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Verfasst am: 14.06.2007, 07:49 |
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| g.c.roth (Moderator) |
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Guten Morgen,
lasst uns den Tag mit einem unlösbaren Problem beginnen!
(Mein Wahlspruch: Hoch lebe das Chaos, denn es ist die einzige Möglichkeit sich eine eigene Ordnung zu schaffen).
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Ich gehe mit dem Wort „Schuld“ sehr vorsichtig um, denn längst nicht jede unachtsame Handlung kann als Schuld gewertet werden.
Wenn Eltern (mit-)verantwortlich sind, für alle Konsequenzen, die aus dem Projekt „Kind“ hervorgehen, dann sind die Großeltern auch mitverantwortlich...
Und die Urgroßeltern und und und...
Und umgekehrt sind schon die jetzigen Eltern in der Verantwortung für die noch nicht geborenen Nachkommen.
Ist es so, dass immer, wenn Kinder wieder Eltern werden, die Verantwortung an die nächste Generation abgetreten wird, und diese gleichsam neben ihrer eigenen Verantwortung auch noch die ihrer Vorfahren und die ihrer Nachkommen tragen? Oder gilt es nur die Verantwortung zu tragen, für die Gegenwart und die Zukunft? Immerhin hat wohl kaum einer gesagt: „Ich möchte jetzt in diese oder jene Familie geboren werden, weil ich denke, dass ich die Verantwortung für das was war und für das was kommt, bereit bin zu tragen.“
Andererseits ist die Gegenwart immer eine Konsequenz aus der Vergangenheit – somit geht die Verantwortung der Vorfahren verloren, denn die Konsequenzen tragen die Gegenwärtigen und Zukünftigen.
Das würde anknüpfen an die „Schuldfrage“ aus der Bibel:
Mose 14,18: „Der Herr ist geduldig und von großer Barmherzigkeit und vergibt Missetat und Übertretung, aber er lässt niemand ungestraft, sondern sucht heim die Missetat der Väter an den Kindern bis ins dritte und vierte Glied.“ Diese Aussage ist sehr lebensnah und kann anhand vieler Beispiele belegt werden.
Hier wird Verantwortlichkeit sehr wohl mit Schuld verknüpft.
Und das Fehlverhalten eines Vaters z.B. dessen Kinder vielleicht seine Opfer sind, hat gravierende Konsequenzen für die Opfer - mehr als für den Täter. Was sagt denn das 5. Buch Mose dazu?: "Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. "
Wenn wir uns erlauben, das Wort Sünde (das ja bedeutet, dass man seiner Verantwortung nicht gerecht wurde) durch das Wort "Verantwortung" zu ersetzen, sehe ich da immer noch Widersprüche.
LG und einen schönen Donnerstag!
Grete |
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Verfasst am: 14.06.2007, 09:12 |
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| Bärentante |
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Kleine Anmerkung, nicht direkt zum aktuellen Thema passend:
In der Bibel waren also noch die Väter verantwortlich, bei Wolf-Gero (d.h. in der heutigen Zeit) die Mütter. Wann sich wohl dieser Geschlechterwechsel vollzogen hat? |
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_________________ Liebe Grüße
Christel |
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Verfasst am: 14.06.2007, 09:17 |
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| g.c.roth (Moderator) |
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Das fiel mir auch gleich auf Bärentante!
LG Grete |
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Verfasst am: 14.06.2007, 18:02 |
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| wgbajohr (Moderator) |
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Hallo Grete!
Grete schreibt:
| Zitat: | | Ich gehe mit dem Wort „Schuld“ sehr vorsichtig um, denn längst nicht jede unachtsame Handlung kann als Schuld gewertet werden. |
Mit diesem Verhalten wirst Du vermutlich auf der richtigen Seite stehen. Aber ich fürchte, wenn wir die Schuld in unseren Diskussions-Themenkreis aufnehmen wollten, würde sich das Thema gewaltig ausweiten. Hinzu kämen juristische Probleme, die sowohl mein Interesse verfehlen als auch mein Können überfordern würden. Hinzu kommt, dass Schuld nicht einheitlich gewertet wird. Was in einem Land Schuld bedeutet, bleibt in einem anderen Land völlig ungestraft. Ich möchte mich - und bei meiner Zielsetzung muss ich es sogar - auf Verantwortlichkeit konzentrieren. Es gibt ein weites Feld, wo sich viele der Verantwortlichkeit entziehen möchten, und ich strebe an, dass wir sie daran hindern, um unserer Kinder willen und auch um unser selbst willen. Das wird schon ein gewaltiges Programm, sodass wir jede Ablenkung vermeiden sollten.
Grete schreibt:
| Zitat: | | Ist es so, dass immer, wenn Kinder wieder Eltern werden, die Verantwortung an die nächste Generation abgetreten wird, und diese gleichsam neben ihrer eigenen Verantwortung auch noch die ihrer Vorfahren und die ihrer Nachkommen tragen? Oder gilt es nur die Verantwortung zu tragen, für die Gegenwart und die Zukunft? |
Ein wenig vorgreifend, lässt sich sagen, dass niemand die Verantwortung seiner Vorfahren weitertragen muss. Wenn jemand stirbt, dann endet auch seine Verantwortlichkeit. Die Grenzen der Verantwortlichkeit ist ein umfangreiches Thema, wir werden es wegen der Bedeutung ausgiebig durcharbeiten.
Liebe Grüße und einen angenehmen Donnerstagabend.
Wolf-Gero |
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Verfasst am: |
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Verfasst am: 14.06.2007, 18:49 |
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| wgbajohr (Moderator) |
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Liebe Christel Bärentante und liebe Grete!
Ihr seid aufmerksame Beobachter, was einer Diskussion nur förderlich sein kann.
Bärentante schreibt:
| Zitat: | | In der Bibel waren also noch die Väter verantwortlich, bei Wolf-Gero (d.h. in der heutigen Zeit) die Mütter. Wann sich wohl dieser Geschlechterwechsel vollzogen hat? |
Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand könnte ein Wechsel zur Zeit Adams und Evas stattgefunden haben. Die erste Frau Adams, die noch dem Matriarchat angehörte, wird meistens verschwiegen. Interessanterweise wendet sich die von Satan geschickte Schlange nicht an den neuen Herrn, an Adam, sondern an die Person, die nach altem Recht zu sagen hätte, nämlich Eva. Sie erliegt zwar der Versuchung durch die Schlange und damit Satans, aber letztlich hat sie sich bereits dem von Jahwe eingeführten Patriarchat unterworfen. Damit wurde sie auch die Hauptbezugsperson des Kindes. Dass in der Bibel trotzdem sehr viel von Vätern geredet wurde, hat wohl etwas damit zu tun, dass die neuen Herren ihre noch relativ neue und entsprechend instabile Macht festigen mussten. Ich vermute, dass sie aber nur bei Söhnen als Erzieher auftraten. Die Arbeit mit den Kleinen überließen sie gewiss weiterhin den Frauen – oder könnt Ihr Euch Abraham beim Wechseln der Windeln vorstellen?
Diese Rollenverteilung reichte im Grunde bis in meine Ehezeit hinein. Meine Frau und ich heirateten 1962. Zu der Zeit war es noch völlig selbstverständlich, dass der Mann für die finanzielle Seite zuständig war und die Frau für die Erziehung der Kinder. Erinnert sei an die drei Ks: Kinder, Küche, Kirche. Mit der Aufnahme einer Berufstätigkeit in großer Zahl durch die Ehefrauen sollte eigentlich die gleichmäßige Aufteilung der Kinderbetreuung und Erziehung auf beide Elternteile erreicht werden, doch die Praxis zeigt wohl immer noch, dass die Frauen den weitaus größeren Teil zu tragen haben.
Da diese jetzt von uns geführte Diskussion zum überwiegenden Teil auf Notizen aus den sechziger Jahren zurückgeht, steht bei mir als Hauptbezugsperson die Mutter. Es würde sich aber bei einem Rollentausch prinzipiell nichts ändern. Wenn Ihr die Bezeichnung Mutter für die Hauptbezugsperson für nicht zeitgemäß haltet, obwohl sie es vermutlich immer noch ist, dann schlagt doch einmal eine Alternative vor!
Liebe Grüße an Euch beide
Wolf-Gero |
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Verfasst am: 14.06.2007, 22:59 |
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| Bärentante |
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| wgbajohr hat Folgendes geschrieben: | | Ein wenig vorgreifend, lässt sich sagen, dass niemand die Verantwortung seiner Vorfahren weitertragen muss. |
Schön, wenn es in der Praxis so wäre. Ich möchte jetzt absolut nicht politisch werden, keine Stellungnahme oder Wertung oder Abschwächung zu den Geschehnissen dieser Zeit vornehmen, aber wie oft wurde ich im Ausland schon als Nazi beschimpft. |
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_________________ Liebe Grüße
Christel |
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Verfasst am: 14.06.2007, 23:07 |
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| Bärentante |
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| wgbajohr hat Folgendes geschrieben: |
Wenn Ihr die Bezeichnung Mutter für die Hauptbezugsperson für nicht zeitgemäß haltet, obwohl sie es vermutlich immer noch ist, dann schlagt doch einmal eine Alternative vor! |
erziehender Elternteil ? |
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_________________ Liebe Grüße
Christel |
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Verfasst am: 15.06.2007, 07:20 |
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| g.c.roth (Moderator) |
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Hallo Wolf-Gero ,
| Zitat: | | Aber ich fürchte, wenn wir die Schuld in unseren Diskussions-Themenkreis aufnehmen wollten, würde sich das Thema gewaltig ausweiten. Hinzu kämen juristische Probleme, die sowohl mein Interesse verfehlen als auch mein Können überfordern würden. |
Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass es eine Vorgabe von Dir ist, die Schuld beim Thema Verantworlichkeit auszuklammern. Möglicherweise ist dies die Voraussetzung, um letztlich Deine Überlegungen aufrecht zu erhalten.
Einen juristischen Anspruch brauchen wir hier nicht erfüllen, denke ich. Es sind halt Meinungen und Überlegungen von Laien über ein Thema, wie es im Alltag gehandhabt wird.
Es könnte auch gut sein, dass man zu verschiedenen Ergebnissen kommt, je nachdem von welcher Ebene aus man das Thema beleuchtet. In der Religion z.B. gibt es da eine weite Spanne. Der Buddhismus kennt z.B. keine Schuld wohl aber Verantwortung, während das Abendland den Begriff Schuld und Verantwortung verknüpft und als Knute benutzt.
Wieder eine andere Sicht wird es geben in verschiedenen Kulturen, in der Rechtssprechung, in der Politik(!) und und und.
Dass Verantworlichkeit eines Menschen mit dem Tode erlischt - mag sein, bin ich noch nicht ganz am Ende mit meinen Überlegungen. Meiner jetzigen Ansicht nach, wird die Verantwortlichkeit weitergereicht, denn die Vorfahren schaffen Tatsachen, mit denen die Nachfahren umgehen müssen. Sie bekommen die Verantwortung für eine Sache, deren Entstehung sie nicht zu verantworten haben - einfach aufs Auge gedrückt. Also erlischt nicht die Verantwortung, sondern lediglich der Mensch der sie zu tragen hatte.
Ich tue mich doch recht schwer mit allgemein gültigen Aussagen.
Was den Part mit der Verantwortlichkeit der Mütter angeht, ist meine Wahrnehmung auch die, dass sie es immer noch sind, die die Hauptverantwortung übernehmen. Ausnahmen gibt es immer, aber wenn es anders wäre, bräuchte nicht ständig an neuen Konzepten gebastelt zu werden, die die Väter einladen, mehr Verantwortung zu übernehmen. Wobei die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für einen echten Wandel noch lange nicht gegeben sind - und im Augenblick der politische Trend dagegen steuert. Auch wenn etwas anderes propagiert wird.
LG Grete |
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Verfasst am: 15.06.2007, 12:49 |
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| wgbajohr (Moderator) |
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Hallo Grete!
Grete schreibt:
| Zitat: | | Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass es eine Vorgabe von Dir ist, die Schuld beim Thema Verantworlichkeit auszuklammern. |
Bis auf wenige Ausnahmen, wo Schuld nur als Vergleichsobjekt oder zur Abgrenzung dient, trifft Dein Hinweis zu. Wenn Du Dir ein Thema vornimmst, um es möglichst erschöpfend zu durchleuchten, dann wirst Du auch überlegen, wie groß das Einzugsgebiet werden kann, damit es Deine Möglichkeiten nicht überschreitet. Da es außerdem wohl nur sehr wenige Begriffe gibt, die völlig eindeutig sind, bist Du auch gezwungen, den von Dir ins Auge gefassten Begriff festzulegen, zu definieren, ihn abzugrenzen gegen andere Begriffe. Um wenigstens ein Beispiel zu nennen, sei auf den Politiker verwiesen, der mit bedeutender Miene vor Kameras und Mikrophonen erklärt, er übernehme die volle Verantwortung für irgendeine Unkorrektheit. Die einzige Konsequenz ist dann jedoch, dass er einen unterstellten Mitarbeiter in die Wüste schickt, meistens mit gutem Pensionsanspruch. Meine Vorstellung von Verantwortlichkeit deckt sich nicht mit der Vorstellung des Politikers, insbesondere braucht die Verantwortung, wie ich sie verstehe, niemand explizit zu übernehmen, er hat sie, selbst dann, wenn er sie gar haben möchte.
Unter anderem solche Begebenheiten, wie die mit dem Politiker und der überall zu beobachtende Versuch, seiner Verantwortlichkeit zu entfliehen, indem sie einfach geleugnet wird, führten bei mir dazu, mir über die Ursachen und Gründe Gedanken zu machen. So kam ich zu der Verantwortlichkeit als einem Schlüsselbegriff. Unsere Diskussionsrunde ist – ein wenig vereinfachend – das Bemühen, Verantwortlichkeit zu definieren, ihre Grenzen aufzuzeigen und ihre praktischen Konsequenzen darzustellen. Im Gegensatz zu dem allgemein üblichen Verhalten neige ich dazu, nach den Wurzeln zu fragen, insofern bin ich ein Radikaler, von lateinisch radix = Wurzel. Hat jemand eingebrochen, frage ich zunächst nach dem Warum. War es nackte Verzweiflung, weil zu Hause zehn hungrige Kinder am Brotschrank Klimmzüge machen, oder war es schlichte Habgier oder …?
Wenn wir mit unserer Diskussion am Ziel sein werden, können alle Teilnehmer für sich entscheiden, ob der von uns erarbeitete Begriff „Verantwortlichkeit“ das halten kann, was er verspricht.
Grete schreibt:
| Zitat: | | Dass Verantworlichkeit eines Menschen mit dem Tode erlischt - mag sein, bin ich noch nicht ganz am Ende mit meinen Überlegungen. Meiner jetzigen Ansicht nach, wird die Verantwortlichkeit weitergereicht, denn die Vorfahren schaffen Tatsachen, mit denen die Nachfahren umgehen müssen. Sie bekommen die Verantwortung für eine Sache, deren Entstehung sie nicht zu verantworten haben - einfach aufs Auge gedrückt. Also erlischt nicht die Verantwortung, sondern lediglich der Mensch der sie zu tragen hatte. |
Wir werden uns mit den Grenzen der Verantwortlichkeit noch gründlich auseinandersetzen. Dabei wird sich zeigen, dass niemand Verantwortung übernehmen noch abgeben kann: entweder ist er verantwortlich oder nicht. Dass Du trotzdem den Eindruck hast, Verantwortung werde weitergegeben, liegt vermutlich an Folgendem: Wer etwas erbt, kann es nur insgesamt ablehnen oder nur insgesamt annehmen. Er kann dabei nicht aufteilen, was sicherlich viele gern machen würden. Ihm ist es somit nicht möglich, die positiven Werte, wie Geldvermögen und Immobilien, anzunehmen und die Belastungen, wie Darlehen und andere Verbindlichkeiten, abzulehnen. Als deutsche Staatsbürger sind wir gewissermaßen die Erben dieses Staates „Deutschland“. Damit übernehmen wir auch die Schulden und die Schuld anderen Völkern gegenüber. Das bedeutet aber nicht, dass wir Verantwortlichkeit von unseren Vorfahren übernehmen, wenn überhaupt, dann erwächst aus unserem Status als Erbe unsere Verantwortlichkeit: Wenn es uns möglich ist, etwas zu beeinflussen, dann sind wir verantwortlich. – Wir kommen, wie ich bereits erwähnt habe, noch dazu, die Grenzen und Besonderheiten der Verantwortlichkeit zu verdeutlichen.
Grete schreibt:
| Zitat: | | Einen juristischen Anspruch brauchen wir hier nicht erfüllen, denke ich. |
Ja, da denkst Du völlig richtig. Wäre es anders, würde ich mich an Eurer Stelle auch nicht beteiligen.
Grete schreibt:
| Zitat: | | Möglicherweise ist dies die Voraussetzung, um letztlich Deine Überlegungen aufrecht zu erhalten. |
Ich zögere etwas bei dem Wort „Voraussetzung“, weil es nicht ganz zutrifft. Auf der anderen Seite ist es natürlich so, dass ich mir einen nach meiner Meinung logisch einwandfreien Weg zurechtgelegt habe, um das zu zeigen, was mich zu meinem Ergebnis gebracht hat. Dabei geht es mir jedoch vor allem darum, auf jeder Ebene auf möglichst viel Bekanntes aufsetzen zu können. Bringe ich die Reihenfolge durcheinander, dann brauche ich vielleicht auf Stufe fünf etwas, was erst auf der Stufe sieben eingeführt wird. – Es geht aber nicht darum, fehlerhafte Überlegungen zu zementieren. Auch wenn mir all meine Voraussetzungen und Schlussfolgerungen richtig zu sein scheinen, so ist es natürlich trotzdem denkbar, dass Ihr darüber anders denkt, was ich dann erfahren möchte. Ändern diese Argumente nichts an meiner Konzeption, liefere ich Euch entsprechende Erklärungen. Am Schluss ist es aber durchaus möglich, dass ich Euch trotz meiner Argumente nicht überzeugen konnte. Dann wäre der Ball bei Euch. Ihr könntet das Thema „Verantwortlichkeit“ aufnehmen und mich von Eurer Version zu überzeugen versuchen.
Soweit es die Verantwortlichkeit betrifft, die ich der Funktion „Mutter“ zuordne, dürfen wir uns nicht in die Irre führen lassen, denn der andere Elternteil hat nicht weniger Anteil. Es ist lediglich so, dass die Hauptbezugsperson mehr Gelegenheit zur praktischen Erziehung hat.
So, ich habe Deinen Beitrag noch einmal gelesen und meine jetzt, ich bin auf alles eingegangen.
Liebe Grüße
Wolf-Gero |
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Verfasst am: 15.06.2007, 13:18 |
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| wgbajohr (Moderator) |
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Liebe Christel Bärentante!
Bärentante schreibt:
| Zitat: | | Schön, wenn es in der Praxis so wäre. Ich möchte jetzt absolut nicht politisch werden, keine Stellungnahme oder Wertung oder Abschwächung zu den Geschehnissen dieser Zeit vornehmen, aber wie oft wurde ich im Ausland schon als Nazi beschimpft. |
Das ist äußerst unangenehm, ich weiß. Manchmal trifft es sogar deutsche Menschen, die von Nazis verfolgt wurden. Aber menschliche Größe ist etwas, woran es nicht nur etlichen unserer Landsleute mangelt, sondern ebenso vielen Ausländern. Dennoch, es hat nichts mit der Verantwortung zu tun, die wir vermeintlich von Vorfahren übernehmen. Als deutsche Staatsbürger sind wir Erben des deutschen Staates. Dabei können wir es uns aber nicht aussuchen, was wir erben möchten, vielleicht nur die schönen Urlaubsgebiete und die finanzkräftigen Industrien. Wir erben Goethe und Schiller ebenso wie Hitler und Himmler. Damit werden wir für denkunfähige Menschen zwar nicht zu Goethe oder Schiller, aber sehr wohl zu Anhängern Hitlers. Es ist seltsam, dass derartige Vereinfachungen fast nur die Negativpunkte betreffen.
Bärentante schlägt vor:
| Zitat: | | erziehender Elternteil |
Danke für den Vorschlag. Leider verwischt er, dass der jeweils andere Elternteil ja auch erzieht, sicherlich nicht in dem Ausmaß wie die Hauptbezugsperson. Aber wir dürfen nicht übersehen, dass beide Elternteile für die Kinder verantwortlich sind. Die Hauptbezugsperson hat jedoch mehr Gelegenheit zur Erziehung.
Ich hoffe auf weitere Mitarbeit.
Liebe Grüße
Wolf-Gero |
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Verfasst am: 16.06.2007, 10:40 |
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| wgbajohr (Moderator) |
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1. Verantwortlichkeit 3
Befehlsketten
Die bisherigen Ausführungen lassen uns möglicherweise vermuten, unser Mangel an Verantwortungsbewusstsein wäre einzig und allein eine Folge menschlicher Schwächen; der Mensch sei eben zu bequem und träge, zu oberflächlich und leichtgläubig oder nehme viel zu wenig Anteil am Schicksal seiner Mitmenschen. Doch diese Vermutung trifft nicht zu. Unsere Erfahrung belegt vielmehr, dass Menschen zuweilen absichtlich zu dem Irrglauben verführt werden, sie wären für bestimmte Handlungen nicht verantwortlich. Weiter oben sind wir bereits auf ein erschreckendes Beispiel gestoßen, als es um einen großen Teil des deutschen Volkes und seine Beteiligung an den Naziverbrechen ging. Wir stehen jetzt vor der polarisierenden Frage, wie ein Befehl und seine Ausführung im Hinblick auf Verantwortlichkeit einzustufen sind. Zwei Meinungen stehen sich gegenüber:
Die erste von ihnen besagt, der Befehlende trage die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit des Befehls, der Befehlsempfänger sei hingegen für die befehlsgemäße Ausführung verantwortlich.
Die zweite Meinung geht dagegen von der Verantwortlichkeit jedes Beteiligten aus, woran auch die Kopplung von Befehl und Gehorsam nichts ändere.
In der berechtigten Hoffnung, eine Entscheidung zwischen beiden Meinungen herbeiführen zu können, werden wir die Beteiligten, also Befehlsgeber und Befehlsempfänger, einzeln betrachten und dabei unser Augenmerk besonders auf ihre Einbindung in das Gefüge aus Befehl und Ausführung richten.
Beginnen wir mit dem Befehlenden und prüfen das Ausmaß seiner Verantwortlichkeit. Wenn wir von der aufgestellten Behauptung ausgehen, jeder sei für das verantwortlich, was er beeinflusst, dann können wir uns der gesuchten Antwort nähern, indem wir den Einfluss des Befehlenden erkunden. Auch wer mit den Regeln des Dominospiels nicht vertraut ist, hat den immer wieder beeindruckenden Ablauf bestimmt vor Augen, bei dem in Schlangenlinien aufgestellte Steine der Reihe nach umkippen, sobald der erste Stein umgestoßen worden ist. Dieses Bild beschreibt recht anschaulich, was in einer Befehlskette abläuft und ebenfalls, wie weit der Einfluss des Befehlenden wirklich reicht: Alles, was vor seinem Eingreifen geschieht, kann er nicht beeinflussen, sehr wohl aber das, was danach kommt. Der Einfluss eines Befehlenden innerhalb einer Befehlskette ist folglich umso größer, je geringer der Abstand zwischen seinem Platz und dem Anfang der Kette ist. Das erste Glied der Befehlskette beeinflusst somit das Geschehen vom Anfang bis zum Ende, damit ist es auch für den gesamten Ablauf verantwortlich, zumindest mitverantwortlich.
Passt nun auch der Befehlsempfänger in dieses Bild von den kippenden Dominosteinen? Wie unschwer nachzuvollziehen sein wird, entspricht er einem einzelnen Dominostein, und der unmittelbar vor ihm stehende Stein ist dementsprechend sein direkter Vorgesetzter, von dem er gewissermaßen durch den Stoß einen Befehl erhält. In Bezug auf den hinter ihm stehenden Dominostein übt der Befehlsempfänger nun selbst die Funktion eines Befehlsgebers aus. Bis zu diesem Punkt stimmt das Bild von den kippenden Dominosteinen noch mit der Vorstellung von einer Befehlskette überein. Allerdings ist der Mensch kein willenloses Objekt, er ist daher auch nicht gezwungen, einem Dominostein gleich, nach jedem Stoß umzufallen. Er kann einen empfangenen Befehl verweigern.
Genau hier weichen die beiden Auffassungen voneinander ab. Während die Vertreter der einen Auffassung darauf bestehen, dass Befehle – von seltenen Ausnahmefällen abgesehen – befolgt werden müssen, verweisen die anderen auf die Verknüpfung von Einfluss und Verantwortlichkeit und betonen, es sei daraus nicht nur zu folgern, dass jeder für das, was er beeinflusst, verantwortlich ist, sondern auch, dass jedem erlaubt sein muss, das zu beeinflussen, wofür er ohnehin als verantwortlich gilt. Halten wir uns an die weiter oben aufgestellte Forderung, nach der jede Entscheidung, jede Handlung, also jeglicher Einfluss, bedeutet, auch für die Folgen verantwortlich zu sein, dann können wir gar nicht anders, als einzuräumen, dass ein Befehl verweigert werden kann und auch darf. Gleichgültig, ob ein Befehlsempfänger einen Befehl befolgt oder ihn verweigert, in beiden Fällen ist es eine Entscheidung, und zwar seine Entscheidung, und für diese ist er selbstverständlich verantwortlich. Ließen wir dagegen eine Befreiung von der Verantwortlichkeit zu, falls jemand lediglich einen Befehl ausführt, dann hieße das, einen Mann wie Eichmann, dessen Name mit dem Mord an Millionen Juden für immer untrennbar verbunden ist, für nicht verantwortlich zu erklären. Denn schließlich konnte er sich auf die Befehle anderer Nazigrößen, wie Heydrich, Himmler und Hitler berufen, was er übrigens sogar versucht haben soll.
Ist sich ein Befehlsempfänger der nicht zu entfliehenden Verantwortlichkeit für all sein Tun stets bewusst sein, wird er jeden Befehl auf Rechtmäßigkeit und Erfordernis prüfen, bevor er ihn ausführt oder gegebenenfalls verweigert. Außerdem ist er sehr gut beraten, sein Vertrauen in die Integrität des Befehlenden lediglich im Ausnahmefall als Ersatz für die fehlende Einsicht gelten zu lassen. Üblicherweise erheben Militärs Einspruch und behaupten, keine Armee ließe sich führen, wenn Soldaten erhaltene Befehle in Frage stellen dürften. Das trifft aber keineswegs zwangsläufig zu. Denn in vielen Fällen ließen sich Befehle sicherlich problemlos erläutern, sodass dem Soldaten Gelegenheit gegeben wäre, den Befehl zu prüfen. Falls tatsächlich einmal Gefahr im Verzug sein sollte, könnte ein echtes Vertrauensverhältnis zwischen einem militärischen Führer und den unterstellten Soldaten ausführliche Erklärungen ersetzen. Doch hierfür dürfte der Führer einer Einheit kein Leuteschinder sein, der den Soldaten gegen ihren Willen im wahrsten Sinne des Wortes „vorgesetzt“ wird. Warum sollten wir militärische Führer eigentlich nicht wählen dürfen? Schließlich wählen wir doch sogar den Regierungschef, zweifellos um etliches bedeutender als der Kommandeur eines Bataillons oder einer Division.
Wie wir gesehen haben, ist ein Befehlsgeber für alles verantwortlich, was durch seinen Befehl beeinflusst wird. Wie steht es aber um seine Verantwortlichkeit, wenn der Befehlsempfänger den Befehl verweigert? Überwiegend lautet die spontane Antwort sicherlich, der Befehlende wäre dann nicht verantwortlich. Ist diese Antwort wirklich richtig? Wir sollten bedenken, dass sich ein Befehlsempfänger – selbst wenn er den Befehl nicht befolgt – vollkommen anders verhalten kann, als er es ohne den betreffenden Befehl getan hätte. Ein Gangsterboss befiehlt einer korrupten Polizistin den Mord an einem ihrer Kollegen. Da sie den Kollegen jedoch liebt, erschießt sie nicht ihn, sondern den Gangsterboss. Obwohl das der US-amerikanischen Fernsehserie „NYPD Blue“ entnommene Beispiel nur fiktiv ist, veranschaulicht es uns sehr gut, dass ein Befehl selbst dann einen Einfluss ausüben kann, wenn er verweigert wird. Gemäß der Grundregel, dass jeder Einfluss mit Verantwortlichkeit gekoppelt ist, bleibt nur festzustellen, dass der Befehlende für die Folgen seines Befehls auch dann verantwortlich ist, wenn sein Befehl gar nicht ausgeführt wird.
Wer anderen befiehlt, vergrößert natürlich den Bereich seiner Verantwortlichkeit. Jeder sollte sich deshalb stets bewusst sein, dass er durch seinen Befehl nicht nur sein eigenes Handeln zu verantworten hat, sondern ebenfalls das durch seinen Befehl beeinflusste Tun anderer Menschen. Ein Befehlsgeber darf niemals vergessen, dass er selbst dann verantwortlich bleibt, wenn sein Befehl missachtet wird. Seine Verantwortlichkeit wird genauso wenig eingeschränkt oder gar aufgehoben, wenn sein Befehl zwar formal befolgt wird, das Ergebnis allerdings anders ausfällt, als er es geplant hat. Einem kleinen Jungen, vom Klang einer Violine fasziniert, wird strengstens verboten, sie anzurühren. Da der Junge zwar recht naiv, im Übrigen aber gut „dressiert“ ist, hält er sich an das Verbot, und zwar wortwörtlich. Er rührt die Violine nicht an, verwendet lediglich den Bogen und versucht mit ihm, über ein Brett gespannte Drähte zum Klingen zu bringen. Nicht allein, dass den Drähten keine Wohlklänge zu entlocken sind, zahlreiche Haare des Bogens werden zerschnitten. Hätte der Junge trotz des Verbotes die Violine benutzt, wäre der Bogen wohl nicht beschädigt worden.
Wenn wir im Zusammenhang mit Verantwortlichkeit über das Gefüge aus Befehl und Gehorsam nachdenken, stoßen wir unweigerlich auf einen besonders erschreckenden Auswuchs, und zwar die Einbindung von Kindern und Jugendlichen in diktatorische und militärische Hierarchien. Diese folgenschwere Form des Kindesmissbrauchs gemahnt gerade uns Erwachsene an unsere gemeinsame Verantwortlichkeit für das Wohl unserer Kinder. Heranwachsende sind noch nicht ausreichend gefestigt, um einen verbrecherischen Befehl als solchen zu erkennen und erst recht nicht stark genug, um ihn zu verweigern. Genau deshalb scheuen sich skrupellose Machtpolitiker nicht, zur Durchsetzung politischer oder militärischer Interessen die fehlende Reife der Kinder und Jugendlichen auszunutzen und die Heranwachsenden zu Taten zu verleiten, deren Tragweite sie noch nicht zu erkennen vermögen. Wer sie bewaffnet und das Überleben oder Sterben von Mitmenschen in ihr Ermessen stellt, missachtet unsere Forderung, niemanden entscheiden zu lassen, der noch nicht oder niemals verantwortlich ist. Kinder, deren natürlicher Tod noch in weiter Ferne liegt und die sich deshalb nicht selten fast unsterblich wähnen, können wohl kaum in vollem Umfange erfassen, was es heißt, menschliches Leben zu vernichten. Meistens ahnen sie auch nichts von den seelischen Konflikten feindlicher Soldaten, die sich plötzlich gezwungen sehen, auf bewaffnete Kinder zu schießen. – Wer Kindern Waffen gibt und zulässt, dass sie wie Soldaten oder Partisanen kämpfen, der trägt auch Mitverantwortung für alle Verletzungen, die diesen Kindern zugefügt werden.
Nach den vorstehenden Ausführungen sollten wir jetzt bestimmen können, wofür Befehlsgeber und Befehlsempfänger verantwortlich sind. Das ausschlaggebende Argument liefert uns die aufgestellte Grundforderung, jeder sei für alles verantwortlich, was seinem Einfluss unterliegt. Hieraus ergibt sich, dass ein Befehlsgeber nicht allein für die Rechtmäßigkeit des Befehls, sondern auch für alle Folgen verantwortlich ist. Wie wir gesehen haben, gilt das sogar für den Fall, dass der Befehl verweigert oder anders als geplant ausgeführt wird. Aber auch der Befehlsempfänger kann sich nicht auf die ihn begünstigende Meinung berufen, lediglich für die befehlsgemäße Ausführung verantwortlich zu sein. Angefangen mit seiner Entscheidung, einen Befehl tatsächlich befolgen zu wollen, bis zur Art und Weise, wie er ihm schließlich nachkommt, alles und jedes unterliegt seinem Einfluss und ist somit von ihm zu verantworten. Den Meinungsstreit über Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit Befehl und Gehorsam können wir somit nicht anders beenden, als uns für die zweite Meinung auszusprechen, nach der ein Beteiligter für das verantwortlich ist, was er beeinflusst oder wenigstens beeinflussen könnte.
Beim nächsten Mal geht es um „verantwortlich oder mitverantwortlich“.
Verantwortlichkeit geht uns alle an, nicht nur die, die sich an dieser Diskussion beteiligen. Bei welchem Problem wir auch immer einhaken, Gewalt, Habgier, Umweltverschmutzung, Klimaveränderung, immer treffen wir auf ein mangelhaftes Verantwortungsgefühl. Wären sich alle ihrer umfassenden Verantwortlichkeit bewusst, gäbe es möglicherweise das eine oder andere Problem gar nicht mehr.
Viele Grüße
wgbajohr |
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Verfasst am: 17.06.2007, 12:48 |
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| Bärentante |
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Das war mir jetzt etwas viel an Ausführungen, aber einige Sachen sind schon hängen geblieben.
Befehlskette:
Befehl, das klingt sehr nach Militär, ist wohl auch so von Dir gemeint. In diesem Zusammenhang ist Befehlsverweigerung eine strafbare Handlung, daher kann man wohl schlecht darüber diskutieren, ob es immer sinnvoll ist, einen Befehl anzuzweifeln und auszuführen oder eben nicht. Im Ernstfalle geht es um Sekunden, wie soll man da jede mögliche Auswirkung abwägen? Und wenn der erste und der zweite den Befehl nicht ausführen, macht es ganz sicher der dritte Befehlsnehmer in der Kette. Die Verantwortung des Befehlgebenden besteht aber zu jeder Zeit.
Ich sehe gerne U-Boot-Filme. Dabei ist mir schon oft aufgefallen, dass die Befehle ständig wiederholt werden. Der Kapitän macht eine Ansage, der erste Offizier (oder wer auch immer) gleich noch mal, der Ausführende ebenfalls und dann wieder der erste Offizier. Ich gehe davon aus, dass diese Wiederholungen dazu beitragen sollen, Hörfehler und Missverständnisse auszuräumen. Ist das so? (Das sind dann wohl die Sicherheitsbänkchen, die wir als Kinder immer in die Dominoketten eingebaut haben.) Aber es geht nur um die Hörfehler, nicht um den Befehl selbst. Man erklärt nicht sein Einverständnis damit, wenn man ihn auch selbst wiederholt, nur dass man ihn verstanden hat und ausführen wird. Ist der Ausführende damit noch stärker zur Verantwortung zu ziehen? Er hat ja alles mit „eigenen Worten“ wiederholt, müsste sich der Tragweite also durchaus bewusst gewesen sein.
Befolgen von Befehlen:
Ich benutze gerne meine eigenen Beispiele für Überlegungen, also hier mal eines, aber nicht lachen:
Wenn man in Alaska ein Bärengebiet besuchen will, in dem man mit den Tieren läuft, muss man eine Einweisung absolvieren, die Verhaltensregeln im Falle einer Begegnung „lernen“, einen Film ansehen, ausdrücklich erklären, dass man alles verstanden hat, usw. Erst dann erhält man eine Plakette mit dem Tagesdatum. Ich habe dort u.a. also gelernt, verstanden und erklärt, dass ich niemals in diesem Gebiet rennen werde.
Es gibt eine kleine Brücke, die für den Menschen nur benutzbar ist, wenn sich kein Bär in unmittelbarer Nähe befindet. Da dies gegeben war, marschierten wir also los. Leider erneuern die Bären selbst die Verhaltensschulung nicht wöchentlich. Ein Muttertier näherte sich rasch dem Stegende. Von der gegenüber liegenden Beobachtungsplattform rief ein Ranger: "Rennen, schnell." Und obwohl diese Anweisung (Ich lasse jetzt mal den "Befehl" weg.) mit meinem besseren Wissen nicht vereinbar war, bin ich gesaust wie der Teufel. In einem solchen Moment kann man sich keine großen Gedanken machen, man reagiert. Wenn die Anweisung nun nicht von einem Ranger, sondern einem panischen Besucher gekommen wäre, hätte ich mir immer den Vorwurf machen müssen (wenn ich dazu überhaupt noch Gelegenheit gehabt hätte), doch erst einmal nachzudenken, ich wusste doch eigentlich genau, wie ich mich zu verhalten hatte, was „richtig“ war. Kann man für „Sekunden-Entscheidungen“ verantwortlich gemacht werden?
Das Einbinden von Kindern:
Deine Ausführung ist absolut richtig. Aber sie trifft wohl nicht nur für Kinder zu. Die fehlende Reife und das Erfassen der Tragweite einer Handlung geht auch vielen so genannten Erwachsenen ab.
1:0 für mich, das war jetzt auch recht ausführlich.  |
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_________________ Liebe Grüße
Christel |
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Verfasst am: 17.06.2007, 13:30 |
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| g.c.roth (Moderator) |
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Heute mal ein kurzes Statement:
Wenn ich ohnehin für alles was ich beeinflussen kann verantwortlich bin, dann brauche ich keinen Befehlsgeber. Bestenfalls einen Berater oder Mitentscheider.
Solange jemand sich berufen fühlt, für andere Menschen Entscheidungen zu treffen - (die es eigentlich selber könnten meine ich - keine wie auch immer abhängigen Menschen) - solange wird es auch genug Menschen geben, die sich lieber beugen und anschließend mit dem Finger auf den Befehlsgeber zeigen.
Wieder ein Prinzip, das nur durch seine Gegensätzlichkeit funktioniert und existiert!
LG Grete |
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