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15%
 15%  [ 2 ]
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23%
 23%  [ 3 ]
Wusste ich garnicht.
23%
 23%  [ 3 ]
Stimmen insgesamt : 13

BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 14:37
Raphaela_Taha
 
Anmeldedatum25.09.2007
Beiträge114


Ich glaube notfalls kann man noch einen Untertitel mit einbauen, vielleicht könnte das eine "Absicherung" sein, man übersieht ja immer etwas, egal wie gründlich man auch suchen mag Wink

Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 15:00
hawepe
 
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Beiträge1435
WohnortBerlin


Hallo,

Raphaela_Taha hat Folgendes geschrieben:
Ich glaube notfalls kann man noch einen Untertitel mit einbauen, vielleicht könnte das eine "Absicherung" sein, man übersieht ja immer etwas, egal wie gründlich man auch suchen mag Wink


Wenn man mit dem Titel gegen das Markenrecht verstoesst, rettet einen auch kein Untertitel.

Wer am Wirtschaftsleben teilnimmt, muss sich nun einmal an die Spielregeln halten. Ggfs. muss man jemandem mit den notwendigen Recherchen beauftragen, der das notwendige Fachwissen und eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung hat. Klar, als BoD-Autor kann man sich diese Rechercheauftraege oft nicht leisten, aber im Fall der Faelle ist das eben kein Entschuldigungsgrund Sad

Beste Gruesse,

Heinz.

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Reisefuehrer Bulgarien, Slowakei: http://www.erlebnis-osteuropa.de
Reiseberichte Osteuropa: http://www.pahlke-online.de
Barrierefreies Webdesign: http://www.Pahlke-KunstWebDesign.de

BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 15:07
julia07
 
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Da kann ich dem Heinz nur beipflichten.
Es ist (natürlich) genauso wie beim Patentrecht:
Je flächendeckender der Schutz sein soll, je teurer wird der Spaß Wink
LG, Julia

BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 15:39
Raphaela_Taha
 
Anmeldedatum25.09.2007
Beiträge114


Hm, wäre es dann nicht besser gleich einen Anwalt einzuschalten?
So wie ich das hier gelesen habe, ist es kostengünstiger und noch mit pers. Beratung.

Verfasst am:
 


BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 16:24
julia07
 
Anmeldedatum22.05.2007
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Wohnort87700 Memmingen


Wozu der Anwalt?
Es ist doch gar nichts "Unrechtes" geschehen; zumindest habe ich es so verstanden, dass das andere Buch nicht auch in "D" erschienen ist, oder irre ich mich da? shocked eyes

BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 16:42
Raphaela_Taha
 
Anmeldedatum25.09.2007
Beiträge114


julia07 hat Folgendes geschrieben:
Wozu der Anwalt?
Es ist doch gar nichts "Unrechtes" geschehen; zumindest habe ich es so verstanden, dass das andere Buch nicht auch in "D" erschienen ist, oder irre ich mich da? shocked eyes


Nein Laughing
Das war eher so ein "dahinschreiben" für mich selbst, nicht für den Threaderöffner gedacht.
(Obwohl die Anwaltskosten ziemlich happig sind, so wie ich mich informiert hab)

BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 16:52
chiquitita
 
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Hallo Julia,
nein, das Konkurrenz-Buch ist nicht in D erschienen, aber es gibt ja jede Menge deutsche Leserschaft in Spanien. Zumindestens habe ich Leser dort unten, weil ich ja in der Zeitung Kolumnen und Reportagen geschrieben habe und man mich daher und auch durch Lesungen kennt (bzw. kannte. Ich bin ja schon wieder ein Weilchen hier).

BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 17:07
julia07
 
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Hallo Frau Ursula aus meiner Nachbarschaft cheezy grin

Da hast Du ja ganz schön Pech gehabt!
Aber ich muss leider sagen, dass ich mich als betroffene Spanierin auch nicht "entschuldigt" hätte, denn schließlich haben "die Spanier" ja nichts falsch gemacht. Sie haben in ihrem eigene Land ein Buch veröffentlicht, für welches es in "D" einen Titelschutz gibt... Wink

Was Du aber machen könntest:
Das Buch vom Markt nehmen und für die 39 Euro eine zweite Auflage mit leicht verändertem Titel herausbringen. Allerdings macht das nur Sinn, wenn Du Dir dann den Titel auch für alle möglichen Länder schützen läßt.

LG, Julia

BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 17:18
chiquitita
 
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Zitat:
Aber ich muss leider sagen, dass ich mich als betroffene Spanierin auch nicht "entschuldigt" hätte, denn schließlich haben "die Spanier" ja nichts falsch gemacht. Sie haben in ihrem eigene Land ein Buch veröffentlicht, für welches es in "D" einen Titelschutz gibt... Wink


Julia, Du siehst das glaube ich ein bißchen falsch. Es war keine Spanierin, die das Buch geschrieben hat, sondern eine Deutsche. Das Buch war auch nicht für den spanischen Markt geschrieben und verlegt, sondern für die deutschen Residenten in Spanien. Ein Spanier hätte daran wahrscheinlich kein Interesse. Es ist also eine klare Sache zwischen Deutschen, nur dass die einen in D leben und die anderen in ES.
So wichtig ist es mir auch nicht und wie ich weiß, ist mein Buch erfolgreicher als das andere. Das ist es doch, was zählt. thumb up
LG Uschi

BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 17:30
julia07
 
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ich denke, dass es irrelevant ist, welche Staatsbürgerschft diese "spanische" Person hat. Maßgeblich ist wohl, wo das "Vergehen" stattfand und das war nun mal "ES" Smile)
So unschön diese Sache auch ist, nach meinem Verständnis ist sie nun mal "rechtens".
Es ist aber gut, dass Du uns das berichtet hast, denn auch ich z. B. hätte nicht unbedingt daran gedacht, auch wenn mir das klar sein sollte, denn ich habe früher Patentanmeldungen für ganz Europa getätigt und da ist es nicht anders...
Schön, dass Du das so locker nimmst Wink
Weiterhin viel Erfolg!
LG, Julia

BeitragVerfasst am: 28.09.2007, 00:07
Judith
 
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WohnortSchwobaländle


Wie lange gilt eigentlich der Titelschutz? Bei meiner Recherche fand ich meinen Untertitel einige Male, aber nur bei nicht mehr lieferbaren Büchern.

Grüßle,
Judith

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BeitragVerfasst am: 28.09.2007, 07:27
hawepe
 
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WohnortBerlin


Hallo Judith,

Judith hat Folgendes geschrieben:
Wie lange gilt eigentlich der Titelschutz? Bei meiner Recherche fand ich meinen Untertitel einige Male, aber nur bei nicht mehr lieferbaren Büchern.


Beim Titelschutz handelt es sich ja um einen markenrechtlichen Schutz, Marken muessen aber benutzt werden, um geschuetzt zu bleiben.

Zudem ist die Frage, inwieweit Untertitel ueberhaupt einen markenrechtlichen Schutz geniessen koennen.

Beste Gruesse,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 28.09.2007, 11:59
Judith
 
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WohnortSchwobaländle


Nun, ich hoffe einfach mal, dass mir niemand Probleme macht mit dem Titel. Das Buch ist ohnehin vorwiegend für "Fachkreise" interessant. Und das andere, das besser läuft (Hannahs Nachtgeschichten) scheint es noch nirgends zu geben. Razz

Grüßle,
Judith

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BeitragVerfasst am: 28.09.2007, 12:39
Pliekolus
 
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WohnortSachsen


habe gestern für eine Hannah einen Pliekolus signiert. Das Mädchen wird 12. Ich werde Ihrem Onkel mal dein Buch empfehlen. Ist es auch für Kinder m die 12 was? Jacqueline

BeitragVerfasst am: 28.09.2007, 17:36
chiquitita
 
Anmeldedatum21.09.2007
Beiträge316


Judith hat Folgendes geschrieben:

Zitat:
wie lange gilt eigentlich der Titelschutz?


Auszug aus dem Merkblatt für Titelschutzfragen des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels:

Zitat:
Ende des Titelschutzes: Der Titelschutz erlischt, wenn sich der Berechtigte des Titels nicht mehr
bedient. Die Folgen einer nur vorübergehenden Nichtbenutzung eines Titels hängen vom Einzelfall ab
und bestimmen sich nach der Verkehrsauffassung. Unschädlich ist es, wenn ein Titel eine Zeitlang
nicht benutzt wird, etwa weil er vorübergehend vergriffen ist. Ist der Titel jedoch schon längere Zeit
nicht mehr lieferbar, so daß der Verkehr mit einer Wiederaufnahme nicht mehr zu rechnen braucht, so
liegt eine endgültige Aufgabe des Titelrechts vor. Dies ist nach Auffassung des Börsenvereins bei
Büchern der Fall, wenn das Werk mehr als fünf Jahre vergriffen ist;

Gruss Uschi
Wer hat die Rechte am Buchtitel?
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