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Verfasst am: 18.06.2008, 13:26 |
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| Thorsten |
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| Anmeldedatum | 07.06.2008 | | Beiträge | 573 | | Wohnort | Saarland |
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Also, ich habe mich vor wenigen Tagen bezüglich der Registrierung bei der VG WORT an eine zuständige Mitarbeiterin per E-Mail gewendet, da ich noch relativ wenig Erfahrung habe und auf Nummer sicher gehen wollte (vor allem bei dem doch recht komplizierten Meldeverfahren).
Diese E-Mail bekam ich zurück:
"[...] um Ihre Veröffentlichungen bei der VG Wort melden zu können, müssen Sie vorab einen Wahrnehmungsvertrag abschliessen. Dieser ist mit keinen Kosten verbunden. Der Vertrag deckt alle Bereiche ab. Sie müssen für zukünftige Veröffentlichungen keinen weiteren Vertrag abschliessen. Der Vertrag ist bis zu Ihrer Kündigung gültig."
Daraufhin wollte ich mich online anmelden, nahm mir zusätzlich das PDF-Handbuch dazu, doch ich verstehe leider immer noch nicht genau, welchen Bereich ich anfangs wählen soll.
Ich bin Autor, schreibe Lyrik, Belletristik und später auch Ratgeber. Fällt dies unter den Bereich Wissenschaft, Presse-Repro (habe in dem Forum hier gelesen, dass es irgend jemand so gewählt hat) oder nur Anderer Bereich?
(So wie ich diese E-Mail interpretiere, brauche ich lediglich den Wahrnehmungsvertrag zu beantragen - der mir dann zugesandt wird und den ich wieder per Post unterschrieben zurückschicken muss - und brauche weiterhin nichts zu unternehmen, sprich nicht jedes meiner veröffentlichten Bücher bei VÖ-Datum zu melden. Ist das so in etwa richtig?)
Vielleicht sind das dumme Fragen und viele werden es vielleicht schon satt haben, über die VG WORT zu diskutieren, aber ich wäre für jede Hilfe sehr dankbar!
Grüße! |
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_________________ Der deutsche Jackie Chan Filmführer | ISBN: 978-3-86858-102-7
Boose-Nacht-Geschichten | ISBN: 978-3-8370-2599-6 |
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Verfasst am: |
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Verfasst am: 18.06.2008, 14:09 |
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| Cornelia Eggemann |
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| Anmeldedatum | 09.05.2007 | | Beiträge | 22 | | Wohnort | Unterfranken |
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Hallo Thorsten,
ich habe es im letzten Jahr so gemacht, wie Du schreibst.
Allerdings habe ich mein zweites Buch, welches ich ein halbes Jahr später veröffentlichte, dann auch gemeldet.
Das ging ganz unkompliziert online anhand meiner Kartei-Nr., die ich erhielt.
Wenn Du die Tantieme für jedes Deiner Bücher möchtest, musst Du sie einzeln melden, bzw. die Meldung ergänzen.
So verstehe ich es.
Und ... ich finde Deine Fragen voll okay ...
Liebe Grüße
Cornelia |
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Verfasst am: 18.06.2008, 15:38 |
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| SandraR |
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| Anmeldedatum | 25.11.2007 | | Beiträge | 345 | | Wohnort | Moskau |
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Zuerst meldest Du Dich online an, der Vertrag wird Dir dann als pdf File zugeschickt, den druckst Du aus und unterschreibst und per Post sendest Du den Vertrag dann an VG Wort.
Jedes einzelne Buch mit ISBN musst Du auch einzeln erfassen, den Tantiemen werden für jedes Werk gezahlt sofern Du die Bedingungen erfüllst.
Deine Bücher laufen unter Wissenschaft! Ob auch für Belletristik tantiemen bezahlt werden weiss ich allerdings nicht, da ich aus dem Sachbuchbereich komme, sehe aber eigentlich kein Hinderniss.
Sandra |
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_________________ russland-buecher.ru |
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Verfasst am: 18.06.2008, 15:49 |
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| Thorsten |
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| Anmeldedatum | 07.06.2008 | | Beiträge | 573 | | Wohnort | Saarland |
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Aha, das sind doch schon mal zwei wichtige Infos für mich:
Jedes einzelne Werk melden und den Wahrnehmungsvertrag im Bereich Wissenschaft beantragen.
Herzlichen Dank für die genauen Antworten!
Und ich nehme mal an - zumal auch auf der Seite von VG WORT darauf hingewiesen wird - dass eine nachträgliche Ergänzung oder Aktualisierung der Daten durchaus möglich ist, sollten Änderungen bezüglich belletristischer Werke o.ä. nötig sein.
Vielen Dank noch mal! |
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_________________ Der deutsche Jackie Chan Filmführer | ISBN: 978-3-86858-102-7
Boose-Nacht-Geschichten | ISBN: 978-3-8370-2599-6 |
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Verfasst am: |
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Verfasst am: 18.06.2008, 19:47 |
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| SandraR |
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| Anmeldedatum | 25.11.2007 | | Beiträge | 345 | | Wohnort | Moskau |
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Du bekommst nach Eingang deines Vertrages eine Karteinummer unter dieser Nummer kannst Du dann immer deine Neuerscheinungen ergänzen, sobald Du die 100 Verkaufsmarke genommen hast.
Sandra |
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_________________ russland-buecher.ru |
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Verfasst am: 19.06.2008, 10:48 |
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| Cornelia Eggemann |
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| Anmeldedatum | 09.05.2007 | | Beiträge | 22 | | Wohnort | Unterfranken |
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| Zitat: | vielen Dank für das Zusenden der Verkaufsnachweise. In der Tat bekommen Sie nur die Hälfte der Tantieme, wenn Sie die Verkaufsnachweise erbringen. Die Informations auf der Webseite des BOD ist also irreführend. Denn nur für 5 leihverkehrsrelevante Bibliothekstandorte in wissenschaftlichen Bibliotheken bekommen Sie die volle Tantieme.
Die öffentlichen Bibliotheken zählen als Standorte nicht. |
Hallo alle zusammen,
diese mail erhielt ich heute. Da kann ich mir also die volle Tantieme abschminken und mir die Mühe, weitere öffentliche Bibliotheken zu suchen, sparen.
Liebe Grüße
Cornelia |
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Verfasst am: 14.07.2008, 11:10 |
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| Cornelia Eggemann |
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| Anmeldedatum | 09.05.2007 | | Beiträge | 22 | | Wohnort | Unterfranken |
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Hallo Kathrin,
hast Du inzwischen Deine Tantieme erhalten?
Ich hakte vor ein paar Tagen nach und bekomme heute doch tatsächlich die Antwort, dass meine Verkaufsnachweise irrelevant wären, da es sich bei meinen Büchern um Erzählungen handelt.
Ist ja wohl echt ein Ding.
Bin neugierig, wie es bei Dir ausgeht.
Gruß Cornelia |
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Verfasst am: 14.07.2008, 11:25 |
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| Rabert |
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| Anmeldedatum | 09.07.2008 | | Beiträge | 218 |
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Wie bekomme ich den ein Buch in eine wissenschaftliche Bibliothek? Hinfahren, abgeben? Oder muss ich den Einkäufer der Bibliothek dazu bewegen, mein Buch offiziell zu kaufen?
Ist es schwierig ein Buch in eine wissenschaftliche Bibliothek zu bekommen?
Gruß
Rabert |
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Verfasst am: 14.07.2008, 14:35 |
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| SandraR |
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| Anmeldedatum | 25.11.2007 | | Beiträge | 345 | | Wohnort | Moskau |
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Nun bei mir ist es so, dass die Bibliotheken das selber bestellen und kaufen. Du kannst nur durch eine direkte Pressemitteilung an die endsprechende Fachdienststelle auf dein Buch aufmerksam machen.
VG Wort akzeptiert Bibliotheken nur wenn die Bibliotheken das Buch erworben haben und zwar nicht von Dir! Ist leider so.
Sandra |
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_________________ russland-buecher.ru |
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Verfasst am: 15.07.2008, 08:14 |
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| Charmant666 |
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| Anmeldedatum | 10.07.2007 | | Beiträge | 13 | | Wohnort | Kreis Aachen |
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| Cornelia Eggemann hat Folgendes geschrieben: | Hallo Kathrin,
hast Du inzwischen Deine Tantieme erhalten?
Ich hakte vor ein paar Tagen nach und bekomme heute doch tatsächlich die Antwort, dass meine Verkaufsnachweise irrelevant wären, da es sich bei meinen Büchern um Erzählungen handelt.
Ist ja wohl echt ein Ding.
Bin neugierig, wie es bei Dir ausgeht.
Gruß Cornelia |
Hallo Cornelia,
ja, ich habe die angekündigte Zahlung für mein Sachbuch erhalten. |
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Verfasst am: 19.07.2008, 08:56 |
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| Didl |
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| Anmeldedatum | 11.04.2007 | | Beiträge | 48 | | Wohnort | Hilter |
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Hat überhaupt schon jemand von Euch die für das Jahr 2007 anfallenden Tantiemen von der VGWort erhalten? Irgendwie scheint es da ein ziemliches Durcheinander zu geben.
Ich habe auf eine Anfrage aufgrund der hier diskutierten Problematiken folgende Antwort erhalten, vielleicht nutzt sie dem Einen oder Anderen!
| Zitat: | | ein Buch, das bei "BOD" veröffentlicht wurde, unterliegt denselben Kriterien wie jedes andere wissenschaftliche Werk auch. In einem maximalen Zeitraum von 3 Jahre (das EJ mit eingerechnet) kann es die 5 Standorte in wissenschaftlichen Bibliothek Deutschlands erreichen, damit Sie als Autor die maximale Höhe an Vergütung erhalten können. Sollte das Kriterium schon früher erfüllt sein, wird das Buch zur nächsten Hauptausschüttung eingegeben. Jetzt ist es nicht nötig, dass Sie mir einen Nachweis durch den Verlag über 100 verkaufte Exemplare Ihres Werkes zusenden. |
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Verfasst am: 19.07.2008, 09:13 |
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| Cornelia Eggemann |
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| Anmeldedatum | 09.05.2007 | | Beiträge | 22 | | Wohnort | Unterfranken |
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Hallo Didl,
für mich hat es sich mit der Tantieme jetzt bedauerlicherweise erledigt. Ein paar Einträge zuvor zitierte ich noch eine Mail von VG-Wort, in der ich die Zusage auf halbe Tantieme erhielt, nach dem ich die Verkaufsnachweise erbracht hatte.
Jetzt bekam ich definitiv eine Absage, da es sich bei meinen Büchern um belletristische Werke handelt.
Ich falle nicht, laut VG-Wort, unter die Rubrik Sachbuch.
Von Anfang an hatte ich erklärt, dass es um meine Biografie geht, na ja, ärgerlich und schade, aber was soll's.
Bei Dir, bzw. mit Deinem Buch, sieht es sicher anders aus.
Viel Glück!
Cornelia |
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Verfasst am: 27.09.2008, 22:30 |
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| Poet |
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| Anmeldedatum | 21.06.2007 | | Beiträge | 38 |
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Liebe Autorinnen und Autoren,
die Frage:
| Rabert hat Folgendes geschrieben: | Wie bekomme ich denn ein Buch in eine wissenschaftliche Bibliothek? Hinfahren, abgeben? Oder muss ich den Einkäufer der Bibliothek dazu bewegen, mein Buch offiziell zu kaufen?
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hat mich zu der Überlegung gebracht, dass es doch für uns alle hilfreich wäre, wenn wir unsere Bücher gegenseitig zum Kauf bei Bibliotheken, bei denen wir einen Nutzerausweis haben, vorschlagen.
An den Uni-Bibliotheken, die ich so kenne, gibt es ein Kauf-, Anschaffungs- oder auch Erwerbsformular (leider heißt das wirklich überall anders...) direkt auf der Homepage. Leider muss man aber eben einen Nutzerausweis haben - den habe ich leider nur von einer Uni.
Oder meint ihr, dass das rechtliche Probleme mit sich bringen könnte, weil man ja diesen Kaufvorschlag nur zum Zwecke des Erreichens der 5-Bibliotheken-Hürde abgibt? In diesem Fall ziehe ich meine Idee selbstverständlich sofort zurück!
Was mich allerdings noch etwas irritiert, ist die Aussage:
| SandraR hat Folgendes geschrieben: |
VG Wort akzeptiert Bibliotheken nur, wenn die Bibliotheken das Buch erworben haben - und zwar nicht von Dir! Ist leider so.
Sandra |
Woher weiß die VG Wort, weshalb und von wem eine Bibliothek ihre Bücher kauft?
Liebe Grüße,
der Poet. |
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