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Sekundärliteratur:harry potter, Filme ect

BeitragVerfasst am: 12.02.2008, 13:11
houdini
 
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Hallo!

Es gibt ja bei BOD auch ein Buch mit dem Titel:

"Das magische Wörterbuch Englisch-Deutsch. Nützliche Vokabeln für Harry Potter Fans"

Soweit ich weiss ist das auch kein Problem sein Buch so zu nennen, oder?

Wer kennt sich denn vielleicht damit aus?

Ich meine wenn man jetzt z.B. ein Buch zu einem bestimmten Film oder einer TV Serie schreiben will, warauf sollte man achten?

GRuß

Verfasst am:
 


Re: Sekundärliteratur:harry potter, Filme ect

BeitragVerfasst am: 12.02.2008, 14:11
ChrisK
 
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houdini hat Folgendes geschrieben:

Ich meine wenn man jetzt z.B. ein Buch zu einem bestimmten Film oder einer TV Serie schreiben will, warauf sollte man achten?

Da ist jede Menge zu beachten. Mehr, als in so ein Forums-Posting passt. Am einfachsten machst du es dir, wenn du die Produktionsfirma des Films bzw. der Serie ansprichst, dein Projekt vorstellst und fragst, ob man bereit ist, mit dir zusammen zu arbeiten.
Ohne Einwilligung der Rechteinhaber würde ich sein solches Projekt nicht angehen, höchstens als Auftragsarbeit mit einem finanzstarken Verlag im Rücken.
Gruß
Chris

BeitragVerfasst am: 12.02.2008, 14:21
houdini
 
Anmeldedatum12.02.2008
Beiträge56


Hallo! Danke für deine Antwort!

Also ich weis nicht, ich glaube die Autoren des Harry Potter Wörterbuches werden sichern icht bei der Rowling angefragt haben, oder?

Ich meine solange ich kein geschützes Material verwende, also Bilder z.B. und zudem deutlich macht das es sich um kein offizielles Produkt handelt, sollte man doch recht sicher sein?!

Gibt ja einige Bücher wo dann vorne auf dem Cover drauf steht:

"inoffizielles Begleitbuch"

oder "nicht lizenzierte Ausgabe"

Oder es gibt auch eine Reihe von Bücher zum Film "Matrix" die nicht offizielle sind.

Fällt das nicht unter freie Meinungsäusserung?

Hat jemand vielleicht einen Link zum Thema Sekundärliteratur oder Infos?

Grade z.B. zu Harry potter gibt es ja einiges nicht offizielles:

"Langenscheidts Großes Zauberwörterbuch Englisch- Deutsch. Für Harry Potter- Fans."

"Die phantastische Welt des Harry Potter. Analyse des siebenbändigen Entwicklungsromans "

"Die geheime Botschaft der Joanne K. Rowling. Ein Schlüssel zu Harry Potter"

"Die Botschaft des Zauberlehrlings - Die Magie der Marke Harry Potter "

ich meine den namen Harry Potter in dieser Art zu verwenden scheint ja erlaubt zu sein.

BeitragVerfasst am: 12.02.2008, 22:17
ChrisK
 
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houdini hat Folgendes geschrieben:


Also ich weis nicht, ich glaube die Autoren des Harry Potter Wörterbuches werden sichern icht bei der Rowling angefragt haben, oder?



Wie kommst du auf dieses doch eher schmale Brett? "Harry Potter" ist nicht nur eine urheberrechtlich geschützte Buchreihe, sondern eine überaus wertvolle Marke, mit der weltweit Geld verdient wird. Sollte irgend jemand versuchen, mit dem Namen Harry Potter Geld zu verdienen, hat er recht bald nicht nur den Verlag, sondern auch die Filmfirma, die Merchandise produzierenden Firmen usw. auf dem Hals.

Was du letztlich haben möchtest, ist eine Rechtsberatung. So etwas kann und darf ein Internetforum nicht leisten. Wenn es dir wirklich ernst ist, geh zu einem auf Marken- und Urheberrecht spezialisierten Anwalt und frag den. Selbst wenn er dur für die Beratung ein paar Euro abnimmt, ist das immer noch wenig im Vergleich zu Schadensersatzklagen, einstweiligen Verfügungen oder monate- oder gar jahrelanger Arbeit, die du in ein Buch steckst, das du dann nicht veröffentlichen darfst.
Gruß
Chris

Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 13.02.2008, 00:15
houdini
 
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Beiträge56


Hallo!

Hier mal der link zu dem Buch:
http://www.amazon.de/magische-W%C3%B6rterbuch-Englisch-Deutsch-N%C3%BCtzliche-Vokabeln/dp/3831138427/ref=pd_bbs_sr_1?ie=UTF8&s=gateway&qid=1202853675&sr=8-1

oder auch das hier:
http://www.amazon.de/geheime-Botschaft-Joanne-Rowling-Schl%C3%BCssel/dp/382517509X/ref=pd_bbs_sr_3?ie=UTF8&s=gateway&qid=1202853800&sr=8-3

Nein, eine Rechtsberatung kann hier natürlich nicht gegeben werden.
Das ist ja auch klar.

Mir geht es um die Definition von Sekundärliteratur. Dafür habe ich mal das Beispiel Harry Potter genommen grade weil es eine so grosse Marke ist.

Das Ding ist doch das auch Filmmagazine natürlich über die Filme schreiben dürfen ohne vorher eine Lizenz zu kaufen.

Von Tv Serien findet man Episodenguides im Handel.

Wenn ich jetzt ein Buch schreiben würde zum Beispiel:

"Die besten Horrorfilme der 90er Jahre"

Dann darf ich doch in dem Buch meine Lieblingfilme namentlich nennen.
Ich schreibe ja über die Filme.

Demnach könnte man den Titel doch auch ergänzen:
"Die besten Horrorfilme der 90er Jahre. Von Frankenstein bis Scream"

oder ein Buch wo diverse Filmfehler aufgeführt werden. Da kann man doch schreiben:

" Bei Herr der Ringe Teil 2 sieht man an der und der Stelle ein Mikrofon"

Unter Sekundärliteratur verstehe ich das man über ein Thema schreiben kann.

Also ich erwarte natürlich keine fundierten, verbindlichen Aussagen.
Würde nur gerne über das Thema Sekundärliteratur diskutieren.

BeitragVerfasst am: 13.02.2008, 09:13
hwg (Moderator)
 
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Aus meiner Sicht: Selbstverständlich steht es jedem Autor frei, so genannte Sekundärliteratur zu schreiben, ohne sich mit - wie in
dem genannten Fall - Verlagen oder sonstigen Produktionsfirmen
darüber "abzusprechen".

Zitate aus dem jeweiligen Werk müssen
allerdings stets mit einer genauen Quellenangabe versehen werden.
Wäre das Verfassen von Sekundärliteratur an das Einverständnis
des Autors, Verlages oder anderen Rechteinhabern gebunden, dürfte
es auch keinerlei Kritiken darüber in den Medien geben.

Sekundär-
literatur ist ja stets auch mit einer Wertung des beschriebenen Werkes
verbunden. Und - es gibt ja auch Biografien über Persönlichkeiten, mit denen der Verfasser nie persönlichen Kontakt aufgenommen hat. Über
den "Wert" eines derartigen Buches entscheidet ohnehin der Verleger
und - so wie bei BoD-Büchern - letztendlich der Leser.

BeitragVerfasst am: 13.02.2008, 11:03
Weasel
 
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Also, ich wäre da vorsichtig...

Lizenzinhaber warten meistens nur darauf, irgendwelche unwissenden gerichtlich fertig zu machen, gerade bei Marken wie Harry Potter oder Star Wars, wo wirklich Milliarden hinterstehen.


Zitat:
Sekundär-
literatur ist ja stets auch mit einer Wertung des beschriebenen Werkes
verbunden. Und - es gibt ja auch Biografien über Persönlichkeiten, mit denen der Verfasser nie persönlichen Kontakt aufgenommen hat. Über
den "Wert" eines derartigen Buches entscheidet ohnehin der Verleger
und - so wie bei BoD-Büchern - letztendlich der Leser.


mhhh...aber diese Persönlichkeiten sind ja auch nicht lizensiert...da muss man einen Unterschied machen zwischen Marken und Biographien

Aber, dass sind auch nur meine Gedanken zu dem Thema. Ich kann nicht versprechen, dass das rechtlich so absolkut korrekt ist

Gruß Weasel

BeitragVerfasst am: 13.02.2008, 11:28
ChrisK
 
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Nur mal so zum Nachdenken: Der Bamberger Karl-May-Verlag hat sich die Namen sämtlicher Hauptfiguren aus den Karl-May-Romanen als Marken schützen lassen und hat jahrzehntelang praktisch jeden verklagt, der versucht hat May-Texte (Urhebberrechtlicher Schutz längst abgelaufen) oder auf May-Texten basierende Texte (also z.B. eigene Winnetou-Stories o.ä.) zu veröffentlichen. Natürlich hat der Verlag nicht immer recht bekommen, aber steh einen solchen Prozess erst einmal durch, auch finanziell.

Gruß
Chris

BeitragVerfasst am: 13.02.2008, 11:33
Weasel
 
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WohnortTönisvorst


Zitat:
Der Bamberger Karl-May-Verlag hat sich die Namen sämtlicher Hauptfiguren aus den Karl-May-Romanen als Marken schützen lassen und hat jahrzehntelang praktisch jeden verklagt, der versucht hat May-Texte (Urhebberrechtlicher Schutz längst abgelaufen) oder auf May-Texten basierende Texte (also z.B. eigene Winnetou-Stories o.ä.) zu veröffentlichen.


auch ne Möglichkeit, Geld zu verdienen

BeitragVerfasst am: 13.02.2008, 11:35
hwg (Moderator)
 
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Aber ü b e r Karl May und seine Werke gibt es doch jede Menge an Sekundärliteratur. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein jeder Autor
und Verleger dieser Bücher (und sonstigen Veröffentlichungen) ein
"Abkommen" mit dem Bamberger Verlag geschlossen hat.
Was anderes wäre es, wenn ein Autor den Inhalt von May-Romanen in seinen eigenen Roman "übernehmen" würde. Das wäre dann ja ein Plagiat und hätte mit Sekundärliteratur überhaupt nichts zu tun. Oder?

BeitragVerfasst am: 13.02.2008, 11:42
Zoba
 
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Hi,

hier ist gewaaaaltige Vorsicht angesagt!

Man beachte z.B. den Terz, den selbst der sonst extrem Fan-freundliche Roddenberry bzgl. der "Star Trek"-Welt machte, sobald ordentlich publiziert wurde. Als aus der Fanfiction Paperbacks wurden, darunter auch Fanfiction von originalen ST-Autoren wie DC Fontana, ging dies nur über die Rechteinhaber und eine entsprechende Lizenz und Kontrolle der Inhalte.

Es sollte auch nicht vergessen werden, daß zwischen einer Werkskritik, bei der selbstverständlich in Maßen zitiert werden kann, und einem derivativen Werk, Welten liegen. Für mich fällt ein solches Lexikon unter "Derivat", denn es wird auch gerne von den Autoren selbst gemacht.

Ähnlich die Situation, wenn man Bücher für andere Medien adaptiert.

Sicherheitshalber einfach beim Rechteinhaber anfragen.

_________________
Gruß,

Zoba

-----------
"In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat." - Carl von Ossietzky

BeitragVerfasst am: 13.02.2008, 11:48
hwg (Moderator)
 
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Vielleicht verstehen wir unter Sekundärliteratur nicht das Selbe und schreiben daher aneinander vorbei Rolling Eyes .
Viele Autoren und deren Verleger wären froh, gäbe es über sie und
ihre Werke Sekundärliteratur. Laughing

BeitragVerfasst am: 13.02.2008, 12:02
houdini
 
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Ich denke auch das hier deutlich zu unterscheiden ist.

Ich darf natürlich keine Hary Potter Geschichte schreiben und verkaufen. Dann verwende ich ja den Charakter Harry Potter.

Deshalb ist es ja nicht verwunderlich das z.B. rechtlich gegen Star Trek Fanfiction vorgegangen wird. Da verwenden Autoren dann ja einfach bekannte Charaktere und schreiben eigene Geschichten.

Aber ein Buch z.B. über "Die Physik in Star Trek" dürfte völlig legitim sein. Das kann ja keiner verbieten das sich jemand mit der Serie beschäftigt und dann seine Meinung dazu veröffendlicht.

Deshalb sind ja auch Tv Episoden Guides zu den ganzen Serien völlig legitim.
Das verstehe ich unter Sekundärliteratur.

BeitragVerfasst am: 13.02.2008, 12:04
hwg (Moderator)
 
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Genau, das meine ich ebenfalls!
Und auch der Jurist unserer IG
Autoren und Übersetzer ist mei-
ner Ansicht.

BeitragVerfasst am: 13.02.2008, 12:23
Zoba
 
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WohnortSüden


Hi,

nee, sogar die - ebenfalls anfangs vor allem von Fans geschriebenen - technischen Bücher zu Star Trek wurden erstmal kassiert und dann mit Roddenberrys Einverständnis und Überarbeitung wieder publiziert.

Was hier glaube ich einige nicht verstehen, ist das Thema "Trademark". Solange es sich nicht um eine Kritik handelt, also eine Buch-, Film- oder Musikkritik, steht der Autor mit einem Bein in einem teuren Prozeß, je nach Umfang der TM und Goodwill des Rechteinhabers.

Ich kenne einen Autor (pc)technischer Bücher, der einige Anleitungen zu Windowsversionen und Access geschrieben hat, den Fehler ohne vorherige Anfrage beim Rechteinhaber zu schreiben, den hat er nur einmal gemacht und sehr viel Glück, danach nicht bis ans Lebensende zahlen zu müssen.

Es ist ganz einfach:

Wenn man mit einer Trademark - wie auch immer (ausser als Kritiker) - Geld verdient bzw. verdienen will, sollte man sich absichern.

So will ja jemand, der ein Lexikon über Potter-Ausdrücke oder Potter-Zaubersprüche unter anderem damit Geld verdienen, daß es schon ein Milliardenpublikum an Fans gibt, die durch Rowling und die Filme geschaffen wurden. Diese Fans interessieren sich für sein Geschreibsel nur aus einem Grund: es hat was mit Harry Potter zu tun. Und damit nutzt er eben diese Trademark aus. Den geldwerten Nutzen an der TM hat aber der Rechteinhaber als sein Eigentum niedergelegt und geschaffen.

_________________
Gruß,

Zoba

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