 | Amazon-BoD |  |
Verfasst am: 26.07.2007, 15:04 |
|
|
| Schneider |
|
|
| |
| Anmeldedatum | 19.07.2007 | | Beiträge | 21 |
|
|
|
 |
 |
 |
|
Hallo zusammen!
Amazon bestellt (zumindest bei meinen Büchern) oft 20 Exemplare und hat damit ein kleines Lager. Selten schickt ein Besteller das Buch wieder zurück zu Amazon.
Man kann dies gut auf der jeweiligen Seite verfolgen : noch 5 Exemplare, Lieferung in den nächsten Tagen!
Ob dies wirklich der Fall ist, kann ich nicht sagen. Vielleicht soll es auch nur "Unschlüssige" zum Kauf animieren. |
|
|
|
|
Verfasst am: |
|
|
|
|
 | Bücher unter Preis verkauft |  |
Verfasst am: 26.07.2007, 15:08 |
|
|
| Schneider |
|
|
| |
| Anmeldedatum | 19.07.2007 | | Beiträge | 21 |
|
|
|
 |
 |
 |
|
| Zitat: | Hallo,
ich habe zufällig etwas entdeckt, was ich überhaupt nicht verstehe.
Bei Arvelle.de wird mein Buch für 4,50 EUR, (Normalpreis 8,8o) als sofort versandtfertig, angeboten.
Mit einem Hinweis |
Hallo Rita,
leider passierte dies auch einmal mit meinem Buch. Ich habe den Verkäufer angeschrieben und ihn auf die Buchpreisbindung verwiesen und mit einer Unterlassungserklärung gedroht.
Das Angebot hat er sehr schnell entfernt! |
|
|
|
|
 | BoD Abrechnung |  |
Verfasst am: 26.07.2007, 15:15 |
|
|
| Schneider |
|
|
| |
| Anmeldedatum | 19.07.2007 | | Beiträge | 21 |
|
|
|
 |
 |
 |
|
Hallo Didl
Am 05.07 habe ich die Margenabrechnung per PDF zugestellt bekommen und bis zum heutigen Tag (17.07!!) hat es BoD nicht geschafft, die Marge zu überweisen. Auch dies ist ein neuer Rekord von BoD im Zeitalter des Internetbanking.
[/quote]
Ich bin seit 2002 bei BoD. In den ersten Jahren hat man ganz pünktlich zum Monatsende überwiesen und auch die Abrechnung kam immer sehr pünktlich per Post.
In der Tat rechnet BoD seit ca. zwei Jahren sehr spät ab, die Gelder werden oft 3 Wöchen nach Quartalsende überwiesen. Das ist zu spät!
Gibt es dazu eine wirtschaftliche Erklärung? Ich denke schon. Wenn BoD die Gelder 3 Wochen auf dem Konto liegen lässt, so bekommen Sie ordentlich Zinzen (und dies bei ca. 5000 Autoren). |
|
|
|
|
 | |  |
Verfasst am: 28.07.2007, 20:27 |
|
|
| Rita Hajak (Moderator) |
|
 |
| |
| Anmeldedatum | 23.05.2007 | | Beiträge | 1181 | | Wohnort | Fehmarn |
|
|
|
 |
 |
 |
|
Hallo Schneider,
| Zitat: | | Ich habe den Verkäufer angeschrieben und ihn auf die Buchpreisbindung verwiesen |
Das gleiche habe ich auch gemacht, mit nachstehender Rückmail:
| Zitat: | Sehr geehrte Frau Hajak,
vielen Dank für Ihre freundliche Nachricht.
Wie Sie der Zustandsbeschreibung in unserem Angebot sicher entnommen haben,
handelt es sich nicht um Neubuch, sondern um eine Remittende mit
Lagerspuren. Da das Buch auf Grund der Beschädigungen nicht mehr als
Neubuch anzusehen ist, wurde es als Mängelexemplar gekennzeichnet und darf
nach dem Buchpreisbindungsgesetz zu einem günstigeren Preis angeboten
werden.
Mit freundlichen Grüßen, |
Das muss ich also so hinnehmen.
Gruß Rita |
|
_________________ „Fantasie haben heißt nicht, sich etwas auszudenken, es heißt, sich
aus den Dingen etwas zu machen.“
Thomas Mann
www.ritahajak.de |
|
|
|
Verfasst am: |
|
|
|
|
 | Buchpreisbindung |  |
Verfasst am: 29.07.2007, 09:27 |
|
|
| Schneider |
|
|
| |
| Anmeldedatum | 19.07.2007 | | Beiträge | 21 |
|
|
|
 |
 |
 |
|
Hallo Rita,
... nun ja.
Du solltest den Verkäufer jedoch im Auge behalten. Ich hatte denen damals angeboten, dass Exemplar umzustauschen. Die haben sich natürlich nie wieder gemeldet und bieten das Buch nun weiterhin zum regulären Preis an.
Gruss
Peter |
|
|
|
|
 | Remittenten und Mängelexemplare |  |
Verfasst am: 29.07.2007, 10:29 |
|
|
| julia07 |
|
|
| |
| Anmeldedatum | 22.05.2007 | | Beiträge | 1160 | | Wohnort | 87700 Memmingen |
|
|
|
 |
 |
 |
|
Hallo Rita,
ich habe auf der Homepage des Iris-Kater-Verlages (www.katercom.de) ein Infoblatt dazu gefunden (merkblätter 'autorentipps' / recht, unrecht & der buchmarkt).
Daraus geht hervor, dass es Leute gibt, die Remittenten als Mängelexemplare verkaufen, was ja nicht erlaubt ist.
Ich glaube, es wird nicht einfach sein, so etwas wirklich zu beweisen. Selbst wenn Du Dir so ein Exemplar bestellst und feststellst, dass es keine Mängel aufweist, ist das noch kein sicherer Beweis, dass es dieses Exemplar ist, was man Dir schickte. Am Besten gleich an den Rechtsanwalt schicken lassen
LG, Julia |
|
|
|
|
 | |  |
Verfasst am: 29.07.2007, 11:38 |
|
|
| Andreas T. |
|
 |
| |
| Anmeldedatum | 11.04.2007 | | Beiträge | 137 | | Wohnort | Böhme |
|
|
|
 |
 |
 |
|
So ganz verstehe ich die Aufregung bei ein bis zwei Mängelexemplaren nicht! Das ist eine branchenübliche, legale Praxis um mit Mängeln behaftete Bücher, quasi als 2. Wahl zu verkaufen. Soll ein Händler ein beschädigtes Buch einfach wegschmeißen?
Anders würde ich die Sache sehen, wenn bestimmte Händler in auffälligem Maße Bücher als Mängelexemplar anbieten würden. Zu den Auffälligkeiten würde ich dann Bücher zählen, die z.B. in extrem geringer Auflage erschienen sind, oder auch BoD/PoD Bücher, von denen es in der Regel sehr wenige Remittenden gibt.
Aber auch Händler, die sich auf Mängelexemplare spezialisiert haben, so genannte moderne Antiquairate, stellen weder einen Regelverstoß noch eine Erfindung der letzten Tage dar. |
|
|
|
|
 | |  |
Verfasst am: 29.07.2007, 12:50 |
|
|
| hawepe |
|
 |
| |
| Anmeldedatum | 15.04.2007 | | Beiträge | 1435 | | Wohnort | Berlin |
|
|
|
 |
 |
 |
|
Hallo,
| Andreas T. hat Folgendes geschrieben: | | So ganz verstehe ich die Aufregung bei ein bis zwei Mängelexemplaren nicht! Das ist eine branchenübliche, legale Praxis um mit Mängeln behaftete Bücher, quasi als 2. Wahl zu verkaufen. Soll ein Händler ein beschädigtes Buch einfach wegschmeißen? |
Wenn ich auf Veranstaltungen meine Buecher anbiete, bleibt mir gar nichts anderes uebrig, als Ansichtsexemplare auszulegen. Da es alles andere als verkaufsfoerdernd ist, voellig abgegriffene Asichtsexemplare auszulegen, gebe ich sie lieber rechtzeitig als Maengelexemplare ab anstatt sie kurze Zeit spaeter nur noch ins Altpapier werfen zu koennen.
Und Buchhaender handeln nicht anders. Leider sieht man es Buechern an, wenn sie haeufiger zur Hand genommen wurden.
Beste Gruesse,
Heinz. |
|
|
|
|
 | |  |
Verfasst am: 16.08.2007, 19:25 |
|
|
| Poet |
|
|
| |
| Anmeldedatum | 21.06.2007 | | Beiträge | 27 |
|
|
|
 |
 |
 |
|
| Ich verstehe die Aufregung mit den Mängelexemplaren auch nicht. Denn: wenn man bei BOD verlegt, muß jeder, der das Buch weiterverkaufen will, das Buch regulär bei BOD erwerben. man bekommt also auf jeden Fall seine feste Autorenmarge. Wenn dieser Jemand das Buch nun als Mängelexemplar (oder was auch immer) günstiger verkauft, stört mich persönlich das doch überhaupt nicht. Warum sollte es? |
|
|
|
|
Forum für Books on Demand bzw. BOD Autoren » Kosten und Verdienstmöglichkeiten
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen
|
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 2 von 2
Gehe zu Seite Zurück 1, 2
|
|
|
|
| |