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BeitragVerfasst am: 01.02.2008, 18:37
matthiasgerschwitz
Gast
 


Claire hat Folgendes geschrieben:
Hallo Judith,

entweder jetzt schon als Mängelexemplare günstiger verkaufen oder warten, bis du berühmt bist. Dann kannst du damit ein "Schweinegeld" machen.

LG Claudia


So à la "Sumatra Fehlfarben"?

cheezy grin

Matthias

Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 02.02.2008, 01:51
Judith
 
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Genau, Matthias! cheezy grin

Claire, das ist genau das, was ich hier die Fachmänner und -frauen fragen wollte. Darf ich die Erstauflage mit den Tippfehlern als Mängelexemplar einen Euro billiger verkaufen? Und muss ich es dann irgendwie kennzeichnen?

Grüßle,
Judith

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BeitragVerfasst am: 02.02.2008, 10:23
julia07
 
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Ja, das sehe ich auch so.
Üblicherweise macht man zwei dicke Parallelstriche mit Filzstift auf die untere oder obere Schnittkante. Dann ist klar, dass das Mängelexemplare sind.
Ich selbst kaufe gelegentlich solche Bücher. Oft kann ich die Fehler gar nicht finden, aber manchmal fehlen ganze Seiten oder andere sind doppelt drin...
LG, Julia

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BeitragVerfasst am: 02.02.2008, 13:25
Judith
 
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WohnortSchwobaländle


Ich habe am Donnerstag 12 Bücher für je 2,99 Euro gekauft, die ursprünglich vorwiegend 6,90 gekostet hatten. Vermutlich sind sie alle nach der vorletzten Rechtschreibreform gedruckt und deshalb verbilligt. Es waren einige vom "kleinen Vampir" dabei und aktuelle Mädchenbücher.

Grüßle,
Judith

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Verfasst am:
 


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BeitragVerfasst am: 02.02.2008, 14:23
g.c.roth (Moderator)
 
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Judith, wenn es Dich tröstet: Konsalik gabs letzte Woche auch bei Aldi für drei Euro. cool silber

Da steht man dann da, dreht den Schinken hin und her und denkt:

Konsalik war mal schick
was brach ihm das Genick?
Da liegt er nun,
was nützt der Ruhm?...

LG Grete

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BeitragVerfasst am: 02.02.2008, 16:32
hawepe
 
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Hallo Judith,

Judith hat Folgendes geschrieben:
Darf ich die Erstauflage mit den Tippfehlern als Mängelexemplar einen Euro billiger verkaufen?


Nein, denn es ist buchpreisbindungsmaessig kein Maengelexemplar, weil es die Maengel von Anfang an hatte. Wenn dir deine Kaffeetasse ueber den Buechern auskippt oder die Kiste mit den Buechern herunterfaellt und die Buecher jetzt alle angeschlagene Ecken haben, dann hast du dir Maengelexemplare produziert Wink

Aber du kannst natuerlich auch fuer die erste Auflage die Buchpreisbindung aufheben. Wie das geht, weiss ich nicht, aber ein Anruf beim Boersenverein sollte alle Klarheiten - aeh, Unklarheiten Smile - beseitigen helfen.

Zitat:
Und muss ich es dann irgendwie kennzeichnen?


Entweder das Wort Maengelexemplar in das Buch oder auf den Buchschnitt stempeln oder mit einem Filzer einen Strich ueber den Buchschnitt ziehen. Letzteres ist zumindest im Buchhandel ueblich und von daher wohl auch legal.

Beste Gruesse,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 02.02.2008, 18:02
julia07
 
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Heinz,
das verstehe ich jetzt aber gar nicht.
Wie kann es dann sein, dass ich Heyne-Taschenbücher, die offensichtlich von Anfang an fehlerhaft waren (fehlende oder doppelte Seiten), als Mängelexemplare im Kaufhaus erstehen kann?
Meinst Du, davon gibt es dann grundsätzlich eine zweite Auflage?
Selbst in dem Fall, dass z. B. nur die ersten Tausend einer Maschinenproduktion fehlerhaft, und nach einer Korrektur die weiteren 20 000 dann O.K. rauskommen?
LG, Julia

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BeitragVerfasst am: 02.02.2008, 18:26
hawepe
 
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Hallo Julia,

julia07 hat Folgendes geschrieben:
Wie kann es dann sein, dass ich Heyne-Taschenbücher, die offensichtlich von Anfang an fehlerhaft waren (fehlende oder doppelte Seiten), als Mängelexemplare im Kaufhaus erstehen kann?


Dann habe ich mich schlecht ausgedrueckt. Fehlende oder doppelte Seiten sind ein Produktionsfehler, d.h. der Mangel ist bereits sehr frueh aufgetreten.

Natuerlich koenntest du jetzt argumentieren, die Rechtschreibfehler seien auch ein Mangel, so dass du nicht mehr an die Buchpreisbindung gebunden waerst. Ob du damit juristisch durchkaemst, weiss ich nicht, schliesslich bin ich kein Rechtsanwalt.

Aber wenn es im rechtlichen Sinne ein Mangel waere, duerfte auch jeder Kaeufer deines Buches eine Nachbesserung verlangen. Und das ginge wohl nur ueber die Lieferung eines fehlerfreien Exemplares der zweiten Auflage.

Und wenn dann wieder ein Druckfehler drin ist, koennte er das Spielchen fortsetzen. Du bekaemst nie dein Geld, duerftest aber immer liefern Sad

Zitat:
Selbst in dem Fall, dass z. B. nur die ersten Tausend einer Maschinenproduktion fehlerhaft, und nach einer Korrektur die weiteren 20 000 dann O.K. rauskommen?


Ist nach meinem Rechtsverstaendnis okay. Und bei einer zweiten Auflage koennte natuerlich die Preisbindung fuer die erste, fehlerhafte aufgehoben werden.

Beste Gruesse,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 02.02.2008, 18:30
Judith
 
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Na ja, jetzt verkaufe ich erstmal die Zweitauflage. Wenn dann mein Bestand zur Neige geht, kann ich mir die Tippfehler ja mal beim Kaffeetrinken ansehen. Laughing Wink

Grüßle,
Judith

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BeitragVerfasst am: 02.02.2008, 18:37
hawepe
 
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Judith hat Folgendes geschrieben:
Na ja, jetzt verkaufe ich erstmal die Zweitauflage. Wenn dann mein Bestand zur Neige geht, kann ich mir die Tippfehler ja mal beim Kaffeetrinken ansehen. Laughing Wink


Gelehrige Schuelerin hüpf

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BeitragVerfasst am: 14.02.2008, 11:57
hwg (Moderator)
 
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Zurückkommend auf einen Eintrag im Jänner: Ich habe mir soeben die HP von "Büchernarr" angeguckt und ziehe hiermit den Hut vor dem Engagement des Inhabers. Diese HP sollte von mehreren BoD-Autoren und Eigenverlegern genutzt werden, denke ich.

BeitragVerfasst am: 14.02.2008, 12:14
Klärus
Gast
 


Zur Preisbindung möchte ich sagen, dass ich aus dem Forum den Tip bekommen habe, meine Homepage sofort zu ändern. Da biete ich nämlich mein Buch für 15,- Euro an, wenn man es bei mir bestellt, statt für 15,50, die der Verlag verlangt, sonst könne ds teuer werden.
Wie kann ich erfahren, ob jemand ein Buch von mir bei Amazon bestellt hat, oder beim Verlag, ausser dass ich vielleicht bei dem anrufe?
Grüße
Klärus

BeitragVerfasst am: 14.02.2008, 12:39
skipteuse
 
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Zitat: "Zurückkommend auf einen Eintrag im Jänner: Ich habe mir soeben die HP von "Büchernarr" angeguckt und ziehe hiermit den Hut vor dem Engagement des Inhabers. Diese HP sollte von mehreren BoD-Autoren und Eigenverlegern genutzt werden, denke ich." hwg

ich bin schon dabei - unter Humor cheezy grin

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BeitragVerfasst am: 14.02.2008, 12:45
hwg (Moderator)
 
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Ja, hab's gesehen - und auch andere Pool-Kolleginnen entdeckt.
Denkst Du, dass sich dadurch der Buchabsatz erhöht hat?

BeitragVerfasst am: 14.02.2008, 14:16
skipteuse
 
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Hallo hwg,

also bis jetzt hat sich noch nicht merklich etwas getan.
Aber das ist ja meistens so - erst einmal muss die Seite noch bekannter werden, denke, versuch aber jede seriöse kostenfreie Werbemöglichkeit zu nutzen. zur Zeit laufen einige Dinge bei mir, wird also schwer zu sagen, denke ich, woran es im Endeffekt gelegen hat, dass ich endlich "Hunderte von Büchern" verkaufe, grins ... Very Happy
Ist wie bei der Werbeerfolgrkontrolle immer sehr schwierig - aufgrund der (sich hoffentlich einstellenden) Synergieeffekte.

Hauptsache, es funktioniert irgendwann ... cool

In diesem Sinne, allen eine erfolgreiche Restwoche! ... dranbleiben! thumb up

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