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Steuerliche Behandlung der Autorentätigkeit

BeitragVerfasst am: 07.08.2007, 14:50
Didl
 
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Hallo Autorengemeinde,

mich würde mal interessieren, ob Ihr für Eure Schreib-/Autorentätigkeit ein Gewerbe angemeldet habt? Für meinen Teil spiele ich natürlich mit dem FA als freiberuflicher Autor mit offenen Karten, sprich die bekommen alljährlich von mir eine Einnahmen-Ausgaben-Bilanz im Formular GSE. Dort habe ich vom Arbeitszimmer/PC bis hin zu Versandkosten/BoD-Margen pp. alles akribisch aufgeführt.

Erst jetzt kam mal Mecker wegen Inaussichtstellung der Nebentätigkeit als Liebhaberei, da die Verluste wegen hoher Übersetzungskosten meines englischen Buches aus der Rolle fielen. Ansonsten ging aber seit 2000 alles reibungslos.

Viele betreiben ja wie ich eine eigene Website und generieren neben BoD-Margen hier auch einige Umsätze (z.B. auch auf dieser Seite/Buchshop pp.). Ist das von Euch angemeldet? Habt ihr hierfür einen Gewerbeschein oder gar einen Eintrag ins HRB. Wo liegen die Grenzen? Kennt sich jemand aus oder hat schonmal wer im dichten Paragraphendschungel geblättert?

Bin gespannt...

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Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 07.08.2007, 16:28
hwg (Moderator)
 
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Bei uns in Österreich ist für einen "freien Autor" keinerlei "gewerbliche" Verfahrensweise notwendig. Dem Finanzamt genügt eine einfache Einnahmen-Ausgabe-Aufstellung als Beilage zum Einkommenssteuerformular.

Ist der Autor auch Eigenverleger, schöpfen die zuständigen Behörden erst dann "Verdacht", wenn mit dem Buch relativ hohe Umsätze (und damit verbundene Gewinne) erzielt werden und der Autor (Herausgeber) mit den "Erfolgszahlen" in der Öffentlichkeit "hausieren" geht oder ein "böser Konkurrent" aus welchen Gründen auch immer eine Anzeige lanciert.

Mir ist bis heute jedenfalls kein (literarischer) Eigenverleger untergekommen, der wegen Steuerhinterziehung belangt worden wäre. Laughing

Meine Meinung (hoffentlich liest das kein Behördenvertreter Wink ): Der ganze Paragraphenkram interessiert mich erst dann, wenn ich als Autor zum Millionär geworden bin und mir gute Steuerberater leisten kann.
Ehe ich mir über bürokratische Unsinnigkeiten den Kopf zerbreche, denke ich lieber über den Inhalt einer neuen Story nach Smile !

BeitragVerfasst am: 07.08.2007, 16:34
julia07
 
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Hallo Didl,

da kann ich dir nur raten, befrage hierzu deinen Steuerberater. Das ist der sicherste Weg, sonst weißt du vor lauter Halbwissen nicht mehr, was eigentlich richtig sein könnte.
Was das FA angeht, gehe ich kein Risiko ein, schon gar nicht, wegen ein paar Euro. Wenn man da erst mal an der schwarzen Tafel steht.... Wink

Prinzipiell sagt einem das Finanzamt übrigens ja auch, wie es richtig ist. Bei uns in Memmingen sind die jedenfalls sehr hilfsbereit und das nicht erst, seit es ein schickes Servicecenter gibt! Natürlich glaube ich aber auch nicht alles, was die sagen; deswegen ja auch der Steuerberate - zusätzlich.

LG, Julia

BeitragVerfasst am: 07.08.2007, 16:55
hwg (Moderator)
 
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Güße Dich Julia!

Bei mir lief es genau umgekehrt.

Nachdem mich - vor Jahren - sogar zwei über die Region hinaus anerkannte Steuerberater "unter ihre Fittiche genommen hatten", schrieb ich jede Menge Buchhaltungskram nach.

Daraufhin bekam ich eine Steuervorschreibung, die mich beinahe bewusstlos werden ließ.

Ein wirklich sehr netter Finanzbeamter - in der Zwischenzeit längst pensioniert - erläuterte mir darauf hin die von den Beratern unnötiger Weise vorgenommenen Vorlagen, sicherte mir eine Teilrückzahlung der Steuerleistung zu und gab mir noch dazu kostenlose Ratschläge, welche ich seither befolge und damit "gut und korrekt fahre".

Seitdem können mir Steuerberater in ihrer beruflichen Funktion (nicht als Privatpersonen, davon kenne ich etliche) "gestohlen bleiben".

Und sollte ich es jemals zum Euro-Millionär bringen, könnte ich mir einen Umzug in eines der noch vorhandenen Steuerpardiese ganz gut vorstellen Laughing

Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 07.08.2007, 17:22
Didl
 
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WohnortHilter


Ich habe mich vor ca. 5 Jahren vom SteuerB verabschiedet und werde denen auch nichts mehr in den Rachen werfen (habe nichts persönlich gg. SteuerB oder Anwälte, nur gegen deren GebüO Wink ).
Der hat sich den Bereich selbstständige Tätigkeit richtig toll vergolden lassen. Und das bei den paar Peanuts, die man als Autor hinzuverdienen kann.

Ich arbeite seitdem mit einer Steuersoftware (Akad) und habe seit Jahren exakt den Betrag wiederbekommen, der selbst auf ein Zehntel ausgerechnet wurde. So habe ich einige Euronen sparen können, musste mich aber sehr zeitintensiv in die Steuermaterie einarbeiten.
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Wer hat denn nun einen Gerwerbeschein von euch? Frag ich mal direkt.
Wer veräußert Bücher über Ebay? Privat oder gewerblich?

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BeitragVerfasst am: 07.08.2007, 18:45
hawepe
 
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Hallo,

Didl hat Folgendes geschrieben:
Wer hat denn nun einen Gerwerbeschein von euch? Frag ich mal direkt.
Wer veräußert Bücher über Ebay? Privat oder gewerblich?


Ich habe seit zwei Jahren einen Gewerbeschein fuer Computerberatung und Internethandel. Anlass waren damals, dass ich fuer einen Kunden ein Computer-Netzwerk einrichten sollte, der Kunde mir aber nicht ganz serioes erschien und ich kein Risiko eingehen wollte. Meistens sind es naemlich Kunden oder Wettbewerber, die einen verpfeifen und Aerger einbringen.

Und da ich zugleich auch als Amazon-Partner einstieg und Amazon einen ausdruecklich darauf hinweist, dass eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, habe ich auch nicht lange ueberlegt.

Beste Gruesse,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 07.08.2007, 19:00
hwg (Moderator)
 
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Wenn bei uns wer ein so genanntes freies Gewerbe oder ein Kleingewerbe anmelden will, kann das in der jeweiligen Wirtschaftskammer-Bezirksstelle innerhalb einer
halben Stunde bewerkstelligen - und auch die Gebühren sind erschwinglich.

Autoren benötigen allerdings garantiert keinen Gewerbeschein, sie zählen zu den "freischaffenden" Berufen (nicht zu verwechseln mit den "freien" Berufen, wozu u.a. Notare, Steuerberater,
Handelsvertreter ohne fixe Firmenbindung, in eigener Ordination praktizierende Ärzte und dergleichen zählen, welche verpflichtend der jeweiligen Kammer angehören müssen).

Wie das in D gehandhabt wird, weiß ich nicht. Die Unterschiede zu Österreich werden wahrscheinlich nicht sehr groß sein, oder doch?

BeitragVerfasst am: 07.08.2007, 19:07
hawepe
 
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WohnortBerlin


Hallo,

hwg (Moderator) hat Folgendes geschrieben:
Autoren benötigen allerdings garantiert keinen Gewerbeschein, sie zählen zu den "freischaffenden" Berufen


Als Autor braucht man ihn nicht, aber als Selbstverleger kann es schon wieder anders sein.

Im Prinzip waere das alles auch voellig egal, weil man dann eben ein Gewerbe anmeldet und seine Steuerschuld mindert. Aber seit Jahresbeginn versucht die GEZ von Gewerbetreibenden und Freiberuflern fuer nicht ausschliesslich privat genutzte internetfaehige Computer Fernsehgebuehren zu erheben.

Beste Gruesse,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 07.08.2007, 19:25
julia07
 
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Also....

zu: Steuerberater
mein Steuerberater (er wohnt 200 km weg) spricht fast alles mit meinem hiesigen FA ab und fügt die Notizen über die Telefonate, bzw. die Schriftstücke den Steuerunterlagen bei. Seit sechs Jahren läuft das ganz gut.

zu: Gewerbeschein
Ich habe nur für meine Beratertätigkeit einen.
Die Autorentätigkeit läuft bisher ohne. Soweit ich weiß, braucht man den Gewerbeschein dann, wenn man generell mit Büchern handelt und nicht nur die eigenen (z. B. bei Lesungen) verkauft. Diese Angabe ist allerdings ohne Gewähr!

Noch ein anderer Tipp:
Übrigens führe ich für alle meine Bücher Listen, in die ich eintrage, wem ich welche verschenkt oder verkauft habe. Das war ein Tipp vom FA, der irgendwann einmal dabei helfen soll nachzuweisen, wo z. B. 50 Bücher geblieben sind, die ich mal bei BoD eingekauft habe Wink

LG, Julia

BeitragVerfasst am: 09.08.2007, 16:31
Amos
 
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Autoren brauchen keinen Gewerbeschein.
Wenn Autoren ihre eigenen Bücher verkaufen, ist das Werbung, auch dazu ist kein Gewerbeschein nötig.
Der Tipp von Julia, sich eine Liste anzulegen, wohin die jeweiligen Bücher gehen, ist ratsam.
Vielen Dank für den Tipp, man weiß ja nie.
Wer bei ebay seine eigenen Bücher verkauft, muss mit einem Gewerbeschein arbeiten, wenn er ein powwerseller ist bzw. als gewerblicher Verkäufer gemeldet ist.
Bei ebay Bücher zu versteigern oder andere Sachen ist ohne Gewerbeschein möglich.
Ein Selbstverlag ist ohne Gewerbeschein nicht möglich, es ist ja ein Verlagsgewerbe.
Steuerberater sind hilfreich, aber es muss die chemie stimmen, so finde ich es, sonst kann es leicht zu Mißverständnissen führen. Kaum ein Steuerberater ist in allen Sachen fit, und wir als Künstler sind schon eine besondere Nummer für die Steuerberater.
Kreatives Schaffen wünsch ich aus dem verregnetem Taubertal, Amos

_________________
Das aktuelle Buch: Die bösen Tage sind vorbei Planungshilfen für den beruflichen Erfolg.
ISBN 3-8334-4103-8
www.amos-ruwwe.de

BeitragVerfasst am: 09.08.2007, 16:42
Didl
 
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Hi Amos,

Zitat:
Wenn Autoren ihre eigenen Bücher verkaufen, ist das Werbung, auch dazu ist kein Gewerbeschein nötig.


Wo steht denn das? Quelle §§§§ bitte Confused: EStG??

Zitat:
Wer bei ebay seine eigenen Bücher verkauft, muss mit einem Gewerbeschein arbeiten, wenn er ein powwerseller ist bzw. als gewerblicher Verkäufer gemeldet ist.


Ist ein Widerspruch zu oben, was denn jetzt, darf ich oder nicht.

Zitat:
Bei ebay Bücher zu versteigern oder andere Sachen ist ohne Gewerbeschein möglich.

Natürlich, gilt das aber auch für uns oder müßte man sich als gewerblicher Verkäufer anmelden?
In erster Linie interessiert mich dass zur Abmahnungsprävention Wink

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BeitragVerfasst am: 09.08.2007, 16:56
hwg (Moderator)
 
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Mir kommt irgendwie vor, Ihr nehmt die Sache mit dem Absatz eigener Werke (Bücher) und dem Gewerbeschein viel zu wichtig. Die zuständigen Stellen werden sich schon melden, wenn sie annehmen, dabei auf Millionäre zu stoßen.

Wäre ich BoD-Autor oder Eigenverleger und daher Selbstvermarkter, würde ich mich um den Behördenkram erst dann kümmern, wenn die ersten 1000 Bücher verkauft sind Laughing

Mir genügt's, mich mit der Einkommenssteuererklärung herumplagen zu müssen.
.

BeitragVerfasst am: 09.08.2007, 17:15
Bärentante
 
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Beiträge715
Wohnortbei Frankfurt/M.


Didl hat Folgendes geschrieben:
Zitat:
Wer bei ebay seine eigenen Bücher verkauft, muss mit einem Gewerbeschein arbeiten, wenn er ein powwerseller ist bzw. als gewerblicher Verkäufer gemeldet ist.


Ist ein Widerspruch zu oben, was denn jetzt, darf ich oder nicht.


Den Satz von hinten lesen. Wink
Wenn man bei Ebay ein Powerseller, Shopbesitzer oder gewerblicher Verkäufer ist, benötigt man einen Gewerbeschein.

Privatverkäufer nicht, es sei denn, sie überschreiten die Gewinngrenze pro Monat. Das müsste bei ebay irgendwo stehen.

Aber wer versteigert denn seine Bücher bei ebay? :shock:

_________________
Liebe Grüße
Christel

BeitragVerfasst am: 09.08.2007, 17:22
Didl
 
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WohnortHilter


Zitat:
Aber wer versteigert denn seine Bücher bei ebay?


Wieso versteigern? Festpreis! (Preisbindung gilt doch auch für den Autor selbst oder?) Buchwerbung! Suchmaschinenen finden Ebayartikel ganz automatisch...usw.

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BeitragVerfasst am: 09.08.2007, 17:29
julia07
 
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Wohnort87700 Memmingen


Hallo hwg,

du kennst das deutsche Steuerrecht, bzw. dessen ausführende Behörden nicht! Da ist genauso viel Ermessensspielraum drin, wie es Finanzämter gibt!

Es ist unbedingt ratsam, sich absolut unnötigen Ärger vom Hals zu halten und das betrifft ganz und gar nicht "nur" die Großverdiener. Diese Maßnahmen haben nichts mit Wichtigtuerei zu tun, sondern sind reine Vorsichtsmaßnahmen. Wink

Hier eine kleine Kostprobe:
Eine Bekannte betreibt eine kleine, öffentliche Sauna mit einem Brotzeitstübchen. Da ab und zu jemand einen Kuchen mitbringt, z. B. zum Geburtstag, hat sie sich dafür extra 12 (billige) Kuchengabeln gekauft. Ein Jahr später hatte sie eine Betriebsprüfung. Die Rechnung zu diesen Gabeln stach dem eifrigen Herren ins Auge. Mit der gegebenen Erklärung gab er sich nicht zufrieden und verlangte die Corpi delicti zu sehen und zählte nach. Leider waren sie nicht mehr alle da. Die Auswirkung davon war x-mal teurer, als die Gabeln selbst! Twisted Evil

LG, Julia
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