 | Verlage und Dienstleister |  |
Verfasst am: 21.08.2007, 16:45 |
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| hwg (Moderator) |
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Zur Information ein Beitrag (Auszug) aus der aktuellen "Autorensolidarität"-Zeitschrift der IG
österreichischer Autoren und Übersetzer:
Zur besseren Abgrenzung von Verlagen, die das wirtschaftliche Risiko tragen, und "Selbstzahlerverlagen" schlägt die IG eine rechtliche Differenzierung in der Vertragsgestaltung vor.
Verlagsversträge sollen demnach nur mit "echten" Verlagen geschlossen werden dürfen, Verträge mit Dienstleistern sollen die Autoren als Konsumenten einer Dienstleistung stärker berücksichtigen und daher etwa ein Rücktritts- bzw. Reklamationsrecht enthalten.
Wie notwendig eine solche rechtliche Differenzierung ist, zeigen auch die Erfolgszahlen des.....Selbstzahlverlages...., der überdies den Anschein erweckt, das Finanzieren von Büchern durch die Autoren sei eine akzeptable branchenübliche Verlagspraxis.
........ (Schreiben an die Fachgruppe Buch- und Medienwirtschaft in der österreichischen Bundeswirtschaftskammer - Auszug)
Die IG ist immer wieder mit dem Problem der sogenannten Selbstzahlerverlage konfrontiert, die als Dienstleister gegenüber Autoren auftreten und diese Dienstleistung als branchenübliche Verlagsarbeit darstellen.
Nun ist Verlagsarbeit aber in erster Linie durch die Übernahme der Herstellungs-, Verbreitungs-, Werbe- und sonstiger Investitionskosten durch den Verlag gekennzeichnet und sind Kostenbeteiligungen durch Autoren nicht nur nicht vorgesehen, sondern dem Ruf einer seriösen Verlagsarbeit abträglich.
Und genau diese Kostenbeteiligungen durch die veröffentlichten Autoren machen den Unterschied der Verlagsdienstleister an Autoren gegenüber der branchenüblichen Verlagstätigkeit aus.
Da nun die Verlagsdienstleister genauso wie die Verlage ihre Vereinbarungen auf der Rechtsgrundlage des Verlagsvertrages treffen, gelten diese Verträge auch dann weiter, wenn sie sich zunehmend ungünstig für einen Dienstleistungsnehmer herausstellen, weil z. B. das Buch nicht wie bei einem Verlag an den Buchhandel ausgeliefert wird und daher nur schwer bis nicht erhältlich ist usw. usf.
......
Aus diesen Erfahrungen....meinen wir, es müßte der Rechtsunterschied zwischen solchen Dienstleistern und den Verlagen deutlicher zum Ausdruck kommen, etwa indem Verlagsverträge nur mit Verlagen möglich sind und mit Verlagsdienstleistern nicht, die ja letztlich im bezahlten Auftrag von Autoren handeln.
Es müßte, wie beim Bezug anderer Dienstleistungen und Produkte ein Reklamationsrecht geben, ein Rücktrittsrecht usw. Es ist uns nicht nur daran gelegen, die Rechtsposition von Autoren...zu verbessern, es ist uns vor allem auch daran gelegen, die professionelle Herstellung und den professionellen Handel mit Büchern, von der Auswahl durch ein Lektorat bis hin zu Vetrieb und zur Präsenz im Buchhandel und in den Medien zu stärken.... IG Autoren, Wien 2. 5. 2007
Für den Stil des Textes kann ich nichts , den hat höchstwahrscheinlich ein Jurist "kreiert". Den Namen des Druckkostenzuschussunternehmens, der im Originaltext angeführt ist,
lasse ich außen vor, er dürfte aber vielen von uns nicht unbekannt sein.
Hoffe auf regen Meinungsaustausch! |
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Zuletzt bearbeitet von hwg (Moderator) am 23.08.2007, 14:53, insgesamt einmal bearbeitet |
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Verfasst am: 23.08.2007, 10:35 |
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| robertwalden |
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Das Vorhaben der IG finde ich sehr gut - nicht nur um zu verdeutlichen, dass es doch einen Unterschied gibt, sondern auch um Rechtssicherheit zu gewährleisten, wenn man BOD und/oder DKZV Leistungen in Anspruch nimmt.
Daran ist in keinster Weise etwas Verwerfliches, finde ich.
lg |
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Verfasst am: 23.08.2007, 14:55 |
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| hwg (Moderator) |
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Verwerfliches? Ganz im Gegenteil!
Leider lesen die "Autorensolidarität"
hauptsächlich nur professionelle Schreiber.
Gruß in die Metropole! |
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