 | Wie behandelt man als BoD-Autor das Thema "Mängelexempl |  |
Verfasst am: 06.07.2007, 17:26 |
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| Versailles |
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Hallo zusammen,
also, was genau ein Mängelexemplar ist, wird ja schon bei wikipedia und im Brockhaus beschrieben. Und so, wie ich es verstanden habe, wird es von Seiten des Verlags als solches gekennzeichnet und entsprechend billig verkauft.
Was ich gern wissen möchte ist, ob wir bei unseren BoD-Kleinauflagen ebenfalls das Recht haben, ein beschädigtes Buch als Mängelexemplar zu kennzeichnen? Ich denke jetzt mal eine geringe, aber sichtbare Beschädigung, an eine angestoßene Buchecke vorn beispielsweise (ja, ich habe ein einzelnes Exemplar daheim). Und wie beziffert man dann den Abschlag vom Ladenpreis, wenn der Textblock nicht beeinträchtigt ist? Hat jemand schon einmal Erfahrung damit gemacht?
Bin neugierig auf die Antworten.
Amalia |
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_________________ "carpe diem, quam minimum credula postero"
(Horaz, 65-8 v. Chr.)
www.comtesse-heloise.de
Autorenphoto von J. Nemeth, Photostudio Kannengiesser, 58095 Hagen |
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Verfasst am: |
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 | Mängel und/oder Fehler |  |
Verfasst am: 06.07.2007, 18:34 |
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| julia07 |
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Hallo Amalia,
so ganz verstehe ich Deine Frage ehrlich gesagt nicht. Um welche Art von Fehlern/Mängeln handelt es sich denn?
Sind die Bücher schon mit Mängeln bei Dir angekommen, oder diese erst hinterher 'passiert'. Ich vermute, es geht um letztere Variante.
Wenn ich ein fehlerhaftes Buch von Bod erhalte (kam bisher bei ca 300 Stück nur ein einziges Mal vor, dann rufe ich dort an, schildere den Sachverhalt und bekomme ein neues Buch zugeschickt. Das fehlerhafte wollten sie nicht zurück haben.
Wie gesagt, es kam nur einmal vor. Wer weiß, wie es beim nächsten Mal ist
Wenn ich selbst Bücher malträtiere, so dass sie nicht mehr verkaufbar sind, dann benutze ich sie für mich, Freunde und die Family. Das ist zwar nicht wirklich wirtschaftlich, aber nett ...
LG, Julia |
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Verfasst am: 06.07.2007, 19:26 |
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| Versailles |
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Hallo Julia,
wie gesagt, die Ecke oben rechts auf der Vorderseite des Buches ist geknickt und einige Seiten sind ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Es sieht aus, als wäre das Buch auf diese Ecke gefallen.
Ob die Beschädigung schon am Buch war, kann ich nicht mehr sagen. Ich wollte deswegen auch nicht bei BoD anrufen.
Es wäre natürlich eine Möglichkeit, das Exemplar im Freundeskreis zu verschenken oder an eine Bücherei zu spenden oder es für Lesungen zu nutzen. Na, darauf hätte ich auch kommen können
Es bringt mich trotzdem auf die Frage zurück, was wir in diesem Fall dürfen und was nicht (Mängelexemplar, die rechtlichen Aspekte)??
Amalia |
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Verfasst am: 06.07.2007, 22:22 |
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| hawepe |
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Hallo,
| Versailles hat Folgendes geschrieben: | | wie gesagt, die Ecke oben rechts auf der Vorderseite des Buches ist geknickt und einige Seiten sind ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. |
Nach dem Buchpreisbindungsgesetz gilt die Buchpreisbindung nicht fuer Buecher, "die auf Grund einer Beschädigung oder eines sonstigen Fehlers als Mängelexemplare ge-
kennzeichnet sind".
Das wichtige ist die Kennzeichnung. Ueblich sind zwei fette Striche auf dem Anschnitt oder auch ein Vermerk Maengelexemplar auf dem Anschnitt.
Was man fuer ein solches Exemplar verlangen kann, ist einem selbst ueberlassen.
Beste Gruesse,
Heinz. |
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Verfasst am: 07.07.2007, 00:07 |
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| Versailles |
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Danke schön  |
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Verfasst am: 12.08.2007, 14:25 |
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| struppel |
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Noch ein Vorschlag von mir: Setzt Eure gering beschädigten Mängelexemplare doch zur Werbung ein. Ihr könnt sie den Lesern bei www.tauschticket.de "zum Fraß vorwerfen" - die Bücher werden in einen Online-Katalog geführt - und mit den eingetauschten Tickets dann selbst Bücher / Filme / Musik tauschen.
Ich finde das ganz praktisch, weil man schon hin und wieder ein Buch findet, daß den eigenen Bücherschrank bereichert und man gleichzeitig Platz schaffen kann ohne Altpapier machen zu müssen.
Lb. Grüße aus Köln
Sven |
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 | @ sven |  |
Verfasst am: 13.08.2007, 16:51 |
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| Versailles |
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Das ist ja ein toller Tipp! Ich werde mir die Seite heute abend mal in Ruhe ansehen.
Hast du schon Erfahrungen gesammelt??
LG
Amalia |
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(Horaz, 65-8 v. Chr.)
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Verfasst am: 13.08.2007, 17:49 |
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| struppel |
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Ja, alles Leseratten und bislang nur nette Leute. Ich glaub, ich habe so um die 30-40 Tauschaktionen gehabt.
Gruß aus Köln
Sven |
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Verfasst am: 14.08.2007, 07:18 |
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| andihaller |
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hallo miteinander,
meine erfahrungen mit tauschticket sind diese, das dort eingesetzte bücher von profisionellen amazonverkäufer "eingetauscht" werden, um diese dann später wieder bei amazon zum verkauf einzustellen.
eigene mängelexemplare würde ich lieber direkt bei ebey, amazon anbieten. würde es mir nichts ausmachen, das andere geld mit meinen büchern verdienen, dann gerne auch zu tauschticket.
grüße
andi |
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Verfasst am: 21.08.2007, 09:45 |
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| struppel |
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| andihaller hat Folgendes geschrieben: |
meine erfahrungen mit tauschticket sind diese, das dort eingesetzte bücher von profisionellen amazonverkäufer "eingetauscht" werden, um diese dann später wieder bei amazon zum verkauf einzustellen.
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Da kann ich nichts zu sagen, da habe ich nicht darauf geachtet - Aber warum auch? Ich habe Bücher weg gegeben, die in meinem Regal standen, aber eigentlich nur noch Platz verbrauchten und zum dafür Bücher eingetauscht, die ich sehr wohl gern in meinem Besitz habe. Ich habe auch Bücher gefunden, die nicht mehr im Handel sind.
Es ist weiter auch die Frage, ob es schädlich ist, daß ein Mangelexemplar von einem professionelen Verkäufer weiterverkauft wird, wenn man selbst dafür ein gutes Buch bekommen hat. Für mich selbst ist das in Ordnung, schon weil ich in der glücklichen Lage bin, nicht mit meinem Buch verdienen zu müssen. |
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Verfasst am: 21.08.2007, 10:07 |
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| julia07 |
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zu der "Mängelexemplar-Diskussion":
Ich denke schon, dass das ein Thema ist, das auch uns BoD-Autoren interessieren sollte - wenn auch nicht wegen unserer Gewinnmarge - denn wir sind nun mal Teil dieser Branche! Wenn wir als ensthafte Autoren gesehen werden wollen - und einige von uns haben ja dieses Ziel - dann sollten wir nicht glauben, dass uns diese Regeln ja gar nicht berühren.
Tatsache ist, dass wir ein Buchpreisbindungsgesetz haben, das den Buchhandel schützen soll. Wenn jetzt massenweise 'intakte' Bücher an diesem vorbei als reduzierte Mängelware verhökert werden, wird somit das Gesetz unterlaufen. Wenn wir also Kenntnis von so einem Fall erlangen, bzw. dieses vermuten, dann sind wir verpflichtet, Meldung dazu zu machen. So sehe ich das jedenfalls.
Hierzu ein Urteil des LG Darmstadt:
LG Darmstadt bestätigt die Rechtsauffassung der Preisbindungstreuhänder - auch ein "nachgedunkelter Buchschnitt" ist kein Mangel
Das Landgericht Darmstadt hat in einem Urteil gegen die Handelskette Walmart festgestellt, dass allein die Bezeichnung eines Buches als "Remittende" noch nichts über die Frage der Preisbindung aussagt. Insbesondere sei eine Remittende nicht automatisch ein Mängelexemplar. Entscheidend sei, dass das Buch - ob Remittende oder nicht - einen tatsächlichen Fehler oder Mangel habe und als Mängelexemplar gekennzeichnet sei. Nur dann gelte gem. § 7 Abs. 1 Ziff. 4 BuchPrG die Preisbindung nicht.
Interessant ist auch, dass das Gericht einen "nachgedunkelten Buchschnitt" nicht als Mangel i.S.d. BuchPrG ansieht. |
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