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Forum für Books on Demand bzw. BOD Autoren » Verträge und Co. » Vertrag bei BOD? Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3
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BeitragVerfasst am: 27.02.2008, 11:02
Rontrus
 
Anmeldedatum25.02.2008
Beiträge13


Hallo Judith,
ich dachte immer, als Autor ist man eher als andere in der Lage, verständlich zu schreiben. Aber ich bin wohl doch keiner.
Sandra und du erklärt mir stets aufs Neue die Verträge von BoD.

1. Ich weiß, was drin steht.
2. Ich kenne die Bedingungen.
3. Ich halte die Bedingungen für legitim.

Aber wenn ich auf die Bank gehe und im Kreditvertrag von einer Gebühr lese für den Fall vorzeitiger Tilgung, kann ich ziemlich sicher sein, dass der nette Kreditberater mir nicht gleichzeitig eine Broschüre in die Hand drückt, in der schwarz auf weiß steht: „Es gibt keine Gebühr bei vorzeitiger Tilgung“. Gäbe es eine solche Broschüre, würde ich das zurückhaltend mit inkonsistent bezeichnen.

Genau solche inkonsistenten Aussagen gibt es nicht innerhalb des BoD-Vertrages. Sie bestehen zwischen Vertrag und Webseite. Und das halte ich nicht für eine lässliche Sünde („Naja, etwas missverständlich, aber nehmen wir es nicht so genau“), sondern für juristisch angreifbar.
Auch wenn ich – keine Angst – nicht vorhabe, solches zu tun.

Gruß,
Rontrus

Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 27.02.2008, 12:40
Bärentante
 
Anmeldedatum30.05.2007
Beiträge624
Wohnortbei Frankfurt/M.


Hallo Rontrus,

wenn es den Widerspruch gibt, wie Du ihn aufzeigst (ich habe das nicht kontrolliert), solltest Du es BoD mitteilen. Eine Diskussion hier im Forum wird keine Änderung oder Klärung bringen. Wink

_________________
Liebe Grüße
Christel

BeitragVerfasst am: 27.02.2008, 13:01
SandraR
 
Anmeldedatum25.11.2007
Beiträge214
WohnortMoskau


Ich versuche es nochmals: Du schreibst ein Buch, das Buch erscheint bei Random, ich moechte dieses Buch in Russland auf russisch heraus bringen. Nicht Du als Autor des deutschen Werkes bist in diesem Fall mein Ansprechpartner sondern der Verlag Random. Den Du gibst beim normalen Autorenvertrag praktisch alle Rechte ab, der Verlag ist nur verpflichtet Deine Rechte gebuehrend mir gegenueber zu vertretten.
Nun zu BoD, in diesem Falle bist Du mein Ansprechpartner fuer eine Uebersetzung und Herausgabe in Russland und nicht BoD. In diesem Falle bezahlst Du auch keine 299 Euronen, den die Deutsche Ausgabe besteht ja weiter!!!!!!!!!!
Ist jetzt alles klar? Sieh Dir mal bitte "normale" Autorenvertraege an (findest Du im Netz z.B. beim Schweizer Schriftstellerverband. An einen "normalen" VErlag gibst Du saemtliche, absolut saemtliche Rechte ab. Jemand moechte einen Fantasy von Hakket verfilmen, Ansprechpartner waere nicht Hakket als Autor sondern z.B. Heine wenn es bei Heine erschienen ist!!!!!!!
BoD ist nur fuer deine Deutsche Ausgabe zustaendig und dies nur im Bereich Print mit einer ISBN!
Zudem ein Verlag spricht mit, was ein Cover angeht, was Lektorat angeht etc.etc. ist es Dein eigenes Kind bei BoD darf das Cover so aussehen wie es Dir gefaellt. Magst Du einen Satz wie " der Nobelschuppen" und Dein Redakteur korrigiert auf Restaurant, darfst Du wieder auf Nobelschuppen zurueck redigieren. All dies darfst Du bei einem "normalen Verlag" nicht. Du kommst ins Fernsehen in einer Tork Show, fein, aber ueber den Verlag etc.etc. jetzt kommt aber der Clou, moechtest Du viel von Deinem Buch verkaufen, musst Du auch bei einem "normalen Verlag" noch zusaetzlich Werbung machen, eine Internetseite habe, in Weblogs und Foren schreiben etc.etc.etc. Willst Du aber mit Deinem Buch von Heine zu Liechterhand, dann zahlst Du nicht 299 Euronen, sondern im schlimmsten Fall das gesammte Honorar, dass Du bis dato von Heine erhalten hast. Dieses Honorar sollte deutlich ueber 299 Euronen liegen cheezy grin
Sandra

_________________
russland-buecher.ru

BeitragVerfasst am: 27.02.2008, 16:34
Rontrus
 
Anmeldedatum25.02.2008
Beiträge13


Na dann, Sandra, will ich’s auch noch mal versuchen. Ich hatte es mehrfach geschrieben, aber es kommt nicht an.
Ich kenne „normale“ Autorenverträge; ich habe einen unterschrieben. Was die Verwertung als Film, Hörspiel oder auf der Kaffetasse angeht: geschenkt, das ist hier uninteressant.
Was das Mitspracherecht bei Cover etc. angeht, gilt das gleiche. Du rennst hier offene Türen ein.

Es geht um die Frage, was ich Luchterhand, Heyne oder Random House sage, wenn die mich fragen, ob die Verbreitungsrechte bei mir liegen. „Nein“, muss ich denen sagen, „die liegen für fünf Jahre exklusiv bei BoD, was für eine ‚Ablöse‘ von 299 zu ändern ist.“
Mir ist vollkommen klar, dass das ein verschmerzbarer Betrag ist, wenn mein Buch so toll ist, dass diese Verlage auf mich zu kommen. Es ändert aber nichts an dem Widerspruch, den ich hier noch mal illustrieren möchte:

Aus dem Autorenvertrag:
Zitat:
„Der Autor [...] räumt BoD alle zur Herstellung und für den räumlich unbegrenzten Vertrieb der BoD-Titel notwendigen Rechte exklusiv ein, insbesondere
a) das Vervielfältigungs-, Vermarktungs- und Verbreitungsrecht für die BoD-Titel als Druckwerk und elektronische Ausführung ...“


Aus der BoD-Webseite:
Zitat:
Was passiert, wenn ein Verlag auf mich aufmerksam wird?
Herzlichen Glückwunsch! Wir haben keine Exklusivrechte auf Ihr Buch und Ihre Schreibtalente abgeschlossen, und sollten Ihnen große Chancen angeboten werden, greifen Sie zu!


Was eine Übersetzung, etwa ins Russische, angeht, halte ich die Sachlage aufgrund des Vertragstextes für unklar. Ich würde mich jedenfalls nicht trauen, ohne Nachfrage beim Anwalt eine Zusage zu geben. Aber das nur nebenbei; um diese Frage geht es hier ausdrücklich nicht.

@Bärentante:
Ich habe das BoD natürlich geschrieben; bis jetzt ohne abschließende Stellungnahme von BoD. Es würde mir aber sehr wohl helfen zu erfahren, ob nur ich hier einen Widerspruch sehe.

Rontrus

Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 27.02.2008, 17:27
SandraR
 
Anmeldedatum25.11.2007
Beiträge214
WohnortMoskau


Rontrus BoD wird Dein Buch in keine Sprache uebersetzen, den BoD ist letztlich eine Druckerei mit einer guten Logistik!!!!!!Du kannst Randomhouse sagen ja die Rechte liegen bei mir und BoD einfach die 299 Euro ueberweisen. BoD ist in diesem Sinne kein Verlag sondern ein Druckdienstleister! Die Verlagsarbeit die machst Du selber
Also eines muss man mir lassen, geduldig bin ich angle

_________________
russland-buecher.ru

BeitragVerfasst am: 27.02.2008, 17:47
Rontrus
 
Anmeldedatum25.02.2008
Beiträge13


Sandra:
Zitat:
Also eines muss man mir lassen, geduldig bin ich


So kann man das auch sagen, ja ...
Ich geb’s auf. Nur noch eine Frage: Du arbeitest nicht zufällig bei BoD?

Gruß, Rontrus

BeitragVerfasst am: 28.02.2008, 00:59
SandraR
 
Anmeldedatum25.11.2007
Beiträge214
WohnortMoskau


Wer googelt ist klar im Vorteil oder einen Blick auf Signaturen wirft.
Sandra

_________________
russland-buecher.ru

BeitragVerfasst am: 28.02.2008, 01:21
Judith
 
Anmeldedatum05.08.2007
Beiträge1719
WohnortSchwobaländle


doppelt gemoppelt


Zuletzt bearbeitet von Judith am 28.02.2008, 17:14, insgesamt einmal bearbeitet

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Du willst mehr wissen? Bitte hier - meine Website.

BeitragVerfasst am: 28.02.2008, 01:24
Judith
 
Anmeldedatum05.08.2007
Beiträge1719
WohnortSchwobaländle


Hallo Rontrus,

du hast in deinem kopierten Text selbst die Antwort geliefert.

Zitat:
„Der Autor [...] räumt BoD alle zur Herstellung und für den räumlich unbegrenzten Vertrieb der BoD-Titel notwendigen Rechte exklusiv ein (...)

Wir haben keine Exklusivrechte auf Ihr Buch und Ihre Schreibtalente abgeschlossen, (...)


Es geht also lediglich um die für den Vertrieb notwendigen Rechte. Und ass man die einräumen muss ist klar, denn man kann ja nicht dasselbe Buch in mehreren Varianten verkaufen.

Grüßle,
Judith

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BeitragVerfasst am: 28.02.2008, 09:27
mtg
 
Anmeldedatum04.02.2008
Beiträge589
WohnortBerlin


... oder, um es ganz kurz zu halten:

Keine der Antworten hier - wie immer sie auch ausfällt - ist im Zweifelsfalle für BoD bindend. Daher unterstreiche ich noch einmal Bärentante:

Schreibe an BoD, dass Du Dich dafür interessierst, ein Buch über sie zu veröffentlichen und frage an, was passiert, wenn ein Verlag nach Veröffentlichung via BoD auf Dich zukommt. Denn Du hättest unterschiedliche Formulierungen gefunden, die nicht eindeutig seien.

Und wenn Du da 'ne Antwort bekommst - da kannst Du Dich im Zweifelsfalle drauf verlassen... Dies hier ist ein Forum, wo wir Tipps austauschen, aber keine Rechtsauskünfte...

Beste Grüße
Matthias

_________________
Beste Grüße, Matthias

Die Würde des Menschen ist unfassbar.

BeitragVerfasst am: 28.02.2008, 10:01
Rontrus
 
Anmeldedatum25.02.2008
Beiträge13


Hallo Matthias,
Rechtsauskünfte habe ich auch nicht erwartet. Mich wunderte nur, dass dieser Widerspruch niemandem sonst aufstößt, und ich wundere mich noch immer. Und ich glaube, dass so etwas in ein Forum über Vertragsfragen sehr wohl hineingehört.

Wie ich schon sagte: Ich habe natürlich an BoD geschrieben. Die haben nun gestern zuletzt geantwortet, was ich auch von Sandra schon die ganze Zeit lese und längst weiß. Kein substanzielles Wort zu jenem Widerspruch, nur: „Unserer Verträge sind juristisch geprüft“. Na schön ...

@Judith:
Vielleicht wird es durch Farbe deutlicher:

Zitat:
„Der Autor [...] räumt BoD alle zur Herstellung und für den räumlich unbegrenzten Vertrieb der BoD-Titel notwendigen Rechte exklusiv ein, insbesondere
a) das Vervielfältigungs-, Vermarktungs- und Verbreitungsrecht ...“


Zitat:
Herzlichen Glückwunsch! Wir haben keine Exklusivrechte auf Ihr Buch und Ihre Schreibtalente abgeschlossen ...


„Lediglich um die für den Vertrieb notwendigen Rechte ...“ Lediglich?

Gruß, Rontrus

BeitragVerfasst am: 28.02.2008, 10:08
kante
 
Anmeldedatum25.02.2008
Beiträge28
WohnortOklahoma City, USA


Rontrus hat Folgendes geschrieben:
„Der Autor [...] räumt BoD alle zur Herstellung und für den räumlich unbegrenzten Vertrieb der BoD-Titel notwendigen Rechte exklusiv ein, insbesondere
a) das Vervielfältigungs-, Vermarktungs- und Verbreitungsrecht ...“

Herzlichen Glückwunsch! Wir haben keine Exklusivrechte auf Ihr Buch und Ihre Schreibtalente abgeschlossen ...


Das ist doch genau die Antwort: Die haben kein Exklusivrecht auf das Buch, nur auf dessen Vermarktung.

Interessiert sich ein grosser Verlag fuer das Buch, kann BoD es nicht weiterverkaufen und sieht keinen cent davon. Nur du kannst das.

Die 299.- sind die entgangenen Vorhaltegebueren und Gewinne. Dafuer das dir BoD die Chance gegeben hat, die dir kein anderer Verlag gab - naemlich dein Buch zu veroeffentlichen - wollen sie wenigstens die der Vertragslaufzeit entsprechend anfallenden imho sehr humanen Gebuehren ersetzt haben, solltest du vorher wechseln. Ich sehe da auch keinen Widerspruch mit dem was du uns hier rot markiert hast: Klar, sie sagen einmal "wir haben keine Exklusivrechte" und im naechsten Satz "wir haben das Exklusivrecht" - allerdings beziehen sich diese beiden Exklusivrechte auf 2 unterschiedliche Dinge:

- Copyright/Urheberrecht bleibt bei dir. Keiner von BoD kann das Buch verkaufen/veraendern/manipulieren.
- Vertriebsrecht bleibt bei BoD. Nur sie koennen das Buch veroeffentlichen. Willst du wechseln, ist das gegen 299.- moeglich.

So seh' ich das jedenfalls.

Gruss, Mike

BeitragVerfasst am: 28.02.2008, 13:01
Rontrus
 
Anmeldedatum25.02.2008
Beiträge13


Hallo Mike,
das Urheberrecht bleibt immer beim Autor, denn es ist nicht übertragbar. Anschließend manipulieren wird auch kein anständiger Verlag ein Werk, für das man einen Vertrag abgeschlossen hat. Änderungswünsche hat er zu diesem Zeitpunkt geklärt.

Was das Copyright angeht, da steht bei BoD tatsächlich mein Name vor dem ©, anders als bei Verlagen. Aber was kann ich mir dafür kaufen? Tatsächlich „kopieren“, also drucken und verbreiten, darf es exklusiv nur BoD. Es hat keinen Sinn, vor die Verbreitungsrechte immer ein „nur“ zu setzen. Die sind das Entscheidende.
Und wenn man mutig „keinerlei“ vor die Exklusivrechte schreibt, kann man hinterher schlecht behaupten, das beziehe sich nur auf etwas bestimmtes, und zwar etwas anderes.

Gruß, Rontrus

BeitragVerfasst am: 28.02.2008, 17:17
Judith
 
Anmeldedatum05.08.2007
Beiträge1719
WohnortSchwobaländle


Rontrus, schlaf mal ein paar Tage drüber. Und dann lies dir das hier nochmal durch. Du stehst gerade auf der Leitung und drehst dich im Kreis. Wink

Grüßle,
Judith

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