenstimmliche Singen geschützter Liedtexte haben wollte - und vor Gericht RECHT BEKAM!
Neuerdings ist sogar das Nutzen von Zeitschriftenausrissen für Collagen, bei dem natürlich auch mit Copyright belegte Ausrisse zu finden sind, bzw. eben fast nur solche, eine Verletzung des Copyrights der Rechteinhaber, das obwohl die Collage selbst u.U. keinerlei Ähnlichkeit mehr mit der Zeitung und den dort gedruckten Photos hat.
Der ganze Bereich ist seit kurzem ein absolutes Minenfeld, also Vorsicht mit einfachen, weil logisch erscheinenden Ratschlägen! |
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_________________ Gruß,
Zoba
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"In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat." - Carl von Ossietzky |
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Verfasst am: 13.02.2008, 14:24 |
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| houdini |
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Hmm ok die Wikipedia Beschreibung hatte ich auch schon gelesen ist mir aber zu nichtssagend
Was ist denn z.B. mit solchen Werken:
http://www.amazon.de/Alles-%C3%BCber-Dr-House-Starportait/dp/3898808572/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1202905230&sr=1-1"
Alles über Dr.House. Starportait.
Über das Produkt
Kaum eine Serie erzielt momentan Woche für Woche so hohe Einschaltquoten wie Dr. House. In diesem SPACE VIEW-Special erfahren Sie alles über die Serie, die kniffeligen Fälle und die Stars wie den zynischen, meist schlecht gelaunten, aber doch genialen Diagnostiker, der sich zusammen mit seinem Team unlösbaren Aufgaben stellt, um Menschenleben zu retten.
oder auch das hier:
http://www.amazon.de/Die-kleine-House-Apotheke-Beipackzettel-Kult-Serie/dp/3802517547/ref=pd_sim_b?ie=UTF8&qid=1202905230&sr=1-1
Die kleine House-Apotheke: Dr. House ist ein übelgelaunter, menschenfeindlicher Zyniker, der seine Patienten am liebsten vor den Kopf stößt. Zugleich aber ist Dr. House ein genialer Arzt. Seine Fans verehren ihn, er ist die Kultfigur einer ganzen Fernsehgeneration. Das vorliegende Buch enthält alles, was die Serie so unwiderstehlich macht. So finden sich am Rand der pointierten Episodenzusammenfassungen Rubriken wie Houseschlüssel (Lösung eines medizinischen Problems) und Housenummer (Anzahl der Vicodin-Pillen, die House in einer Folge schluckt), außerdem ein medizinisches Wörterbuch mit Erklärungen der obskursten Krankheitsbilder. Zudem eine Menge Houserat : Weisheiten, die House seinen Patienten und uns allen mit auf den Weg gibt ( Alle Patienten lügen! )
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Ich weiss es ja nicht genau, kann mir aber nicht vorstellen das die extra in den USA angefragt haben |
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Verfasst am: |
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Verfasst am: 13.02.2008, 14:35 |
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| Zoba |
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Hi,
frag sie doch einfach.
Im Zweifelsfall würde ich drauf tippen, daß das vorher von diesen Leuten geklärt wurde.
Nochmals:
Jemand wird sich z.B. eine wissenschaftliche Arbeit über "Das Potteruniversum und sein Verhältnis zu den Todesmythen der westlichen Welt" kaum allein deshalb kaufen, weil er ein Potterfan ist. Ein Lexikon der Zaubersprüche aber sicherlich.
Kritiken und Inhaltsangaben sind in der Regel über "journalistische Arbeiten" abgedeckt, wobei viele der Episodenguides im Gegensatz zu deiner Annahme durchaus sanktioniert sind.
Immer dann, wenn der Grund für den Kauf vor allem die geistige Vorarbeit des Rechteinhabers ist, halte ich das Ganze für Geldmachen mit einer Marke und nicht für berechtigte Sekundärliteratur. Damit ist es im Zweifel für den Rechteinhaber ein Leichtes, Anwälte tätig werden zu lassen.
Gegenfrage:
Was stört dich daran, was dein Projekt betrifft, einfach mal beim Rechteinhaber nachzufragen? Viele sind sehr entgegenkommend und betrachten so Manches auch als unbezahlte und unbezahlbare Werbung. Ich habe mal ein Buch einer von mir hochgeschätzten Autorin als Grundlage einer Bilderserie verwendet. Dazu habe ich sie vorab angeschrieben und um Erlaubnis gebeten, ihre Charaktere in meine Bilder zu packen. Sie war freundlich, stimmte dem zu, wollte die fertigen Werke auch mal sehen und eins davon hängt als Geschenk zwischenzeitlich in ihrem Arbeitszimmer. Auf ähnliche Weise erhielt ich die Drehbuchadaptionsrechte an zwei anderen Büchern - einfach mal gefragt und Glück gehabt! |
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_________________ Gruß,
Zoba
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"In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat." - Carl von Ossietzky |
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Verfasst am: 13.02.2008, 14:52 |
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| houdini |
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Verfasst am: 13.02.2008, 18:58 |
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| Zoba |
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Hi,
das "Unauthorized" wird normalerweise einer Biographie beigefügt, z.B. gibts zu Michael Jackson einige davon.
Als Freibrief ist sowas nicht zu verstehen, vor allem nicht wenns um einen fiktiven Charakter geht. Entweder hat der Gute hier die Erlaubnis erhalten mit der Maßgabe, das "unauthorized" dazuzuschreiben, um klarzustellen, daß die Rechteinhaber das Ding nicht gut finden, aber er es dennoch veröffentlichen kann (dann hat er gefragt), wenn der das aber als Krücke benutzt und der Inhalt mehr ist, als Kritik oder wissenschaftliche Abhandlung, dann kann für ihn irgendwann mal die Kacke dampfen
Und unbekannt bin ich auch, die bewußten Autoren hatten noch nie was von mir gehört und sicher auch nicht gesehen. Frech gewinnt bei solchen Sachen, anschreiben, nett bleiben, erklären wer man ist und je nach dem ggfs auch ein Honorar für die Nutzung der Marke anbieten. |
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_________________ Gruß,
Zoba
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"In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat." - Carl von Ossietzky |
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Verfasst am: 14.02.2008, 17:29 |
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| houdini |
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| Anmeldedatum | 12.02.2008 | | Beiträge | 59 |
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Hm, ein weites Thema anscheindend in dem viel Unklarheit herrscht.
Naja, ich meine nur wenn ich bei FOX USA anfrage ob ich eine Merchandise Lizenz bekomme zu einer Mega US Serie....weiss nicht.
Die sagen dann wohl eher:
"klar, kein Problem mit 100.000 bist du dabei!" |
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Verfasst am: 14.02.2008, 17:32 |
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| Weasel |
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Hey houdini,
ich denke, es gibt einfach dinge, von denen sollte man als No-name Autor die Finger lassen. Ich glaube kaum, dass es Menschen gibt, die zu Georg Lucas gehen und mal fragen, ob sie ein Buch über Star Wars schreiben dürfen. ich denke Georg Lucas oder seine Firma bestimmen, dass sie ein Buch über Star Wars geschrieben haben wollen und suchen sich dann jemanden dafür aus.
Deshlab, mein Tipp: Wenn du unbedingt etwas über ein bestehendes Werk schreiben möchtest, dann such dir etwas in "greifbarer Nähe aus". Zum Beispiel denke ich wäre es 99% aller deutschen Filme oder Bücher kein Problem, auf Anfrage darüber etwas zu schreiben
Gruß Weasel |
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_________________ Hör auf das, was über diesem Strich hier steht. Es sind weise Worte. |
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Verfasst am: 22.02.2008, 13:56 |
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| houdini |
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| Anmeldedatum | 12.02.2008 | | Beiträge | 59 |
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Zum Thema Sekundärliteratur gibt es ja einige im Web. Da gab es den Fall wo Fans ein Harry potter Lexikon auf den Markt gebracht haben obwohl Rowling das erst verbieten lassen wollte. Gericht meint: eindeutig Sekundärliteratur-
Hier mal ein Zitat:
Die Erfolgsaussichten der Klage scheinen zweifelhaft, da das "Harry Potter Lexicon nur gelegentlich maßvoll zitiert (z.B. Zaubersprüche) und ansonsten lediglich den Handlungsfaden der Rowling-Bücher wiedergibt. Dieser wird ebenso wie die Hauptfiguren diskutiert und gelegentlich werden einige der Inhalte auch neu interpretiert beziehunsweise geordnet.
Ein klassischer Fall von Sekundärliteratur möchte man also meinen
oder mal zum ganzen Artikel:
[url]http://www.intern.de/news/neue--meldungen/--200711152811.html
[/url] |
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Verfasst am: 22.02.2008, 22:44 |
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| hawepe |
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| Anmeldedatum | 15.04.2007 | | Beiträge | 1550 | | Wohnort | Berlin |
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Hallo Houdini,
| houdini hat Folgendes geschrieben: | Gericht meint: eindeutig Sekundärliteratur-
Hier mal ein Zitat:
Die Erfolgsaussichten der Klage scheinen zweifelhaft, |
Dass man gerne etwas in Gerichtsentscheidungen hineinzuinterpretieren versucht, was gar nicht drinsteht, ist verstaendlich, hilft aber nicht zum Verstaendnis des Problems weiter.
Wenn Erfolgsaussichten zweifelhaft sind, kann es keine eindeutige Wertung und damit auch Entscheidung geben. Eindeutige Faelle gibt es nur in juristischen Hochschulseminaren, aber nicht im Leben. Und gerade in der hier verhandelten Sache ist es eben haeufig besonders schwierig. Die Folge sind haeufig teure Gutachterprozesse.
Deshalb Threads wie diese zwar interessant, aber als Grundlage fuer das eigene Handeln nur sehr, sehr bedingt geeignet.
Beste Gruesse,
Heinz. |
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Verfasst am: 15.04.2008, 09:40 |
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| ChrisK |
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| Anmeldedatum | 16.04.2007 | | Beiträge | 197 | | Wohnort | Berlin |
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Verfasst am: 15.04.2008, 10:20 |
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| hawepe |
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| Anmeldedatum | 15.04.2007 | | Beiträge | 1550 | | Wohnort | Berlin |
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Hallo Chris,
Leider ist es die bei solchen Themen uebliche sensationsluesterne Berichterstattung, die genau ein Ziel hat: Nicht zu informieren
Das Problem scheinen doch "auffaellige Parallelen" zu sein. Anhand dieses Berichtes kann man nur spekulieren, ob das heissen soll, die Lexikonmacher haben fleissig abgeschrieben. Ich interpretiere es jedenfalls so, weil alles andere keinen Sinn ergebe.
Aber warum schreibt man es dann nicht so? Damit sich besser auf die Traenendruesen druecken laesst?
Nach meinem Eindruck geht es in dem Verfahren eben gerade nicht um das generelle Verbot eines Harry-Potter-Lexikons. Auch wenn das Gericht gegen das Lexikon entscheidet, wissen wir danach nur, dass Abschreiben mit dem Urheberrecht in Konflikt geraten kann. Aber wer wusste das vorher noch nicht?
Beste Gruesse,
Heinz. |
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