Verfasst am: 09.08.2007, 17:50 |
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| hwg (Moderator) |
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| Anmeldedatum | 24.04.2007 | | Beiträge | 4009 | | Wohnort | A 8786 Rottenmann |
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Liebe Julia,
ja, ja, die Bürokratie, die treibt natürlich auch bei uns mitunter wundersame Blüten. Ich will ja nicht zu einem Gesetzesbruch animieren, aber etwas passive Resistenz schadet nicht immer...
Einen angenehmen Abend wünsch' ich! |
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Verfasst am: |
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Verfasst am: 11.08.2007, 16:22 |
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| Amos |
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| Anmeldedatum | 24.04.2007 | | Beiträge | 67 | | Wohnort | Bad Mergentheim |
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Moin Didl, Preisbindung bei Bücher gilt nur solange sie im Handel sind.
Wenn der bod Vertrag ausgelaufen ist, sind die Bücher nicht mehr im Handel bestellbar, Preisbindung fällt weg.
Dann kannste auch versteigern.
Die steuerliche Seite kann ich Dir nicht schreiben, ich weiß es nicht.
Das alles macht der Steuerberater für mich.
Ich halte mir den Kopf frei für kreative Dinge.
Julia gebe ich voll und ganz recht, in Deutschland ist
jeder gut beraten, der sich mit dem FA gut versteht und
einen fitten Steuerfachmann oder Frau zur Hand hat.
Gruß Amos |
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_________________ Das aktuelle Buch: Die bösen Tage sind vorbei Planungshilfen für den beruflichen Erfolg.
ISBN 3-8334-4103-8
www.amos-ruwwe.de |
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Verfasst am: 04.09.2007, 13:32 |
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| Judith |
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Hallihallo,
vorhin habe ich mit meinem Steuerberater gesprochen. Seine Aussage (die sich mit meinen Internet-Recherchen deckt):
Das Schreiben von Büchern gilt als freiberufliche Tätigkeit.
Wenn ein Autor einen Verlag findet, dann ist das freiberuflich und braucht keinen Gewerbeschein.
Sobald ich Bücher verkaufe, auch wenn es nur eigene sind, läuft das als Handel und braucht einen Gewerbeschein.
Nun, der kostet nicht viel und gibt's problemlos auf dem Rathaus. Ich habe schon einen für eine andere Tätigkeit, und der bringt mir keine Nachteile. Jetzt brauche ich eben einen zweiten dazu.
Grüßle,
Judith |
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Verfasst am: 18.09.2007, 17:20 |
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| clubby |
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| Anmeldedatum | 15.09.2007 | | Beiträge | 6 | | Wohnort | Chemnitz |
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Hallo,
das heißt also im Klartext, dass ich einen Gewerbeschein brauche, sobald ich nur 1 Buch verkauft habe?
Ich habe mein Buch zum Beispiel auch als E-Book angeboten und bei Lulu ohne ISBN oder sonstiges. Es ist also weder im Buchhandel noch bei Amazon oder Ebay zu finden, nur auf diesen beiden Seiten.
Wie verhält sich die Lage dann?
Liebe Grüße
Katrin |
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Verfasst am: 18.09.2007, 17:42 |
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| hwg (Moderator) |
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Hallo Clubby!
Aber woher denn. Du stellst ja für das verkaufte Buch keine Rechnung mit Mehrwertsteuer und dergleichen aus, oder doch? Außerdem sind die Einnahmen daraus für eine Veranlagung viel zu gering. Ich kenne keinen Autor oder einen Verein, der Bücher aus Eigenproduktion (wozu indirekt auch BoD-Werke zählen) verkauft und dafür über einen Gewerbeschein verfügt. Wer sich als Autor diesbezüglich sorgt, hat eine unnütze Sorge zuviel.
Lieben Gruß! |
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Verfasst am: 18.09.2007, 17:49 |
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| hawepe |
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Hallo,
| hwg (Moderator) hat Folgendes geschrieben: | Du stellst ja für das verkaufte Buch keine Rechnung mit Mehrwertsteuer und dergleichen aus, oder doch? |
Das hat aber nichts (oder wenig) miteinander zu tun. Wenn man seine eigene Buecher verkauft, braucht man meines Wissens allerdings tatsaechlich keinen Gewerbeschein.
| Zitat: | | Außerdem sind die Einnahmen daraus für eine Veranlagung viel zu gering. |
Die Hoehe der Einnahmen ist ebenfalls unwichtig. Dafuer interessiert sich ggfs. nur das Finanzamt. Da das Schreiben und Veroeffentlichen eines Buches (jedenfalls bei Book on Demant) erst einmal nur Geld kostet, erhaelt man einen negativen Betriebsgewinn. Einige Jahre akzeptieren die Finanzaemter das in der Regel, bevor sie die Schreiberei zum Hobby erklaeren.
Beste Gruesse,
Heinz. |
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Verfasst am: 18.09.2007, 18:02 |
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| hwg (Moderator) |
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Bei uns ist eine Veranlagung beim Finanzamt erst ab einer gewissen Jahres-Einkommenshöhe erforderlich. Diese erreicht ein BoD-Autor selten, ein DKZ-Unternehmen-Abnehmer fast nie. Jedenfalls ist mir bis dato keiner untergekommen.
Wenn Rechnungen ausgestellt werden, wird die Wirtschaftskammer (mit zuständig für die Zuerkennung eines Gewerbescheines) aufmerksam und erstattet gerne auch bei Nichtmitgliedern (für Gewerbetreibende jeder Art ist die Mitgliedschaft Pflicht) diesbezügliche "Anzeigen" beim Finanzamt.
Zudem wird die Gebietskrankenkasse der Gewerbetreibenden informiert zwecks Beitragserhebung. Also, hat das Ausstellen einer Rechnung schon etwas mit der "Materie" zu tun, jedenfalls bei uns. Deswegen mein diesbezüglicher Hinweis vorhin.
Wieviel ein "kleiner" Gewerbetreibender, also Besitzer eines Gewerbescheines, verdient, interessiert die Wirtschaftskammer nicht, sondern bloß das Finanzamt und die gesetzliche Krankenkasse. |
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Verfasst am: 18.09.2007, 18:31 |
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| hawepe |
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Hallo Hans,
interessant, dann unterscheidet sich die Lage in A doch deutlich von der in D.
Aber am besten ist es sowieso immer, man erkundigt sich direkt bei den zustaendigen Behoerden. Das kann man ja auch sehr gut anonym machen, falls man Sorge hat, diese so erst auf einen aufmerksam zu machen.
Beste Gruesse,
Heinz. |
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Verfasst am: 19.09.2007, 07:15 |
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| hwg (Moderator) |
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Guten Morgen Heinz!
Unsere Finanzbeamten sind sehr nett und geben problemlos alle gewünschten Auskünfte. Mir haben sie seinerzeit sogar dabei geholfen, die Steuerlast zu senken, ich bin davon ganz angenehm überrascht gewesen. Seitdem sind andere so genannte Steuerberater für mich tabu!
Es ist wohl so: Wie man in den Wald hineinruft...
Auf Wiederlesen und herzlichen Gruß!
Hans |
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Forum für Books on Demand bzw. BOD Autoren » Verträge und Co.
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