 | Wie würdet ihr reagieren? |  |
Verfasst am: 26.09.2008, 11:49 |
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| Bianca |
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Hallo erst einmal,
meine Schwester hat sich jetzt mein Buch Satamo gekauft. Sie erzählte mir das sie für das Buch 11,00 Euros bezahlt hat. Das Buch kostet aber nur 9,90 €. Wie würdet ihr reagieren? Ich habe mich mit dem Buchhändler in Verbindung gesetzt und dieser sagte mir dass das schon von dem Buchgroßhändler kommt. Ich muss dazu sagen das meine Schwester auch gesagt hat das auf dem Cover ein Aufkleber drauf war, wo der Preis ausgeschildert war. Jetzt habe ich auf meiner Homepage einen Aufruf gestartet und bitte dort um Mitwirkung. Würdet ihr das genauso machen?
Ich kenne solche Aufkleber nur das da der Preis gesenkt wurde!
lg
Bianca
Bin gespannt auf eure Antworten. |
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Verfasst am: |
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Verfasst am: 26.09.2008, 12:03 |
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| Hakket (Moderator) |
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| Anmeldedatum | 14.09.2007 | | Beiträge | 981 | | Wohnort | Bremervörde |
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Hallo Bianca,
normalerweise darf das nicht sein!
Es gibt ja das Buchpreisbindungsgesetz, und - soweit ich weiß - kann und darf ein Verkäufer/Lieferant nicht einfach den Preis ändern. Ist das Buch im VLB mit dem entsprechendem Preis ausgeschrieben?
Gruß
Hakket |
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_________________ In jedem Menschen existieren dunkle Orte, für die es keine offizielle Wegbeschreibung gibt. Und wer glaubt, keinen dieser Orte in sich zu tragen, hat den Weg dorthin nur noch nicht gesucht.
www.tordenfjord-verlag.de |
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Verfasst am: 26.09.2008, 12:11 |
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| Bianca |
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| Anmeldedatum | 19.08.2007 | | Beiträge | 228 | | Wohnort | Fürth |
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Das ist ja das komische daran. Dieses Buch ist im VLB mit dem Preis gelistet. Trotzdem hat der Buchhändler oder der Buchgroßhändler den Preis erhöht. Als ich da anrief ist mir nur gesagt worden dass das nur an dem Großhändler gelegen haben muss. Doch das glaub ich nicht. Ich weiß jetzt wirklich nicht wie ich da vor gehen soll. Ich warte jetzt auf eine zweite Antwort von meiner Schwester, vielleicht kann sie mir eine Kopie des Covers mit Aufkleber rüber senden. Damit ich etwas in der Hand habe.
Deswegen meine Frage, wie würdet ihr reagieren? |
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Verfasst am: 26.09.2008, 12:22 |
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| Hakket (Moderator) |
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| Anmeldedatum | 14.09.2007 | | Beiträge | 981 | | Wohnort | Bremervörde |
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Wenn dem tatsächlich so sein sollte, dass der Händler/Lieferant gegen das Buchpreisbindungsgesetz verstoßen hat, sollte man sich überlegen, ob da nicht geklagt werden kann. Die Erhöhung eines Preises bedeutet ja im Endeffekt, dass sich das Produkt schwieriger verkaufen lässt. Somit könntest du argumentieren, dass dir durch den erhöhten Preis ein gewissen finanzieller Schaden entseht.
Ob sich das für ein (?) Buch lohnt, steht wieder auf einem anderen Blatt.
Ich bin auch kein Anwalt ... vielleicht wissen andere noch mehr?
Gruß
Hakket |
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 | Re: Wie würdet ihr reagieren? |  |
Verfasst am: 26.09.2008, 12:48 |
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| hawepe |
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Hallo Bianca,
| Bianca hat Folgendes geschrieben: | | Ich habe mich mit dem Buchhändler in Verbindung gesetzt und dieser sagte mir dass das schon von dem Buchgroßhändler kommt. |
Was allerdings völlig uninteressant ist.
Da die Buchpreisbindung gesetzlich geregelt ist, könntest du versuchen, bei der Polizei gegen den Buchhändler eine Anzeige wegen Verstoßes gegen dieses Gesetzes zu stellen. Am besten solltest du mit deiner Schwester hingehen, weil die unmittelbar geschädigt wurde.
Das Problem: der Schaden ist so gering, dass ihr vermutlich Probleme habt, bei der Polizei nicht verlacht zu werden (die Beamten dort leben nämlich NICHT von Hartz-4). Zudem wird das Verfahren vermutlich wegen Geringfügigkeit eingestellt. Und evtl. dreht der Buchhändler sogar den Spieß um und verklagt dich/euch wegen übler Nachrede, weil er erst durch die Anzeige davon erfahren habe.
Oder du kannst den Börsenverein informieren. Da die Verstöße gegen die Buchpreisbindung inzwischen rapide zunehmen, könnte es sein, dass der Börsenverein doch tätig wird.
Beste Grüße,
Heinz. |
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Verfasst am: 26.09.2008, 13:53 |
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| Bianca |
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Also erst einmal weiß ich genau dass das Buch im VLB mit dem Preis von 9,90 € gelistet ist.
Eine Anzeige möchte ich erst einmal nicht machen. Vielleicht kann man sich ja auch außer gericht einigen. Sofern der Buchhändler auf den Vergleich eingeht den man vorschlägt.
Nur muss man es auch so sehen, wenn ich das Buch bei 11 Euro angesiedelt hätte, würde ich vielleicht kein einziges Buch verkaufen, weil es einfach zu teuer für 88 Seiten ist. Oder der Verkauf wäre so gering das ich erst Ende des Jahres meine Ausgaben für die ISBN eingenommen habe. Dann werde ich auch in meinem Honorar beschissen.
Bekomme ja nur für die 9,90 € mein Honorar!
Trotzdem Danke für die Antworten!
lg
Bianca |
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Verfasst am: 26.09.2008, 16:09 |
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| PvO |
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| Anmeldedatum | 21.10.2007 | | Beiträge | 693 | | Wohnort | Ostseebad Prerow |
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| Zitat: |
Das Problem: der Schaden ist so gering, dass ihr vermutlich Probleme habt, bei der Polizei nicht verlacht zu werden |
Das steht der Polizei nicht zu, die haben die Anzeige aufzunehmen und fertig iss. Ein Urteil steht nur der Staatsanwaltschaft zu. Die entscheiden, ob Einstellung oder nicht. Und was heißt überhaupt Geringfügigkeit? Das Buch ist so gut, dass millionen Exemplare verkauft werden könnten und da ist die Summe des Betruges schwindelerregend. Der Börsenverein wird der richtige Ansprechpartner sein.
Viel Glück. |
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_________________ Ab November 07 erschien eines meiner Bücher auf dem amerikanischen Markt .
www.peters-buchladen.de |
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Verfasst am: 26.09.2008, 18:53 |
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| Bianca |
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| Anmeldedatum | 19.08.2007 | | Beiträge | 228 | | Wohnort | Fürth |
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Hallo PvO,
ich habe ja schon geschrieben das ich erst einmal von einer Anzeige absehe, bis sich mehrer Leute gemeldet haben. Wenn ich mir dann ganz sicher bin, das es mehrer Fälle sind werde ich etwas unternehmen. Doch bei diesem Einem Mal, glaub ich, kann man absehen.
Jedoch werde ich mir für den Notfall die Adresse des Börsenvereins heraussuchen.
Danke für den Tipp!
lg
Bianca |
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Verfasst am: 26.09.2008, 19:20 |
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| Bücherwurm |
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| Anmeldedatum | 19.08.2008 | | Beiträge | 215 | | Wohnort | Dormagen |
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Hallo Bianca,
wenn du dem Börsenverein Meldung machst, musst du ein Exemplar deines Buches mit dem geänderten Preis einreichen. Wenn ich richtig informiert bin, bekommst du das Geld, das du für den Testkauf ausgegeben hast, vom Börsenverein zurück. (Quittung)
Wenn wirklich beim Großhandel der Preis deines Buches geändert wurde, ist das vielleicht bei mehreren Büchern gemacht worden. Warum auch immer.
Buchhändler korrigieren Preise normalerweise nicht nach oben, weil das höchstens dann interessant wäre, wenn die Versandkosten für die Lieferung des Werkes den Rabatt "auffrist". Aber selbst dann wird kein Buchhändler den Preis nach oben korrigieren. Das wird unter Kundendienst "gebucht".
Gruß, Gabi |
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_________________ Titel bei BoD:
Hunger auf Leben - Ein Mädchen kämpft gegen den Krebs
Anna und das Traumland
Kinderbuch |
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Verfasst am: 26.09.2008, 20:39 |
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| Cornelia |
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Hallo,
bei Shakermedia ist Dein Buch eindeutig mit 9,90 Euro angegeben. Das heißt Deine Angaben sind korrekt.
Ich würde zusammen mit Deiner Schwester persönlich zu dem Buchhändler gehen, nimm doch einen Ausdruck von Shakermedia oder so mit, auf dem der Preis zu lesen ist. Bei der geltenden Buchpreisbindung kann er mit dem Aufkleber kaum gegen den Verlagspreis angehen wollen.
Dann würde ich freundlich das zuviel gezahlte Geld für Deine Schwester von ihm zurückfordern. Wenn der besagte 11,- Euro Aufkleber wirklich nicht von ihm ist, sondern von dem Großhändler, dann muss er sich eben mit ihm auseinandersetzen.
Einem Buchhändler würde ich persönlich nicht mit Klage drohen, dass scheint doch zu drastisch, er soll ja hoffentlich noch so manches Buch verkaufen und nicht womöglich später aus Rache bei ihm eingehende Buchbestellungen sabotieren.
Aber man kann ihm bei Uneinsichtigkeit ja klar machen, dass man sich diesbezüglich bei anderen Stellen erkundigen wird, wie die Kundin ihr Geld zurück bekommt.
Viel Glück!
Cornelia |
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