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Meldet Ihr euere Buchtitel 6 Monate vor dem Erscheinen beim Frankfurter Börsenverein an?
Nein!
38%
 38%  [ 5 ]
Ja!
15%
 15%  [ 2 ]
Muss man das?
23%
 23%  [ 3 ]
Wusste ich garnicht.
23%
 23%  [ 3 ]
Stimmen insgesamt : 13

Wer hat die Rechte am Buchtitel?

BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 08:18
Heidi
 
Anmeldedatum08.04.2007
Beiträge7
WohnortBad Dürkheim


Hallo!

Seit Monaten arbeite ich an meinem neuen Buch und überwache auch, ob jemand anderes schon den Buchtitel verwendet.
Jetzt stehe ich 2 wochen vor der Veröffentlichung und muss feststellen das gestern, ein Verlag, in Amazon.de ein neues Buch mit meinem Titel zum Dez 2007 ankündigt. Es ist also noch unveröffentlicht, hat einen anderen Untertitel und auch ein anderes Thema.

Jetzt bin ich ein wenig verunsichert.
Muss ich mein Buch umschreiben weil der Verlag das Buch jetzt schon in Amazon.de ankündigt?
Kann es da rechtliche Probleme geben?
Wie reagiert man da?

Heidi

Zusatz:

Was für ein Horror:
Ich habe gerade BOD angerufen.
Die haben mich an den Frankfurter Börsenverein verwiesen.
Dort gibt man aber nur an Mitglieder eine Rechtsauskunft.
Man hat aber durchblicken lassen das ein Titel 6 Monate vor erscheinen in den gelben Seiten des Börsenvereins veröffentlicht werden sollte ...

Naja, wenn ich dazunehme das der andere Autor ein verrückter bekannter US Literaturkritiker ist, hab ich wohl verloren ...
Andererseits wäre es wohl auch eine gute Werbung ...

Wink

Vieleicht ein wenig teuer, aber gut.


Zuletzt bearbeitet von Heidi am 26.09.2007, 08:50, insgesamt einmal bearbeitet

Verfasst am:
 


Re: Wer hat die Rechte am Buchtitel?

BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 08:44
hawepe
 
Anmeldedatum15.04.2007
Beiträge1550
WohnortBerlin


Hallo Heidi,

Heidi hat Folgendes geschrieben:
Muss ich mein Buch umschreiben weil der Verlag das Buch jetzt schon in Amazon.de ankündigt?
Kann es da rechtliche Probleme geben?
Wie reagiert man da?


Ein konkrete Antwort waere eine verbotene Rechtsberatung, aber ich wuerde den Titel aendern.

Um sich vor solchen Ueberraschungen zu schuetzen, gibt es die Moeglichkeit der Titelschutzanzeigen, die allerdings nicht unbegrenzt gelten.

Die Materie ist nicht unkompliziert. Einige Infos findest du unter www.boersenverein.de.

Beste Gruesse,

Heinz.

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Titelschutzanzeige(n)

BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 08:49
julia07
 
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Beiträge1171
Wohnort87700 Memmingen


Hallo Heidi,

das Buch musst Du deswegen sicher nicht umschreiben - höchstens den Titel geringfügig verändern. Wink

Als ich mit dem Schreiben anfing, hatte ich gleich ein halbes Dutzend Buchideen, von denen ich einige auch sofort als Projekt (mit Titel) anlegte. Damals hatte ich bereits die Ahnung, dass die Titel ja möglicherweise bis zum Tag X von anderen verwendet werden könnten. Meine Recherche ergab, dass man eine Titelschutzanzeige machen kann, die sechs Monate lange eine (gewisse) Schutzfunktion bedeutet.

Gleich die Eingabe des ersten Titels ergab, dass es diesen bereits gibt. Ich bekam einen Anruf von einem freundlichen Herren, der mir vorschlug, meinen Titel geringfügig zu ändern und schon wäre alles O.K. Das haben wir dann gemeinsam getan: Aus "Daydreams" wurde so "Julias Daydreams".

Diese Titelschutzanzeigen kosten nur wenige Euro. Wenn man gleich mehrere zusammenfasst, wird es noch günstiger. Bei mir waren es 54 Euro für drei Bücher.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Titelschutzanzeigen, ich hatte diese gewählt:
titelschutz24.de (das www habe ich hier absichtlich weggelasen!).

Du musst nicht in jedem Fall Deinen Titel ändern, denn kritisch wird es nur, wenn es dabei zu Verwechslungen kommen kann.

Beispieltitel "Ein ganz roter Kopf"
1. Buch handelt von der Züchtung von Tomaten
2. Buch ist ein Roman über eine Teanagerliebe
= Vermutlich kein Problem!

aber:

Beispieltitel "Ein bunter Trabbi"
1. Buch handelt von der Erhaltung eines Oldtimers
2. Buch ist ein Roman über eine Trabbiliebe
= gibt (eventuell) Probleme!

Im Zweifelsfall würde ich den Titel ändern, denn man weiß ja nie, was alles so kommen kann und wer will sich schon mit irgendwelchen windigen Rechtsverdrehern herumschlagen cheezy grin

LG, Julia

Re: Wer hat die Rechte am Buchtitel?

BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 09:01
hawepe
 
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Hallo Heidi,

Heidi hat Folgendes geschrieben:
Naja, wenn ich dazunehme das der andere Autor ein verrückter bekannter US Literaturkritiker ist, hab ich wohl verloren ...
Andererseits wäre es wohl auch eine gute Werbung ...


Eben, und das kann sehr leicht zu einem Problem werden, weil du damit gegen das Wettbewerbsrecht verstossen koenntest.

Und der Verlag wird vermutlich auch kein voellig unbedeutender Kleinstverlag sein, der sich einen Rechtsstreit finanziell nicht leisten koennte.

Beste Gruesse,

Heinz.

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Verfasst am:
 


Re: Titelschutzanzeige(n)

BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 09:06
hawepe
 
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Hallo Julia,

julia07 hat Folgendes geschrieben:
Meine Recherche ergab, dass man eine Titelschutzanzeige machen kann, die sechs Monate lange eine (gewisse) Schutzfunktion bedeutet.


Diese sechs Monate sind aber nirgendwo gesetzlich festgeschrieben. Die Rechtsprechung weist da eine ziemliche Spannbreite auf. Zwischen zwei und sechs Monaten scheint alles moeglich zu sein.

Beste Gruesse,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 09:20
jola
 
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WohnortWien


Hallo Heidi,

ich würde den Titel soweit abändern, dass es bei den beiden Büchern kaum noch zu Verwechslungen kommen kann. Das ist der sicherste und für Dich der nerven- und geldbeutelschonendste Weg.

lg,
jola

BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 09:22
julia07
 
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Sicher sind sie das nicht, weshalb ich ja auch "eine gewisse" Schutzfunktion geschrieben habe Wink

Tatsache ist aber auch, dass zunächst einmal derjenige das Titelrecht besitzt, der seinen Titel zuerst veröffentlicht hat und genauso funktioniert ja das mit den Titelschutzanzeigen. Auch wenn diese Vorgehensweise nicht wirklich wasserdicht ist, hat ein Autor sicher erheblich bessere Karten in der Hand, wenn er so etwas getan hat, als wenn er mit völlig leeren Händen dasteht.

Auch mir kleines Autorenlicht ist aber klar, dass ich selbst damit gegen einen übermächtigen Publikumsverlag wenig Erfolg hätte...

Ganz sinnlos kann diese Titelschutzsache aber auch nicht sein, denn wenn man sich deren Veröffentlichungen so ansieht, dann findet man dort sehr viele große Verlage, die schon mal ihre geplanten Titel vormerken lassen - und zwar großflächig, gleich für alle Varianten der Veröffentlichung, bis hin zu Film und Bühne!

BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 09:28
dbs
Gast
 


Guckst du hier:

http://www.titelschutzjournal.de/

http://www.titelschutz24.de/

http://www.titelschutzanzeiger.de/

http://buchjournal.buchhandel.de/sixcms/media.php/747/titelschutzfragen.pdf

http://www.mediaregister.de/


Grüße
Siegfried

BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 09:38
hawepe
 
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Hallo Julia,

julia07 hat Folgendes geschrieben:
Sicher sind sie das nicht, weshalb ich ja auch "eine gewisse" Schutzfunktion geschrieben habe Wink


Nein, nein, die Schutzfunktion ist schon gut. Bloss auf die sechs Monate sollte man sich nicht verlassen.

Beste Gruesse,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 09:47
julia07
 
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Richtig!
Darauf weisen die entsprechenden Anbieter in ihren Beschreibungen ja auch deutlich hin.

Im Übrigen sehe ich am Tag des Uploads bei BoD grundsätzlich noch einmal im VLB nach, ob "mein" Titel nicht doch gelistet ist.

BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 10:04
Heidi
 
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jola hat Folgendes geschrieben:
Hallo Heidi,

ich würde den Titel soweit abändern,


Ich hab jetzt noch weiter rumtelefoniert und keine erbauenden Antworten bekommen.
Eine Titelrecherche kostet ca 70 Euro und eine Anmeldung 24 Euro.
Da werd ich wohl den Titel ändern und das Buch ein wenig umarbeiten.
Ärgerlich, so 2 Wochern vor der Veröffentlichung.

Vieleicht ist es aber auch ein Vorteil, ich habe einen Titel gefunden der weitaus bekannter werden kann...

Danke für euere lieben Antworten und die Links,
ihr habt mir sehr geholfen!

Liebe Grüße

Heidi

Titelschutz

BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 13:28
Pliekolus
 
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Als mein Buch raus war, habe ich einen Anwalt um Titelschutzanzeige gebeten, da meinte der, dass sei nach Erscheinen des Buches sinnlos, weil man als Autor dann eh alle Urheberrechte hätte, sobald das Buch einmal gedruckt wurde.
Und er meinte noch, wenn das Buch fertig ist und es könnte aber noch ca. 6 Monate bis zum Erscheinen dauern, wäre so eine Anzeige sinnvoll bzw. möglich.
Habe im www den Preis von 120,00 gesehen. Der Anwalt schrieb mir aber etwas von ca. 45,00 Eur. Also, nicht unbedingt über Internet melden, das scheint teuer.

Jacqueline

BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 13:37
julia07
 
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Die Auskunft Deines RA ist absolut richtig, was die Veröffentlichung eines Titels betrifft (siehe auch weiter oben in diesem Thread).

Das mit den Kosten ist nicht richtig, denn ich habe für drei Titel 54 Euro bezahlt (siehe auch hier, weiter oben).

Es gibt verschiedene Institutionen, die Titelschutzanzeigen anbieten. Siegfried hat sie ja wunderbar aufgelistet. Sieh bitte dort nach! Die Preise sind alle einsehbar.

LG, Julia

BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 14:02
chiquitita
 
Anmeldedatum21.09.2007
Beiträge345


Ich habe auch Erfahrung mit Titelschutz!! Mein Buch "ES KOMMT MIR ALLES SPANISCH VOR" wurde im Dezember 2005 bei BoD veröffentlicht. Ein paar Monate später bekam ich von Freunden eine Werbeanzeige in einer deutschsprachigen Zeitung eines Buches mit dem Titel "DAS KOMMT MIR SPANISCH VOR". Da ich zuerst den Titel veröffentlicht hatte, hätte ich auch darauf das Titelrecht. Ich schrieb den Verlag in Spanien an, worauf man mir mitteilte, man hätte in Spanien recherchiert (was ja witzig ist, für einen deutschen Titel in Spanien zu recherchieren) und hätte kein Buch mit diesem Titel gefunden. Ich hatte zwei Möglichkeiten: entweder prozessieren (Wobei mir Herr Zaag von Bod sagte, das wäre fraglich, ob ich gewinnen würde, weil der andere Verlag in Spanien sei und ich kenne ja die Verhältnisse in Spanien - oh ja). Also blieb mir nichts anderes übrig, als zähneknirschend die Konkurrenz zu ertragen, was besonders ärgerlich ist, da mich und meinen Titel doch einige Leute von Lesungen in Spanien kannten. Ich habe dem Verlag vorgeschlagen, wir einigen uns gütlich, sie sollen eine entsprechende Anzeige in ihrer Zeitung veröffentlichen "ein Titel - zwei starke Bücher" oder so ähnlich. Das hatte mir Herr Zaag geraten, so würden sich andere große Verlage einigen. Ich habe weder von dem Verlag, noch von der Autorin, Frau Dr. Corina König-Linek je wieder etwas gehört. Wenigstens eine Entschuldigung hätte ich doch erwarten können, oder? Ich würde in so einem Fall wenigstens den anderen Autoren anschreiben und mich entschuldigen. Eine Titelschutzanzeige hätte mir in dem Fall wohl auch nicht viel weiter geholfen.

BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 14:22
hawepe
 
Anmeldedatum15.04.2007
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WohnortBerlin


Hallo,

chiquitita hat Folgendes geschrieben:
Eine Titelschutzanzeige hätte mir in dem Fall wohl auch nicht viel weiter geholfen.


Logisch. Dieser Titelschutz ist ein im deutschen Markengesetz geregelter markenrechtlicher Schutz, nationale Gesetze koennen aber nicht Ansprueche im Ausland begruenden.

Beste Gruesse,

Heinz.

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