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Vereinsrecht irgendwer?

BeitragVerfasst am: 05.01.2008, 11:03
Zoba
 
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WohnortSüden


Hi,

ich frage momentan an verschiedenen Stellen herum, also auch mal bei euch cool

Kennt sich jemand gut mit Vereinsrecht aus? Evtl. sogar internationalem?

Ein paar Gleichgesinnte wollen einen Verein gründen, aber nicht so rigide strukturiert, wie das was in D üblich ist, also nicht mit festgefügter Personalstruktur (1., 2. Vorsitzender, usw.) sondern eher in der Art, daß den Vorsitz und die Geschäftsführung eine Art gleichberechtigtes Triumvirat macht. Andererseits ist eine GBR auch nicht das, was es sein soll, das ist aber die einzige mir bekannte Form einer gleichgestellten Gruppe an Leitern einer Vereinigung.

Kennt irgendwer eine Lösung für einen Verein mit gleichberechtigtem Vorsitz mehrerer?

_________________
Gruß,

Zoba

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"In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat." - Carl von Ossietzky

Verfasst am:
 


Re: Vereinsrecht irgendwer?

BeitragVerfasst am: 05.01.2008, 15:37
hawepe
 
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WohnortBerlin


Hallo Zoba,

Zoba hat Folgendes geschrieben:
Kennt sich jemand gut mit Vereinsrecht aus?


Ich war zwei Mal Mitinitiator einer Vereinsgruendung und habe mir damals einfach mal einige Buecher aus der Bibliothek geliehen. Wichtig waren mir vor allem Mustersatzungen und Mustergruendungsprotokolle. Aber das braucht einen eigentlich nur zu interessieren, wenn der Verein im Vereinsregister eingetragen werden soll. Dazu ist aber niemand verpflichtet.

Zitat:
Evtl. sogar internationalem?


Gibt es nicht. Vereine sind nationale Angelegenheiten. Meines Wissens gibt es auch keineswegs in allen Laender dem deutschen Vereinsrecht entsprechende Konstruktionen.

Zitat:
Ein paar Gleichgesinnte wollen einen Verein gründen, aber nicht so rigide strukturiert, wie das was in D üblich ist, also nicht mit festgefügter Personalstruktur (1., 2. Vorsitzender, usw.) sondern eher in der Art, daß den Vorsitz und die Geschäftsführung eine Art gleichberechtigtes Triumvirat macht.


Da Parteien meines Wissens formal als Vereine betrachtet werden, koennte es sich lohnen, sich mal die Satzung von Buendnis 90/Die Gruenen anzuschauen, wie sie ihre Doppelspitze rechtlich abgesichert haben.

Der Knackpunkt ist einfach, dass ein eingetragener Verein auch Rechtsgeschaefte taetigen darf, fuer die der Verein in irgendeiner Weise auch geradestehen muss.

Man kann uebrigens auch beim fuer das Vereinsregister zustaendige Amtsgericht nachfragen. Wenn man nicht gerade grosses Pech hat, bekommt man eigentlich meistens recht freundliche Auskuenfte, allerdings keine Rechtsberatung. Am besten geht man deshalb mit einem Satzungsentwurf hin und fragt, ob der akzeptiert wuerde.

Beste Gruesse,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 06.01.2008, 00:16
CeKaDo
 
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WohnortSchwelm


Wenn es darum geht, auch wirtschaftliche Unternehmungen mit Gewinnerzielungsabsichten als Zweck zu haben, wäre ein Verein die falsche Existenzform. Ein Verein darf in Deutschland nicht irgendwelchen kommerziellen Zwecken dienen. Vereine im Ausland gibt es in diesem Sinne nicht, das ist eine urdeutsche Eigenart cheezy grin

Wer allerdings etwas ähnliches wie einen Verein und mit rotierenden Posten sucht, der sollte über die Gründung einer Genossenschaft nachdenken. Das Genossenschaftsrecht ist wesentlich problemfreier als manch einer denken mag und ab 3 Personen schnell gegründet. Der Genossenschaftszweck darf auch wirtschaftlich sein und lediglich die Berichtspflicht kostet einmal jährlich etwas Geld.

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"Nur Dumme trauen sich alles!"

http://www.uebernaechtliches.de

Der Blog zum CeKaDo: http://www.tagesblog.de

BeitragVerfasst am: 06.01.2008, 02:20
jola
 
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WohnortWien


CeKaDo hat Folgendes geschrieben:
Ein Verein darf in Deutschland nicht irgendwelchen kommerziellen Zwecken dienen. Vereine im Ausland gibt es in diesem Sinne nicht, das ist eine urdeutsche Eigenart


Bist Du Dir da sicher? Das Österreichische Vereinsgesetz geht auf das Jahr 1867 zurück. Bei uns ist ein Verein ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, auf Grund von Statuten angelegter organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen, zur Verfolgung eines bestimmten gemeinsamen ideellen Zwecks. Der Verein genießt Rechtspersönlichkeit. Er darf nicht auf Gewinn berechnet sein.

lg,
jola

Verfasst am:
 


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BeitragVerfasst am: 06.01.2008, 09:43
Zoba
 
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WohnortSüden


Hi,

es geht um keine wirtschaftlichen Interessen, und ich pflichte Jola da bei, im Ausland gibts die auch, nennt sich im englischsprachigen Raum non-profit organisations oder NGOs.

Das Hauptproblem ist die rigide Struktur, die das deutsche Vereinsrecht fordert, rotierend ist auch nicht das was gemeint ist, sondern schlichte basisdemokratische Entscheidungen ohne Großkotz per Gesetz. cheezy grin

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Gruß,

Zoba

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BeitragVerfasst am: 06.01.2008, 14:29
hawepe
 
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WohnortBerlin


Hallo Zoba,

Zoba hat Folgendes geschrieben:
Das Hauptproblem ist die rigide Struktur, die das deutsche Vereinsrecht fordert,


Wie kommst du zu der Aussage? Wenn man das so genau weiss, sollte man auch wissen, wie das folgende nach Vereinsrecht realisiert werden kann.

Zitat:
rotierend ist auch nicht das was gemeint ist, sondern schlichte basisdemokratische Entscheidungen ohne Großkotz per Gesetz. cheezy grin


Du schriebst urspruenglich, dass es um Vorstandsmitglieder und Geschaeftsfuehrung ginge, - "daß den Vorsitz und die Geschäftsführung eine Art gleichberechtigtes Triumvirat macht".

Hier fragst du nach Basisdemokratie.

Unter Basisdemokratie verstehe zumindest ich das gemeinsame Entscheiden durch ALLE Mitglieder und nicht nur den Vorstand und die Geschaeftsfuehrung. Letztere ist uebrigens vereinsrechtlich nicht vorgeschrieben.

Die Rechte der Mitglieder kann man sehr genau in der Satzung festlegen. Es obliegt der Gruendungs- oder jeder Mitgliederversammlung, diese Rechte zu formulieren.

Das einzige, was sichergestellt sein muss, ist die Benennung des oder der Verantwortlichen, die den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

Beste Gruesse,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 06.01.2008, 16:43
Zoba
 
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Hi Heinz,

Zitat:
Das einzige, was sichergestellt sein muss, ist die Benennung des oder der Verantwortlichen, die den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten.


Was genau der Großkotz "1. Vorsitzender" bzw. "Vereinspräsident" ist, den wir nicht wollen. cheezy grin Rein theoretisch kann der Vorstand zwar aus mehreren Personen bestehen, aber alle Anfragen ans AG, die wir bisher starteten, endeten damit, daß darunter eben ein erster Vorstand zu sein habe.

Vielleicht planen wir dies ja auch bei einem dämlichen Amtsgerichtsbezirk blink

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Gruß,

Zoba

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BeitragVerfasst am: 06.01.2008, 17:50
hawepe
 
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WohnortBerlin


Hallo Zoba,

Zoba hat Folgendes geschrieben:
Was genau der Großkotz "1. Vorsitzender" bzw. "Vereinspräsident" ist, den wir nicht wollen. cheezy grin Rein theoretisch kann der Vorstand zwar aus mehreren Personen bestehen, aber alle Anfragen ans AG, die wir bisher starteten, endeten damit, daß darunter eben ein erster Vorstand zu sein habe.


Logisch. Sonst koennte ein Verein z.B. ganz tolle Vereinsraeume mieten und braeuchten niemals Miete zu zahlen. Gegen wen sollte der Vermieter denn seine Forderungen richten? Und gekuendigt werden koennten die Raeume auch nicht mehr, weil es ja keinen berechtigten Empfaenger gaebe.

Aber niemand muss einen eingetragenen Verein gruenden. Man kann sich auch mit einem nichtrechtsfaehigen Verein begnuegen, in dem man dann aber aufpassen muss, dass nicht alle Mitglieder mit ihrem gesamten Vermoegen haften. Dafuer kann man dann aber faktisch auch tun und lassen was man will.

Beste Gruesse,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 09.01.2008, 15:23
Zoba
 
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WohnortSüden


Hi Heinz,

meines Wissens sind in einer gleichberechtigten Partnerschaft stets alle haftbar, funktioniert bei der GbR ja auch so. Das ist also sicher nicht der Hintergrund. Und Sinn und Zweck eines eingetragenen Vereins ist ja gerade, den Verein zu einer eigenständigen juristischen Person zu machen, die an sich auch eigenständig haftbar ist (und da wiederum dann jedes Mitglied).

Nee, wir haben zwischenzeitlich ein anderes AG am Wickel und das zeigt sich diskutierfähiger.

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Gruß,

Zoba

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BeitragVerfasst am: 09.01.2008, 15:39
hawepe
 
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Hallo Zoba,

Zoba hat Folgendes geschrieben:
meines Wissens sind in einer gleichberechtigten Partnerschaft stets alle haftbar, funktioniert bei der GbR ja auch so.


Die gleichberechtigte (sprich volle eigene) Haftung für alles schreckt aber auch viele ab. Fast alle Unternehmensgruender entscheiden sich stattdessen fuer die GmbH, eben weil sie keine Lust Wink haben, fuer Fehler der anderen auch mit ihrem Privatvermoegen zu haften.

Zitat:
Und Sinn und Zweck eines eingetragenen Vereins ist ja gerade, den Verein zu einer eigenständigen juristischen Person zu machen, die an sich auch eigenständig haftbar ist (und da wiederum dann jedes Mitglied).


Wer wuerde unter diesen Umstaenden noch einem Verein beitreten. Bei einigen wenigen Mitgliedern kann man vielleicht noch alles ueberblicken, aber je mehr Mitglieder es werden, desto unrealistischer wird dieser Ueberblick.

Zitat:
Nee, wir haben zwischenzeitlich ein anderes AG am Wickel und das zeigt sich diskutierfähiger.


Gerade das Vereinsrecht ist sehr dehnbar. Fuer den letzten Verein haben wir eine Satzung bewilligt bekommen, die bei verschiedenen Rechtsanwaelten nur auf Verwunderung gestossen ist, wie wir die durchbekommen haben.

Jedenfalls viel Glueck,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 09.01.2008, 15:49
Zoba
 
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Hi,

na der Verein wird eh nur aus uns paar Hanseln bestehen cheezy grin Ist also kein Problem.

Und wiegesagt, das andere AG an das wir uns jetzt wandten, ist durchaus kooperationsbereiter. Wir wollen halt auf keinen Fall einen Einzelvorstand haben, würde dem Vereinsziel diametral entgegenstehen cool

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Gruß,

Zoba

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