 | Wo liegen die Grenzen? (Filmografie) |  |
Verfasst am: 30.07.2008, 18:49 |
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| Thorsten |
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| Anmeldedatum | 07.06.2008 | | Beiträge | 503 | | Wohnort | Saarland |
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Guten Tag, zusammen.
Hilfe und Beratung gesucht!
Ich plane zur Zeit ein Buch, das die gesamte Filmographie eines lebenden (eventuell wichtiger Hinweis!) Filmemachers beinhalten soll. Es soll die bisher umfassendste Filmographie dieser Person (kein Europäer) in Buchform werden. Bevor ich mich aber endgültig ans Recherchieren, Zusammentragen und Schreiben wage, habe ich etliche Fragen, was Rechte angeht, und hoffe, dass jemand die Güte hat, mich etwas zu beraten, damit ich Sicherheit habe, nicht in eine Falle zu laufen.
Ich werde aus Übersichtsgründen die Fragen einfach mal numerieren.
1.) Das Projekt an sich. Darf ich überhaupt ein Buch über diese Person verfassen und wenn ja - in einem anderen Thema wurde Ähnliches besprochen - reicht es aus, wenn ich im Buchtitel "unautorisierte Filmografie" o.ä. verwende? Sollte ich vielleicht das Büro dieser Person kontaktieren, um sie darüber zu informieren?
2.) Ich werde folgende Begriffe voll ausschöpfen müssen: Filmtitel, Personennamen, Firmennamen, Markennamen... Was ist hier zu beachten? Muss ich wirklich jede Person, jede Firma um Erlaubnis bitten, sie in diesem Sachbuch zu erwähnen?
3.) Ich werde Filmtipps geben, die auf bestimmte Medien hinweisen (siehe auch Punkt 2). Ebenso geregelt?!
4.) Ich werde keine Fotos ohne Absprache mit dem Manager/Büro verwenden. Das Buchcover stelle ich mir als Fanzeichnung vor, auf der entweder die Person zu sehen ist oder etwas, das auf diese schließt. Die ERlaubnis des Malers brauche ich, um das Foto verwenden zu drüfen, klar, wie sieht das aber mit der abgebildeten Person darauf aus oder was auf sie schließen lässt? Ist auch hier eine Absprche mit dem Manager/Büro vonnöten?
5.) Filminhalte und Kommentare werden von mir selbst verfasst. Brauche ich für die Nutzung des Filminhaltstextes und meines Kommentars (persönliche Meinung + biographische Hintergründe der Person) eine Erlaubnis?
6.) Um an einige Informationen zu kommen, habe ich viele Quellen (man kann ja nicht alles wissen und selbst das hat man irgendwo her ). Genügt es zum Beispiel, in einem letzten Deckblatt oder in einem hinweisenden Textabschnitt vor dem eigentlichen Buchinhalt Quellenangaben zu machen in Form von "... folgende Informationen stammen unter anderem aus Buch A und Buch B, außerdem von Webseite A-Z? Muss man diese Quellenangaben überhaupt machen bzw. ist auch hier eine Erlaubnis nötig?
Oh mein Gott, es sind so viele Fragen, ich weiß.
Ich plane Großes mit dieser Publikation - darum möchte ich jetzt noch nicht allzu viel preisgeben, aber es wird dadurch eine Spendenaktion ins Leben gerufen, sollte das Projekt realisierbar sein - darum wäre ich für jeden Hinweis sehr dankbar!
Freue mich auf eure Antworten.
Grüße! |
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_________________ Der deutsche Jackie Chan Filmführer | ISBN: 978-3-86858-102-7
Boose-Nacht-Geschichten | ISBN: 978-3-8370-2599-6 |
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Verfasst am: |
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 | Re: Wo liegen die Grenzen? (Filmografie) |  |
Verfasst am: 30.07.2008, 21:46 |
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| Siegfried |
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| Anmeldedatum | 09.07.2008 | | Beiträge | 287 |
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| Thorsten hat Folgendes geschrieben: | Freue mich auf eure Antworten.
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Na, jetzt bin ich mal auf die Antworten gespannt - insbesondere wegen der juristischen Unterfütterung. Letztes Mal habe ich dafür ja ordentlich was auf's Haupt bekommen ... von daher sage ich jetzt hier nix dazu! Man lernt ja aus seinen Lektionen!
Grüße
Siegfried |
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Verfasst am: 30.07.2008, 21:56 |
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| Thorsten |
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| Anmeldedatum | 07.06.2008 | | Beiträge | 503 | | Wohnort | Saarland |
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'Nabend, Siegfried.
Aufs Haupt bekommen? Na, ich habe schließlich noch nichts in Richtung Veröffentlichung unternommen und in einer offenen Diskussion kann niemand niemandem aufs Haupt geben.
Kannst ja mal den Link zu deinem Beitrag hier reinkopieren.
Grüße!  |
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_________________ Der deutsche Jackie Chan Filmführer | ISBN: 978-3-86858-102-7
Boose-Nacht-Geschichten | ISBN: 978-3-8370-2599-6 |
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Verfasst am: 30.07.2008, 23:08 |
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| Siegfried |
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| Anmeldedatum | 09.07.2008 | | Beiträge | 287 |
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| Thorsten hat Folgendes geschrieben: |
Aufs Haupt bekommen? Na, ich habe schließlich noch nichts in Richtung Veröffentlichung unternommen und in einer offenen Diskussion kann niemand niemandem aufs Haupt geben.
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Ach, da ging es um die Frage, ob eMails eine rechtswirksame Mitteilung sind. Jemand sagte nein - ohne das juristisch zu begründen. Ich sagte ja und lieferte entsprechende Gerichtsurteile. Diese Gerichtsurteile wurden dann als irrelevant betrachtet, weil sie nur den jeweiligen Fall betrafen -deshalb galt weiterhin das pauschale Nein ohne Begründung (und mir wurde eine Position auf dem Holzweg zugewiesen! ).
Nun, wenn bestehende Gerichtsurteile, die Anwälte in ihren Verfahren durchaus als Argumentationshilfe heranziehen können, keine Begründung in juristischen Fragen sind, dann schweige ich lieber und lausche den pauschalen und unbegründeten Meinungsäußerungen hier zu rechtlichen Fragestellungen. Sich an Diskussionen ohne Argumente zu beteiligen, das ist unnütz vertane Zeit.
Grüße
Siegfried |
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Verfasst am: 31.07.2008, 07:24 |
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| hwg (Moderator) |
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| Anmeldedatum | 24.04.2007 | | Beiträge | 3930 | | Wohnort | A 8786 Rottenmann |
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Zwischen dem Äußern einer Meinung und einer "Rechtsberatung" besteht wohl ein Unterschied. Über die vorhandene Kompetenz persönlich Unbekannter weiß man ohnehin nichts.
Deshalb gibt es auch schriftliche Unterlagen zu dem hier angesprochenen Thema. Ich würde mich diesen zuwenden und auch Kontakt mit einem Filminstitut oder Verlag, in dem derartige Bücher erscheinen, aufnehmen.
Fragen kostet nichts - und ich weiß aus eigener Erfahrung, dass man meistens auch brauchbare Antworten bekommt. |
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Verfasst am: 31.07.2008, 09:16 |
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| PvO |
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| Zitat: | Fragen kostet nichts - und ich weiß aus eigener Erfahrung, dass man meistens auch brauchbare Antworten bekommt.
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Das ist richtig, hwg, aber genau das trauen sich viele nicht. Nehmen wir das Thema Exposee. Was ist da schon alles geschrieben worden? Jeder wusste es besser, andere wussten einen oben drauf zu setzen. Aber einfach mal bei dem Verlag seines Vertrauens anrufen und nachfragen, auf die Idee kommen die wenigsten. Dabei geben die Verlage gerne Auskunft, bevor sie ein "falsches" Exposee auf den Tisch bekommen.
Also: einfach anrufen und nachfragen, das Einfachste auf der Welt, denn ich glaube kaum, dass hier jemand auf obige Fragen kompetente Antworten hat. |
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_________________ Ab November 07 erschien eines meiner Bücher auf dem amerikanischen Markt .
www.peters-buchladen.de |
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Verfasst am: 31.07.2008, 11:05 |
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| Satyr |
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| Anmeldedatum | 30.07.2008 | | Beiträge | 33 | | Wohnort | München |
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Hallo Thorsten,
zu deinen Fragen hier meine Antworten, die natürlich keine "Rechtsberatung" sind. Man muss ja heutzutage vorsichtig sein, weil es Anwälte geben soll, die von Abmahnungen leben (müssen?). Ich schreibe so ausführlich, weil ich denke, dass dieses Thema auch andere Mitglieder interessiert.
Zu 1.)
Ja, du darfst ein Buch über jede Person, die in der Öffentlichkeit steht, verfassen und veröffentlichen. Du brauchst nicht einmal eine Einwilligung und normalerweise auch nicht den Hinweis "unautorisiert". Ich habe selbst einmal gegen den Willen eines damals sehr berühmten Europameisters ein Buch über ihn ohne sein Einverständnis verlegt, weil seine Honorarforderung zu horrend war. Kein Problem.
Aber es ist allemal besser, wenn du ihn vorher kontaktierst. MIT ihm läuft das Buch später wahrscheinlich besser als ohne seine Unterstützung.
Zu 2.)
Ich sehe kein Problem, die aufgeführten Namen zu nennen. Wenn du über Helmut Kohl schreibst, musst du ja auch den Parteinamen CDU nennen...
Normalerweise gibt es kein Problem, denn Coca Cola oder IBM kann man nicht anders bezeichnen. Du musst auf keinen Fall um Erlaubnis bitten, diese und Personennamen zu nennen. Es handelt sich bei einer Filmographie ja normalerweise um eine Dokumentation, die der Wahrheit entspricht. Anders wäre es mit Fiction, also einem Roman!
Zu 3.)
Du kannst Filmtipps mit Hinweisen auf Medien geben, so viel du willst.
Zu 4.)
Du scheinst dich ja schon ziemlich sachkundig gemacht zu haben. Mit Fotos, die Personen zeigen, musst du höllisch aufpassen. Jedes Foto hat Rechte: dies des Fotografen auf jeden Fall. Und da und dort auch die Persönlichkeitsrechte einer NICHT in der Öffentlichkeit stehenden Person. Beim Cover kommt noch hinzu, dass er hauptsächlich Werbe- und Verkaufszwecken dient, also auch einer anderen juristischen Betrachtungsweise unterliegt. Handelt es sich um eine Person der Öffentlichkeit, über die du schreibst - also eine Biographie - dann kannst du ein Foto auf dem Cover bringen, musst dich aber bei den Fotografen absichern, d.h. zahlen. Bei weiteren Fotos im Inneren würde ich vorher zum Anwalt gehen. Bei einer eher unbekannten Person würde ich darauf verzichten, wenn ich nicht das Einverständnis bekomme.
Zu 5.)
Ich weiß nicht, was du als "Filminhaltstext" genau verstehst. Vermutlich den Werbetext (bei Büchern auch "Waschzetteltext" genannt), den der Verleih verschickt. Sollte es so sein, darfst du nur Teile daraus zitieren, denn auch für diesen Text gilt das Urheberrecht des Autors/Verfassers.
Bei Zitaten (immer in An- und Abführungszeichen!) klar erkennen lassen, dass es sich um ein Zitat handelt.
Ich empfehle dir, bei deiner Filmbeschreibung nicht zu sehr auf die "offiziellen" Werbetexte zurückzugreifen, sondern eigenständig zu formulieren. Für deine Kommentare brauchst du keine Erlaubnis. Du kannst einen Film auch total verreißen, natürlich aber keine Verleumdungen vornehmen.
Zu 6.)
Bei Zitaten musst du natürlich die Quelle nennen. Außerdem halte ich ein Quellenverzeichnis bei einer Dokumentation für hilfreich, wenn nicht unentbehrlich. Du solltest also am Schluss mit der Überschrift "Quellenverzeichnis" (o. ä.) alles aufführen, woraus du zitiert hast. Das ist die sauberste Lösung.
Falls du viele Zitate bringst, empfehlen sich auch Ziffern, also hochgestellte Zahlen, nach jedem Zitat. Du könntest dein Quellenverzeichnis dann nach diesen Zahlen anlegen, so, wie es bei wissenschaftlichen Werken üblich ist. Eine Erlaubnis für Quellenangaben brauchst du nicht. (Du siehst ja später, ob der Verfassungschutz dich zu einem Gespräch bittet. )
Bevor du dich all der Mühen unterziehst, solltest du allerdings die finanziellen Mittel aus der Spendenaktion vorliegen haben! Denn ich fürchte, du wirst außer (vielleicht) viel Ehre nur Schulden auf dich nehmen...
Viel Erfolg!
Satyr |
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Verfasst am: 31.07.2008, 11:23 |
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| Thorsten |
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| Anmeldedatum | 07.06.2008 | | Beiträge | 503 | | Wohnort | Saarland |
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| PvO hat Folgendes geschrieben: | | Zitat: | Fragen kostet nichts - und ich weiß aus eigener Erfahrung, dass man meistens auch brauchbare Antworten bekommt.
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Das ist richtig, hwg, aber genau das trauen sich viele nicht. Nehmen wir das Thema Exposee. Was ist da schon alles geschrieben worden? Jeder wusste es besser, andere wussten einen oben drauf zu setzen. Aber einfach mal bei dem Verlag seines Vertrauens anrufen und nachfragen, auf die Idee kommen die wenigsten. Dabei geben die Verlage gerne Auskunft, bevor sie ein "falsches" Exposee auf den Tisch bekommen.
Also: einfach anrufen und nachfragen, das Einfachste auf der Welt, denn ich glaube kaum, dass hier jemand auf obige Fragen kompetente Antworten hat. |
Guten Tag, zusammen.
Ehrlich gesagt wäre es mir auch nicht direkt in den Sinn gekommen, mich an einen Verlag mit der Bitte zu wenden, sie würden mir doch gerne einige Fragen zu meinem Buch beantworten, da ich es nicht für selbstverständlich erachtet habe.
Aber scheinbar sind solche Anfragen gern gesehen. Logisch irgendwo, bevor sie sich die Zeit mit hunderten von vielleicht unbrauchbaren Exposees und Manuskripten vertreiben.
Ich werde mir euren Vorschlag zu Herzen nehmen, vielen Dank für den Hinweis!
@ Satyr:
Ich danke dir für die ausführlichen Antworten! Werde nur kurz Stellung dazu nehmen, falls interessierte Mitglieder mitlesen.
1.) Ich hatte auf jeden Fall vor, diese Person zu kontaktieren, um dadurch ebenfalls die Werbetrommel rühren zu können. Außerdem soll der Erlös der Spendenaktion mit diesem Buch an die Stiftung dieser Person gehen, von daher wäre es nur allzu gut, sie zu kontaktieren.
2.) Den Punkt der Dokumentation habe ich so noch nicht erkannt, aber es erscheint mir plausibel, ebenso wie dein Beispiel.
3.) Darunter fällt auch Punkt 2 teilweise, aber ebenfalls eine sehr nützliche Information!
4.) Bei Fotos bin ich immer ganz vorsichtig, weil es dort so viel zu beahcten gibt. Wie gesagt, wollte ich das Buchcover aus einer Zeichnung eines Fans erstellen, die entweder die Berühmtheit darstellt oder etwas, das auf diese schließen lässt. Dem Thema "Fotos im Innenteil" werde ich mich separat widemn (müssen).
5.) Nein, es werden keine vorgegebenen Texte verwendet! Die Inhaltsangaben der Filme verfasse ich - wie meine Kommentare dazu logischerweise auch - zu 100% selbst. Also ist die Verwendung ja legitim!?
6.) Ein Quellenverzeichnis hatte ich vor, jedoch wusste ich nicht, ob es Pflicht ist. Dein Vorschlag gefällt mir sehr gut, auch mit den Ziffern, das werde ich im Hinterkopf behalten.
Das mit der Spendenaktion hast du glaube ich falsch verstanden. Von jedem verkauften Exemplar des Buches möchte ich nämlich einen Einnahmeteil der Stfitung dieser im Buch "dargestellten" Person spenden. Darum wäre es umso besser, diese dafür im Vorfeld zu begeistern/begeistern zu können.
Nochmals, vielen lieben Dank für die Antworten und die Vorschläge, werde am Ball bleiben und bei Gelegenheit berichten!
Grüße! |
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_________________ Der deutsche Jackie Chan Filmführer | ISBN: 978-3-86858-102-7
Boose-Nacht-Geschichten | ISBN: 978-3-8370-2599-6 |
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Verfasst am: 31.07.2008, 12:35 |
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| Satyr |
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| Anmeldedatum | 30.07.2008 | | Beiträge | 33 | | Wohnort | München |
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Hallo Thorsten,
schön, dass meine Anregungen auf fruchtbaren Boden fallen. Zu 5.): Zitiere nur aus den Inhaltsangaben, ist sicherer. Dann gibts kein Problem.
Das mit der Spende hatte ich tatsächlich missverstanden. Umso wichtiger, dass das Buch dann auch läuft!
Ich wünsch dir viel Erfolg
(und ich geh jetzt sofort zum Baden/Schwimmen, huchhu!!)
Sonnige Grüße
vom Satyr |
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Verfasst am: 31.07.2008, 13:37 |
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| Thorsten |
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| Anmeldedatum | 07.06.2008 | | Beiträge | 503 | | Wohnort | Saarland |
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| Satyr hat Folgendes geschrieben: | Hallo Thorsten,
schön, dass meine Anregungen auf fruchtbaren Boden fallen. Zu 5.): Zitiere nur aus den Inhaltsangaben, ist sicherer. Dann gibts kein Problem. |
Du meinst also, ich sollte die Inhaltsangabe von der Rückseite der von mir empfohlenen DVD 1:1 kopieren, als Zitat setzen und darauf verweisen?
Das Problem hierbei wäre, dass einige Filme in Deutschland nicht erschienen sind und ich auf jeden Fall alle Angaben auf Deutsch schreiben möchte, für diese Filme müsste ich so oder so eine eigene Fassung zum Inhalt schreiben.
Grüße!
P.S.: Viel Spaß im kalten Nass.  |
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Forum für Books on Demand bzw. BOD Autoren » Buchherstellung
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