Verfasst am: 22.02.2008, 20:51 |
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| Seshmosis |
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???
Ich verstehe die Frage nicht ganz.
Bevor das Buch bei Heyne erschien, hatte ich es ja bei BoD gekündigt.
Zwischen der öffentlichen Verfügbarkeit der Ausgaben lag ein Zeitraum von ca. 5 Monaten, wo es nur noch bei mir BoD-Restbestände gab.
Die Leute, die es vor der Heyne-Ausgabe gekauft hatten, akzeptierten, dass ein großer Verlag in großer Auflage billiger anbieten kann. Etliche haben dann die neue Ausgabe zum Verschenken gekauft.
Übrigens gibt es bei mir immer exklusiv noch ein paar signierte Sammlerstücke der BoD-Ausgabe in den Cover-Versionen 1 und 2 -> www.nomadengott.de für je 10,- €.
Die werden durchaus ab und zu bestellt. |
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Verfasst am: |
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Verfasst am: 22.02.2008, 21:28 |
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| hawepe |
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Hallo Chris,
| ChrisK hat Folgendes geschrieben: | | Wenn man vor Ablauf dieser 5 Jahre die Nutzungsrechte wiederhaben möchte. kommt man gegen Zahlung von 295 € aus diesem Vertrag wieder heraus. Ich weiß nicht, was daran "übel" sein soll. |
Er wunderte sich bestimmt nur, dass es so billig ist
Man muss sich ja nur vorstellen (was gar nicht so schwer ist), dass man sein Manuskript Dutzenden Verlagen angeboten hat, die alle ablehnten - mit Ausnahme eines Kleinstverlages. Und ploetzlich entpuppt sich das Buch als Renner, so dass sich bei einem Grossverlag viel mehr verdienen liesse.
Ob dort ein Wechsel fuer 295 Euro moeglich waere? Ich denke, dass wuerde deutlich teurer.
Dass kein Unternehmen fuer 39 Euro ein Buch in den Handel bringen kann, sollte mit ein wenig betriebswirtschaftlicher Ueberlegung verstaendlich sein. Damit dieses Geschaeftsmodell aufgeht, muessen einfach weitere Betraege fliessen, und wenn nicht aus dem Verkauf (weil der Autor sich vielleicht nicht um ihn kuemmert), dann zumindest aus der Datenhaltung.
Natuerlich muss einem dieses Modell nicht gefallen. Anderen gefallen andere Modelle nicht. Aber mit der Toleranz ist das ja immer so ein Thema.
Beste Gruesse,
Heinz. |
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Verfasst am: 22.02.2008, 23:42 |
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| PvO |
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| Zitat: | | Ich glaube, du hast etwas falsch verstanden. Wenn man bei BoD in Norderstedt ein Buch macht, dann tritt man die dafür nötigen Nutzungsrechte an BoD ab. |
Nein, das hab ich nicht falsch verstanden. Es gibt mittlerweilen sehr viele BOD Verlage, die das alles anders handhaben und es gibt auch BOD Verlage, die dich ohne Zahlung von irgendwelchen Geldern rauslassen,sofern dich ein anderer Verlag entdeckt. Z.B. der MV Verlag. |
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_________________ Ab November 07 erschien eines meiner Bücher auf dem amerikanischen Markt .
www.peters-buchladen.de |
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Verfasst am: 23.02.2008, 00:20 |
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| hawepe |
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Hallo Peter,
| PvO hat Folgendes geschrieben: | | Es gibt mittlerweilen sehr viele BOD Verlage, die das alles anders handhaben und es gibt auch BOD Verlage, die dich ohne Zahlung von irgendwelchen Geldern rauslassen |
Ein Glueck, denn ich brauche als Autor keinen Einheitsbrei, sondern die Angebotsvielfalt. Nur weil das Angebot eines Dienstleisters fuer EIN Projekt passt, muss es auch fuer alle anderen das richtige sein.
Da kein Unternehmer seine Leistungen verschenken kann (auch ich uebrigens nicht), brauche ich keine Angebotspakete, die nur im grossen und ganzen meinen Anforderungen entsprechen, sondern moeglichst umfassend. Wenn ich bezahle, will ich dafuer genau die Leistungen erhalten, die ICH benoetige. Und das kann, wie gesagt, bei jedem Projekt anders aussehen.
Ein schoenes Wochenende,
Heinz. |
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Verfasst am: |
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Verfasst am: 23.02.2008, 00:45 |
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| El Creeco |
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Hallo,
wie lief das denn bei Euch? Habt Ihr Euer Buch den Verlagen angeboten oder kamen die von alleine auf Euch zu?
lieben Gruß
El Creeco  |
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_________________ Wo Licht ist, muss der Schatten weichen |
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Verfasst am: 23.02.2008, 00:45 |
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| El Creeco |
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| Anmeldedatum | 08.01.2008 | | Beiträge | 82 | | Wohnort | nähe Frankfurt |
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Hallo,
wie lief das denn bei Euch? Habt Ihr Euer Buch den Verlagen angeboten oder kamen die von alleine auf Euch zu?
lieben Gruß
El Creeco  |
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_________________ Wo Licht ist, muss der Schatten weichen |
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Verfasst am: 23.02.2008, 07:26 |
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| hwg (Moderator) |
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Irgendwie verstehe ich etwas nicht: Wenn BoD nur auf Auftrag druckt, das Buch vielleicht gar keinen nennenswerten Absatz erzielt hat und dann dort gar nicht mehr bestellt wird, weil es in einem "echten" Verlag noch dazu preisgünstiger erschienen ist, wie sollte dann - noch dazu, wo die Rechte beim Autor verbleiben - eine "Abschlagzahlung" gerechtfertigt sein? Überdies könnte diese ja der "neue" Verlag im Falle des Falles übernehmen. So ist es ja auch bei Titelübernahmen unter herkömmlichen Verlagen üblich.
Ich würde mich - obwohl ich davon ja nicht betroffen bin - an dem guten alten Motto halten: Wo kein Kläger, da kein Richter.  |
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Verfasst am: 23.02.2008, 09:18 |
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| hwg (Moderator) hat Folgendes geschrieben: | | Ich würde mich - obwohl ich davon ja nicht betroffen bin - an dem guten alten Motto halten: Wo kein Kläger, da kein Richter. |
Aber wo ein Vertrag - da ganz schnell ein Kläger... BoD sichert sich ja mit der fünfjährigen Vertragsdauer ab, was man ihnen nicht verübeln kann. Aber sie legen - wie man hier nachlesen kann - dem Autor auch keine Steine in den Weg, wenn er sich "verbessern" kann. Und € 299,00, oder wieviel das nun sind, halte ich als "Ablösesumme" für völlig okay...
Beste Grüße
Matthias
P.S.: @ El Creeco: Ich wusste von vorneherein, dass ich mein Buch im Selbstverlag herausbringen wollte, da ich zu einem bestimmten Termin draußen sein wollte. Das hätte ich mit einem klassischen Verlag niemals geschafft - vorausgesetzt, man hätte sich dort überhaupt meines Themas annehmen wollen... |
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Verfasst am: 23.02.2008, 09:20 |
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| julia-viola |
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Liebe Petzi!
Herzliche Gratulation!.. Ich bin stolz auf dich, obwohl ich dich gar nicht kenne!
@ hwg
Diesen Gedankengang hätte ich auch. Wenn ein Verlag schon meint "mein Inhalt" wäre es wert, dann würde ich zumindest anbieten, dass er mich auch ablöst  |
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Verfasst am: 23.02.2008, 09:31 |
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| julia-viola |
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| julia07 hat Folgendes geschrieben: | Das mit den Lieferzeiten in Norderstedt gehört doch inzwischen der Vergangenheit an
Ich habe am vergangenen Sonntag, abends um 20:38 eine Kleinauflage bestellt, die mir gestern zugestellt wurde! |
*wouw* Das lässt mich hoffen, dass auch ich das fertige Produkt bald in den Händen halte! *vorfreu* |
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Verfasst am: 23.02.2008, 10:28 |
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| Seshmosis |
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| Anmeldedatum | 09.10.2007 | | Beiträge | 169 | | Wohnort | Binzwangen |
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| hwg (Moderator) hat Folgendes geschrieben: | Irgendwie verstehe ich etwas nicht: Wenn BoD nur auf Auftrag druckt, das Buch vielleicht gar keinen nennenswerten Absatz erzielt hat und dann dort gar nicht mehr bestellt wird, weil es in einem "echten" Verlag noch dazu preisgünstiger erschienen ist, wie sollte dann - noch dazu, wo die Rechte beim Autor verbleiben - eine "Abschlagzahlung" gerechtfertigt sein? Überdies könnte diese ja der "neue" Verlag im Falle des Falles übernehmen. So ist es ja auch bei Titelübernahmen unter herkömmlichen Verlagen üblich.
Ich würde mich - obwohl ich davon ja nicht betroffen bin - an dem guten alten Motto halten: Wo kein Kläger, da kein Richter.  |
Da spielt der neue, "große" Verlag aus rechtlichen Gründen mit Sicherheit nicht mit.
Du kennst doch diese Verträge mit den ganzen Nebenrechten, den Klauseln für Sonderausgaben, Zweit- und Drittnutzung. Da ist kein Platz für Wildwuchs. Schließlich könnten die Leser auch die Ausgaben verwechseln und bei Amazon die falsche bestellen.
Klipp und klar: Heyne wollte bei mir klare Verhältnisse. Die Verwertung in allen Bereichen übernimmt Randomhouse und basta.
BoD Norderstedt war so freundlich, mich ohne Ablöse aus dem Vertrag zu lassen. Sie sahen es als Zuckerl für meinen "Aufstieg", auf den sie auch stolz waren, und Zusatz zum AutorenAward. Ok, das war 2005, ich weiß nicht, wie sie heute reagieren würden.
@ El Creeco
Ich hatte nach den vielen, rund 40 positiven Rezensionen und mehreren Auszeichnungen den Roman dem Heyne Verlag angeboten, nachdem mir die Phantastische Bibliothek Wetzlar dazu geraten hatte, wo "Der Nomadengott" als erstes selbst verlegtes Buch für den Phantastikpreis nominiert worden war. |
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Verfasst am: 23.02.2008, 13:36 |
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| julia07 |
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| Anmeldedatum | 22.05.2007 | | Beiträge | 1348 | | Wohnort | 87700 Memmingen |
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@ Julia-Viola
Vergiss dabei aber nicht, dass es sich in meinem aktuellen Fall um eine Nachbestellung handelte!
Bei einem Neuprojekt geht das sicher nicht ganz so schnell, denn es gibt da ja schon ein paar Dinge neu einzurichten
LG,
Julia |
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Verfasst am: 23.02.2008, 14:32 |
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| hawepe |
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| Anmeldedatum | 15.04.2007 | | Beiträge | 2406 | | Wohnort | Berlin |
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Hallo Hans,
| hwg (Moderator) hat Folgendes geschrieben: | Ich würde mich - obwohl ich davon ja nicht betroffen bin - an dem guten alten Motto halten: Wo kein Kläger, da kein Richter.  |
Und wenn du Pech hast, was hier sehr wahrscheinlich waere, zahlst du dann doppelt und dreifach. Ich kenne keinen Verlag, der sich in seinen Vertraegen nicht bestaetigen laesst, dass ich als Autor auch wirklich alle Rechte habe und den Verlag von Anspruechen Dritter freistelle.
Kommt ploetzlich doch eine Rechnung, ist sie mit Sicherheit hoeher als die bei BoD faelligen 300 Euro. Und der Verlag duerfte mit Sicherheit auch noch eine Rechnung schicken, weil vertragswidrig an ihm vorbei eine gesonderte Auflage angeboten wurde.
Wenn man sonst auch oft hoffen kann, dass niemand etwas merkt, besteht mit den ISBN doch eine ungewoehnlich grosse Transparenz.
Ob sich das ganze also wirklich lohnt?
Beste Gruesse,
Heinz. |
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Verfasst am: 24.02.2008, 07:52 |
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| hwg (Moderator) |
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| Anmeldedatum | 24.04.2007 | | Beiträge | 4009 | | Wohnort | A 8786 Rottenmann |
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Interessante Stellungnahmen. Ich bin davon ausgegangen, dass der Heyne-Verlag gewusst hat, dass das Werk vorher bei BoD produziert worden ist und trotzdem darauf "zugegriffen" hat.
Etwas anderes wäre es selbstverständlich, würde der Autor die BoD-Ausgabe verschwiegen haben. Dass BoD in dem genannten Fall auf die Abschlagzahlung verzichtet hat, bestätigt meine - übrigens mit einem Fachmann besprochene - Rechtsauffassung: Da BoD-Unternehmen i.d.R. keine "klassischen" Verlage sind, könnten auch Teile des Vertrages nicht unbedingt bindend sein.
Aber ich will ja nicht Recht haben. Es sind bloß Überlegungen. Und die Diskussion zeigt ja, dass dieses Thema für manche von uns bedeutsam ist.
Und auch diese Diskussion bestätigt mir den Sinn und Wert unseres
Pools. Herzliche Grüße! |
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Verfasst am: 24.02.2008, 08:55 |
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| PvO |
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| Zitat: | könnten auch Teile des Vertrages nicht unbedingt bindend sein.
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Das könnte einen langen Rechtsstreit nach sich ziehen und da wäre die Zahlung der 300,- Eus wirklich die bessere Alternative. |
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_________________ Ab November 07 erschien eines meiner Bücher auf dem amerikanischen Markt .
www.peters-buchladen.de |
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