 | Zitieren von Werbeslogans? |  |
Verfasst am: 10.06.2007, 13:07 |
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| Catherine |
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Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine wichtige Frage, die mir bisher nicht beantwortet werden konnte und ich hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt!
In dem Buch, das ich gerade schreibe, spielen verschiedene Werbeslogans eine wichtige Rolle zum Verständnis der Handlung.
Darf ich diese Slogans wörtlich zitieren oder muss ich sie verändern bzw. quasi eigene sinngemässe erfinden?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
glg Cathérine |
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 | als Zitat kennzeichnen |  |
Verfasst am: 11.06.2007, 18:55 |
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| Versailles |
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Ich denke, es dürfte kein Problem sein, wenn die Werbeslogans korrekt zitiert werden und auch als Zitat ausgewiesen werden.
Es gibt ja inzwischen einige Slogans, die beinahe schon geflügelte Worte sind (...da werden sie geholfen).
Hoffe, es ist so richtig.
Viel Erfolg
Amalia |
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_________________ "carpe diem, quam minimum credula postero"
(Horaz, 65-8 v. Chr.)
www.comtesse-heloise.de
Autorenphoto von J. Nemeth, Photostudio Kannengiesser, 58095 Hagen |
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 | Re: Zitieren von Werbeslogans? |  |
Verfasst am: 12.06.2007, 07:47 |
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| hawepe |
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Hallo,
| Catherine hat Folgendes geschrieben: | | Darf ich diese Slogans wörtlich zitieren oder muss ich sie verändern bzw. quasi eigene sinngemässe erfinden? |
Diese Frage wird dir hier niemand zuverlaessig beantworten (koennen).
Zum einen bittest du um eine Rechtsauskunft in einem konkreten Fall. Eine konkrete Antwort darauf waere eine verbotene Rechtsberatung. Das aus der NS-Zeit stammende Rechtsberatungsgesetz ist in D noch immer geltendes Recht
Zum anderen helfen dir Laienmeinungen ueberhaupt nicht weiter. Ich denke zwar, dass man sich auf das Rechts der kuenstlerischen Freiheit berufen koennte, aber im Streitfall bist du trotzdem dran.
Wenn du sicher sein willst, kommst du um die Konsultation eines Rechtsanwalts nicht herum.
Beste Gruesse,
Heinz. |
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Verfasst am: 12.06.2007, 10:19 |
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| hwg (Moderator) |
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Guten Tag Catherine!
Das Zitieren von Werbeslogans kann doch von den betroffenen Unternehmen nur begrüßt werden, es sei denn, der Zusammenhang ist rufschädigend.
Statt einer mitunter teuren Rechtsberatung genügt es, die entsprechende Firma anzuschreiben und die Zustimmung einzuholen.
Diese Vorgangsweise würde auch Dein künftiges Werk zusätzlich bekannt machen, denke ich. |
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Verfasst am: |
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Verfasst am: 12.06.2007, 11:09 |
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| hawepe |
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| Anmeldedatum | 15.04.2007 | | Beiträge | 1999 | | Wohnort | Berlin |
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Hallo,
| hwg (Moderator) hat Folgendes geschrieben: | | Das Zitieren von Werbeslogans kann doch von den betroffenen Unternehmen nur begrüßt werden, |
Ist juristisch allerdings ohne Belang. Und praktisch geht diese Rechnung auch selten auf. Vielleicht wollen bestimmte Unternehmen von bestimmter Seite gar keine Unterstuetzung erhalten? Oder das Zitieren stellt tatsaechlich eine Verletzung irgendwelcher Rechte dar, und die Unternehmen wollen durch ein Schweigen nicht fuer moegliche zukuenftige Auseinandersetzungen ihre Rechtsposition schwaechen?
| Zitat: | | es sei denn, der Zusammenhang ist rufschädigend. |
Was sehr interpretationsfaehig ist.
| Zitat: | | Statt einer mitunter teuren Rechtsberatung genügt es, die entsprechende Firma anzuschreiben und die Zustimmung einzuholen. |
Damit kann man die Risiken mindern, aber nicht mehr. Wenn die Nutzung zustimmungspflichtig ist, bleibt immer die Frage, ob diese Zustimmung ueberhaupt gegeben werden durfte. Meistens werden fuer Werbeslogans usw. Agenturen beauftragt, von denen die Unternehmen dann ganz konkret beschriebene Nutzungsrechte erwerben.
| Zitat: | | Diese Vorgangsweise würde auch Dein künftiges Werk zusätzlich bekannt machen, denke ich. |
Durch das Zitieren von Werbeslogans? Gerade das koennte aber das Problem sein, weil die Verwendung bekannter Slogans einem Wettbewerbsvorteile verschafft.
Ich will wirklich nicht den Teufel an die Wand malen, aber man sollte sich vorher sehr genau ueberlegen, welche Risiken es geben koennte.
Ich wuerde mal in de.soc.recht.marken+urheber schauen und ggfs. dort fragen.
Beste Gruesse,
Heinz. |
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 | Werbeslogans, Copyright, Markenschutz ... |  |
Verfasst am: 12.06.2007, 19:25 |
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| julia07 |
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Hallo Catherine,
Ein Tipp dazu:
Beim Deutschen Patentamt gibt es eine öffentliche Datenbank, in der man alle (wie auch immer) geschützen Slogans findet. Das habe ich in anderen Internet-Foren gefunden, aber es jetzt nicht selbst probiert.
LG, Julia |
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 | Re: Werbeslogans, Copyright, Markenschutz ... |  |
Verfasst am: 12.06.2007, 20:43 |
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| hawepe |
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Hallo Julia,
| julia07 hat Folgendes geschrieben: | | Beim Deutschen Patentamt gibt es eine öffentliche Datenbank, in der man alle (wie auch immer) geschützen Slogans findet. |
Das hilft Catherine in diesem Fall aber nichts. Da die Firmen diese Slogans verwenden, sind diese auch geschuetzt. Die Frage ist, ob die Kunstfreiheit die Verwendung in einem Buch zulaesst oder nicht.
Beste Gruesse,
Heinz. |
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Verfasst am: 13.06.2007, 09:09 |
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| Amos |
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Slogan benutzen ?
Schon viel dazu geschrieben worden.
Der gute Stern auf allen Strassen!
Nichts ist unmöglich!
Wir machen den Weg frei!
Alles Slogan großer Firmen,die in der Öffentlichkeit als "Allgemeingut" kursieren.
Wenn diese Slogan im Zusammenhang mit Werbung benutzt werden, dafür sind sie mal gemacht worden, dann kann es Ärger geben.
Sagt aber beispielsweise ein Romanfigur in Deinem Buch: "Du kennst doch den Spruch : Nichts ist Unmöglich" und das im Zusammenhang mit der Erzählung/ Roman, ist das unverfänglich und nicht geklaut.
Ist der Titel von Deinem Buch aber: Der gute Stern auf allen Straßen, kannst Du mit Abmahnung rechnen.
Das ist wie schon mal benannt, nur meine Meinung. Ich verwende Werbezitate in meinem Buch und habe bisher keinen Ärger bekommen.
Gruß Amos |
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_________________ Das aktuelle Buch: Die bösen Tage sind vorbei Planungshilfen für den beruflichen Erfolg.
ISBN 3-8334-4103-8
www.amos-ruwwe.de |
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Verfasst am: 13.06.2007, 09:21 |
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| hwg (Moderator) |
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| In kaum einer anderen Branche wird so viel abgekupfert wie im Bereich Werbung. "Extradienst", eine österreichische Fachzeitschrift, berichtet in jeder Ausgabe darüber. Besonders bei den Modehäusern bzw. deren Agenturen scheinen die Ideen auszugehen. "XY macht Mode" - "Die Mode macht YZ" . Ebenso bei den Waschmittelerzeugern. Vor lauter Super, Ultra- und Extraweiß passt schon so mancher Konsument. Und auch viele Bilder gleichen einander bis aufs Haar. Damit will ich dem Buchautor nicht ein Plagiat empfehlen, doch allzu streng braucht man es mit dem Zitieren von Werbesprüchen in einem fiktionalen Text nicht zu nehmen, denke ich jedenfalls. |
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Verfasst am: 13.06.2007, 09:47 |
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| hawepe |
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Hallo Amos,
| Amos hat Folgendes geschrieben: | | Ich verwende Werbezitate in meinem Buch und habe bisher keinen Ärger bekommen. |
Wer von uns hat noch nie etwas gemacht, was vermutlich oder eventuell nicht ganz rechtens war?
Und Catherine schrieb, dass die Werbeslogan in ihrem Buch eine zentrale Rolle spielen wuerden und fuer das Verstaendnis unverzichtbar seien.
Aber offensichtlich interessiert sie das Thema doch gar nicht so brennend, denn sonst haette sie sich wohl wieder mal zu Wort gemeldet.
Beste Gruesse,
Heinz. |
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Verfasst am: 13.06.2007, 09:50 |
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| hawepe |
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Hallo,
| hwg (Moderator) hat Folgendes geschrieben: | | In kaum einer anderen Branche wird so viel abgekupfert wie im Bereich Werbung. |
Aber auch abgemahnt
Beste Gruesse,
Heinz. |
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Verfasst am: 13.06.2007, 10:02 |
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| hwg (Moderator) |
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| Anmeldedatum | 24.04.2007 | | Beiträge | 3817 | | Wohnort | A 8786 Rottenmann |
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Ja, prozessiert wird mitunter fleißig,
deswegen ändert sich aber kaum etwas.
Meistens kommt es zu einem Vergleich
- und die Anwälte lachen sich ins Fäustchen. |
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Verfasst am: 13.06.2007, 10:21 |
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| Versailles |
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| Anmeldedatum | 22.05.2007 | | Beiträge | 820 |
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Hallo zusammen,
ich hatte es zu Beginn ja schon ähnlich formuliert und sehe es deshalb genauso wie Amos: Sagt aber beispielsweise ein Romanfigur in Deinem Buch: "Du kennst doch den Spruch : Nichts ist Unmöglich" und das im Zusammenhang mit der Erzählung/ Roman, ist das unverfänglich und nicht geklaut. (Zitatende) - was die Autorin nicht davon abhalten sollte, meine ich, sicherheitshalber doch mal nachzufragen. Auch wenn man damit vielleicht Hunde weckt (und ob DIE Werbe-Hunde überhaupt schlafen, wage ich mal zu bezweifeln )
Heinz, wenn die Urheberin sich (noch) nicht zu Wort meldet, kann das viele Gründe haben: Zeit (sie schreibt ja gerade wohl noch am Text), die (Computer)-Technik, Urlaub etc.pp Vielleicht hat sie unsere Tipps ja schon zur Kenntnis genommen und fragt gerade beim Anwalt oder den Firmen nach...
Es ist ja nun einmal so, dass man Tausende von Kleinigkeiten beachten muss, sobald man mit seinem Text an die Öffentlichkeit geht. Deshalb finde ich unser Forum hier ja auch so klasse! Tausende von Tipps...
Habt einen guten Tag
Amalia |
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_________________ "carpe diem, quam minimum credula postero"
(Horaz, 65-8 v. Chr.)
www.comtesse-heloise.de
Autorenphoto von J. Nemeth, Photostudio Kannengiesser, 58095 Hagen |
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 | Wunderschönen guten Abend! |  |
Verfasst am: 14.06.2007, 20:47 |
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| Catherine |
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| Anmeldedatum | 08.06.2007 | | Beiträge | 10 | | Wohnort | NRW |
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Ich danke allen für ihre wertvollen Tipps! ... dass das keine unproblematische Sache ist mit meinen Slogans, das habe ich schon befürchtet. Nun, ich muss mal sehen, ob ich mir notfalls eigene ausdenke, zwar wird der Ursprungssinn dann verfälscht, aber sicher ist sicher.
Übrigens: in der Tat war ich einfach im Stress *lach* daher meine späte Antwort.
Nochmals vielen lieben Dank und einen wundervollen Abend für alle!
C. |
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Verfasst am: 15.06.2007, 09:47 |
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| Andreas T. |
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| Anmeldedatum | 11.04.2007 | | Beiträge | 150 | | Wohnort | Böhme |
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Meiner Meinung nach handelt es sich in den meisten Fällen von verwendeten Werbetexten etc. in der Literatur um Zitate. Hier mal die rechtliche Situation dazu: ( http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/urheber.html )
3.1.1 Zitate (§ 51 UrhG)
Der Widerstreit verschiedener Auffassungen, die kulturelle Weiterentwicklung einer Gesellschaft in allgemeinen machen es notwendig, Bezug auf schon Bestehendes zu nehmen. Das Recht zum Zitieren ist also eine unabdingbare Voraussetzung für eine freiheitliche Auseinandersetzung mit dem Geistesgut anderer4. Das Gesetz unterscheidet in § 51 zwischen Großzitat, Kleinzitat und dem Musikzitat. Alle aufgeführten Zitatformen haben einige grundlegende Gemeinsamkeiten. So darf lediglich "in einem durch den Zweck gebotenen Umfang" zitiert werden. Das Zitat darf also den Umfang, der eben notwendig ist, um den verfolgten Zweck zu erfüllen, nicht überschreiten. Desweiteren dürfen Zitate nur in selbständige Werke aufgenommen werden. Das verwendete Zitat darf folglich nicht Hauptgegenstand des Werkes sein. Vielmehr muß das neue Werk unabhängig von aufgenommenen Zitaten inhaltlichen Bestand haben. Eine reine Zitatensammlung ist jedoch kein selbständiges Werk. In § 63 ist festgelegt, daß jedes Zitat mit einer deutlichen Quellenangabe versehen werden muß. Bei der Übernahme eines ganzen Sprachwerkes als Großzitat muß zusätzlich der Verlag angegeben, sowie eventuelle Änderungen oder Kürzungen deutlich gemacht werden.... |
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