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Forum für Books on Demand bzw. BOD Autoren » BOD/Books on Demand » Veröffentlichungsformat laut BoD-Autorenvertrag
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Veröffentlichungsformat laut BoD-Autorenvertrag

BeitragVerfasst am: 31.12.2007, 19:03
dbs
Gast
 


Hallo alle zusammen!

Ich habe eine rechtliche Frage zum Autorenvertrag bei BoD. Im Autorenvertrag heißt es unter §2, 1, a:

"das Vervielfältigungs-, Vermarktungs- und Verbreitungsrecht für die BoD-Titel als Druckwerk und elektronische Ausführung"

Meine Frage dazu:

Wenn ein Autor vor einem Jahr sein Werk als gedrucktes Buch bei BoD veröffentlicht hat, dann darf er jetzt - nach einem Jahr oder länger - das entsprechende eBook nur bei BoD herausbringen. Richtig?

LG
Siegfried

Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 31.12.2007, 22:46
Judith
 
Anmeldedatum05.08.2007
Beiträge1858
WohnortSchwobaländle


Hallo Siegfried,

so lese ich das auch. Außer du zahlst die Ablöse (ist, glaube ich, so viel wie die noch ausstehende Systemgebühr, also bei 4 Jahren dann knapp hundert Euro - ohne Gewähr).

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BeitragVerfasst am: 01.01.2008, 13:54
Hakket (Moderator)
 
Anmeldedatum14.09.2007
Beiträge558
WohnortBremervörde


Moin, Moin;
verstehe ich das richtig? (@ Judith: laaangsam sprechen cheezy grin )
Man verlegt über Bod sein Buch, nutzt also Bod also als Druckdienstleister und Anbieter von ISBNs, und Bod "hat die Finger" auf den Rechten des Buches, zumindest, wenn man es als E-Book selbst oder bei einem anderen Anbieter veröffentlichen will?
Sehe ich das so richtig? blink
Falls ja, finde ich diese Klausel recht merkwürdig.

_________________
In jedem Menschen existieren dunkle Orte, für die es keine offizielle Wegbeschreibung gibt. Und wer glaubt, keinen dieser Orte in sich zu tragen, hat den Weg dorthin nur noch nicht gesucht.
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BeitragVerfasst am: 01.01.2008, 14:37
TD
 
Anmeldedatum01.11.2007
Beiträge27


Diese Frage interessiert mich auch. Was genau ist denn die "elektronische Ausführung"? Ich hatte ja schon mal des Thema Mobilebook fürs Handy angesprochen http://www.autorenpool.info/buecher-auf-dem-handy-t1628.html. BoD selber bietet das ja gar nicht an, aber bezüglich der Klausel sehe ich dennoch Probleme, den Titel noch über einen anderen Anbieter zu vertreiben.

Wenn das Verbreitungsrecht bei BoD liegt, darf man dann überhaupt Leseproben veröffentlichen?

Viele Grüße

Tobias

Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 01.01.2008, 15:15
Judith
 
Anmeldedatum05.08.2007
Beiträge1858
WohnortSchwobaländle


Ich habe eben in "myBoD" den Vertrag angesehen (Hakket, es ist nur kopiert Wink ). Da steht unter § 7:

# Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jeder Seite unbenommen.
# Herstellung und Vertrieb von Druckwerken und der Vertrieb von elektronischen Ausführungen können jeweils getrennt gekündigt werden.
# BoD behält sich ein fristloses Kündigungsrecht für den Fall vor, dass Inhalte veröffentlicht werden, die öffentlich Anstoß erregen können, politisch extremistische Positionen beinhalten, Personen verunglimpfen oder gegen internationale Gesetze verstoßen (außerordentliche Kündigung).
# Möchte der Autor den Buchvertrag vor Ablauf der Erstlaufzeit beenden, so ist dies gegen Zahlung einer Ausstiegsgebühr in Höhe von EUR 299.00 inkl. 19% USt. möglich (Vertragsaufhebung).


Grüßle,
Judith

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BeitragVerfasst am: 01.01.2008, 17:23
hawepe
 
Anmeldedatum15.04.2007
Beiträge1435
WohnortBerlin


Hallo Hakket,

Hakket (Moderator) hat Folgendes geschrieben:
Falls ja, finde ich diese Klausel recht merkwürdig.


Von irgendetwas muss BoD ja leben. Dass sie es nicht mit 39 Euro koennen, duerfte doch klar sein. Du verlangst relativ hohe Grundgebuehren, Engelsdorf hohe Mindestabnahmen und BoD bindet die Autoren vergleichsweise lange. Alle Alternativen haben ihre Vor- und Nachteile, die man als Autor fuer jedes Buch neu abwaegen muss.

Beste Gruesse,

Heinz.

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