 | VG-Wort > Tantiemen f. Text im Internet |  |
Verfasst am: 15.01.2008, 08:55 |
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| ChristianBedor |
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| Anmeldedatum | 21.10.2007 | | Beiträge | 13 |
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Hallo, liebe Autorinnen und Autoren,
und ein gutes, neues (Schalt)Jahr 2008.
24 Stunden mehr. Wird frau/man sie zum Schreiben nutzen?
Heiner, ich habe ein Anliegen. Die VG-Wort zahlt Tantiemen, wenn so genannte Vorpixel auf Web-Seiten eingerichtet wurden. Wie das geht, steht im Text der VG-Wort. S. u.
Es wäre natürlich klasse, wenn Du das technisch einrichten könntest. Für autorenpool.info
Beste Grüße
von
Christian
Fundstelle: http://www.vgwort.de/metis.php
[Stand: 15. Jan. 2008]
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Identisch mit der Zweitnutzung von Print-Publikationen können Texte die nur in elektronischer Form vorliegen und im Internet einstehen auf verschiedene Weise kopiert und von ihren Nutzern zu privaten Zwecken weiterverwendet werden.
Der technische Kopiervorgang mag sich bei Print- und Online-Veröffentlichungen unterscheiden, die Tatsache, dass urheberrechtlich relevantes Material kopiert und weiter- also zweit-genutzt wird, unterscheidet sich in beiden Bereich nicht.
Einführung einer neuen Tantieme
Es ist damit auch bei elektronischen Veröffentlichungen die Aufgabe der Verwertungsgesellschaften dafür zu sorgen, dass Urheber von Texte die im Internet erscheinen eine angemessene Vergütung für diese Art von Publikationen erhalten. Mit der neuen Tantieme für Texte im Internet / METIS wird diese Lücke in der Vergütung von sog. Zweitrechten geschlossen.
Um diese Aufgabe zu erfüllen muss die VG WORT, ein System bereitstellen, dass Nutzungen einzelner Texte im Internet erfasst und belegbar nachweist. Das System muss zuverlässig und praxistauglich sein, um eine solide und für alle Beteiligten identische Basis für die Ausschüttung in diesem neuen Bereich zu bieten.
Zugriffszählung als Basis
Zusätzlich zu der reinen Textmeldung durch die Beteiligten, muss über eine Zählung der Zugriffe auf den zu meldenden Text der Umfang der tatsächlichen Nutzung nachgewiesen werden. Die Zugriffszählung auf alle potentiell ausschüttungsrelevanten Texte erfolgt mit dem gleichen Zählverfahren und nach identischen Kriterien. Das von der VG WORT zu diesem Zweck ausgewählte, TÜV-zertifizierte Verfahren ist seit Jahren im erfolgreichen Großeinsatz.
Dadurch stehen der VG WORT erfahrene Partner (InfOnline, Spring) zur Verfügung, die Erhebung und Aggregation der Daten im Auftrag und nach den Vorgaben der VG WORT übernommen haben.
1. Grundlage für den Erhalt einer Ausschüttung: Der Text
· Gezählt, gemeldet und vergütet wird immer auf der Basis eines einzelnen, zusammenhängenden und getrennt verwertbaren Textes.
· Der Text muss frei zugänglich und darf nicht kopiergeschützt sein. Kostenpflichtige Texte oder solche, die nur über ein Log-In erreicht werden können, sind nicht meldefähig.
· Ein potentiell meldefähiger Text hat einen Mindestumfang von 1800 Anschlägen (mit Leerzeichen gerechnet). Lyrik ist von dieser Umfangsregel ausgenommen.
· Der Text muss im Erhebungszeitraum im Internet einstehen. Für die Tantieme unerheblich ist dagegen, wann er ins Internet gestellt bzw. verfasst wurde.
2. Grundlage für den Erhalt einer Ausschüttung: Die Zugriffszählung
· Die Zugriffszählung erfolgt mittels eines sog. Zählpixels. Das Zählpixel wird im Regelfall vor einer Textmeldung (= „Vorrpixel“) in den Quelltext der jeweiligen Textseite oder den Downloadlink der Datei im Internet eingebaut werden.
· Pro Text wird ein eigenes Zählpixel benötigt. Es zählt die Zugriffe für alle Beteiligten eines Textes (Urheber, Verlag oder Organisation)
· Die Zugriffszählungen für die einzelnen Hauptausschüttung werden jeweils im vorangegangenen Kalender von 1. Januar bis 31. Dezember erhoben. Das erste Erhebungsjahr war z.B. 2007 und die Tantiemen dafür werden Ende Juni 2008 ausgeschüttet.
· Es werden nur Zugriffe berücksichtigt, die von deutschen Rechnern aus erfolgen.
3. Grundlage für den Erhalt einer Ausschüttung: Die Meldung
· Die Meldung erfolgt ausschließlich über das Online-Meldesystem der VG WORT. Eine formlose Meldung oder die Verwendung von Formularen zu anderen Abteilungen der VG WORT kann nicht als Meldung im Bereich der Texte im Internet / METIS anerkannt werden.
· Für das Meldesystem der VG WORT benötigen Sie eine einmalige Registrierung. Nach der Online-Registrierung erhalten Sie eine Email mit einem PDF-Dokument, welches ausgedruckt unterschrieben und per Post an die VG WORT versandt werden muss. Erst dann kann die Freischaltung eines Accounts erfolgen, die Voraussetzung für die vollständige Nutzung des Systems ist.
· Ist der Mindestzugriff erreicht erfolgt die konkrete Textmeldung. Das verwendete „Vorpixel“ wird durch die Meldung „aufgewertet“.
· Die Meldung bzw. Aufwertung eines Vorpixels kann nur einmal durchgeführt werden. Bei mehreren Beteiligten an einem Text, erledigt der Erstmelder (z.B. der beteiligte Verlag) die vollständige Meldung. Die weiteren Beteiligten können dann über die Funktion „Zu einer Fremdmeldung hinzufügen“ ein verkürztes Meldeverfahren durchlaufen.
· Für Aufwertung eines Vorpixels oder das Hinzufügen zu einer Fremdmeldung benötigen die Beteiligten den Persönlichen Identifikationscode zu dem im Text befindlichen Zählpixel.
4. Die Beteiligten der neuen Tantieme
Melden und eine Tantieme erhalten:
· Urheber (Autoren und Übersetzer) einerseits
· Verlage und Organisationen andererseits.
Beide Seiten erhalten Ihren Anteil an der Tantieme. Dabei ist es unerheblich für die Höhe des jeweiligen Tantiemenanteils ob auch tatsächlich alle Beteiligten melden.
5. Alternative Verfahren:
Werden Zählpixel auf eigenen Seiten integriert, kann der Ablauf auch umgekehrt werden. Die Meldung erfolgt über den Menüpunkt „Neue Einzelmeldung“ vor dem Einbau eines Zählpixels. Erst Im Anschluss an die Meldung erhält man das Zählpixel zum Text (das sog. „Vollpixel“). Dieses Pixel muss zum gemeldeten Text auf jeder gemeldeten URL eingebaut werden.
Aus diesem Grund ist dieser Weg auch für Verlags- oder Organisationsseiten ungeeignet, da es zu aufwendig ist bestimmte Pixel zu ganz bestimmten Texten auf bestimmten Seiten einzupflegen.
Da Verlage und Organisationen etwas mehr Zeit benötigen, das neue System anzunehmen und zu implementieren, bzw. einige Eckpunkte der Ausschüttung noch offen sind, gibt es für das Erhebungsjahr 2008 eine Sonderausschüttung für Urheber. Weitere Informationen dazu finden Sie auf einer eigenen Seite.
Handbücher und Informationen zu allen relevanten Themen rund um die Registrierung, Meldeportal, Hintergründe, Technik und die eigentliche Meldung finden Sie gesammelt auf der Seite Handbücher.
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Verfasst am: 15.01.2008, 11:23 |
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| SandraR |
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| Tja, irgendwie kann man alles uebertreiben...... finde ich. Wer in Foren oder Blocks schreibt, weiss sehr wohl, natuerlich wird abgezockt dafuer auch noch Tantiemen zu zahlen finde ich, geht an der Idee Internet weit vorbei. |
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 | VG-Wort:Tantiemen für Texte im Internet |  |
Verfasst am: 16.01.2008, 07:46 |
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| ChristianBedor |
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| Anmeldedatum | 21.10.2007 | | Beiträge | 13 |
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Hallo, SandraR,
Deine Antwort verstehe ich nicht. Könntest Du Dich bitte klarer zu meinem Thema ausdrücken? Was hat Tantiemen-Zahlung der VG-Wort mit Abzocke zu tun?
Christian |
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Verfasst am: 16.01.2008, 08:11 |
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| SandraR |
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Die Idee des Internets ist eigentlich, jeder kann alles rein stellen, so weit so gut. Wenn nun aber dafuer Tantiemen gezahlt werden heisst dies, jeder kann nun fuer alles moegliche auch noch Geld bekommen z.B. fuer seinen Block. Das ist nicht die Idee des Internets. Dieses Geld kommt nicht vom lieben Gott, sondern wird z.B. durch eine Summe X bei Verkauf von Endgeraeten eingezogen. Anders formuliert diese Geraete werden im Endeffekt auch hoeher belastet.
Die Idee des Internets war mal freier Austausch. |
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Verfasst am: 16.01.2008, 09:52 |
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| ChrisK |
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Da pflichte ich SandraR bei: Ein Beitrag in einem Internet-Forum ist mit Sicherheit kein Text, für den die VG-Wort Tantieme bezahlt.
Gruß
Chris |
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Verfasst am: 16.01.2008, 10:47 |
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| SandraR |
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Leider ChrisK will VG Wort tatsächlich anfangen für Blogs Tantiemen zu bezahlen. Ich halte aber Autoren die davon gebrauch machen, ehrlich gesagt, für unverantwortlich.
Die haben nicht verstanden was Internet ist, VG Wort dürfte aber leider verstanden haben, dass sich damit neue Abgaben einführen lassen. Die warten jetzt schön ab wieviele sich anmelden und diesen Pixel runter laden und dann wird gejammert, wir brauchen mehr Geld. Dieses mehr Geld wird vom Endverbraucher kommen der sich einen PC, Schlepptop oder Bildschirm kauft. Endverbraucher sind aber alle!
Wobei ich hier eine Lanze breche für etwas was ich nicht bezahlen muss, den meine Geräte kaufe ich nicht in Deutschland. Ich finde es geht aber hier nicht um Tantiemen sondern um ein Prinziep, was das Internet war und was manche Zeitgenossen daraus machen wollen.
Sandra |
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Verfasst am: 16.01.2008, 11:20 |
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| ChrisK |
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| SandraR hat Folgendes geschrieben: | | Leider ChrisK will VG Wort tatsächlich anfangen für Blogs Tantiemen zu bezahlen. Ich halte aber Autoren die davon gebrauch machen, ehrlich gesagt, für unverantwortlich. |
Ich gar nicht mal. Die VG Wort zahlt EVENTUELL Tantieme für die Beiträge eines Blogs (nicht die Kommentare), und nur ab einer bestimmten Zahl Besucher. Um die zu ermitteln, muss man ein Stückchen Code (der Zählpixel) in den jeweiligen Beitrag - nicht einmal für das ganze Blog, sondern ein gesonderter Zählpixel für jeden Beitrag - eingebunden werden. Und wenn dann ein paar hundert oder tausend Menschen den Text gelesen haben, gibt's eine kleine Tantieme. Es gibt keine automatische Tantieme für jeden Beitrag, den man ins Blog einträgt. Wer tatsächlich soviele Leser im Internet anzieht, der hat in meinen Augen die paar Puseratzen verdient.
Gruß
Chris |
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Forum für Books on Demand bzw. BOD Autoren » Kosten und Verdienstmöglichkeiten
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